SPD fordert Abschaffung des Paragraphen 219a StGB – Urteil gegen Gießener Ärztin belegt Handlungsbedarf

Veröffentlicht am 26.11.2017 in Landespolitik

Lisa Gnadl: SPD fordert Abschaffung des Paragraphen 219a StGB – Urteil gegen Gießener Ärztin belegt Handlungsbedarf

Schwangerschaftsabbrüche
 

Die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat heute die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches gefordert. Gnadl unterstützte damit in der heutigen Plenardebatte eine entsprechende Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Paragraph verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.

Lisa Gnadl sagte am Freitag in Wiesbaden: „Der Paragraph 219a im Strafgesetzbuch stammt aus dem Jahr 1933 und wurde eingeführt, als Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar waren. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das heute ergangene Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen eine Ärztin, die auf ihrer Homepage über die Möglichkeit einer Abtreibung informiert hat, belegt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, den völlig überholten Paragraph 219a StGB komplett zu streichen.“

Gnadl betonte, dass eine ungewollte Schwangerschaft die betroffene Frau in eine äußerst schwierige Situation bringe. „Gerade in so einer seelischen Notlage ist es wichtig, dass die Frauen neutrale, qualifizierte Informationen erhalten. Der Paragraph 219a aber kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das ist nicht hinnehmbar“, so Gnadl.

Die SPD-Politikerin betonte die Bedeutung des freien Zugangs zu allen Informationen, die in einer persönlichen Notlage zur Entscheidungsfindung beitragen. „Es geht hier um das Recht aller Frauen auf Selbstbestimmung, das durch den Paragraphen 219a StGB berührt wird, indem er den freien Zugang zu wichtigen Informationen einschränkt. Diesen unhaltbaren Zustand müssen wir so schnell wie möglich beenden“, sagte Lisa Gnadl.

 

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