Anklage wegen Cum-Ex-Geschäften ist richtig

Veröffentlicht am 23.05.2018 in Landespolitik

Anklage wegen Cum-Ex-Geschäften ist richtig

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat gestern als erste Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung durch so genannte „Cum-Ex-Geschäfte“ erhoben. Die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, begrüßte den Schritt der Staatsanwaltschaft.

Hofmann sagte am Mittwochmorgen in Wiesbaden: „Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mehrere Drahtzieher dieses rücksichtslosen und gesellschaftsschädlichen Geschäftsmodells anklagt. Wir können nicht zulassen, dass eine Kassiererin wegen eines unterschlagenen Pfandbonds ihren Job verliert, aber Investmentbanker den Staat – und damit uns alle – um Beträge in Milliardenhöhe schädigen und ungeschoren davonkommen. Das zehrt am Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger sind durch diese spezielle Form des Steuerbetrugs um mehr als fünf Milliarden Euro gebracht worden. Allein in dem nun in Wiesbaden angeklagten Fall geht es um 113 Millionen Euro.“

 

Die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung müsse nun weitergehen. „Jenseits juristischer Feinheiten geht es hier darum, dass sich die Beteiligten Steuern, die einmal gezahlt wurden, zweimal haben erstatten lassen. Dass die Erfinder dieser Geschäftspraxis ernsthaft deren Rechtmäßigkeit behaupten, zeigt, dass im Investmentbanking etwas aus dem Lot geraten ist.  Es ist jetzt an den Gerichten, das Vertrauen der Menschen in die Integrität der Rechtsordnung und die Handlungsfähigkeit des Staates wieder herzustellen, indem sie die Täter und Hintermänner zur Rechenschaft ziehen“, erklärte Hofmann.

 

Seite teilen