Drohende Verjährung im Fall Arnold inakzeptabel

Veröffentlicht am 06.07.2018 in Landespolitik

Drohende Verjährung im Fall Arnold inakzeptabel

In dieser Woche hatte der Wiesbadener Kurier über eine drohende Verjährung im Strafverfahren gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, berichtet. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, nannte diese Tatsache einen „drohenden politischen Skandal“.

Rudolph sagte am Freitag: „Sollte tatsächlich in wenigen Monaten die Verjährung im Strafverfahren gegen Herrn Dr. Arnold wegen des Verdachts des Missbrauchs von Fördermitteln  eintreten, wäre dies ein politischer Skandal. Es kann und darf nicht sein, dass ein hochrangiger CDU-Politiker in einem seit 19 Jahren von der CDU -geführten Bundesland  straffrei ausgeht, weil die Verfahrensdauer überschritten wird. Dies ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln.“

Die von Justizministerin Kühne-Hörmann wiederkehrend vorgetragene Argumentation, auf Grund der „Komplexität des Sachverhalts“ hätten die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden können, bezeichnete Rudolph als „fadenscheinig“. „Im Rahmen eines Berichtsantrags aus dem Jahr 2015 hat das Ministerium uns mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Dr. Arnold durch eine einzige Dezernentin geführt wird. Wir werden dem mit Blick auf die drohende Verjährung erneut parlamentarisch nachgehen. Es kann nicht sein, dass die Langwierigkeit mit der Komplexität des Verfahrens begründet wird, die Ermittlungen aber dann mit personeller Minimalbesetzung durchgeführt werden“, so Rudolph.

Das Verfahren gegen den hochrangigen CDU-Politiker beobachte man gerade vor dieser Gemengelage mit besonderem Augenmerk. „Wir erwarten einen ordentlichen Abschluss des Verfahrens. Sollte es nicht dazu kommen, liegt die Vermutung nahe, dass politisch genau dies gewollt war!“, sagte Günter Rudolph.

 

Seite teilen