Welche Folgen hat das Scheitern der hessischen Mietpreisbremse? – SPD-Fraktion im Landtag verlangt Aufklärung

Veröffentlicht am 06.04.2018 in Landespolitik

Welche Folgen hat das Scheitern der hessischen Mietpreisbremse? – SPD-Fraktion im Landtag verlangt Aufklärung

 

Das Landgericht Frankfurt hat vergangene Woche die Mietbegrenzungsverordnung – also die Mietpreisbremse für Hessen – für unwirksam erklärt. Wesentlich für die Entscheidung war, dass die Landesregierung ihre Verordnung nach Auffassung des Gerichtes nicht begründet hat.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag verlangt nun Aufklärung darüber, wie der Prozess bis zum Erlass der juristisch offenkundig leicht angreifbaren Verordnung im November 2015 organisiert war und welche Folgen die Gerichtsentscheidung für die betroffenen Mieterinnen und Mieter hat. Um das herauszufinden, hat die SPD-Fraktion heute einen Dringlichen Berichtsantrag in den Landtagsausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) gebracht, der 15 Fragen an die zuständige Ressortministerin Priska Hinz von den Grünen richtet.

Der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel, erläuterte, es gehe vor allem darum, die organisatorischen und inhaltlichen Schwachstellen zu identifizieren, die letztlich dazu geführt hätten, dass die Landesregierung bei dem Versuch, die Mietsteigerungen rechtswirksam zu begrenzen, gescheitert sei. „Es ist wichtig herauszuarbeiten, was wann und warum falsch gelaufen ist. Außerdem muss lückenlos geklärt werden, ob und wie sich der Schaden für die Mieterinnen und Mieter begrenzen lässt. Formal mag das Urteil den Einzelfall betreffen, aber das Gericht hat der Schutzvorschrift gegen teure Mieten wegen gravierender Mängel ganz grundsätzlich den Stecker gezogen“, sagte Siebel am Donnerstag und ergänzte, ihm fehle jegliches Verständnis dafür, dass ausgerechnet dort, wo es darum gehe, Zehntausende von Menschen in den Ballungsräumen vor überhöhten Mieten zu schützen, derart nachlässig gearbeitet worden sei.

Weil so viele Mieterinnen und Mieter in Hessen vom Scheitern der Mietpreisbremse betroffen seien, werde seine Fraktion eine öffentliche Befassung des Ausschusses mit dem Thema beantragen, kündigte Siebel an. „Das ist jetzt wirklich nichts, was man hinter verschlossenen Türen abhandeln kann – auch wenn es für die Landesregierung peinlich wird“, so der SPD-Wohnbauexperte.

 

Hinweis:

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags tritt am Donnerstag, dem 12. April 2018, um 10.00 Uhr zusammen. Der Berichtsantrag der SPD-Fraktion ist dieser Pressemitteilung angefügt.

 

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