Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge in Brachttal: SPD setzt sich für gerechte Lösungen ein

Die SPD Brachttal engagiert sich aktiv für eine faire Gestaltung der Straßenausbaubeiträge in unserer Gemeinde. Unser Grundsatz ist klar: Die Straßenausbaubeiträge sollten grundsätzlich vom Land getragen werden, um eine gerechte Verteilung der Lasten zu gewährleisten. Leider sehen wir aktuell keine Aussicht auf eine Kostenübernahme durch das Land Hessen. Daher ist es notwendig, alternative Lösungen zu finden, die Brachttal nicht übermäßig belasten.

Unsere Position zu Einmalbeiträgen

Wir lehnen Einmalbeiträge entschieden ab, da sie Bürgerinnen und Bürger mit hohen finanziellen Lasten belasten können. Dies steht im Widerspruch zu unserem Verständnis von Solidarität, da einzelne Grundstückseigentümer die Hauptlast tragen, obwohl die Straßen von allen genutzt werden. Die SPD Brachttal setzt sich für gerechtere Modelle ein.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge als Lösungsansatz

Ein Ansatz, den wir unterstützen, sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Hierbei werden die Kosten über mehrere Jahre auf alle Anlieger in einem Ortsteil verteilt, was zu vertretbaren Belastungen führt. Dies fördert Solidarität und sorgt für eine gerechtere Verteilung der Ausgaben.

Antrag auf Einführung wiederkehrender Beiträge

Die SPD Brachttal hat gemeinsam mit den FWB einen Antrag zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gestellt. Dieser Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung am 21.02.2022 behandelt und beschlossen. Die Einführung wiederkehrender Beiträge ermöglicht eine langfristige und strukturierte Betrachtung der Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen.

Aktuelle Herausforderungen im Mühlweg Ortsteil Udenhain

Die SPD Brachttal bleibt auch am Ball, wenn es um konkrete Straßenausbauprojekte wie den Mühlweg in Udenhain geht. In einer Anfrage vom 11.09.2023 erkundigen wir uns nach dem geplanten Straßenausbau, den Ausschreibungen, und den zeitlichen Rahmen der Sanierungsmaßnahmen.

Pressemitteilungen und Klärungsbedarf

Unsere jüngsten Pressemitteilungen verdeutlichen unsere Sorge um unzureichende Informationen und Verzögerungen bei Straßenausbauprojekten. Wir setzen uns für Transparenz, klare Informationen und gut instandgehaltene Straßen in Brachttal ein.

Erläuterungen

Die SPD Brachttal stellt sich grundsätzlich hinter die Meinung der hessischen SPD, dass die Straßenausbaubeiträge prinzipiell vom Land getragen werden sollten. Die Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, weil sich gerade die ärmeren Gemeinden eine Abschaffung nicht leisten können. Reichere Gemeinden in Hessen können sich die Abschaffung leisten. In anderen Bundesländern verzichtet man generell auf die Erhebung, sodass von einer gerechten Verteilung von Belastungen bei Investitionen in den Straßenausbau nicht mehr geredet werden kann. Da aktuell eine Kostenübernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land Hessen nicht in Sichtweite ist und Brachttal sich als ärmere Gemeinde die Abschaffung vermutlich nicht leisten kann, muss für Brachttal notfalls eine andere Lösung gefunden werden. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter den jetzigen Bedingungen in Hessen würde dazu führen, dass der Straßenausbau über die Grundsteuer finanziert werden müsste. Dies würde zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen, wenn man den Investitionsstau in Brachttal beseitigen möchte.

Einmalbeiträge sind in die Kritik geraten, da Bürgerinnen und Bürger dabei mit hohen Beiträgen belastet werden, die sie im Falle der Erneuerung einer anliegenden Straße tragen müssen. Kosten in fünstelliger Höhe sind dabei üblich, was die Ungerechtigkeit noch stärker erhöht. Die SPD Brachttal lehnt daher Einmalbeiträge in jedem Fall ab. Wir halten diese Beitragsart für unsolidarisch, weil einzelne Bürger fast die gesamte für den Straßenausbau tragen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt werden und sie keinen direkten Einfluss auf die Ausgaben für einen möglicherweise "luxeriösen" Straßenausbau haben. Die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge über 20 Jahre ist aus Sicht der SPD ebenfalls nicht vorteilhaft. Einerseits verschuldet sich der einzelne Bürger und trägt trotzdem eine Last, die auf mehrere Schultern verteilt werden könnte. Andererseits muss die Gemeinde die Kosten durch eine Kreditaufnahme vorstrecken, was den Finanzhaushalt negativ beeinflussen würde.

Im Falle von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen werden Abrechnungbezirke gebildet, die in Brachttal wahrscheinlich den Ortsteilen entsprechen würden. Bei diesem Verfahren werden dann Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren vorausgeplant und die Kosten für den Straßenbau auf alle Anlieger in einem Ortsteil umgelegt. Diese wären einmal pro Jahr von den Bürgern zu entrichten und würden sich vermutlich im zweistelligen oder niedrigem dreisteligem Bereich bewegen, sodass vertretbare Belastungen auf die Grundstückseigentümer zukämen. Wir halten dies zwar immer noch nicht für ideal, aber die Kosten für den Straßenausbau würden solidarisch auf mehrere Schultern verteilt werden. Eine Anforderung, die wir an dieses Abrechnungemodell stellen, ist, dass sich die zu entrichtenden Beiträge in den einzelnen Ortsteilen nicht zu stark unterscheiden. Außerdem hat die Gemeinde so die Möglichkeit, auf Grundlage von 5-Jahresplänen eine strategische Instandhaltung des Straßennetzes zu betreiben und somit für eine fortlaufende Sanierung für gleichbleibend niedrige Beiträge zu sorgen. Somit wären die Belastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer besser vorausseh- und leistbar.

