Hessische Landesregierung missachtet weiterhin Rechte der Opposition und hält Informationen zurück

Veröffentlicht am 04.01.2018 in Landespolitik

Günter Rudolph: Hessische Landesregierung missachtet weiterhin Rechte der Opposition und hält Informationen zurück

Bereits im vergangenen Jahr (siehe Pressemitteilung vom 10. Juli 2017) hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag darauf hingewiesen, dass die schwarz-grüne Landesregierung ihre Informationspflicht gegenüber den im Hessischen Landtag vertretenen Oppositionsfraktionen nicht nachgekommen ist. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, erneuerte nun die Kritik. Rudolph sagte am Donnerstag: „Die schwarz-grüne Landesregierung setzt ihren Stil der konsequenten Missachtung von Oppositionsrechten und der Informationspflicht gegenüber dem Hessischen Landtag, den wir bereits im letzten Jahr bemängelt haben, eiskalt fort. Im Jahr des Respekts, das von Seiten der Landesregierung 2017 ausgerufen wurde, lässt Schwarz-Grün eben diesen gegenüber der Landtagsopposition vermissen.“

Große Anfragen, Berichtsanträge, Kleine Anfragen würden, wenn überhaupt, weit über die in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages festgelegten Fristen beantwortet. Dabei benötigten insbesondere die Oppositionsfraktionen Informationen von Seiten der Landesregierung, die ihrerseits selbst über einen großen Mitarbeiterapparat verfüge, um für ihre parlamentarische Arbeit Informationen einzuholen und daraus gegebenenfalls parlamentarische Initiativen zu entwickeln.

„Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im November letzten Jahres entschieden, dass es eine Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament gibt. Eine parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns muss effektiv wahrzunehmen sein. Gegen diese Verpflichtung verstößt die Hessische Landesregierung erneut“, kritisierte Rudolph.

Exemplarisch erfolgt nun die Auflistung einiger Beispiele die dokumentieren, wie die Hessische Landesregierung die Rechte des Parlamentes missachtet:

Große Anfrage der Fraktion der Abgeordneten Alex, Decker, Hofmeyer, Kummer, Löber, Schmitt, Warnecke, Weiß und Fraktion der SPD betreffend Stiftungen in Hessen, Drucksache 19/4338, eingebracht in den Hessischen Landtag am 15. Dezember 2016. Bis zum heutigen Tag nicht beantwortet.

Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Lande – Zukunft des ländlichen Raumes, Drucksache 19/4922, eingebracht in den Hessischen Landtag am 23. Mai 2017. Bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet

Große Anfrage der Abgeordneten Gnadl, Alex, Barth, Faeser, Geis, Habermann, Hartmann, Hofmann, Löber, Müller, Özgüven, Dr. Sommer, Waschke, Ypsilanti und Fraktion betreffend Gewalt gegen Frauen in Hessen, Drucksache 19/5065, eingebracht in den Hessischen Landtag am 27. Juni 2017. Voraussichtlicher Beantwortungstermin Ende Februar 2018.

Große Anfrage der Abgeordneten Holschuh, Löber und Fraktion der SPD betreffend Informationstechnik, Datenschutz und Datensicherheit im Bereich der Landesregierung und der Landesbehörden, Drucksache 19/4584, eingebracht in den Hessischen Landtag am 23. Februar 2017. Voraussichtlicher Beantwortungstermin  Ende Januar 2018.

Nach § 34 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sind Große Anfragen in einer Frist von 3 Monaten zu beantworten.

 

Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend gewalttätige Angriffe auf Justizvollzugsbedienstete, Polizisten, Rettungsdienste und Feuerwehrleute, Jobcenter-Mitarbeiter und Mitarbeiter aus weiteren Bereichen des öffentlichen Dienstes, Drucksache 19/5259, eingebracht in den Hessischen Landtag am 13. September 2017. Die Beantwortung sollte bis Mitte Dezember 2017 vorliegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt.

Berichtsantrag der Abgeordneten Decker, Eckert, Alex, Barth, Di Benedetto, Faeser, Frankenberger, Gnadl, Gremmels, Grüger, Merz, Roth, Dr. Sommer, Weiß und Fraktion der SPD betreffend Tariffähigkeit des Landesinnungsverbandes des Kfz-Gewerbes in Hessen sowie dadurch bedingte Entwicklungen im Kfz-Handwerk, Drucksache 19/5313, eingebracht in den Hessischen Landtag am 28. September 2017. Bisher liegt noch keine Mitteilung vor, ob und wann die Landesregierung diesen Berichtsantrag beantworten will.

Nach § 31 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sind Berichtsanträge innerhalb von einer Frist von 2 Monaten zu beantworten.

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Faeser und Rudolph Betreffend Einstellungen für den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2017, Drucksache 19/5256, eingebracht in den Hessischen Landtag am 12. September 2017. Die Beantwortung ist für Ende Januar 2018 vorgesehen.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Faeser und Rudolph betreffend Stellen und Personen im Polizeivollzugsdienst, Drucksache 19/5257, eingebracht in den Hessischen Landtag am 12. September 2017. Die Beantwortung war für Ende Dezember 2017 vorgesehen. Bisher liegt noch keine Antwort vor.

Nach § 35 Absatz 33 sind Kleine Anfragen innerhalb von 6 Wochen zu beantworten.

Diese Beispiele, so Rudolph, könnten beliebig fortgesetzt werden und verdeutlichten die Ignoranz und Arroganz der schwarz-grünen Landesregierung gegenüber Initiativen des Parlaments. Die permanenten Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages stellten eine unerträgliche Behinderung der Arbeit der Fraktionen im Landtag dar.

„Die SPD-Fraktion wird daher für die nächste Sitzung des Ältestenrates das Thema der Missachtung des Parlamentes durch die Landesregierung erneut auf die Tagesordnung setzen lassen“, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer an.

 

 

Anlage

Auszug aus der Geschäftsordnung § 31, 34, 35

 

Geschäftsordnung §31

Geschäftsordnung §34 §35_

 

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