Tierschutz liegt uns am Herzen. Wir versuchen in unserer Gemeinde TIerschutzprojekte voranzutreiben und diese umzusetzen.
Antrag der SPD zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2022 reicht die SPD-Fraktionen den folgenden Antrag ein:
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, an den Gemeindevorstand zu appellieren, eine Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Brachttal zu erarbeiten und deren Verabschiedung zeitnah vorzubereiten. Katzenhalter sollen dazu verpflichtet werden, ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, sofern den Tieren unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird. Ausnahmen von dieser Regelung soll es geben
Begründung
Katzen sind beliebte Haustiere, auch bei Brachttalerinnen und Brachttalern. Die gehaltenen Katzen können sich, sofern nicht tierärztlich eingegriffen wird, unkontrolliert fortpflanzen. Dadurch bauen sich verwilderte Hauskatzenpopulationen außerhalb der menschlichen Obhut auf. Diese Populationen können Krankheiten übertragen und von Mangel- oder Unterernährung betroffen sein, wenn sich kein Besitzer um sie kümmert. Dies sorgt für Leid, Schmerzen und Schäden bei den Tieren, wenn diese im Falle einer Krankheit, wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV oder nach einem Unfall nicht versorgt werden. Zudem übertragen sie wiederum Krankheiten auf als Freigänger gehaltene Tiere.
Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit bis zu sieben Jungtieren gerechnet werden. Unkastrierte Hauskatzen können somit bereits in kurzer Zeit große, verwilderte Populationen aufbauen. Es hat sich gezeigt, dass die in den Vorjahren durch verschiedene ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine wie Tina e.V. oder Katzenzuhause e.V. durchgeführten Kastrationen herrenloser, freilebender Katzen nicht ausreichend sind, um eine Stabilisierung der Populationen hinsichtlich Anzahl und Gesundheitszustand zu erreichen.
Eine Katzenschutzverordnung, die ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen enthält, kann den vorliegenden Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kennzeichnung der Katzen sollte per Tätowierung oder durch einen Transponder und Eintragung in eine Haustierdatenbank erfolgen.
Kommunen haben häufig Fundtierverträge mit umliegenden Tierheimen abgeschlossen. Aufgrund der hohen Anzahl, des Gesundheitszustands und der nötigen Versorgung bzw. Vermittlung der aufgefundenen verwilderten Katzen ist es für Tierheime nicht möglich, kostendeckend auf der Basis Fundtierverträge zu arbeiten. Wenn Brachttal hier nicht gegensteuert und eine Katzenschutzverordnung erlässt, ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Sollte der Fundtiervertrag nicht verlängert werden ist neben der Kostensteigerung mit einer weiteren Belastung der Verwaltung zu rechnen, da sich dann Verwaltungsmitarbeiter um die Versorgung der Fundtiere kümmern müssen. Neben den lokalen Vereinen befürworten auch größere Umweltschutzorganisationen wie beispielsweise der NABU Deutschland eine Katzenschutzverordnung. Sie sehen in verwilderten Hauskatzenpopulationen eine große Gefahr für Vögel. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/15537.html
Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen € 60,- und 90,- für einen Kater, bei € 120,- bis 150,- für eine Katze. Die Kosten schlagen im Verhältnis zu den laufenden Kosten der Katzenhalter für Futter, Versorgung und Tierarztkosten bei den Besitzern nur einmalig zu Buche. Der Gemeinde entstehen außer für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung keine weiteren Kosten. Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, bedarf es keiner Kastration. Dazu gehören Tiere, die nicht ins Freie gelangen können oder Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon). Katzen, die jünger als fünf Monate und damit nicht geschlechtsreif sind, bedürfen ebenfalls keiner Kastration. Ausnahmen sollte es zudem für Tiere geben, die in der Zucht eingesetzt werden.
Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.
Der Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2022 behandelt und mehrheitlich angenommen.
Aufgrund einer nicht absehbaren Mehrheit wurde dieser Antrag vor Sitzungsbeginn zurückgezogen. Wir werden den Antrag allerdings wieder einbringen, wenn die nötige Mehrheit absehbar ist.
Antrag der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.07.2021
für die Sitzung der Gemeindevertretung reicht die SPD-Fraktionen ein:
Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Brachttal
Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, eine Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Brachttal zu erarbeiten und deren Verabschiedung zeitnah vorzubereiten. Katzenhalter sollen dazu verpflichtet werden, ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, sofern den Tieren unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird.
Ausnahmen von dieser Regelung soll es geben
Begründung:
Katzen sind beliebte Haustiere, auch bei Brachttalerinnen und Brachttalern. Die gehaltenen Katzen können sich, sofern nicht tierärztlich eingegriffen wird, unkontrolliert fortpflanzen. Dadurch bauen sich verwilderte Hauskatzenpopulationen außerhalb der menschlichen Obhut auf. Diese Populationen können Krankheiten übertragen und von Mangel- oder Unterernährung betroffen sein, wenn sich kein Besitzer um sie kümmert. Dies sorgt für Leid, Schmerzen und Schäden bei den Tieren, wenn diese im Falle einer Krankheit, wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV oder nach einem Unfall nicht versorgt werden. Zudem übertragen sie wiederum Krankheiten auf als Freigänger gehaltene Tiere.
Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit bis zu sieben Jungtieren gerechnet werden. Unkastrierte Hauskatzen können somit bereits in kurzer Zeit große, verwilderte Populationen aufbauen.
