Die SPD Brachttal engagiert sich aktiv für eine faire Gestaltung der Straßenausbaubeiträge in unserer Gemeinde. Unser Grundsatz ist klar: Die Straßenausbaubeiträge sollten grundsätzlich vom Land getragen werden, um eine gerechte Verteilung der Lasten zu gewährleisten. Leider sehen wir aktuell keine Aussicht auf eine Kostenübernahme durch das Land Hessen. Daher ist es notwendig, alternative Lösungen zu finden, die Brachttal nicht übermäßig belasten.
Wir lehnen Einmalbeiträge entschieden ab, da sie Bürgerinnen und Bürger mit hohen finanziellen Lasten belasten können. Dies steht im Widerspruch zu unserem Verständnis von Solidarität, da einzelne Grundstückseigentümer die Hauptlast tragen, obwohl die Straßen von allen genutzt werden. Die SPD Brachttal setzt sich für gerechtere Modelle ein.
Ein Ansatz, den wir unterstützen, sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Hierbei werden die Kosten über mehrere Jahre auf alle Anlieger in einem Ortsteil verteilt, was zu vertretbaren Belastungen führt. Dies fördert Solidarität und sorgt für eine gerechtere Verteilung der Ausgaben.
Die SPD Brachttal hat gemeinsam mit den FWB einen Antrag zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gestellt. Dieser Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung am 21.02.2022 behandelt und beschlossen. Die Einführung wiederkehrender Beiträge ermöglicht eine langfristige und strukturierte Betrachtung der Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen.
Die SPD Brachttal bleibt auch am Ball, wenn es um konkrete Straßenausbauprojekte wie den Mühlweg in Udenhain geht. In einer Anfrage vom 11.09.2023 erkundigen wir uns nach dem geplanten Straßenausbau, den Ausschreibungen, und den zeitlichen Rahmen der Sanierungsmaßnahmen.
Unsere jüngsten Pressemitteilungen verdeutlichen unsere Sorge um unzureichende Informationen und Verzögerungen bei Straßenausbauprojekten. Wir setzen uns für Transparenz, klare Informationen und gut instandgehaltene Straßen in Brachttal ein.
Die SPD Brachttal stellt sich grundsätzlich hinter die Meinung der hessischen SPD, dass die Straßenausbaubeiträge prinzipiell vom Land getragen werden sollten. Die Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, weil sich gerade die ärmeren Gemeinden eine Abschaffung nicht leisten können. Reichere Gemeinden in Hessen können sich die Abschaffung leisten. In anderen Bundesländern verzichtet man generell auf die Erhebung, sodass von einer gerechten Verteilung von Belastungen bei Investitionen in den Straßenausbau nicht mehr geredet werden kann. Da aktuell eine Kostenübernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land Hessen nicht in Sichtweite ist und Brachttal sich als ärmere Gemeinde die Abschaffung vermutlich nicht leisten kann, muss für Brachttal notfalls eine andere Lösung gefunden werden. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter den jetzigen Bedingungen in Hessen würde dazu führen, dass der Straßenausbau über die Grundsteuer finanziert werden müsste. Dies würde zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen, wenn man den Investitionsstau in Brachttal beseitigen möchte.
Einmalbeiträge sind in die Kritik geraten, da Bürgerinnen und Bürger dabei mit hohen Beiträgen belastet werden, die sie im Falle der Erneuerung einer anliegenden Straße tragen müssen. Kosten in fünstelliger Höhe sind dabei üblich, was die Ungerechtigkeit noch stärker erhöht. Die SPD Brachttal lehnt daher Einmalbeiträge in jedem Fall ab. Wir halten diese Beitragsart für unsolidarisch, weil einzelne Bürger fast die gesamte für den Straßenausbau tragen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt werden und sie keinen direkten Einfluss auf die Ausgaben für einen möglicherweise "luxeriösen" Straßenausbau haben. Die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge über 20 Jahre ist aus Sicht der SPD ebenfalls nicht vorteilhaft. Einerseits verschuldet sich der einzelne Bürger und trägt trotzdem eine Last, die auf mehrere Schultern verteilt werden könnte. Andererseits muss die Gemeinde die Kosten durch eine Kreditaufnahme vorstrecken, was den Finanzhaushalt negativ beeinflussen würde.
Im Falle von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen werden Abrechnungbezirke gebildet, die in Brachttal wahrscheinlich den Ortsteilen entsprechen würden. Bei diesem Verfahren werden dann Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren vorausgeplant und die Kosten für den Straßenbau auf alle Anlieger in einem Ortsteil umgelegt. Diese wären einmal pro Jahr von den Bürgern zu entrichten und würden sich vermutlich im zweistelligen oder niedrigem dreisteligem Bereich bewegen, sodass vertretbare Belastungen auf die Grundstückseigentümer zukämen. Wir halten dies zwar immer noch nicht für ideal, aber die Kosten für den Straßenausbau würden solidarisch auf mehrere Schultern verteilt werden. Eine Anforderung, die wir an dieses Abrechnungemodell stellen, ist, dass sich die zu entrichtenden Beiträge in den einzelnen Ortsteilen nicht zu stark unterscheiden. Außerdem hat die Gemeinde so die Möglichkeit, auf Grundlage von 5-Jahresplänen eine strategische Instandhaltung des Straßennetzes zu betreiben und somit für eine fortlaufende Sanierung für gleichbleibend niedrige Beiträge zu sorgen. Somit wären die Belastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer besser vorausseh- und leistbar.
In der folgenden Tabelle haben wir die Vor- und Nachteile der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge aufgelistet sowie Möglichkeiten zur Kompensation der Nachteile benannt:
| Vorteile und Nachteile bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gegenüber den bisherigen Einmalbeiträgen | |||
| Gemeinde "Allgemeinheit" |
Eigentümer "Renovierungsstraße" |
Eigentümer "Rest" |
Ausgestaltung zur Kompensation der Nachteile |
| Neue Satzung erforderlich nach § 11a KAG (mit Begründung für die Abrechnungsgebiete) | Förderung des Landes Hessen (20.000 € je Abrechnungsgebiet) | ||
| Planungsgrundlage für Investitionen in den Straßenbau | ./. | ||
| höhere Verwaltungskosten, weil Abrechnung bei jedem Projekt für alle Grundstückseigentümer erfolgt | gerechte Verteilung der Straßenbeiträge, deutlich geringere Belastung | geringfügig höhere Belastung, weil vorher keine Beteiligung | bessere Infrastruktur im Ort, Konsequenz: steigender Wert für alle Grundstücke, bei digitalisierter Abrechnung nahezu keine variablen Kosten |
| Höhere Liquidität, Stundungen für Einmalbeiträge für Anlieger von Straßenausbauten entfallen | ./. | ||
| keine Bürgerproteste aufgrund fünfstelliger Beträge, mögliche Bürgerproteste aufgrund genereller Ablehnung von Beiträgen | Vermeidung von Anreiznen zu Unterinvesitionen, weil Straßenausbau extreme Beitragsbelastung darstellt | Möglicherweise Anreiz zu Unterinvestitionen, weil meistens für "andere" Straßen gezahlt wird | Einbeziehung aller Bürger (d. h. auch der Mieter) beugt einseitige Argumentation vor |
| mögliche Doppelbelastung | beitragsfrei bis ausgeglichen (5-25 Jahre nach Einmalzahlung) | ||
| Bei "kluger" Ausgestaltung (Verteilung auf 5 Jahre und "gerechter" Verteilung der Investitionen auf die Ortsteile) | weitgehend gleichmäßige Beiträge | ./. | |
Straßen sind teuer – aber unverzichtbar. In Hessen stehen drei Wege im Fokus: Einmalige Straßenausbaubeiträge, wiederkehrende Beiträge (mit oder ohne 5-Jahres-Glättung) und die Finanzierung über die Grundsteuer (typisch in Kommunen, die Beiträge abschaffen). Alle drei verteilen Lasten anders – und wirken sich entsprechend auf Eigentümer, Mieter und den Gemeindehaushalt aus.
