Nächste Niederlage von Schwarzgrün vor Gericht

Veröffentlicht am 04.10.2018 in Landespolitik

Nächste Niederlage von Schwarzgrün vor Gericht

Am gestrigen Montag hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Urteil veröffentlicht, durch das das sogenannte Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen  gekippt wurde. Die Auswahlkriterien zur Schließung von Spielhallen, die das von Minister Al-Wazir (Grüne) geführte Wirtschaftsministerium im Jahr 2016 den Kommunen übermittelt habe, seien laut Gericht „nicht sachgerecht“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, nannte den Beschluss „peinlich für die schwarzgrüne Landesregierung“.

Rudolph sagte am Dienstag in Wiesbaden: „Das gestrige Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen durch Gerichte, die die schwarzgrüne Landesregierung in keinem guten Licht erscheinen lassen. Wieder einmal hat die Regierung Bouffier/Al-Wazir eine juristische Niederlage erlitten, weil ein Gesetz grobe handwerkliche Fehler aufweist. Erst die Niederlage bei der Mietpreisbremse, dann die erfolgreiche Klage des BUND gegen den Luftreinhalteplan des Landes, eine Niederlage bei der Konzessionsvergabe von Sportwetten und nun der Mindestabstand bei Spielhallen – regieren muss man nicht nur wollen, regieren muss man auch können. Die schwarzgrüne Landesregierung kann es nicht!“

 

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