Moderne Schulen brauchen eine moderne Lehrkräftebildung

Veröffentlicht am 23.06.2019 in Landespolitik

Moderne Schulen brauchen eine moderne Lehrkräftebildung

Bild: Angelika Aschenbach

Anlässlich der Landtagsdebatte zur Einbringung des SPD-Gesetzentwurfes zur „Modernisierung der Lehrkräftebildung in Hessen“ (Drucksache 20/790) erklärte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christoph Degen heute in Wiesbaden: „Die Lehrerbildung gilt als das wesentliche Instrument für Bildungsreformen. Ohne gut aus- und fortgebildete Lehrkräfte, die sich darauf vorbereitet fühlen, neue Aufgaben mitzutragen, ist alles andere Nichts.“

Das Hessische Lehrerbildungsgesetz brauche endlich eine zukunftsweisende Neuausrichtung auf der Höhe der Zeit. „Bereits seit 2009 liegen dem Kultusministerium durch den Bericht der Arbeitsgruppe „Lehrerbildungsreform in Hessen“ Vorschläge zur Novellierung vor. Und obwohl die Landesregierung damals bereits auf die besondere Dringlichkeit hingewiesen wurde und 2016 noch einmal Empfehlungen der hessischen Lehrerbildungszentren dazu vorgelegt wurden, passierte nichts. Statt der Vorlage eines schon in der letzten Wahlperiode angekündigten Gesetzentwurfs hört man von Schwarzgrün immer nur Absichtserklärungen.“

Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern müsse endlich zeitgemäß weiterentwickelt werden. Das gelte sowohl für die Studienstruktur wie für den Studienumfang. Der SPD-Gesetzentwurf sehe eine Dauer von zehn Semestern für alle Lehramtsstudiengänge vor, was in der Mehrheit der Lehrerbildungsstandorte in Deutschland inzwischen Standard sei. Außerdem fordere die SPD die Umstellung auf gestufte Studiengänge. Dies vereinfache Studierenden den Wechsel in bzw. aus anderen Studiengängen in die Lehramtsstudiengänge und sei ein wirkungsvolles und nachhaltiges Instrument gegen den Lehrkräftemangel, so Degen.

„Eine längere Studiendauer ist erforderlich, damit neu hinzugekommene Inhalte, wie Unterrichten im Ganztag, Digitalisierung, Mehrsprachigkeit oder Inklusion berücksichtigt werden können. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention enthält das Lehrerbildungsgesetz längst veraltete Bezeichnungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen und zudem fehlt es an einer klaren Ausrichtung auf inklusives Lehren und Lernen als Standard. Längt sind mehr Förderlehrkräfte in der inklusiven Beschulung tätig als an Förderschulen. Wenn in Zukunft alle Lehrkräfte in inklusiven Klassen arbeiten, dann müssen die Fragen der inklusiven Bildung, der Diagnose und Förderung umfassend und differenziert im Studium thematisiert werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf einen Ausbau der Fort- und Weiterbildungskapazitäten vor, stärkt die Verzahnung von Universitäten und Studienseminaren und trägt dazu bei, dass Hessens Schulen für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft gerüstet sind.“

 

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