U-Haft-Entlassungen wegen zu langer Verfahren inakzeptabel und blamabel

Veröffentlicht am 15.05.2019 in Landespolitik

U-Haft-Entlassungen wegen zu langer Verfahren inakzeptabel und blamabel

Bild: Angelika Aschenbach

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, hat erneut die überlange Verfahrensdauer vor hessischen Gerichten kritisiert. Zuvor hatte die Landesregierung in Beantwortung eines Dringlichen Berichtsantrags der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags eingeräumt, dass in den zurückliegenden Jahren mehrere Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, weil die Strafverfahren nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden konnten.

Kummer sagte am Freitag in Wiesbaden: „Wenn Haftbefehle aufgehoben werden müssen, weil Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgrund von Personalmange überlastet und nicht mehr in der Lage sind, Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen abzuschließen, dann ist schlicht inakzeptabel. Es ist erschreckend, dass beispielsweise im Jahr 2016 neun Untersuchungshaftbefehle aufgehoben wurden. 2017 waren es zwei Fälle, 2018 drei. In einem Fall wurde die U-Haft wegen eines versuchten Mordes vollzogen. Der Beschuldigte kam allein deshalb nicht auf freien Fuß, weil er in anderer Sache in Strafhaft saß. So etwas darf in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht passieren.“

Die Entschuldigung von Justizstaatssekretär Thomas Metz, es habe sich stets nur um „Einzelfälle“ gehandelt, ließ der SPD-Rechtspolitiker nicht gelten. Kummer stellte fest: „Jeder dieser Fälle ist einer zu viel. Die Landesregierung betont immer wieder den angeblich hohen Stellenwert der inneren Sicherheit, handelt aber nicht danach. Ich erwarte von Schwarzgrün, dass die hessische Justiz endlich so mit Personal ausgestatte wird, dass U-Haft-Entlassungen wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer künftig ausgeschlossen werden können.“

 

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