a) Eigentümer an der ausgebauten Straße
tragen die Last punktuell und hoch – oft im fünfstelligen Bereich. Linsengericht rechnet in einer Bürgerversammlung vor: Beispielmaßnahme 600.000 €, ein zweigeschossiges 650-m²-Grundstück mit 812,5 m² läge bei 24.375 € (=30 €/m²). Diese Eigentümer empfinden es nicht in Ordnung, dass andere die Straßen ebenfalls nutzen, aber nichts zahlen müssen.
b) Übrige Eigentümer in der Gemeinde
zahlen nichts, nutzen die erneuerte Straße aber mit. Manche dieser Eigentümer finden das gerecht („trifft nur, wen es angeht“).
c) Mieter
Keine direkte Belastung – Einmal-Beiträge sind nicht umlagefähig. Indirekte Markteffekte (z. B. Lageaufwertung) können Mieten beeinflussen, sind aber nicht spezifisch für diese Finanzierungsart.
d) Gemeinde (Finanzen/Verwaltung)
Mittel sind zweckgebunden. Der Verwaltungsaufwand ist maßnahmebezogen hoch (Abgrenzungen, Flächen, Bescheide), da jede Baumaßnahme einzeln abgerechnet wird; zwischen den Maßnahmen ist der Aufwand gering.
a) Eigentümer an der ausgebauten Straße
zahlen keine Spitzenbeträge, sondern jährliche Beiträge wie alle im Abrechnungsgebiet. Das ist planbarer als ein seltener, großer Einmalbetrag – kann aber jährlich schwanken, wenn im Gebiet viel gebaut wird. Die Stadt Herborn zeigt, dass die jährlichen Beträge sich deutlich niedriger gestalten. Für 600 m² Grundstücksfläche führt das Rechenbeispiel zu ca. 232–279 € pro Jahr (Beitragssatz 0,31 €/m²). Das ist eine realistische Hausnummer für ein typisches Wohngrundstück
b) Übrige Eigentümer im Abrechnungsgebiet
beteiligen sich mit – das verbreitert die Basis. Ohne Glättung bleiben orts- und jahresweise Schwankungen möglich, wenn Projekte gebündelt werden. Sie zahlen denselben Betrag wie die Eigentümer an der ausgebauten Straße. Allerdings können starke Unterschiede zwischen Ortsteilen entstehen: Wird in einem Jahr in einem Gebiet viel gebaut, steigen dort die Beiträge deutlich, während andere Gebiete zeitweise sehr geringe oder keine Beiträge zahlen.
c) Mieter
Keine direkte Belastung – wiederkehrende Beiträge sind ebenfalls nicht umlagefähig. (Gleichlautend zu den Einmal-Beiträgen.)
d) Gemeinde (Finanzen/Verwaltung)
Einnahmen sind zweckgebunden und jährlich. Die Einführung verlangt einmalig Abrechnungsgebiete und Datenbasis – Hessen bezuschusst das: 5 € je Einwohner oder mind. 20.000 € je Abrechnungsgebiet. Dies ist besonders für kleinere Orte mit mehreren Ortsteilen interessant, weil bei 5.000 Einwohnern und sieben Ortsteilen nicht nur 25.000 €, sondern 140.000 € gefördert werden.
a) Eigentümer an der ausgebauten Straße
zahlen wie alle moderate Jahresbeiträge. Die Glättung verteilt die erwarteten Kosten gleichmäßig über bis zu fünf Jahre – Beitragsspitzen einzelner Jahre werden abgefedert. Die Verwaltung der Gemeinde Brachttal schätzte 2021 für einen regelmäßigen Straßenausbau für jeden Ortsteil Beiträge zwischen 76 und 89 € pro Jahr.
b) Übrige Eigentümer im Abrechnungsgebiet
Profitieren von stabileren jährlichen Beträgen – gut kalkulierbar, auch wenn die Gemeinde Projekte zeitlich bündelt und die Investitionen in Straßen regelmäßig vornimmt. Die Verwaltung der Gemeinde Brachttal schätzte 2021 für einen regelmäßigen Straßenausbau für jeden Ortsteil Beiträge zwischen 76 und 89 € pro Jahr.
c) Mieter
Keine direkte Belastung (nicht umlagefähig). Gleiche Aussage wie bei 1) und 2).
d) Gemeinde (Finanzen/Verwaltung)
Zweckgebunden, planbar, stabil. Einführung und Datenaufbau wie bei 2), mit derselben Landesförderung. Wichtig: Die erforderliche Investitionsplanung passiert normalerweise ohnehin im Haushaltsplan; der Nachweis eines Plans verursacht daher keinen nennenswerten Zusatzaufwand – die Glättung verbessert vor allem die Planbarkeit der jährlichen Beiträge.
a) Eigentümer an der ausgebauten Straße
tragen ihren allgemeinen Grundsteuer-Anteil (meist niedrig und stetig) – profitieren aber voll vom Vermögenszuwachs ihrer Immobilie durch bessere Infrastruktur.
b) Übrige Eigentümer in der Gemeinde
zahlen ebenfalls kontinuierlich; der Beitrag steht nicht in direktem Verhältnis zu einer konkreten örtlichen Baumaßnahme.
c) Mieter
Direkte Belastung möglich: Die Grundsteuer ist auf Mieter umlagefähig – sie zahlen über die Nebenkosten mit, ohne Vermögensvorteil
d) Gemeinde (Finanzen/Verwaltung)
Sehr geringer Verwaltungsaufwand, da die Grundsteuer ohnehin erhoben wird. Aber: keine Zweckbindung – Mehreinnahmen können auch in andere Bereiche fließen; der Straßenetat hängt politisch vom Haushalt ab.