In der folgenden Tabelle haben wir die Vor- und Nachteile der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge aufgelistet sowie Möglichkeiten zur Kompensation der Nachteile benannt:

 
Vorteile und Nachteile bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gegenüber den bisherigen Einmalbeiträgen
Gemeinde
"Allgemeinheit"
Eigentümer
"Renovierungsstraße"
Eigentümer
"Rest"
Ausgestaltung zur
Kompensation der Nachteile
Neue Satzung erforderlich nach § 11a KAG (mit Begründung für die Abrechnungsgebiete)   Förderung des Landes Hessen (20.000 € je Abrechnungsgebiet)
Planungsgrundlage für Investitionen in den Straßenbau ./.
höhere Verwaltungskosten, weil Abrechnung bei jedem Projekt für alle Grundstückseigentümer erfolgt gerechte Verteilung der Straßenbeiträge, deutlich geringere Belastung geringfügig höhere Belastung, weil vorher keine Beteiligung bessere Infrastruktur im Ort, Konsequenz: steigender Wert für alle Grundstücke, bei digitalisierter Abrechnung nahezu keine variablen Kosten
Höhere Liquidität, Stundungen für Einmalbeiträge für Anlieger von Straßenausbauten entfallen     ./.
keine Bürgerproteste aufgrund fünfstelliger Beträge, mögliche Bürgerproteste aufgrund genereller Ablehnung von Beiträgen Vermeidung von Anreiznen zu Unterinvesitionen, weil Straßenausbau extreme Beitragsbelastung darstellt Möglicherweise Anreiz zu Unterinvestitionen, weil meistens für "andere" Straßen gezahlt wird Einbeziehung aller Bürger (d. h. auch der Mieter) beugt einseitige Argumentation vor
  mögliche Doppelbelastung   beitragsfrei bis ausgeglichen (5-25 Jahre nach Einmalzahlung)
Bei "kluger" Ausgestaltung (Verteilung auf 5 Jahre und "gerechter" Verteilung der Investitionen auf die Ortsteile) weitgehend gleichmäßige Beiträge ./.

 

Anträge

21.02.2022 - gemeinsamer Antrag mit den FWB zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf Basis der Entscheidung des HFB Ausschusses vom 04.10.2021
 

Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Detzer,

hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein.

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung nach der Finanzierungsvarianten der „wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ einzuführen.

 

Begründung

Nach einer jahrelangen Diskussion unter Einbeziehung ehrenamtlich arbeitender Gemeindevertreter aus zwei Legislaturperioden, unter Investition zahlreicher Arbeitsstunden der beteiligten Rathausmitarbeiter und der Einbeziehung der Brachttaler Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung, hatte sich der HFB-Ausschuss am 04.10.2021 mehrheitlich für die oben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen. Aufgrund eines Formfehlers konnte die Beschlussempfehlung des HFB-Ausschusses nicht in die Gemeindevertretung eingebracht werden, weshalb wir sie jetzt dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen.

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertreter vom 16.04.2018 zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ hat sich der Gemeindevorstand mit einem Schreiben vom 22.05.2018 an die hessische Landesregierung gewandt. Der Gemeindevorstand wurde damit beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessens dafür einzusetzen, dass die zwangsweise verhängten Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Antwort der hessischen Staatskanzlei vom 24.08.2018 hat dazu geführt, dass die Verwaltung das Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in den HFB-Ausschuss zur Bearbeitung überweist. Dies wurde dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung so am 06.09.2018 mitgeteilt.

In jahrelanger Diskussion ist der aktuelle HFB-Ausschuss mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal aufgrund der finanziellen Lage dazu führt, dass der Investitionsstau nicht beseitigt werden kann. Eine damit verbundene Finanzierung über die Grundsteuer würde dazu führen, dass die Steuererhöhungen aufgrund der kommunalen Umlagen nicht komplett in den Straßenausbau fließen und damit überproportional steigen müssten. Darüber hinaus würden von der Grundsteuer befreite Grundstücksbesitzer nicht am Straßenausbau beteiligt werden.

Mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ist eine gerechtere Verteilung der Belastungen auf alle Grundstücksbesitzer gewährleistet. Daher hat sich die aktuelle Diskussion auf die Vor- und Nachteile bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gegenüber der bisherigen Regelung (Einmalbeiträge) konzentriert. Daher ist der HFB Ausschuss auch mehrheitlich der Meinung, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal nicht sinnvoll ist. Daher werden im Folgenden die Vor- und Nachteile bei der Einführung der wiederkehrenden Beiträge als Begründung für die Beschlussvorlage aufgeführt:

