Wohnortnahe pflegerische Betreuung im Main-Kinzig-Kreis weiter ausbauen

Veröffentlicht am 13.12.2017 in Landkreis

Wohnortnahe pflegerische Betreuung im Main-Kinzig-Kreis weiter ausbauen

Einen entsprechenden Antrag dazu stellt die SPD Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 15. Dezember, in der über den Kreishaushalt für das Jahr 2018 beraten und beschlossen wird
 

 

Mit einem Antrag zum Haushalt des Landkreises für das Jahr 2018 will die SPD-Kreistagsfraktion den Kreisausschuss beauftragen, in Zusammenarbeit mit interessierten Kommunen vorrangig des ländlichen Raumes ein Konzept zu entwickeln, um voll- sowie teilstationäre Hilfeangebote zur pflegerischen Betreuung wohnortnah zu realisieren. „Das Dependance-Modell der Alten- und Pflegezentren kann hierbei als Vorbild dienen. Hierbei gilt es, auf zukunftsfähige Konzeptionen und Kooperationen, auch mit am Markt tätigen Dritten, zu achten. Das Konzept soll insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis entwickelt werden, die bereits seit längerer Zeit vergeblich versuchen, eine wohnortnahe stationäre Pflege zu realisieren. In dem Konzept sollen zudem Fördermöglichkeiten des Landes, des Kreises und der Kommunen aufgezeigt und entwickelt werden, um eine wohnortnahe stationäre Pflege zu erreichen. Bei Umsetzung des Konzeptes sollen hierzu Mittel aus der ÜWAG-Rücklage des Kreises zur Verfügung gestellt werden“, erklärt Jutta Straub (SPD) Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familien, Senioren und Demografie im Main-Kinzig-Kreis. 

Auch der Main-Kinzig-Kreis befinde sich auf dem Weg in eine Gesellschaft des langen Lebens. Derzeit leben im Kreis 413.000 Menschen, davon sind 113.300 Menschen über 65 Jahre alt. Die Zahl der allein lebenden alten Menschen steigt und die Zeit einer Pflegebedürftigkeit wird zu einem eigenen vierten Lebensabschnitt. Dabei wird bis zum Jahr 2030 die Pflegebedürftigkeit von derzeit durchschnittlich 8,5 Jahre auf zehn Jahre steigen. Damit ist die demographische Entwicklung in den kommenden Jahren die größte gesellschaftliche Herausforderung, meinen die Sozialdemokraten im Kreistag. 

„Dieser Entwicklung muss der Main-Kinzig-Kreis mit einer intensiven bedarfsgerechten regionalen Pflegeversorgung begegnen. Während stationäre Anbieter auf dem freien Markt den Bau von stationären Einrichtungen insbesondere von der zu erwartenden Gewinnmarge abhängig machen, kommt dem Landkreis und den Kommunen im Rahmen der Daseinsfür- und -vorsorge eine andere Aufgabe zu. Ziel der kommunalen Familie muss es sein, wohnortnahe Angebote zur ambulanten aber besonders der stationären Betreuung auch dort zu realisieren, wo der Profit nicht an erster Stelle steht, sondern die Bürgerinnen und Bürger, deren Wunsch es ist, während der Pflegebedürftigkeit die Heimat nicht zu verlassen und in vertrauter Umgebung stationär gepflegt zu werden. Auf diese Weise kann auch gewährleistet werden, dass Angehörige keine weiten Wege auf sich nehmen müssen“, macht SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Schejna deutlich. 

Die Dependancen der Alten- und Pflegezentren seien ein gutes Beispiel dieser wohnortnahen Versorgung in ländlichen Gebieten. Die Akzeptanz für die Einrichtungen in Ronneburg, Neuberg, Hammersbach und Limeshain sei groß, was an der Belegungsquote deutlich werde. 

„Ziel des Konzeptes soll es sein, auf der einen Seite innovative Angebote zur wohnortnahen stationären Versorgung aufzuzeigen und auf der anderen Seite im kommunalen Schulterschluss Fördermöglichkeiten durch das Land, den Kreis und die Kommunen darzustellen. Die interkommunale Zusammenarbeit sollte hierbei eine besondere Berücksichtigung finden. Denkbar wäre aus unserer Sicht beispielsweise, dass Kommunen geeignete Grundstücke zur Verfügung stellen und der Main-Kinzig-Kreis Förderzuschüsse aus den noch vorhandenen Mitteln der ÜWAG-Rücklage als Investitionskostenzuschuss zusagt“, so Straub und Schejna. 

Laut Beschluss des Kreistags vom 21.6.2013 sollen aus der ÜWAG-Rücklage Investitionen finanziert werden, die der nachhaltigen Entwicklung des Main-Kinzig-Kreises und seiner Gesellschaften dienen. In der Begründung des Antrages ist definiert, dass der Verkaufserlös der ÜWAG-Anteile beispielweise für nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu verwenden ist. „Die Aufgabe, eine angemessene stationäre Pflege wohnortnah sicherzustellen, ist zweifelsohne eine solche nachhaltige Zukunftsinvestition im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises“, so Straub und Schejna abschließend.

 

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