Gefühl für die Größenordnung der erhöhten Belastung für alle Grundstückeigentümer ohne Garantie für Straßenausbau: Beispiel für Finanzierung über die Grundsteuer: Hebesatz 500%, Erträge aus Grundsteuern 0,8 Mio., Straßenausbau 1,5 Mio., Anteil Eigentümer 40%, Ergebnis: Der Hebesatzes steigt um 75 % von 500 % auf 875%.
Was „fair“ ist, hängt vom eigenen Wertemaßstab ab:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge daher beschließen:
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat sich in ihrem Beschluss aus dem Jahr 2022 für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist trotz der Dringlichkeit des Themas ins Stocken geraten. Der Gemeindevorstand führt als Grund die Komplexität der Rechtslage an und behauptet, es sei für viele Straßen in Brachttal nicht nachgewiesen, dass sie erstmalig erschlossen wurden.
Um die Bürgerinnen und Bürger vor einer unverhältnismäßig hohen Belastung durch Erschließungsbeiträge zu schützen und den Stillstand in dieser wichtigen Angelegenheit zu beenden, ist es notwendig, die behauptete unklare Rechtslage durch Fakten zu klären. Es ist nicht die Aufgabe der Anwohner, nachzuweisen, dass ihre seit Jahrzehnten genutzten Straßen erschlossen sind. Vielmehr muss die Verwaltung aufzeigen, welche Straßen nachweislich nicht erschlossen sind.
Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein.
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung nach der Finanzierungsvarianten der „wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ einzuführen.
Begründung
Nach einer jahrelangen Diskussion unter Einbeziehung ehrenamtlich arbeitender Gemeindevertreter aus zwei Legislaturperioden, unter Investition zahlreicher Arbeitsstunden der beteiligten Rathausmitarbeiter und der Einbeziehung der Brachttaler Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung, hatte sich der HFB-Ausschuss am 04.10.2021 mehrheitlich für die oben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen. Aufgrund eines Formfehlers konnte die Beschlussempfehlung des HFB-Ausschusses nicht in die Gemeindevertretung eingebracht werden, weshalb wir sie jetzt dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen.
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertreter vom 16.04.2018 zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ hat sich der Gemeindevorstand mit einem Schreiben vom 22.05.2018 an die hessische Landesregierung gewandt. Der Gemeindevorstand wurde damit beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessens dafür einzusetzen, dass die zwangsweise verhängten Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Antwort der hessischen Staatskanzlei vom 24.08.2018 hat dazu geführt, dass die Verwaltung das Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in den HFB-Ausschuss zur Bearbeitung überweist. Dies wurde dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung so am 06.09.2018 mitgeteilt.
In jahrelanger Diskussion ist der aktuelle HFB-Ausschuss mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal aufgrund der finanziellen Lage dazu führt, dass der Investitionsstau nicht beseitigt werden kann. Eine damit verbundene Finanzierung über die Grundsteuer würde dazu führen, dass die Steuererhöhungen aufgrund der kommunalen Umlagen nicht komplett in den Straßenausbau fließen und damit überproportional steigen müssten. Darüber hinaus würden von der Grundsteuer befreite Grundstücksbesitzer nicht am Straßenausbau beteiligt werden.
Mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ist eine gerechtere Verteilung der Belastungen auf alle Grundstücksbesitzer gewährleistet. Daher hat sich die aktuelle Diskussion auf die Vor- und Nachteile bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gegenüber der bisherigen Regelung (Einmalbeiträge) konzentriert. Daher ist der HFB Ausschuss auch mehrheitlich der Meinung, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal nicht sinnvoll ist. Daher werden im Folgenden die Vor- und Nachteile bei der Einführung der wiederkehrenden Beiträge als Begründung für die Beschlussvorlage aufgeführt:
In der Ausschusssitzung vom 04.10.2021 wurde gegen die wiederkehrenden Beiträge das Argument angeführt, dass elf Kommunen den Beschluss zu wiederkehrenden Beiträgen aus Gründen zu hoher Verwaltungskosten wieder aufgehoben hätten. Ein Beleg für die zu hohen Verwaltungskosten steht bis heute aus. Der Bürgermeister ging von einer Steigerung von 1,5 Stellen aus.
Bei Einführung der wiederkehrenden Beiträge sind alle Straßen bereits im Rahmen der grundlegenden Planung aufgenommen. Demzufolge entstehen Verwaltungskosten nur für die laufende Aktualisierung der Daten, mögliche Bearbeitung von Einsprüchen, die Verteilung der Investitionsauszahlungen und die Versendung der Abrechnungen. Die laufende Aktualisierung der Daten erfolgt ohnehin weitgehend für die Erhebung der Grundsteuer. Die Berechnung der Investitionszahlungen geschieht digitalisiert und ist daher fast wie die Versendung der Bescheide zusammen mit der Grundsteuer zu vernachlässigen. Es fällt schwer einzusehen, dass die mögliche Bearbeitung von Einsprüchen 1,5 Personenstellen pro Jahr mehr erfordert als die Beibehaltung von Einmalbeiträgen. Die Klagewahrscheinlichkeit bei Einmalbeiträgen ist aufgrund der Beitragshöhe (fünfstellig) vermutlich größer als die Klagewahrscheinlichkeit im Falle wiederkehrender Beiträge aufgrund der erhöhten Anzahl von Bescheiden mit deutlich geringeren Beträgen (zwei- bis dreistellig).
Ein weiteres Argument des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung war, dass angeblich mehrfach auftretende Behelfsstraßen ebenfalls ein Problem in Form der Erschließung bei der Einführung wiederkehrender seien, da diese vor der Erfassung in das Abrechnungsgebiet erschlossen werden müssen und anschließend eine Verschonungsfrist gelte. Hierüber habe die Verwaltung jedoch keinen Überblick aufgrund mangelnder Unterlagen. Das würde zu einem Anstieg der Beiträge führen.
Zum einen ist die Frage, ob eine Straße als erschlossen gilt oder nicht, unabhängig von der Art der Straßenausbaubeiträge. Zum anderen sollte die unklare Datenlage auf jeden Fall aufgearbeitet werden, um eine faire Belastung der Grundstückseigentümer zu gewährleisten. Eine faire Belastung reduziert auch die Klagewahrscheinlichkeit. Die Einführung wiederkehrender Beiträge ermöglicht die Aufarbeitung der Datenlage aufgrund der Förderung von 120.000 € zu geringeren Kosten für die Gemeinde Brachttal.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Auswahl einer Finanzierungsvariante über die Straßenausbaubeiträgen nicht von kurzfristigen Problemen abhängig gemacht, sondern langfristig strukturiert betrachtet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Der entsprechende Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 21.02.2022 behandelt und beschlossen. Als Reaktion auf die Argumentation des Bürgermeisters bzw. der CDU wurde vom Vorsitzenden des HFB-Ausschusses sowie seines Stellvertreters am 25.02.2022 ein offener Brief verfasst, der weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht ist.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Gemeindevertretung hat am 21. Februar 2022 mehrheitlich die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Ziel war eine gerechtere, solidarischere Verteilung von Kosten für den Ausbau öffentlicher Straßen. Eine entsprechende Satzung wurde seitens des Gemeindevorstands bislang jedoch nicht vorgelegt, sodass die Umsetzung des Beschlusses weiterhin aussteht.