  • Nachteilig ist das Erfordernis einer neuen Satzung nach §11a KAG (mit Begründung für die Abrechnungsgebiete). Dieser Nachteil kann aber mit der Förderung von 20.000 € je Abrechnungsgebiet (Ortsteil) kompensiert werden. Für 6 Ortsteile resultiert eine Fördersumme von 120.000 €.
  • Die neue Satzung erzwingt eine Planungsgrundlage für optimale Investitionen in den Straßenausbau zur Vermeidung von Investitionsstaus. Dies kann auch als erheblicher Vorteil für die Gemeinde Brachttal gewertet werden, der zudem noch mit 120.00 € gefördert wird. Diese Planungsgrundlage wäre auch sinnvoll bei der Beibehaltung der Einmalbeiträge, wobei in diesem Fall die Kosten für die Planungsgrundlage zu 100% von der Gemeinde Brachttal getragen werden müssten.
  • Vorteilig ist eine gerechtere Verteilung der Straßenausbaubeiträge, weil eine deutlich geringere Belastung der Eigentümer der zu renovierenden Straße eintritt, die bei Einmalbeiträgen hohe fünfstellige Beträge zur Folge haben können. Dem gegenüber steht eine geringfügig höhere Belastung für die restlichen Grundstückseigentümer, die allerdings auch von der besseren Infrastruktur im Ort und demzufolge vom steigenden Wert aller Grundstücke profitieren.
  • Die von mancher Stelle aufgeführten höheren Verwaltungskosten sind bei digitalisierter Abrechnung marginal bzw. gegenüber der jetzigen Situation bei den Einmalbeiträgen nicht nachvollziehbar.
  • Vorteilhaft ist die höhere Liquidität der Gemeinde Brachttal, weil Stundungen für Einmalbeiträge der Anlieger von Renovierungsstraßen entfallen. Demzufolge müssen keine Kredite für die Stundungen aufgenommen werden. Auch die Anlieger der Renovierungsstraße müssen nicht mit der Bürde von Schulden leben.
  • Wiederkehrende Beiträge weisen auch den Vorteil der Generationengerechtigkeit auf, den man sich mit der Einführung der Doppik in Hessen versprochen hat. Generationengerechtigkeit heißt in diesem Fall, dass jeder Grundstücksbesitzer so viel bezahlt, wie er auch verbraucht. Bei Einmalbeiträgen finanziert der Eigentümer einer Renovierungsstraße möglicherweise den Verbrauch folgender Generationen, ohne selbst davon zu profitieren. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird hingegen jede Generation gleichmäßig gemäß des Ressourcenverbrauchs belastet.
  • Wiederkehrende Beiträge vermeiden mögliche Bürgerproteste aufgrund hoher Belastungen im fünfstelligen Bereich.
  • Der mögliche Nachteil einer Doppelbelastung der Eigentümer der Renovierungsstraße kann durch die Satzung weitgehend ausgeschlossen werden, da der Gesetzgeber eine Beitragsfreiheit bis zu 25 Jahren nach Entrichtung einer Einmalzahlung ermöglicht.
  • Durch eine kluge Ausgestaltung der Satzung für wiederkehrende Beiträge wird eine Verteilung auf fünf Jahre im Falle eines Straßenausbaus ermöglicht, sodass weitgehend gleichmäßige Beiträge für jeden Ortsteil resultieren.
  • Extreme Unterschiede in der Beitragsbelastung von einzelnen Ortsteilen wird durch einen sachgerechten Investitionsplan vermieden. Auch hierzu ist eine langfristige Planungsgrundlage erforderlich, die bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen zwingend vorgeschrieben ist.

In der Ausschusssitzung vom 04.10.2021 wurde gegen die wiederkehrenden Beiträge das Argument angeführt, dass elf Kommunen den Beschluss zu wiederkehrenden Beiträgen aus Gründen zu hoher Verwaltungskosten wieder aufgehoben hätten. Ein Beleg für die zu hohen Verwaltungskosten steht bis heute aus. Der Bürgermeister ging von einer Steigerung von 1,5 Stellen aus.

Bei Einführung der wiederkehrenden Beiträge sind alle Straßen bereits im Rahmen der grundlegenden Planung aufgenommen. Demzufolge entstehen Verwaltungskosten nur für die laufende Aktualisierung der Daten, mögliche Bearbeitung von Einsprüchen, die Verteilung der Investitionsauszahlungen und die Versendung der Abrechnungen. Die laufende Aktualisierung der Daten erfolgt ohnehin weitgehend für die Erhebung der Grundsteuer. Die Berechnung der Investitionszahlungen geschieht digitalisiert und ist daher fast wie die Versendung der Bescheide zusammen mit der Grundsteuer zu vernachlässigen. Es fällt schwer einzusehen, dass die mögliche Bearbeitung von Einsprüchen 1,5 Personenstellen pro Jahr mehr erfordert als die Beibehaltung von Einmalbeiträgen. Die Klagewahrscheinlichkeit bei Einmalbeiträgen ist aufgrund der Beitragshöhe (fünfstellig) vermutlich größer als die Klagewahrscheinlichkeit im Falle wiederkehrender Beiträge aufgrund der erhöhten Anzahl von Bescheiden mit deutlich geringeren Beträgen (zwei- bis dreistellig).

Ein weiteres Argument des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung war, dass angeblich mehrfach auftretende Behelfsstraßen ebenfalls ein Problem in Form der Erschließung bei der Einführung wiederkehrender seien, da diese vor der Erfassung in das Abrechnungsgebiet erschlossen werden müssen und anschließend eine Verschonungsfrist gelte. Hierüber habe die Verwaltung jedoch keinen Überblick aufgrund mangelnder Unterlagen. Das würde zu einem Anstieg der Beiträge führen. 

Zum einen ist die Frage, ob eine Straße als erschlossen gilt oder nicht, unabhängig von der Art der Straßenausbaubeiträge. Zum anderen sollte die unklare Datenlage auf jeden Fall aufgearbeitet werden, um eine faire Belastung der Grundstückseigentümer zu gewährleisten. Eine faire Belastung reduziert auch die Klagewahrscheinlichkeit. Die Einführung wiederkehrender Beiträge ermöglicht die Aufarbeitung der Datenlage aufgrund der Förderung von 120.000 € zu geringeren Kosten für die Gemeinde Brachttal.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Auswahl einer Finanzierungsvariante über die Straßenausbaubeiträgen nicht von kurzfristigen Problemen abhängig gemacht, sondern langfristig strukturiert betrachtet werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Der entsprechende Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 21.02.2022 behandelt und beschlossen. Als Reaktion auf die Argumentation des Bürgermeisters bzw. der CDU wurde vom Vorsitzenden des HFB-Ausschusses sowie seines Stellvertreters am 25.02.2022 ein offener Brief verfasst, der weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht ist.

