SPD fordert besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis für aktive Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen

Veröffentlicht am 22.06.2016 in Landespolitik

Dieter Franz: SPD fordert besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis für aktive Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen

Freiwillige Feuerwehren
 

Der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dieter Franz, hat sich während seiner Rede zur Ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) im Plenum des Hessischen Landtages wie folgt geäußert:

„Ziel der gesetzlichen Ergänzung des HBKG ist es, denen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, die sich an 365 Tagen im Jahr, ob an Sonn- oder Feiertagen und das Tag und Nacht für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen und dabei oft Leib und Leben riskieren. Die Freiwilligen Feuerwehren sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Hessen.

Wir wollen es aber nicht nur bei berechtigter Anerkennung und Würdigung belassen, sondern sehr konkret und zielgerichtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktiven Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung stärken. Eine solche Schutzklausel gibt es auch für alle ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, vom Mitglied im Ortsbeirat bis zum Kreistagsabgeordneten. An dieser gesetzlichen Regelung, die im Paragraphen 35a der Hessischen Gemeindeordnung normiert ist, hat sich die von der SPD vorgeschlagene Änderung des HBKG orientiert. Diese umfasst, dass die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können, Versetzung auf einen anderen Posten nur noch in engen Grenzen möglich ist und es keine Herabstufung bei der Bezahlung geben darf. Die gesetzlichen Änderungen hält die SPD-Fraktion als geeignet, einerseits einen Beitrag zur Stabilisierung der Personalstärken zu leisten und andererseits einen gewissen Anreiz zu bieten, sich bei den Freiwilligen Feuerwehren aktiv zu engagieren.

Wer das System der Freiwilligen Feuerwehren und die Unterstützung der Aktiven ernst nimmt, müssten der Gesetzesänderung eigentlich zustimmen können.“

 

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