Stadt Wetzlar hat nachvollziehbar gehandelt – NPD war ohne Versicherungsschutz und ohne Sanitätsdienst

Veröffentlicht am 04.04.2018 in Landespolitik

Günter Rudolph: Stadt Wetzlar hat nachvollziehbar gehandelt – NPD war ohne Versicherungsschutz und ohne Sanitätsdienst

In der anhaltenden Debatte über die Absage einer für den vergangenen Samstag geplanten NPD-Veranstaltung in Wetzlar hat sich die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hinter die Verantwortlichen der Stadt gestellt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte am Mittwoch, er halte es für richtig, dass die Stadt der NPD die Nutzung der Stadthalle verweigert habe.

„Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Verwaltungsgerichte insoweit bestätigt hat, als dass der NPD die Anmietung und Nutzung der Halle nicht aus politischen Gründen versagt werden dürfe und ihr die Nutzung im üblichen Rahmen zu gewähren sei, hat die Stadt Wetzlar der NPD die Nutzung der Halle zu den üblichen Konditionen angeboten. Allerdings konnte die NPD die allgemeinen Bedingungen für die Anmietung der Stadthalle nicht erfüllen, denn sie konnte weder eine Haftpflichtversicherung vorweisen noch belegen, dass sie einen Sanitätsdienst organisiert hatte. Die Entscheidung der Stadt Wetzlar ist nach den uns vorliegenden Erkenntnissen nachvollziehbar“, sagte Rudolph.

Die vorangegangenen Entscheidungen der Gerichte seien nicht so zu verstehen, dass die NPD von allen zivilrechtlich festgelegten Nutzungsbedingungen freigestellt wurde, erläuterte Rudolph. Die Stadt Wetzlar habe der rechtsextremen Partei ungeachtet aller politischen Vorbehalte bis zum geplanten Beginn der Veranstaltung einen Mietvertrag angeboten und sei damit den Vorgaben aus Karlsruhe gefolgt. „Dass die NPD niemanden gefunden hat, der ihre Veranstaltung versichern wollte, liegt nicht in der Verantwortung der Stadt Wetzlar, die sich aus unserer Sicht korrekt verhalten hat“, sagte Rudolph.

 

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