Zwischenzeitlich wurden Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt – z. B. in der Ortsdurchfahrt Streitberg – sowie weitere Maßnahmen angekündigt, etwa im Mühlweg in Udenhain (geplant für 2025). In den betroffenen Ortsteilen, in den Ortsbeiräten sowie in der Presse wurde wiederholt die Frage nach der Abrechnungsart für diese Maßnahmen aufgeworfen – bislang jedoch ohne eindeutige Antwort.
Deshalb bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgende Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung im April 2024 und bitten sowohl um die schriftliche Beantwortung an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Gemeindevertretung Brachttal als auch um mündliche Erläuterungen im Rahmen der Sitzung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Anlass für diese Anfrage ist ein Gespräch mit Anwohnern am Mühlweg und die Besichtigung des Straßenzustandes durch Vertreter der SPD-Fraktion. Die Straße ist einem erbärmlichen Zustand. Die SPD-Fraktion stellte bereits eine Anfrage am 2.1.2022. Bis heute ist keinerlei Bewegung in dieser Angelegenheit zu erkennen. Daher ist erfreulich, dass der Bürgermeister Wolfram Zimmer mit dem letzten Haushaltsbericht vom 30.6.23 angekündigt hat, die eingestellten Beträge noch in 2023 zu investieren, darunter auch der Mühlweg. In der Gemeindevertretungssitzung hat Bürgermeister Zimmer aufgrund einer Nachfrage der SPD nochmals bestätigt, dass in diesem Jahr noch 2,4 Mio. € an überfälligen Investitionen erfolgen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung lapidar beantwortet.
Anfrage der SPD zum geplanten Straßenausbau im Mühlweg, Ortsteil Udenhain
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 11.11.2021 haben Sie in einer Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge mitgeteilt, dass der Ausbaustatus vieler Brachttaler Straßen ungeklärt ist. Für Straßen mit unklarem Ausbaustatus sei nach ihren Informationen unklar, ob Erschließungsbeiträge (90%) oder Straßenausbaubeiträge (75%) veranschlagt werden dürfen. Im Haushaltsentwurf 2022 sind für den Ausbau des Mühlwegs 277.750 € Investitionszahlungen und 194.425 € Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen (70%) eingeplant, was nicht der aktuellen Satzung entspricht. Daher bitten wir Sie, folgende Fragen möglichst vor, aber spätestens in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 zu beantworten:
Vielen Dank!
Da die Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 nicht stattfinden konnte, wurde die Anfrage am 16.01.2022 schriftlich beantwortet:
Die SPD Brachttal hat zur nächsten Gemeindevertretersitzung einen Antrag eingebracht, der bei den Straßenausbaubeiträgen Klarheit schafft und die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbindet. Hintergrund ist der GNZ-Bericht „Straßenausbaubeiträge ein ‚echtes juristisches Puzzle‘“ vom 28. August 2025. Darin wurde dargestellt, dass die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge seit Langem mit Verweis auf eine komplexe Rechtslage vertagt wird. Besonders strittig ist laut Bericht, dass für zahlreiche Straßen nicht zweifelsfrei dokumentiert sei, ob sie „erstmalig erschlossen“ wurden. Deshalb laufen seit Jahren externe juristische Prüfungen – ohne straßenbezogene Offenlegung der zugrunde liegenden Akten, Abrechnungen oder Bewertungen. Für die Betroffenen bleibt so unklar, warum ihre Straße wie eingestuft wird und welche Kosten künftig drohen.
Dabei ist der Unterschied für die Bürgerinnen und Bürger erheblich: Wiederkehrende Beiträge bedeuten in der Regel nur einen niedrigen dreistelligen Betrag im Jahr. Einmalige Straßenausbaubeiträge hingegen summieren sich oft auf fünfstellige Beträge, wobei die Anwohner mit rund 75 % der Kosten belastet werden. Noch teurer sind Erschließungsbeiträge, die in der Regel mit 90 % Bürgerbeteiligung verbunden sind. Umso wichtiger ist es, dass die Einstufung der Straßen auf einer klaren, für alle nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.
„Es kann nicht sein, dass Anwälte jahrelang prüfen, ohne dass die Menschen in Brachttal Einblick in die Basis der Entscheidungen bekommen“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Goffitzer. „Wir wollen das Verfahren vom Kopf auf die Füße stellen: Erst Fakten, dann Kassieren“, argumentiert der SPD-Vorsitzende Jan Luca Woratschek, „Genau dafür legt die SPD ihren Antrag vor“. Der Gemeindevorstand soll innerhalb von drei Monaten eine öffentliche Straßenliste vorlegen, in der jede Straße mit Namen, dem Erschließungsstatus („erstmalig erschlossen“: ja/nein) und der konkreten Beweisgrundlage erfasst ist. „Es ist nicht in erster Linie die Aufgabe der Anwohner, jahrzehntealte Erschließungen zu beweisen. Die Verwaltung muss belastbare Fakten vorlegen – transparent und nachvollziehbar“, betont Gerhard Gleis.
Die Liste wird sowohl in der „Regionalen“ als auch auf der Website der Gemeinde veröffentlicht. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zur Klärung unklarer Beweisgrundlagen beizutragen. „Wir holen das Wissen aus den Akten und das Wissen der Anwohner an einen Tisch“, sagt Beatrix Schmidt-Stieler. Wer alte Kaufverträge, Baupläne oder Bescheide besitzt, kann diese einreichen; jede Rückmeldung wird sachlich geprüft und schriftlich beantwortet. So entsteht Schritt für Schritt ein vollständiges, überprüfbares Bild.
Bevor künftig irgendwo eine Straße gebaut wird, sieht der Antrag eine verbindliche Informationsveranstaltung für die betroffenen Anwohner vor. Geplante Maßnahme, Zeitplan, Kostenrahmen und der dokumentierte Erschließungsstatus werden verständlich erläutert, Fragen beantwortet und das Protokoll anschließend online bereitgestellt. Die bisherige Praxis kurzfristiger, nur mündlicher Hinweise soll damit der Vergangenheit angehören – einschließlich der anstehenden Sanierung des Mühlwegs in Udenhain. „Wer Straßen baut und von den Anwohnern kassiert, muss vorher erklären – offen, rechtzeitig und prüfbar“, fasst der Prof. Dr. Woratschek zusammen.