Anfragen

11.09.2023 - Zweite Anfrage zum geplanten Straßenausbau im Mühlweg Ortsteil Udenhain

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Anlass für diese Anfrage ist ein Gespräch mit Anwohnern am Mühlweg und die Besichtigung des Straßenzustandes durch Vertreter der SPD-Fraktion. Die Straße ist einem erbärmlichen Zustand. Die SPD-Fraktion stellte bereits eine Anfrage am 2.1.2022. Bis heute ist keinerlei Bewegung in dieser Angelegenheit zu erkennen. Daher ist erfreulich, dass der Bürgermeister Wolfram Zimmer mit dem letzten Haushaltsbericht vom 30.6.23 angekündigt hat, die eingestellten Beträge noch in 2023 zu investieren, darunter auch der Mühlweg. In der Gemeindevertretungssitzung hat Bürgermeister Zimmer aufgrund einer Nachfrage der SPD nochmals bestätigt, dass in diesem Jahr noch 2,4 Mio. € an überfälligen Investitionen erfolgen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wann ist die Ausschreibung erfolgt?
  2. Wann beginnen die Sanierungsmaßnahmen?
  3. Ist der angekündigte Termin für die Beendigung der Sanierung noch realistisch? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
  4. Auf die erste Anfrage von 2.1.2022 haben sie geantwortet, dass noch nicht geprüft wurde, ob die Straße erschlossen ist. Ist die Prüfung inzwischen erfolgt? Falls ja, was hat sie ergeben?
  5. Die Gemeindevertretung hat am 21.2.2022 über die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge entschieden und den Gemeindevorstand gebeten, die dazugehörige Satzung zu erstellen. Bislang ist dies nicht erfolgt, so dass der Haushaltsplan 2023 nicht daran angepasst werden konnte. Wann wird die Satzung der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt und wann werden die Fördergelder in Höhe von ca. 120.000 € abgerufen?
  6. Der Beschluss zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist schon fast zwei Jahre her. Dadurch entstehen für die Gemeinde Brachttal und die Anwohner höhere Kosten, die durch enorme Preissteigerungen seit dem erstmaligen Beschluss vom 18.12.2017 bedingt sind. Wie hoch ist die Sanierung des Mühlwegs nach heutigen Gegebenheiten anzusetzen?
  7. Im Interesse der Anwohner des Mühlwegs sowie aufgrund des Beschlusses vom 21.2.2022 sollte die bereits beschlossene Finanzierungsvariante der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge angewendet werden. Entgegen der Auffassung des Bürgermeisters sind wir der Meinung, dass viel teurere Erschließungsbeträge für eine jahrzehntelang benutzte und nicht hinreichend instandgehaltene Straße nicht angewendet werden dürfen. Wird im Falle des Ausschlusses von Erschließungsbeiträgen der Mühlweg auf Basis der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet?
  8. Seit Jahren wird die unklare Datenlage im Archiv diskutiert (siehe Anfragen der SPD vom 2.1.2022 und 8.5.2023). Gelder hierfür ist seit mehreren Jahren im Haushalt eingestellt. Ist das Archiv inzwischen aufgeräumt? Falls nein, wann wird dies geschehen?  

Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung lapidar beantwortet.

02.01.2022 - geplanter Straßenausbau 2022
 

Anfrage der SPD zum geplanten Straßenausbau im Mühlweg, Ortsteil Udenhain

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 11.11.2021 haben Sie in einer Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge mitgeteilt, dass der Ausbaustatus vieler Brachttaler Straßen ungeklärt ist. Für Straßen mit unklarem Ausbaustatus sei nach ihren Informationen unklar, ob Erschließungsbeiträge (90%) oder Straßenausbaubeiträge (75%) veranschlagt werden dürfen. Im Haushaltsentwurf 2022 sind für den Ausbau des Mühlwegs 277.750 € Investitionszahlungen und 194.425 € Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen (70%) eingeplant, was nicht der aktuellen Satzung entspricht. Daher bitten wir Sie, folgende Fragen möglichst vor, aber spätestens in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 zu beantworten:

  1. Auf welcher Grundlage wurden die Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen geplant? Ist eine Satzungsänderung zur Erhöhung des Gemeindeanteils auf 30% unter Beibehaltung der Einmalbeiträge geplant?
  2. Konnte für den Mühlweg geklärt werden, ob die Straße erschlossen ist und wurde von allen Anwohnern Erschließungsbeiträge erhoben?
  3. Wie sieht die Datenlage bei den anderen Brachttaler Straßen aus? Inwieweit wurden im Haushaltsentwurf 2022 Gelder zur Sortierung des Archivs berücksichtigt, um die unklare Datenlage zu beheben?
  4. Angesichts der unklaren Datenlage ist mit Klagen gegen die Veranschlagung von Straßenausbaubeiträgen zu rechnen. Inwieweit wurde dies in der Haushaltsplanung berücksichtigt? Inwieweit ist es angesichts der jahrelang anhaltenden Diskussion, der unklaren Rechtslage in Bezug auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sowie Straßenausbaubeiträgen und aufgrund der verspäteten Abgabe der Haushaltsplanung und der damit verbundenen späten Genehmigung des Haushalts überhaupt realistisch, den Straßenausbau im Jahr 2022 als Investition einzuplanen?  
  5. Der HFB-Ausschuss hat sich in der Sitzung vom 04.10.2021 für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge und damit für die Abschaffung der Einmalbeiträge ausgesprochen. Wie plant die Gemeindeverwaltung das Thema Straßenausbaubeiträge weiterzuverfolgen? Inwieweit werden HFB-Ausschuss, Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit in eine mögliche Entscheidung über die Straßenausbaubeiträge eingebunden?

Vielen Dank!


