Schlechte Informationspolitik beim Thema Abschiebungshaft

Veröffentlicht am 04.10.2017 in Landespolitik

Nancy Faeser: Schlechte Informationspolitik beim Thema Abschiebungshaft

Abschiebungshaft
 

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, hat der schwarz-grünen Landesregierung schlechte Informationspolitik beim Thema Abschiebungshaft vorgeworfen. Faeser sagte am Freitag in Wiesbaden: „Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 17. Juli 2014 hat Hessen europarechtswidrig die Abschiebungshaft in Strafvollzugsanstalten vollzogen. Obwohl der Bedarf an Abschiebungsplätzen in den letzten Jahren gestiegen ist, hat die Landesregierung lange nicht gehandelt. Erst Anfang des Jahres, also zweieinhalb Jahre später, entschied sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit zu gehen. Die Standortsuche ist bis heute von einem großen Durcheinander geprägt. Wir hätten erwartet, dass der Innenminister die Abgeordneten über das weitere Verfahren im Innenausschuss informiert. Nun hören wir gestern vom Innenminister in der Plenardebatte zum ersten Mal, dass die Abschiebungshaft nun endgültig in Darmstadt eingerichtet werden soll. Das Parlament wurde wieder nicht angemessen beteiligt. Auch die Bediensteten in Darmstadt wurden nicht informiert und müssen nun diese Entscheidung aus der Presse erfahren. Wir werden das Thema in der Fachausschüssen erneut aufgreifen.“

Der Gesetzesentwurf, der die Rahmenbedingungen für den Vollzug der Abschiebungshaft schaffen soll, wurde gestern in erster Lesung im Hessischen Landtag beraten. Laut Faeser bestehe ein erheblicher Beratungsbedarf. „Von den Grünen, die sich während der Plenardebatte nicht zu Wort gemeldet haben, hätten wir einen humanitäreren Gesetzesentwurf erwartet. Denn Abschiebungshaft dient nicht der Strafe, sondern der Sicherstellung der Rückführung. Sie soll sich deshalb in wesentlichen Elementen vom Strafvollzug unterscheiden und letzten Mittel sein. Für uns ist es deshalb beispielsweise wichtig, dass das Ultima Ratio-Prinzip im Gesetz verankert wird. Auch weitere, wie die Information über den Zeitplan der Ausreise, die explizit normierte gemeinsame Unterbringungen von Familien und eine grundsätzliche Einzelunterbringung, wollen wir ausführlich in einer Anhörung erörtern“, so die Innenexpertin.

 

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