SPD-Landtagsfraktion lässt Zuschnitt der Wahlkreise vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüfen

Veröffentlicht am 25.03.2018 in Landespolitik

SPD-Landtagsfraktion lässt Zuschnitt der Wahlkreise vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüfen

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag klagt gegen den Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl am 28. Oktober. Dies haben der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, angekündigt. Beide stellten heute in Wiesbaden gemeinsam mit dem Staats- und Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Dr. Martin Will von der EBS Law School die Klageschrift vor, mit der eine einstweilige Anordnung gegen den aktuellen Zuschnitt der Wahlkreise beantragt wird. 16 der 55 Landtagswahlkreise waren Ende vergangenen Jahres durch ein Gesetz der Regierungskoalition aus CDU und Grünen verändert worden.

Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel erläuterte, dass bei einer Wahl alle Stimmen gleich viel Gewicht haben müssten. Dies sei derzeit aber nicht gegeben, weil sich die Zahl der Wahlberechtigten in einzelnen Wahlkreisen stark unterscheide. Wenn man das Wählerverzeichnis der Bundestagswahl auf die Landtagswahl anwende, dann entschieden im Wahlkreis 41 (Main-Kinzig II) rund 100.000 Wahlberechtigte über ein Landtagsmandat, im Wahlkreis 34 (Frankfurt I) aber nur rund 60.000. Damit sei der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt, so Schäfer-Gümbel. Er sagte: „Der durchschnittliche Landtagswahlkreis in Hessen hat rechnerisch rund 80.000 Wahlberechtigte. Um das herauszufinden, muss man nur die Zahl der Wahlberechtigten durch die Zahl der Wahlkreise teilen. Und wenn die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweicht, dann ist das ein verfassungsrechtliches Problem, das man lösen muss. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz und aus der Hessischen Landesverfassung. Leider ist Schwarzgrün daran gescheitert, das Problem zu lösen.“

Schäfer-Gümbel betonte, dass die problematischen Größenunterschiede bei den Wahlkreisen der Landesregierung spätestens seit 2013 bekannt seien. Aber statt die fünfjährige Legislaturperiode zu nutzen, um eine nachhaltige Neuordnung im Konsens aller Landtagsfraktionen zu planen, hätten CDU und Grüne das Problem bis zum letzten Herbst ignoriert und dann „im Hauruck-Verfahren an den Wahlkreisen herumgedoktert, ohne sich um Recht und Gesetz zu kümmern“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph stellte fest: „Die Regierungskoalition und die Landesregierung hätten sich Vieles ersparen können, wenn sie wenigstens die aktuellen Zahlen der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen zur Grundlage gemacht hätte. Stattdessen dachte man bei CDU und Grünen, es sei klug, für die Landtagswahl 2018 Zahlen von 2015 heranzuziehen. Dass sich in einem dynamischen Land wie Hessen die Bevölkerungs- und damit die Wählerzahlen in drei Jahren deutlich ändern, hätte man wissen können. Aber man wollte es nicht wissen, deswegen muss die SPD-Fraktion nun zum Mittel der Klage greifen. Das ist einerseits bedauerlich, andererseits blamabel für die schwarzgrüne Koalition, die für verfassungsrechtliche Hinweise von Rechtsexperten nicht zugänglich war.“

Prof. Dr. Dr. Martin Will, der den Antrag auf einstweilige Anordnung ausgearbeitet hat, sagte: „Wahlen sind der seidene Faden, an dem unsere Demokratie hängt. Sie müssen vollständig verfassungskonform sein, um die demokratische Legitimation des Parlamentes  zu garantieren. Das ist nach dem aktuellen Landtagswahlgesetz nicht der Fall, weil es den Grundsatz der Wahlgleichheit objektiv verletzt.“

 

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