Da die Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 nicht stattfinden konnte, wurde die Anfrage am 16.01.2022 schriftlich beantwortet:

  1. Die Mittel wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bzw. 2022 veranschlagt.
    Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die Mittel daher nun übernommen und dementsprechend veranschlagt.
    Eine Satzungsänderung muss nach § 51 Nr. 6 HGO durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
  2. Nein. Eine Prüfung hierzu hat noch nicht stattgefunden.
  3. Die Datenlage zu den gemeindlichen Straßen ist zum damaligen Termin mit den Fraktionen unverändert.
    Finanzielle Mittel für das Archiv wurden in der Haushaltsplanung nicht eingeplant, da hierfür Mittel in Form einer Rückstellung in Höhe von 153.662,74 € vorhanden sind.
  4. Wie schon in Antwort zu Frage 1 erläutert, stammen die Ansätze aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2020. Aufgrund dessen und der Beschlüsse der Gemeindevertretung zu den Haushaltsplänen 2020 sowie 2021 wurden die Ansätze nun weiterveranlagt und in das Haushaltsjahr 2022 übernommen. Eine Veränderung der Ansätze ist dementsprechend durch Beschluss der Gemeindevertretung möglich.
  5. Nach § 51 Nr. 6 HGO ist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen ausschließliche Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Folglich liegt die Entscheidung über die Straßenausbaubeiträge bei der Gemeindevertretung. Aufgrund der Öffentlichkeit der Sitzungen nach § 52 Absatz 1 HGO ist auch die Öffentlichkeit in der Entscheidung miteingebunden.
    Die Weiterbehandlung der Thematik wird dementsprechend abschließend in der Gemeindevertretung geklärt.

Presse

18.09.2023 - Mühlweg in Brachttal: SPD-Fraktion fordert dringende Klärung und Handlungsinitiative des Bürgermeisters

Brachttal – Es begann mit einem Gespräch mit Anwohnern am Mühlweg und einer Besichtigung durch Vertreter der SPD-Fraktion. Die Erkenntnis: Der Straßenzustand des Mühlwegs ist desolat. Dies führte zu einer Anfrage an den Bürgermeister, deren Antworten für uns Anlass zu großer Sorge geben.

Seit Jahren beklagen die Anwohner den Zustand des Mühlwegs. Anfang 2022 wandte sich die SPD-Fraktion bereits an die Gemeindeverwaltung, um Antworten und Lösungen zu suchen. Im Haushaltsbericht vom 30.6.2023 versprach der Bürgermeister noch in diesem Jahr Investitionen in den Mühlweg! „Was die Gemeinde erhielt, war ein Lehrstück in Ausweichmanövern“, kommentiert der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer. Damit die Öffentlichkeit ein umfassendes Bild der Lage erhält, stellt die SPD-Fraktion die unzureichenden Antworten des Bürgermeisters kritisch in Frage:

  1. Ausschreibungsverzögerung: Es gibt zahlreiche Ingenieurbüros. Warum hängt alles von einem Büro ab, das keine Kapazität hat? „Es gibt auch andere Büros, die beauftragt werden könnten“, fordert Daniel Goffitzer.
  2. Verspäteter Baubeginn: Warum müssen die Anwohner bis Ende 2024 warten, wenn doch die Investition bereits für 2023 zugesagt wurde? Gerhard Gleis kritisiert: „Es zeigt sich erneut, dass der Bürgermeister seine Zusagen nicht einhält.“
  3. Planungsdiskrepanzen: "Versprochene Investitionsausgaben für 2023 und jetzt steht die Planung noch aus? Klingt nach einem Plan, der noch in den Sternen steht", kommentiert Jan Luca Woratschek.
  4. Erschließungsbeiträge: Bei einer seit über 30 Jahren genutzten Straße sollten rechtliche Fragen bereits geklärt sein. Warum gibt es hier noch immer Unklarheiten? Prof. Woratschek meint hierzu: „Offensichtlich ist der Bürgermeister immer noch der falschen Ansicht, dass Erschließungsbeiträge nicht verjähren können. Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine konträre Stellung hierzu ein. Es ist der Meinung, dass die Möglichkeit von Erschließungsbeiträgen bei jahrelang genutzten Straßen begrenzt werden muss und der Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage für die Beitragspflichtigen klar erkennbar sein muss.“
  5.  Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: "Ein klarer Beschluss, aber anscheinend nur ein Vorschlag für eine endlose Prüfung?“, fragt Maximilian Kröll
  6. Unklare Kosten: Wie konnte ein Versprechen für Investitionen ohne genaue Kostenermittlung gegeben werden? Christopher Soiné ergänzt: „Spielen wir Monopoly oder planen wir für eine Gemeinde?“
  7. Abrechnungsunsicherheiten: Die Begründung, dass Entscheidungen bezüglich der Beiträge erst nach Abschluss der Prüfung erfolgen, klingt nach weiteren Verzögerungen. „Irgendwann müssen Entscheidungen getroffen werden“, fordert Florian Hofmann.  
  8. Datenlage im Archiv: Warum gibt es trotz langjähriger Diskussionen und zugesagter Budgets noch immer keine Ordnung im Archiv des Bauamts? Beatrix Schmidt-Stieler meint: „Die ständige Aufarbeitung des Bauamts ist kein neues Thema, und wir fragen uns, warum es noch immer keine klare Lösung gibt.“

Die SPD-Fraktion erwartet nicht nur Ausflüchte. Sie erwartet dringend klare Antworten. Ein wenig mehr Umgang mit echten Problemen wäre erfrischend. Die Bürger von Brachttal verdienen Transparenz, klare Informationen und sichere sowie gut instandgehaltene Straßen.

