Informationsrechte der Bürger kommen weiterhin zu kurz

Veröffentlicht am 17.03.2018 in Landespolitik

Rüdiger Holschuh: Informationsrechte der Bürger kommen weiterhin zu kurz

Im Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags fand heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf zu einer Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts  statt.

Der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Holschuh, übte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf und sagte im Nachgang der Anhörung am Donnerstag in Wiesbaden dazu: „Der Teil des Entwurfs zur Informationsfreiheit  hat seinen Namen nicht verdient und ist unzureichend. In der Anhörung wurde deutlich, dass es  zu viele unbegründete  Ausnahmen gibt. Beispielsweise sind Polizei und Verfassungsschutz von dem Anspruch auf Informationsfreiheit  ausgenommen.  Das ist in keinem anderen Bundesland vorgesehen.“

Die praktische Erfahrung aus anderen Ländern habe gezeigt, dass es mit einem Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz keinesfalls zu einer Lähmung der Verwaltung komme. Holschuh dazu: „Für die SPD ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Bürgerrecht. Sie führt zu einem größeren Verständnis für Entscheidungsprozesse.“

Auch im weitaus größeren Teil des Gesetzentwurfs zum Datenschutz wurde Kritik geäußert. „Die Vielzahl der Änderungsvorschläge in der Anhörung haben gezeigt, dass die Regierungsfraktionen das Gesetz  überarbeiten müssen. Einige Experten sprachen sogar von europarechtswidrigen Vorschriften“, so Holschuh.

 

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