Die SPD stellt klar: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Mitarbeitenden im Rathaus. „Gefordert ist der Gemeindevorstand, den Prozess zu strukturieren, die Aktenlage offenzulegen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen“, so die Fraktion. Mit dem Antrag schafft die SPD die Grundlage für transparente Verfahren, planbare Beiträge und mehr Vertrauen.
Am 21. Februar 2022 beschloss die Gemeindevertretung Brachttal, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen, um Anwohner von hohen Einmalzahlungen zu entlasten und die Kosten gerechter zu verteilen. Ohne eine Satzung kann das neue Modell jedoch nicht in Kraft treten – und die alte, unpopuläre Regelung mit hohen Einmalbeiträgen bleibt bestehen.
Doch mehr als drei Jahre später gibt es noch immer keine Satzung. Nun sollen Straßen repariert werden – aber nach welchem Gebührenmodell wird abgerechnet? Gelten noch die alten, hohen Einmalbeiträge oder schon die beschlossene, gerechtere Regelung?
„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, vor Beginn der Bauarbeiten zu wissen, welche Kostenregelung gilt – und nicht erst, wenn der Gebührenbescheid im Briefkasten liegt“, sagt SPD-Gemeindevertreter Prof. Dr. Woratschek. „Dass ein klarer Beschluss seit über drei Jahren nicht umgesetzt wird, ist nicht nachvollziehbar.“
Für die Einführung standen bereits 2022 Fördermittel von 120.000 Euro für sechs Ortsteile bereit – warum bleiben sie ungenutzt? Warum verzögert sich die Umsetzung so lange, obwohl jeder Monat Stillstand die Gemeinde und ihre Bürger teurer zu stehen kommt?
Tatsache ist: Selbst mit wiederkehrenden Beiträgen trägt die Gemeinde den Löwenanteil der Straßensanierungskosten. Durch Inflation steigen diese stetig – und je länger die Umsetzung hinausgeschoben wird, desto größer wird das Risiko, dass am Ende Steuererhöhungen nötig werden.
Die SPD-Fraktion hat eine offizielle Anfrage gestellt. Für sie gilt: Sorgsamer Umgang mit Steuergeldern, Transparenz und Verbindlichkeit bei der Umsetzung politischer Beschlüsse dürfen keine Ausnahme sein
Erneut steht bei der SPD Brachttal die Diskussion um die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge im Mittelpunkt. Seit 2018 wird diese Thematik in den Brachttaler Gremien diskutiert. Nach intensiven und ausführlichen Debatten unter Einbezug der Bürger in entsprechenden Versammlungen, hat der HFB-Ausschuss dann im Herbst 2021 eine Empfehlung zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge abgegeben. Diese wurde dann Anfang 2022 von der Gemeindevertretung beschlossen. Jedoch steht auch zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss eine konkrete Umsetzung immer noch aus. Die SPD kritisiert, dass Bürgermeister Wolfram Zimmer zwar vage Andeutungen in Ortsbeiratssitzungen macht, die Einführung zunächst testen oder begutachten zu wollen. Jedoch bleiben Gutachten und detaillierte Berichte für die Gemeindevertretung unsichtbar. Die letzte Bürgerversammlung hat ebenfalls keine Klarheit darüber gebracht, wie es konkret damit weitergeht.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Woratschek betont: „Es ist frustrierend, dass wichtige Investitionen im Straßenausbau seit Jahren ausstehen und keine klaren Gründe für die Verzögerungen genannt werden. Wenn es Hinderungsgründe gibt, warum werden diese nicht offen kommuniziert?“ Zum Zeitpunkt des Beschlusses konnten für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge noch 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet vom Land Hessen, d.h. bei sechs Ortsteilen 120.000 Euro zur Bewältigung der zusätzlichen Verwaltungskosten beantragt werden. Leider hat Bürgermeister Zimmer bislang darauf verzichtet.
Die SPD bemängelt besonders die fehlende Transparenz und klare Kommunikation seitens des Bürgermeisters. "Wir haben ein Recht darauf, die Gründe zu erfahren, wenn der Beschluss nicht umgesetzt wird. Wo bleiben die Offenheit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit?", fragt Gerhard Gleis, SPD-Fraktionsmitglied.
Die SPD erwartet vom Bürgermeister in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen umfassenden Bericht zu diesem Thema, insbesondere zu den Investitionen im Straßenausbau, die von zentraler Bedeutung für die Gemeinde sind. „Der Bürgermeister ist verpflichtet, über wichtige Angelegenheiten zu berichten. Ob er den Straßenausbau als wichtig erachtet, bleibt abzuwarten“, fügte der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer hinzu.
Ein Beispiel für den schlechten Zustand unserer Gemeindestraßen ist der Mühlweg in Udenhain (siehe Foto). Diese Straße ist in einem sehr erbärmlichen Zustand. Die Einwohner warten seit Jahren auf eine Erneuerung der Straße. Statt diesen Investitionsstau aufzulösen, verschiebt Bürgermeister Zimmer notwendige Investitionen lieber Jahr für Jahr von Haushalt zu Haushalt. Voller Stolz berichtet er über nicht verausgabte Beträge und entsprechend hohe Bargeldbestände. Aber letztendlich führt nach Meinung der SPD der Investitionsstau in ein finanzielles Desaster für die Gemeinde Brachttal, weil die versäumten Investitionen aufgrund der Inflation erheblich teurer werden als geplant. „Dieser Zustand ist jetzt seit Jahren in Brachttal der Fall und sollte durch die Einführung der wiederkehrenden Beiträge beseitigt werden“, argumentiert Christopher Soiné, Schatzmeister der SPD-Fraktion.
Die Mehrheit der SPD Brachttal argumentiert, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gegenüber Einmalbeiträgen oder einer Finanzierung über die Grundsteuer mehrere Vorteile bieten, wenn die finanziellen Belastungen gleichmäßiger und planbarer über die Jahre verteilt werden. „Allerdings ist fraglich, ob der Bürgermeister die guten Vorschläge einer klugen Planung gewillt ist umzusetzen“, merkt Jan Luca Woratschek, SPD-Fraktionsmitglied, an.
Solange der Beschluss nicht umgesetzt ist, gelten immer noch die Einmalbeiträge. Wiederkehrende Beiträge sind nach Auffassung des SPD-Fraktionsvorsitzenden gerechter, da sie auf alle Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet verteilt werden und deutlich niedrigere jährliche Zahlungen von den Eigentümern fordern. Bei Einmalbeiträgen entfallen diese Kosten oft nur auf die aktuellen Eigentümer, die in die Tausende Euro gehen.