 

11.03.2022 - Pressemitteilung zur mangelhaften Informationsstrategie des Bürgermeisters gegenüber den Gemeindevertreter zur Thematik Straßenausbaubeiträge

 

Bürgermeister spielt Stille Post mit Gemeindevertretern

Alle Fraktionen stimmen dem Bürgermeister zu, wenn er in der GNZ vom 8.3.22 plädiert, dass im Vorfeld geprüft werden sollte, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist. „Falsch ist aber, dass er die fehlende Rechtssicherheit und die damit verbundenen hohen Folgekosten den Fraktionen und damit allen Gemeindevertretern gegenüber kommuniziert hat“, stellt der kommissarische SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Herbert Woratschek fest. Die Gemeindevertretung entscheidet nach dem Gesetz über die Form der Straßenausbaubeiträge und wird dabei vom HFB-Ausschuss beraten. Daher stellt sich die Frage, ob diese beiden Gremien über die Rechtsgutachten informiert waren. Prof. Woratschek ergänzt hierzu: „Die Gemeindevertreter, die darüber entscheiden sollen, haben bis heute noch kein Rechtsgutachten schriftlich vorliegen. Der Bürgermeister verlangt, dass derartig weitreichende Entscheidungen aufgrund von mündlich weitergebenden Erzählungen des Gemeindevorstands getroffen werden sollen. Erwartet er seriöse Entscheidungen oder will er mit uns Stille Post spielen?“ Das Mitglied des Gemeindevorstandes David Goffitzer bestätigt: „Dem Gemeindevorstand liegt ein Rechtsgutachten zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge vor, das aber auf Anweisung des Bürgermeisters aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden darf.“ Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sind gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an diese Anweisung zu halten.

Das SPD-Fraktionsmitglied Gerhard Gleis beanstandet, dass der Bürgermeister im Ältestenrat kurz vor der Gemeindevertretersitzung über eine neue rechtliche Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes informieren wollte: „Der Ältestenrat soll den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei Durchführung der Geschäftsordnung unterstützen. Es ist nicht dazu da, relevante Informationen kurz vor der Sitzung zu diskutieren, um lange vorbereitete Entscheidungen der Gemeindevertretung zu beeinflussen. Unser Fraktionsvorsitzender hat somit zurecht die Diskussion im Ältestenrat nicht zugelassen.“ Christopher Soiné ergänzt: „Die SPD-Fraktion ist nicht länger bereit, Entscheidungen immer dann zu vertagen, wenn der Bürgermeister seine Meinung nicht durchsetzen kann.“

Prof. Woratschek ist der Meinung, dass der Bürgermeister demokratische Spielregeln verletzt, wenn er wichtige Informationen den entscheidenden Gremien vorenthält und dann aber kurz vor der Sitzung immer wieder mit neuen Informationen kommt: „Wenn er sich in der GNZ öffentlich über Gesprächswünsche wundert, erweckt er einen falschen Eindruck. Ich habe ihn nach einer Sitzung persönlich auf den Wunsch nach einem Gespräch angesprochen, den wir zuvor bereits mehrfach über ein Mitglied des Gemeindevorstandes geäußert haben“. Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer ergänzt: „Der Bürgermeister argumentiert bei unseren Rückfragen häufig mit hohen Belastungen für die Verwaltung. Aber für uns ist seine intransparente Vorgehensweise nicht nur zeitintensiv, sondern auch frustrierend.“ In einer Pressemitteilung hatte die SPD bereits die mangelhafte Umsetzung und Verschleppung von Beschlüssen der Gemeindevertretung beklagt, die unnötige Zeit für Anfragen nach sich zieht. Abschließend ergänzt der SPD-Gemeindevertreter Florian Michel: „In der letzten Gemeindevertretersitzung hat der Bürgermeister noch in einem populistischen Antrag die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert und damit eine 180° Wende vollzogen, da er immer pro Einmalbeiträge argumentiert hat. Von dieser Position liest man in seiner aktuellen Argumentation nichts mehr.“ Um den Investitionsstau in Brachttal bei einer Abschaffung der Beiträge tatsächlich abzubauen, müsste die Grundsteuerer erhöht werden und das, obwohl die Hebesätze bereits zu den höchsten im Main-Kinzig-Kreis gehören.

 

 

25.02.2022 - offener Brief zu Straßenausbaubeiträgen an den Bürgermeister

 

Offner Brief des Ausschussvorsitzenen Torsten Gast sowie des stv. Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Herbert Woratschek an den Bürgermeister zum Thema Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmer,

wir fühlen uns verpflichtet im folgenden offenen Brief sowohl Sie als auch die Brachttaler Öffentlichkeit zur Entstehung unserer Entscheidungen im Gemeindeparlament vom 21.02.2022 in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge aufzuklären, da wir die Beschlüsse entscheidend mit herbeigeführt und teilweise in der Meinungsbildung eine prägende Rolle eingenommen haben.

In Hessen ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorhanden. Die Überschrift in der GNZ vom 23. Feb. 2022 ist demnach ebenso irreführend, wie Ihre Informationspolitik gegenüber Mandatsträgern in Brachttal sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Bis zu Ihrem Antrag vom 1. Februar 2022 waren Sie und die CDU noch für die Beibehaltung der Einmalbeiträge. Spätestens seit 2019 lehnten Sie und viele andere Mandatsträger die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab, weil ansonsten der Abbau des Investitionsstaus der Gemeinde Brachttal nicht finanzierbar ist. Da Sie diese Meinung bislang vertreten haben, überrascht uns Ihre plötzliche Kehrtwende, die sie mit frisch zugegangen Informationen begründen, die nicht einmal in der Begründung Ihres Antrags enthalten sind.

Auskünfte am Tag vor den Sitzungen oder sogar erst in der laufenden Sitzung dienen definitiv nicht der demokratischen Meinungsbildung innerhalb von Fraktionen, sondern vielmehr der Durchsetzung von eigenen politischen Zielen, ohne die erforderliche öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten.

