Schwarzgrün muss verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform zurückziehen

Veröffentlicht am 14.11.2017 in Landespolitik

Günter Rudolph: Schwarzgrün muss verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform zurückziehen

Anhörung im Innenausschuss
 

CDU und Grüne wollen ungeachtet aller rechtlichen Einwände noch in diesem Jahr eine Neueinteilung der Wahlkreise in Hessen vornehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf der schwarzgrünen Koalition war heute Thema einer Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags – und stieß dort auf vernichtende Kritik.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte dazu: „Sowohl die Stellungnahmen der Rechtsexperten, als auch die der betroffenen Kommunen lassen nur einen Schluss zu: Diese Wahlkreisreform ist verfassungswidrig und muss gestoppt werden. Falls die Regierungsparteien im Lichte der heutigen Anhörung nicht von sich aus zur Besinnung kommen, dann werden CDU und Grüne mit ihrem Versuch, in einem übereilten und intransparenten Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen, spätestens vor dem Hessischen Staatsgerichtshof grandios scheitern.“

Rudolph erläuterte, zu den gravierendsten Fehlern des Koalitionsentwurfes gehöre, dass er auf Daten vom Stichtag 31. Dezember 2015 basiere und deshalb nicht die tatsächliche Zahl der Wahlberechtigten wiedergebe.

Als Beispiel nannte er die Gemeinde Niederdorfelden: Diese solle nach den Plänen von Schwarzgrün künftig zum Wahlkreis 41 gehören, in dem damit nach der Rechnung der Regierungskoalition 25 Prozent mehr Wählerinnen und Wähler beheimatet seien als im maßgebliche Durchschnitt der Wahlkreise. Tatsächlich aber überschreite die Zahl der Wahlberechtigten den Durchschnitt um fast 28 Prozent, wenn man die Zahl der Wahlberechtigten der Bundestagswahl zugrunde lege.
Der Frankfurter Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann hält den Gesetzentwurf wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl für verfassungsrechtlich hoch problematisch, da bei der Ermittlung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht die vorhandenen aktuellen Zahlen zu Grunde gelegt wurden.

Deutlich kritisierte auch Prof. Dr. Dr. Martin Will von der EBS Law School den Gesetzentwurf: Dieser werde der Begründungslast, die für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Wahlrechtsgleichheit gelte, nicht gerecht. So lege Schwarzgrün nicht im Einzelnen transparent dar, warum welche Gemeinden für die Neueinteilung der Wahlkreise herangezogen würden und nach welchen Kriterien diese Gemeinden ausgewählt worden seien und andere nicht. Als verfassungsrechtlich problematisch bezeichnete er in diesem Zusammenhang die von dem Gesetzentwurf vorgesehene, neue Zuordnung der Gemeinde Eiterfeld zum Wahlkreis 11. Bei einer solchen Einteilung hätte dort bei der Landtagswahl 2013 die CDU und nicht die SPD die meisten Erstimmen erhalten. Prof. Will sagte, es sei dem ersten Anschein nach jedenfalls nicht ganz fernliegend, dass hier bei der Erstellung des Gesetzentwurfes unzulässige parteipolitische Motive handlungsleitend gewesen sein könnten. Es sei unabdingbar, dass der Gesetzgeber präzise und nachvollziehbar begründe, warum genau diese Neueinteilung geboten sei.

„Zusätzlich zu der Kritik der Rechtsexperten haben alle von der geplanten Neueinteilung betroffenen Kommunen, die sich zu dem Gesetz geäußert haben, diese übereilte Neuordnung der Wahlkreise abgelehnt“, stellte der SPD-Mann Günter Rudolph fest und ergänzte: „Es ist ja unbestritten, dass eine grundsätzliche Reform der hessischen Wahlkreise nötig ist. Der aber sollten wir uns in der nächsten Legislaturperiode widmen – und zwar ohne Zeitdruck, in Abstimmung mit den Kommunen und im Konsens aller Fraktionen im Landtag. Es wäre sinnvoll und richtig, den Vorschlag von Herrn Prof. Will aufzunehmen, eine Wahlkreiskommission einzurichten, wie sie das Bundeswahlgesetz für den Bund vorsieht. Das wäre eine echte Alternative zu dem schwarzgrünen Hauruck-Verfahren, mit dem wir uns heute auseinandersetzen mussten.“

 

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