Bei der jetzigen Rechtslage in Hessen bedeutet ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge eine Finanzierung über die Grundsteuer mit erheblichen Nachteilen. Es gibt keine Zweckbindung. Daher ist nicht garantiert, dass die Mittel tatsächlich für den Straßenausbau verwendet werden. Die Mittel können auch für andere kommunale Ausgaben genutzt werden. Dies führt bei klammen Kommunen zu einem Mangel an notwendigen Investitionen in die Infrastruktur.
Hinzu kommt die unsoziale Belastung der Mieter. Eine Erhöhung der Grundsteuer trifft nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter, die die erhöhten Kosten möglicherweise über die Nebenkostenabrechnung tragen müssen. Dies führt zu einer unsozialen Belastung der Mieter, die nicht direkt von einem höheren Immobilienwert profitieren, aber dennoch höhere Mieten zahlen müssen.
Die Mehrheit der SPD zeigt sich entschlossen, weiterhin Druck auszuüben und fordert Transparenz und Handlungsbereitschaft seitens des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. „Wir hoffen, dass Bürgermeister Zimmer endlich handelt“, ist die einhellige Meinung der SPD-Fraktion.

Brachttal – Es begann mit einem Gespräch mit Anwohnern am Mühlweg und einer Besichtigung durch Vertreter der SPD-Fraktion. Die Erkenntnis: Der Straßenzustand des Mühlwegs ist desolat. Dies führte zu einer Anfrage an den Bürgermeister, deren Antworten für uns Anlass zu großer Sorge geben.
Seit Jahren beklagen die Anwohner den Zustand des Mühlwegs. Anfang 2022 wandte sich die SPD-Fraktion bereits an die Gemeindeverwaltung, um Antworten und Lösungen zu suchen. Im Haushaltsbericht vom 30.6.2023 versprach der Bürgermeister noch in diesem Jahr Investitionen in den Mühlweg! „Was die Gemeinde erhielt, war ein Lehrstück in Ausweichmanövern“, kommentiert der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer. Damit die Öffentlichkeit ein umfassendes Bild der Lage erhält, stellt die SPD-Fraktion die unzureichenden Antworten des Bürgermeisters kritisch in Frage:
Die SPD-Fraktion erwartet nicht nur Ausflüchte. Sie erwartet dringend klare Antworten. Ein wenig mehr Umgang mit echten Problemen wäre erfrischend. Die Bürger von Brachttal verdienen Transparenz, klare Informationen und sichere sowie gut instandgehaltene Straßen.

Bürgermeister spielt Stille Post mit Gemeindevertretern
Alle Fraktionen stimmen dem Bürgermeister zu, wenn er in der GNZ vom 8.3.22 plädiert, dass im Vorfeld geprüft werden sollte, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist. „Falsch ist aber, dass er die fehlende Rechtssicherheit und die damit verbundenen hohen Folgekosten den Fraktionen und damit allen Gemeindevertretern gegenüber kommuniziert hat“, stellt der kommissarische SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Herbert Woratschek fest. Die Gemeindevertretung entscheidet nach dem Gesetz über die Form der Straßenausbaubeiträge und wird dabei vom HFB-Ausschuss beraten. Daher stellt sich die Frage, ob diese beiden Gremien über die Rechtsgutachten informiert waren. Prof. Woratschek ergänzt hierzu: „Die Gemeindevertreter, die darüber entscheiden sollen, haben bis heute noch kein Rechtsgutachten schriftlich vorliegen. Der Bürgermeister verlangt, dass derartig weitreichende Entscheidungen aufgrund von mündlich weitergebenden Erzählungen des Gemeindevorstands getroffen werden sollen. Erwartet er seriöse Entscheidungen oder will er mit uns Stille Post spielen?“ Das Mitglied des Gemeindevorstandes David Goffitzer bestätigt: „Dem Gemeindevorstand liegt ein Rechtsgutachten zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge vor, das aber auf Anweisung des Bürgermeisters aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden darf.“ Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sind gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an diese Anweisung zu halten.
Das SPD-Fraktionsmitglied Gerhard Gleis beanstandet, dass der Bürgermeister im Ältestenrat kurz vor der Gemeindevertretersitzung über eine neue rechtliche Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes informieren wollte: „Der Ältestenrat soll den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei Durchführung der Geschäftsordnung unterstützen. Es ist nicht dazu da, relevante Informationen kurz vor der Sitzung zu diskutieren, um lange vorbereitete Entscheidungen der Gemeindevertretung zu beeinflussen. Unser Fraktionsvorsitzender hat somit zurecht die Diskussion im Ältestenrat nicht zugelassen.“ Christopher Soiné ergänzt: „Die SPD-Fraktion ist nicht länger bereit, Entscheidungen immer dann zu vertagen, wenn der Bürgermeister seine Meinung nicht durchsetzen kann.“
Prof. Woratschek ist der Meinung, dass der Bürgermeister demokratische Spielregeln verletzt, wenn er wichtige Informationen den entscheidenden Gremien vorenthält und dann aber kurz vor der Sitzung immer wieder mit neuen Informationen kommt: „Wenn er sich in der GNZ öffentlich über Gesprächswünsche wundert, erweckt er einen falschen Eindruck. Ich habe ihn nach einer Sitzung persönlich auf den Wunsch nach einem Gespräch angesprochen, den wir zuvor bereits mehrfach über ein Mitglied des Gemeindevorstandes geäußert haben“. Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer ergänzt: „Der Bürgermeister argumentiert bei unseren Rückfragen häufig mit hohen Belastungen für die Verwaltung. Aber für uns ist seine intransparente Vorgehensweise nicht nur zeitintensiv, sondern auch frustrierend.“ In einer Pressemitteilung hatte die SPD bereits die mangelhafte Umsetzung und Verschleppung von Beschlüssen der Gemeindevertretung beklagt, die unnötige Zeit für Anfragen nach sich zieht. Abschließend ergänzt der SPD-Gemeindevertreter Florian Michel: „In der letzten Gemeindevertretersitzung hat der Bürgermeister noch in einem populistischen Antrag die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert und damit eine 180° Wende vollzogen, da er immer pro Einmalbeiträge argumentiert hat. Von dieser Position liest man in seiner aktuellen Argumentation nichts mehr.“ Um den Investitionsstau in Brachttal bei einer Abschaffung der Beiträge tatsächlich abzubauen, müsste die Grundsteuerer erhöht werden und das, obwohl die Hebesätze bereits zu den höchsten im Main-Kinzig-Kreis gehören.