Doch nun die Historie der Reihe nach:

Seit 2018 diskutieren wir die verschiedenen Modelle zur Finanzierung von Straßenausbauarbeiten in unserer Gemeinde. Aufgrund der Erkenntnis eines nicht finanzierbaren Abbaus des Investitionsstaus im Straßenbereich hatte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.04.2018 eine Resolution an die hessische Landesregierung beschlossen. Das kurze Schreiben der Verwaltung erging erst am 29.05.2018 an die hessische Landesregierung, also einem Tag nachdem der Beschluss der Landesregierung bekannt wurde, dass es keine Zuschüsse an die Kommunen im Falle von Sanierungen geben würde (Änderung des kommunalen Abgabegesetztes). Es hatte den Wortlaut:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass die zwangsweisen Straßenbeiträge abgeschafft werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in dieser Thematik ihrer Verantwortung zu stellen und die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, um die Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen selbstständig umsetzen zu können.“

Wohl wissend, dass die Resolution mit der verspäteten Versendung zwecklos wurde, verwiesen Sie die Thematik in den HFB-Ausschuss der Gemeinde zwecks Erarbeitung einer Empfehlung für Brachttal. Der ehemalige HFB-Ausschuss hat die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in mehreren Sitzungen ausführlich erörtert. Die Ergebnisse wurden schließlich in einer Bürgerversammlung am 06.11.2019 den Bürgerinnen und Bürgern von der Verwaltung vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Im Nachgang dieser Sitzung haben sich dann alle Beteiligten -auch Sie- am 23.09.2020 auf zwei Varianten festgelegt, die fortan Diskussionsgrundlage waren, nämlich die Beibehaltung der Einmalbeiträge oder die Einführung der wiederkehrenden Beiträge. Nachdem es jahrelang zu keiner Entscheidung kam, hat sich der neue HFB-Ausschuss vorgenommen, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, um endlich den Abbau des Investitionsstaus im Straßenbereich anzugehen. Am 04.10.2021 hat er sich der HFB-Ausschuss nach gründlicher Beschäftigung und nach kontroverser Diskussion mit Ihnen auf Basis der vorhandenen Informationen für die Einführung wiederkehrender Beiträge ausgesprochen.

Die Diskussion basierte ausschließlich auf dem Vergleich der Einmalbeiträge mit den wiederkehrenden Beiträgen, da die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Alternative auch von Ihrer Seite nicht mehr zu Diskussion stand. In der Diskussion führten Sie alle bekannten Argumente zur Beibehaltung der Einmalbeiträge und gegen die Einführung der wiederkehrenden Beiträge an. Zum Teil beriefen Sie sich auf Rechtgutachten, die erst kurz vor der Sitzung zugegangen wären. Aus diesem Gutachten ginge hervor, dass das Klagerisiko bei der Einführung wiederkehrender Beiträge im Vergleich zur Beibehaltung der Einmalbeiträge höher sei. Da das Rechtsgutachten uns aus Datenschutzgründen nicht zugänglich gemacht wurde, haben wir unsere Beurteilung auf den für uns zugänglichen Informationen getroffen, nach denen das Klagerisiko bei Einmalbeiträgen höher erscheint. In der Gesamtabwägung aller Argumente haben wir uns mit 4 Stimmen (SPD & FWB) und 2 Enthaltungen (CDU) zugunsten der Einführung wiederkehrender Beiträge entschieden.

Trotz kontroverser Diskussion haben Sie sogar noch an der rechtssicheren Formulierung der Beschlussvorlage mitgewirkt. Kein Wort davon, weder von der CDU noch von Ihnen, dass Sie die Abschaffung der Beiträge für eine bessere Variante hielten!

Allerdings fand die Beschlussvorlage des Ausschusses aus formalen Gründen nicht den Weg in die Gemeindevertretersitzung. In der Zwischenzeit gab es mehrere Gesprächswünsche von unserer Seite, um sich mit Ihnen über den Fortgang bei diesem Thema auszutauschen. Leider sind Sie dem mehrfachen Wunsch für einen Terminvorschlag nicht nachgekommen. Um das Thema nicht erneut auf die lange Bank zu schieben, stellten die FWB und die SPD am 30.01.2022 einen gemeinsamen Antrag, der exakt dem Wortlaut der Beschlussvorlage des neuen HFB-Ausschusses entspricht. Im Übrigen beinhaltet der Wortlaut zunächst nur die Vorbereitung der Einführung wiederkehrender Beiträge in Form der Erarbeitung einer Satzung. Über die Einführung wird endgültig erst entschieden, wenn eine anwendbare Satzung nach den örtlichen Gegebenheiten vorliegt.

In Kenntnis unserer Vorgehensweise brachten Sie am 01.02.2022 einen konkurrierenden Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine Kehrtwende, die uns sehr überrascht hat und als falsche Begründung die Resolution (Wortlaut siehe oben) anführt. Neu zugegangene rechtliche Informationen waren kein Bestandteil der Begründung.

Das verwunderte uns umso mehr, da wir keinen Zusammenhang zwischen der Resolution und der ursprünglichen Begründung Ihres Antrags zur Abschaffung der Beiträge erkennen können. Es ist ein Unterschied, ob die Gemeindevertretung sich die Abschaffung der Beiträge mit einer Finanzierungszusage durch das Land Hessen wünscht oder ob sie einen Antrag auf Abschaffung der Beiträge ohne jegliche Finanzierung durch das Land beschließt. Die Abschaffung der Beiträge führt ohne Finanzierung durch das Land zu einer Erhöhung der Grundsteuer, die ja bereits aufgrund ihrer Nachteile ausgeschlossen wurde. Als Nachteile wurden z.B. die fehlende Zweckbindung, der starke Anstieg der Hebesätze mit Nachteilen in der interkommunalen Vergleichbarkeit und unsozialen Belastungen angeführt.

Am Tage der Entscheidung lagen angeblich plötzlich neue rechtliche Erkenntnisse vor, die dringend diskutiert werden sollten. Dieser Umstand war den Gemeindevertretern von SPD und FWB vorher nicht bekannt, wurden aber von der CDU bereits vorher diskutiert. Bis heute liegt uns kein Schriftstück vor, das neue Erkenntnisse aufweist, die unsere Entscheidungsfindung beeinflussen könnten.

