Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen muss erhalten bleiben

Veröffentlicht am 03.04.2019 in Landespolitik

Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen muss erhalten bleiben

In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Decker:

„Positiv an dem Gesetzentwurf ist zu vermerken, dass die FDP von ihrer ursprünglichen Haltung, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen, mittlerweile Abstand genommen hat. Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes ist nunmehr, den Anlassbezug dahingehend zu streichen, dass die Kommunen ein öffentliches Interesse an einer sonntäglichen Ladenöffnung festlegen soll. Das Ziel liegt darin, mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Ob die Auffassung der FDP richtig ist, dass ihr Gesetzentwurf im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht, wird im Einzelnen noch zu prüfen sein. Das Gericht hat dem Schutz des Sonntags nicht umsonst hohen Rang eingeräumt. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht deshalb dem Anlassbezug sehr hohen Stellenwert verliehen. Diese Auffassung vertritt auch die SPD-Fraktion nach wie vor. Auch für uns ist der Sonntag ein hohes Schutzgut.“

Decker riet der FDP, den Dialog mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen, zum Beispiel mit den Kirchen und Gewerkschaften, zu suchen. Die öffentliche Anhörung werde die SPD aufmerksam begleiten. Gleichzeitig forderte Decker die schwarzgrüne Landesregierung auf, endlich ihren eigenen Entwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz vorzulegen. „Es wird Zeit, denn das jetzige Gesetz läuft am 31. Dezember 2019 aus. Wir sind gespannt, ob die Landesregierung der kommerziellen Komponente, oder sozialen Komponente mehr Gewicht einräumen wird“, sagte Decker.

 

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