Günter Rudolph: Rechtsstaat muss gegen gewaltbereite Personen handlungsfähig sein

Veröffentlicht am 27.04.2017 in Landespolitik

Günter Rudolph: Rechtsstaat muss gegen gewaltbereite Personen handlungsfähig sein

Blockupy
 

Aus der Antwort der Landesregierung auf einen Berichtsantrag der SPD-Fraktion zu den Blockupy-Protesten am 18. März 2015 wird ersichtlich, dass 645 von 675 Strafverfahren, die damals eingeleitet wurden, eingestellt worden sind. Es gab im Gefolge der gewalttätigen Proteste lediglich sechs Verurteilungen und 14 Strafbefehle. Dem stehen 151 Verletzte und ein Sachschaden von 1,59 Millionen Euro gegenüber.

„Der Innenminister und sein Führungsstab haben bei der Einsatzplanung für Blockupy etwaige Strafverfolgungs- und Beweisführungsmaßnahmen bei den Demonstrationen nicht ausreichend berücksichtigt. Gewaltbereite und gewalttätige Teilnehmer der Demonstration müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Friedliche Demonstranten und Polizeibeamte müssen geschützt werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph nach der Innenausschusssitzung.

„Die Antworten der Landesregierung stehen im Widerspruch zu der nach den Blockupy-Protesten von der Landesregierung angekündigten konsequenten Verfolgung der Straftaten. Der Innenminister musste einräumen, dass eine solche harte Strafverfolgung nicht stattgefunden hat. Diese ist jedoch unabdingbar für einen handlungsfähigen Rechtsstaat“, sagte der SPD-Politiker.

 

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