Dazu kommt, dass dieses hoch komplexe Thema im Ältestenrat diskutiert werden sollte, einem Gremium, das nur 30 Minuten vor der entscheidenden Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, um die Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan sowie die Sitzordnung der Gemeindevertretersitzung abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist weder in der HGO noch in der Geschäftsordnung vorgesehen. Zudem ermöglicht sie keinerlei Rückkopplung mit den gewählten Fraktionen, um sorgfältig neue Argumente abzuwägen. 

Im Ergebnis drücken wir Ihnen unsere Unzufriedenheit mit dieser ausgesprochen intransparenten Informationspolitik aus, in der Sie immer dann tröpfchenweise neue Informationen ohne schriftlichen Beleg vorbringen, sobald die Diskussion nicht in die von Ihnen gewünschte Richtung läuft. Dadurch wird unsere ehrenamtliche Arbeit erheblich erschwert, wenn sogar nicht fast unmöglich gemacht!

Wie kann es nun in Zukunft weitergehen?

Falls viele Straßen, wie von Ihnen in der Gemeindevertretersitzung behauptet, aufgrund fehlender Unterlagen oder Verjährungsfristen nicht erschlossen bzw. gewidmet wären, ist zu prüfen, inwieweit der Klärung des rechtlichen Zustandes herbeigeführt oder die fehlenden Voraussetzungen geschaffen werden können, um die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können. Die bislang von Ihnen favorisierte Beibehaltung der Einmalbeiträge ist jedenfalls keine mehrheitsfähige Alternative. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, um deren Wegfall finanziell zu kompensieren. Für den Vorteil dieser Variante wurden bislang keine neuen belastbaren und objektiv nachweisbaren Belege erbracht.

Mit dem Beschluss vom 21.02.2022 für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge haben Sie und die Gemeindeverwaltung den Auftrag erhalten, die Voraussetzungen für die Erstellung einer Straßenbeitragssatzung nach Maßgabe der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Klärung der erforderlichen rechtlichen, baulichen und bürokratischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung der Kommunalabgaben.

Es gilt festzuhalten, dass mit diesem Beschluss über die Erstellung einer Satzung zur Einführung wiederkehrender Beiträge noch nicht entgültig beschlossen ist. Er verhindert aber eine weitere Hinausschiebung durch fehlende Entscheidungskraft. Die endgültige Einführung erfordert einen weiteren Beschluss unter Vorlage der Satzung und der erforderlichen baulichen, rechtlichen und bürokratischen Voraussetzungen für die Einführung. Dabei sind Sie dann aufgefordert, alle relevanten Informationen einzubringen, insbesondere auch dann, wenn Sie gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge sprechen. Wir werden dann alles sorgfältig prüfen, aber auch inwieweit die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge vorliegen oder geschaffen werden können. Das war auch der Grund, für unser Abstimmungsverhalten in der letzten Gemeindevertretersitzung.

Wir sind in unseren Entscheidungen als ehrenamtliche Mandatsträger darauf angewiesen, dass Sie uns transparent über die notwendigen Sachverhalte informieren. Das ist bislang leider nicht erfolgt. Daher fordern wir Sie auf, transparent alle die Ihnen vorliegenden Informationen schriftlich vorzulegen, damit wir bei der endgültigen Entscheidung über die Straßenausbeiträge fundiert und verantwortungsvoll abstimmen und die richtige Entscheidung für Brachttal treffen können. Bislang sind wir allerdings fest davon überzeugt, dass die Einführung wiederkehrender Beiträge für die örtlichen Gegebenheiten in Brachttal die beste Alternative darstellt und eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge den Investitionsstau in Brachttal weiter hinausschieben würde.

 

 

30.09.2019 - Forderung der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen durch das Land
 

SPD Brachttal fordert Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Ein Großteil aller Straßen sind sanierungsreif. Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Hessen planen in welcher Ausführung und zu welchem Zeitpunkt Straßen zu sanieren sind. Diese Entscheidungen erfolgen rein formell ohne Betrachtung des Verursacherprinzips nur zu Lasten von Grundstückseigentümern. Straßenbaubeiträge sind meist in fünfstelliger Höhe, die völlig über die Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer gehen. Ein scharfes Damokles-Schwert der Gemeinde für jeden der Grundeigentümer, vor allem hier im ländlichen Raum.

Die aktuelle Option der schwarz-grünen hessischen Landesregierung zur Freistellung von Kommunen führt zu einer Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer und zu einer weiteren gravierenden Benachteiligung des ländlichen Raumes.

Reiche Kommunen können ihre Straßenbaubeiträge abschaffen, dagegen verschuldete Kommunen nicht.

Es kann und darf nicht sein, dass nur Grundbesitzer egal welchen Alters und welcher Einkommensklasse zur Kasse gebeten werden. Die Straßen gehören der Allgemeinheit und müssen demzufolge auch von ihr bezahlt werden.

In Ländern, die seit Jahrzehnten vom Länderfinanzausgleich profitieren werden Straßenbaubeiträge abgeschafft oder erlassen. Der Länderfinanzausgleich stellte 2018 insgesamt eine Rekordsumme von ca. 11,5 Mrd. € dar. Hessen war mit 1,6 Mrd. € der drittgrößte Zahler nach Bayern mit 6,7 Mrd. € und Baden-Württemberg mit 3,1 Mrd. €. Allein Berlin erhielt daraus 4,4 Mrd.€. Im benachbarten Brandenburg wurden im Juni 2019 die Straßenbaubeiträge abgeschafft und über Landesmittel refinanziert.

Die SPD Brachttal unterstützt deshalb nachdrücklich den Antrag der Landes SPD und fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, dass nicht durch den hessischen Länderfinanzausgleich Straßenbeiträge in anderen Bundesländern erlassen werden können, sondern dass in Hessen die Straßenbaubeiträge abgeschafft und zukünftig durch das Land refinanziert werden müssen.

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