Ein großer Wurf sieht anders aus – Nachbesserungen notwendig

Veröffentlicht am 14.02.2018 in Landespolitik

Elke Barth: Ein großer Wurf sieht anders aus – Nachbesserungen notwendig

Im Zuge der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Hessischen Landtags zur Anhörung der Novellierung der  Hessischen Bauordnung hat die zuständige Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, Nachbesserungen angemahnt.

Barth sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: „Minister Al-Wazir hatte maßgebliche Verbesserungen mit der Novelle der Hessischen Bauordnung angekündigt, damit Bauen einfacher, schneller und günstiger werde. Diese Ankündigung ist aber in Ansätzen steckengeblieben, ein großer Wurf sieht anders aus.  Schon bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes im Dezember hatte die SPD verschiedene Punkte kritisiert, wie zum Beispiel die lange Liste von Gebäuden, die als Sonderbauten behandelt werden, fehlende Verbesserungen bei den Genehmigungsfristen für Bauanträge sowie die ausufernde Neufassung der Stellplatzregelungen. Nach der Anhörung sehen wir uns in vielen Punkten  in unserer Kritik von den anwesenden Fachleuten bestätigt. Wir fordern daher den Minister auf, hier nachzubessern und die Kritik der Experten zu berücksichtigen.“

So sei zum Beispiel auch der Verband der Hessischen Unternehmer (VHU) der Meinung, dass sich die Kategorie Sonderbauen tatsächlich nur auf „besondere Bauten“ beschränken sollte, die so außergewöhnlich seien, dass standardisierte Regelungen nicht greifen.

Die Neuaufnahme selbst kleinerer Tageseinrichtungen für Kinder in die Liste der Sonderbauten sei gerade in Anbetracht des gestiegenen Bedarfs an Betreuungsplätzen mehr als  kontraproduktiv, da sie das Bauen verteuern und verlängere. Außerdem bestünden keine Schwierigkeiten mit der bisherigen Regelung, wie die Anzuhörenden bestätigten.

„Für Sonderbauten gibt es aktuell keine Genehmigungsfristen für die Antragsbearbeitung in den Behörden, ein weiterer Punkt den wir moniert haben, genauso wenig wie strengere Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen mit der normalen Drei-Monats-Frist, die regelmäßig ausgehebelt werden, indem kurz vor Fristablauf noch weitere Unterlagen angefordert werden. Wir halten zudem die detaillierte Neufassung der Regelungen für Stellplätze weder für zeitgemäß noch notwendig. Starre Stellplatzsatzungen werden dem modernen Mobilitätsverhalten der Menschen in den Städten mit stärkerer Nutzung des ÖPNV, der Nutzung von Carsharing und E-Bikes in keiner Weise mehr gerecht“, sagte Barth.

Aus Sicht der SPD-Politikerin fehlten Erleichterungen für das sogenannte „serielle Bauen“. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessens (AWI Hessen) beispielsweise fordere die  Erteilung von Typengenehmigungen, so dass bei der Bauweise mit seriellen Modulen keine Einzelgenehmigungen mehr erforderlich würden, um schneller bauen zu können.

„Das Bauen in Holzbauweise wird kaum gefördert, da es nach dem Gesetzentwurf nur mit Sondergenehmigungen für bestimmte Gebäudeklassen möglich ist – obwohl Schwarzgrün sogar im Koalitionsvertrag hierzu Verbesserungen vereinbart hatte. Dies betrifft zum Beispiel Dachaufstockungen in Holzbauweise“, so Barth.

Sehr deutliche Kritik sei von den Behindertenverbänden gekommen, die in der Baunovelle herbe Rückschritte sowohl im Bereich des Wohnungsbaus als auch im Zugang zu öffentlichen Räumen feststellten.

„Das Ziel, das die Koalition mit der Neufassung der Hessischen Bauordnung verknüpft hat, nämlich Bauen einfacher, schneller und günstiger zu machen, konnte nur in wenigen Punkten erreicht werden“, urteilte die SPD-Abgeordnete.

 

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