Offner Brief des Ausschussvorsitzenen Torsten Gast sowie des stv. Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Herbert Woratschek an den Bürgermeister zum Thema Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmer,
wir fühlen uns verpflichtet im folgenden offenen Brief sowohl Sie als auch die Brachttaler Öffentlichkeit zur Entstehung unserer Entscheidungen im Gemeindeparlament vom 21.02.2022 in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge aufzuklären, da wir die Beschlüsse entscheidend mit herbeigeführt und teilweise in der Meinungsbildung eine prägende Rolle eingenommen haben.
In Hessen ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorhanden. Die Überschrift in der GNZ vom 23. Feb. 2022 ist demnach ebenso irreführend, wie Ihre Informationspolitik gegenüber Mandatsträgern in Brachttal sowie den Bürgerinnen und Bürgern.
Bis zu Ihrem Antrag vom 1. Februar 2022 waren Sie und die CDU noch für die Beibehaltung der Einmalbeiträge. Spätestens seit 2019 lehnten Sie und viele andere Mandatsträger die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab, weil ansonsten der Abbau des Investitionsstaus der Gemeinde Brachttal nicht finanzierbar ist. Da Sie diese Meinung bislang vertreten haben, überrascht uns Ihre plötzliche Kehrtwende, die sie mit frisch zugegangen Informationen begründen, die nicht einmal in der Begründung Ihres Antrags enthalten sind.
Auskünfte am Tag vor den Sitzungen oder sogar erst in der laufenden Sitzung dienen definitiv nicht der demokratischen Meinungsbildung innerhalb von Fraktionen, sondern vielmehr der Durchsetzung von eigenen politischen Zielen, ohne die erforderliche öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten.
Doch nun die Historie der Reihe nach:
Seit 2018 diskutieren wir die verschiedenen Modelle zur Finanzierung von Straßenausbauarbeiten in unserer Gemeinde. Aufgrund der Erkenntnis eines nicht finanzierbaren Abbaus des Investitionsstaus im Straßenbereich hatte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.04.2018 eine Resolution an die hessische Landesregierung beschlossen. Das kurze Schreiben der Verwaltung erging erst am 29.05.2018 an die hessische Landesregierung, also einem Tag nachdem der Beschluss der Landesregierung bekannt wurde, dass es keine Zuschüsse an die Kommunen im Falle von Sanierungen geben würde (Änderung des kommunalen Abgabegesetztes). Es hatte den Wortlaut:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass die zwangsweisen Straßenbeiträge abgeschafft werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in dieser Thematik ihrer Verantwortung zu stellen und die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, um die Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen selbstständig umsetzen zu können.“
Wohl wissend, dass die Resolution mit der verspäteten Versendung zwecklos wurde, verwiesen Sie die Thematik in den HFB-Ausschuss der Gemeinde zwecks Erarbeitung einer Empfehlung für Brachttal. Der ehemalige HFB-Ausschuss hat die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in mehreren Sitzungen ausführlich erörtert. Die Ergebnisse wurden schließlich in einer Bürgerversammlung am 06.11.2019 den Bürgerinnen und Bürgern von der Verwaltung vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Im Nachgang dieser Sitzung haben sich dann alle Beteiligten -auch Sie- am 23.09.2020 auf zwei Varianten festgelegt, die fortan Diskussionsgrundlage waren, nämlich die Beibehaltung der Einmalbeiträge oder die Einführung der wiederkehrenden Beiträge. Nachdem es jahrelang zu keiner Entscheidung kam, hat sich der neue HFB-Ausschuss vorgenommen, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, um endlich den Abbau des Investitionsstaus im Straßenbereich anzugehen. Am 04.10.2021 hat er sich der HFB-Ausschuss nach gründlicher Beschäftigung und nach kontroverser Diskussion mit Ihnen auf Basis der vorhandenen Informationen für die Einführung wiederkehrender Beiträge ausgesprochen.
Die Diskussion basierte ausschließlich auf dem Vergleich der Einmalbeiträge mit den wiederkehrenden Beiträgen, da die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Alternative auch von Ihrer Seite nicht mehr zu Diskussion stand. In der Diskussion führten Sie alle bekannten Argumente zur Beibehaltung der Einmalbeiträge und gegen die Einführung der wiederkehrenden Beiträge an. Zum Teil beriefen Sie sich auf Rechtgutachten, die erst kurz vor der Sitzung zugegangen wären. Aus diesem Gutachten ginge hervor, dass das Klagerisiko bei der Einführung wiederkehrender Beiträge im Vergleich zur Beibehaltung der Einmalbeiträge höher sei. Da das Rechtsgutachten uns aus Datenschutzgründen nicht zugänglich gemacht wurde, haben wir unsere Beurteilung auf den für uns zugänglichen Informationen getroffen, nach denen das Klagerisiko bei Einmalbeiträgen höher erscheint. In der Gesamtabwägung aller Argumente haben wir uns mit 4 Stimmen (SPD & FWB) und 2 Enthaltungen (CDU) zugunsten der Einführung wiederkehrender Beiträge entschieden.
Trotz kontroverser Diskussion haben Sie sogar noch an der rechtssicheren Formulierung der Beschlussvorlage mitgewirkt. Kein Wort davon, weder von der CDU noch von Ihnen, dass Sie die Abschaffung der Beiträge für eine bessere Variante hielten!
Allerdings fand die Beschlussvorlage des Ausschusses aus formalen Gründen nicht den Weg in die Gemeindevertretersitzung. In der Zwischenzeit gab es mehrere Gesprächswünsche von unserer Seite, um sich mit Ihnen über den Fortgang bei diesem Thema auszutauschen. Leider sind Sie dem mehrfachen Wunsch für einen Terminvorschlag nicht nachgekommen. Um das Thema nicht erneut auf die lange Bank zu schieben, stellten die FWB und die SPD am 30.01.2022 einen gemeinsamen Antrag, der exakt dem Wortlaut der Beschlussvorlage des neuen HFB-Ausschusses entspricht. Im Übrigen beinhaltet der Wortlaut zunächst nur die Vorbereitung der Einführung wiederkehrender Beiträge in Form der Erarbeitung einer Satzung. Über die Einführung wird endgültig erst entschieden, wenn eine anwendbare Satzung nach den örtlichen Gegebenheiten vorliegt.
In Kenntnis unserer Vorgehensweise brachten Sie am 01.02.2022 einen konkurrierenden Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine Kehrtwende, die uns sehr überrascht hat und als falsche Begründung die Resolution (Wortlaut siehe oben) anführt. Neu zugegangene rechtliche Informationen waren kein Bestandteil der Begründung.
