U-Haft-Entlassungen wegen zu langer Verfahren sind ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Veröffentlicht am 10.04.2019 in Landespolitik

U-Haft-Entlassungen wegen zu langer Verfahren sind ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Im vergangenen Jahr mussten in Hessen drei Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Strafverfahren zu lange dauerten. Der Wiesbadener Kurier berichtete darüber in dieser Woche. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert nun weitergehende Informationen von der Landesregierung.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, sagte dazu am Freitag in Wiesbaden:

„Wenn Haftbefehle aufgehoben werden müssen, weil Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgrund von Überlastung nicht in der Lage sind, Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen abzuschließen, dann ist das nicht nur peinlich, sondern tendenziell auch gefährlich für die Sicherheit der Menschen im Land. Die SPD-Fraktion hält jeden einzelnen Fall für nicht hinnehmbar. Die Landesregierung betont immer wieder die Bedeutung der inneren Sicherheit, handelt aber nicht danach. Denn in einem starken und sicheren Rechtsstaat dürfte so etwas nicht passieren. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die hessische Justiz unzureichend mit Personal ausgestattet ist, dann ist er jetzt erbracht.“

Kummer erklärte, dass die SPD die jetzt bekannt gewordenen Fälle zum Anlass genommen habe, um im Rahmen eines dringlichen Berichtsantrages die Hintergründe sowie die Fallzahlen der letzten Jahre abzufragen:

„Wir wollen von der Landesregierung wissen: Wie viele solcher Fälle gab es in den letzten Jahren, welche Straftaten waren ursächlich für die Anordnung der Untersuchungshaft und gibt es Gerichtsbezirke, in denen es vermehrt zu solchen Vorfällen kommt“, so der SPD-Politiker.

Der dringliche Berichtsantrag soll in der Sitzung des Rechtsausschusses am 9. Mai 2019 behandelt werden.

 

Seite teilen