Das Amtsgericht als Wahlkampfbühne

Veröffentlicht am 09.10.2018 in Landespolitik

Das Amtsgericht als Wahlkampfbühne

Die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel besucht heute Hessen, um die schwächelnde Landes-CDU im Wahlkampf zu unterstützen. Auf dem Programm steht dabei auch ein Besuch beim Amtsgericht Frankfurt zusammen mit dem hessischen CDU-Vorsitzenden Volker Bouffier und der Kreisvorsitzenden der CDU in Kassel, Eva Kühne-Hörmann, die sich beide um ein Landtagsmandat bewerben.

Mit Blick auf diesen offensichtlichen Wahlkampftermin in den Räumen eines zur parteipolitischen Neutralität verpflichteten Gerichts sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph: „Der Staat sind wir – diese Auffassung dokumentiert die CDU mit Auftritten wie dem beim Amtsgericht Frankfurt. Frei gewählte Landtagsabgeordnete dürfen unmittelbar vor der Wahl keine Termine bei Gerichten, Polizeistationen und anderen staatlichen Einrichtungen mehr vereinbaren, damit die Behörden das Neutralitätsgebot wahren können. Aber wenn Frau Merkel, Herr Bouffier und Frau Kühne-Hörmann Wahlkampf im Amtsgericht machen, dann ist das kein Wahlkampf, sondern eine Art kleiner Staatsbesuch. Denn natürlich kommen nicht die CDU-Bundesvorsitzende, der CDU-Landesvorsitzende und eine CDU-Kreisvorsitzenden zu Besuch, sondern die Kanzlerin, der Ministerpräsident und die Justizministerin. Den Hautgout des Ganzen können die CDU-Granden allerdings nicht abstreifen. Ich bin willens, diesen CDU-Wahlkampfauftritt im Gewande eines Informationsbesuchs noch vor der Landtagswahl im Rechtsausschuss des Landtags zu thematisieren. Die Panik der CDU vor dem Machtverlust rechtfertigt noch lange nicht, ein Amtsgericht zur Wahlkampfbühne umzubauen. Gewisse grundlegende Regeln müssen auch dann gelten, wenn ein Ministerpräsident vor dem politischen Ende steht.“

 

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