Das verwunderte uns umso mehr, da wir keinen Zusammenhang zwischen der Resolution und der ursprünglichen Begründung Ihres Antrags zur Abschaffung der Beiträge erkennen können. Es ist ein Unterschied, ob die Gemeindevertretung sich die Abschaffung der Beiträge mit einer Finanzierungszusage durch das Land Hessen wünscht oder ob sie einen Antrag auf Abschaffung der Beiträge ohne jegliche Finanzierung durch das Land beschließt. Die Abschaffung der Beiträge führt ohne Finanzierung durch das Land zu einer Erhöhung der Grundsteuer, die ja bereits aufgrund ihrer Nachteile ausgeschlossen wurde. Als Nachteile wurden z.B. die fehlende Zweckbindung, der starke Anstieg der Hebesätze mit Nachteilen in der interkommunalen Vergleichbarkeit und unsozialen Belastungen angeführt.
Am Tage der Entscheidung lagen angeblich plötzlich neue rechtliche Erkenntnisse vor, die dringend diskutiert werden sollten. Dieser Umstand war den Gemeindevertretern von SPD und FWB vorher nicht bekannt, wurden aber von der CDU bereits vorher diskutiert. Bis heute liegt uns kein Schriftstück vor, das neue Erkenntnisse aufweist, die unsere Entscheidungsfindung beeinflussen könnten.
Dazu kommt, dass dieses hoch komplexe Thema im Ältestenrat diskutiert werden sollte, einem Gremium, das nur 30 Minuten vor der entscheidenden Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, um die Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan sowie die Sitzordnung der Gemeindevertretersitzung abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist weder in der HGO noch in der Geschäftsordnung vorgesehen. Zudem ermöglicht sie keinerlei Rückkopplung mit den gewählten Fraktionen, um sorgfältig neue Argumente abzuwägen.
Im Ergebnis drücken wir Ihnen unsere Unzufriedenheit mit dieser ausgesprochen intransparenten Informationspolitik aus, in der Sie immer dann tröpfchenweise neue Informationen ohne schriftlichen Beleg vorbringen, sobald die Diskussion nicht in die von Ihnen gewünschte Richtung läuft. Dadurch wird unsere ehrenamtliche Arbeit erheblich erschwert, wenn sogar nicht fast unmöglich gemacht!
Wie kann es nun in Zukunft weitergehen?
Falls viele Straßen, wie von Ihnen in der Gemeindevertretersitzung behauptet, aufgrund fehlender Unterlagen oder Verjährungsfristen nicht erschlossen bzw. gewidmet wären, ist zu prüfen, inwieweit der Klärung des rechtlichen Zustandes herbeigeführt oder die fehlenden Voraussetzungen geschaffen werden können, um die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können. Die bislang von Ihnen favorisierte Beibehaltung der Einmalbeiträge ist jedenfalls keine mehrheitsfähige Alternative. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, um deren Wegfall finanziell zu kompensieren. Für den Vorteil dieser Variante wurden bislang keine neuen belastbaren und objektiv nachweisbaren Belege erbracht.
Mit dem Beschluss vom 21.02.2022 für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge haben Sie und die Gemeindeverwaltung den Auftrag erhalten, die Voraussetzungen für die Erstellung einer Straßenbeitragssatzung nach Maßgabe der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Klärung der erforderlichen rechtlichen, baulichen und bürokratischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung der Kommunalabgaben.
Es gilt festzuhalten, dass mit diesem Beschluss über die Erstellung einer Satzung zur Einführung wiederkehrender Beiträge noch nicht entgültig beschlossen ist. Er verhindert aber eine weitere Hinausschiebung durch fehlende Entscheidungskraft. Die endgültige Einführung erfordert einen weiteren Beschluss unter Vorlage der Satzung und der erforderlichen baulichen, rechtlichen und bürokratischen Voraussetzungen für die Einführung. Dabei sind Sie dann aufgefordert, alle relevanten Informationen einzubringen, insbesondere auch dann, wenn Sie gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge sprechen. Wir werden dann alles sorgfältig prüfen, aber auch inwieweit die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge vorliegen oder geschaffen werden können. Das war auch der Grund, für unser Abstimmungsverhalten in der letzten Gemeindevertretersitzung.
Wir sind in unseren Entscheidungen als ehrenamtliche Mandatsträger darauf angewiesen, dass Sie uns transparent über die notwendigen Sachverhalte informieren. Das ist bislang leider nicht erfolgt. Daher fordern wir Sie auf, transparent alle die Ihnen vorliegenden Informationen schriftlich vorzulegen, damit wir bei der endgültigen Entscheidung über die Straßenausbeiträge fundiert und verantwortungsvoll abstimmen und die richtige Entscheidung für Brachttal treffen können. Bislang sind wir allerdings fest davon überzeugt, dass die Einführung wiederkehrender Beiträge für die örtlichen Gegebenheiten in Brachttal die beste Alternative darstellt und eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge den Investitionsstau in Brachttal weiter hinausschieben würde.
SPD Brachttal fordert Abschaffung der Straßenbaubeiträge
Ein Großteil aller Straßen sind sanierungsreif. Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Hessen planen in welcher Ausführung und zu welchem Zeitpunkt Straßen zu sanieren sind. Diese Entscheidungen erfolgen rein formell ohne Betrachtung des Verursacherprinzips nur zu Lasten von Grundstückseigentümern. Straßenbaubeiträge sind meist in fünfstelliger Höhe, die völlig über die Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer gehen. Ein scharfes Damokles-Schwert der Gemeinde für jeden der Grundeigentümer, vor allem hier im ländlichen Raum.
Die aktuelle Option der schwarz-grünen hessischen Landesregierung zur Freistellung von Kommunen führt zu einer Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer und zu einer weiteren gravierenden Benachteiligung des ländlichen Raumes.
Reiche Kommunen können ihre Straßenbaubeiträge abschaffen, dagegen verschuldete Kommunen nicht.
Es kann und darf nicht sein, dass nur Grundbesitzer egal welchen Alters und welcher Einkommensklasse zur Kasse gebeten werden. Die Straßen gehören der Allgemeinheit und müssen demzufolge auch von ihr bezahlt werden.
In Ländern, die seit Jahrzehnten vom Länderfinanzausgleich profitieren werden Straßenbaubeiträge abgeschafft oder erlassen. Der Länderfinanzausgleich stellte 2018 insgesamt eine Rekordsumme von ca. 11,5 Mrd. € dar. Hessen war mit 1,6 Mrd. € der drittgrößte Zahler nach Bayern mit 6,7 Mrd. € und Baden-Württemberg mit 3,1 Mrd. €. Allein Berlin erhielt daraus 4,4 Mrd.€. Im benachbarten Brandenburg wurden im Juni 2019 die Straßenbaubeiträge abgeschafft und über Landesmittel refinanziert.
Die SPD Brachttal unterstützt deshalb nachdrücklich den Antrag der Landes SPD und fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, dass nicht durch den hessischen Länderfinanzausgleich Straßenbeiträge in anderen Bundesländern erlassen werden können, sondern dass in Hessen die Straßenbaubeiträge abgeschafft und zukünftig durch das Land refinanziert werden müssen.