Allein in Brachttal wurden innerhalb der letzten 12 Monate 21 verwilderte Katzen durch den Naturschutzverein TiNa e.V. aufgegriffen und kastriert. Privatfunde nicht mitgezählt. Es hat sich gezeigt, dass diese und in den Vorjahren durchgeführten Kastrationen herrenloser, freilebender Katzen, durch die Tierschutzvereine nicht ausreichend sind, um eine Stabilisierung der Populationen hinsichtlich Anzahl und Gesundheitszustand zu erreichen.
Eine Katzenschutzverordnung, die ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen enthält, kann den vorliegenden Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kennzeichnung der Katzen sollte per Tätowierung oder durch einen Transponder und Eintragung in eine Haustierdatenbank erfolgen.
Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen € 60,- und 90,- für einen Kater, bei € 120,- bis 150,- für eine Katze. Die Kosten schlagen im Verhältnis zu den laufenden Kosten der Katzenhalter für Futter, Versorgung und Tierarztkosten bei den Besitzern nur einmalig zu Buche. Der Gemeinde entstehen außer für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung keine weiteren Kosten.
Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, bedarf es keiner Kastration. Dazu gehören Tiere, die nicht ins Freie gelangen können oder Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon). Katzen, die jünger als fünf Monate und damit nicht geschlechtsreif sind, bedürfen ebenfalls keiner Kastration. Ausnahmen sollte es zudem für Tiere geben, die in der Zucht eingesetzt werden.
Weitere Begründungen erfolgen bei Bedarf mündlich.
Aus formalen Gründen und aufgrund einer nicht absehbaren Mehrheit für den Antrag, wurde dieser zunächst zurückgezogen. Wir bleiben allerdings am Thema dran und versuchen eine entsprechende Mehrheit zu finden.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur Frage des Umgangs mit verletzten Fundtieren auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal haben wir folgende Fragen:
1. Gibt es eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit einer Tierarztpraxis/einer Tierklinik/einer Organisation des Tierschutzes, in der die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, keine Wildtiere, geregelt ist, und zu der jemand fahren kann, der ein verletztes Tier auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefunden hat?
2. Falls ja: Mit wem besteht so eine Vereinbarung?
3. Ist die notwendig werdende Erstbehandlung für die Finderin/den Finder kostenfrei?
4. Muss die Finderin/der Finder der Gemeinde die Inanspruchnahme der Vereinbarung anschließend anzeigen?
SPD-Anfrage zum Umgang mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Fundtieren
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur Frage des Umgangs mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Tieren haben wir folgende Fragen:
Für eine Beantwortung danken wir Ihnen im Voraus sehr herzlich.
SPD Brachttal-Akitv im Tierschutz
Das Thema Tierschutz ist ein wichtiges Thema für die Brachttaler SPD.
Bereits im letzten Jahr war der Verein Tier und Naturschutz unterer Vogelsberg e.V., kurz TiNa e.V., hilfesuchend auf die Brachttaler SPD zugegangen und bat um Unterstützung für die Umsetzung einer Katzenschutzverordnung. Der Verein ist seit seiner Gründung auch in Brachttal aktiv.
Die Brachttaler SPD-Fraktion setzt sich seitdem intensiv mit dem Thema auseinander und hat auch viele Gespräche mit Sachkundigen geführt.
Aufgrund einer Anfrage im Tierheim Gelnhausen zum Thema Katzenschutzverordnung wurde die Brachttaler-SPD von der Tierheimleitung Frau Wink zu einem Besuch vor Ort eingeladen.
Eine kleine Gruppe, bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes und der Fraktion, besuchte so letzten Samstag das Tierheim in Gelnhausen. Ebenfalls anwesend war Frau Seeliger, die den Verein Katzenzuhause e.V. in Bierbergemünd leitet und auch in Brachttal im Katzenschutz aktiv ist.
Nach einem Rundgang durch das Tierheim berichteten Frau Wink und Frau Seeliger über die Folgen von unkontrollierter Vermehrung bei Katzen, die nur durch eine Katzenschutzverordnung wirksam und langfristig abgestellt werden können.
Durch eine Katzenschutzverordnung müssen alle Freigängerkatzen kastriert und gekennzeichnet werden. Auf Grundlage des § 13b des Tierschutzgesetztes wurde vom Land Hessen für die Kommunen ein Rahmen geschaffen eine solche Verordnung zu erlassen.
„Eines der häufigsten Argumente bei einer Ablehnung einer solchen Verordnung ist, dass jene nicht kontrolliert werden kann.“, betonte Frau Wink.„Dabei geht es hier nicht um eine aktive Kontrolle durch die Verwaltung oder die Behörden, es geht gezielt darum, eine Handhabe für die schwarzen Schafe zu haben“, führt Frau Wink weiter aus Ohne eine solche Verordnung sind den Tierschutzvereinen aber auch den Ämtern die Hände gebunden.
Frau Seeliger berichtet, dass eine Verordnung in vielen Fällen geholfen habe, seit Jahren absolut uneinsichtige „Besitzer“ dazu zu bringen, ihre Katzen kastrieren zu lassen.
Des Weiteren warnen Frau Seeliger und Frau Wink eindringlich vor den Krankheiten, die nicht kastrierte Katzen in Form von Durchfall, Parasiten, Flöhen, Wurmbefall und Zoonosen, weitergeben. Einige von den Krankheiten übertragen sich nicht nur auf andere Katzen, sondern sogar auf Menschen.
Tierschutzvereine und Tierheime stoßen durch die unkontrollierte Vermehrung an ihre Grenzen.Durch die immer größer werdende Katzenpopulationen gibt es immer mehr Fundtiere, die ausgesetzt oder aufgefunden werden. Aber selbst bei einer bestehenden Kooperation mit Städten und Gemeinden decken die gezahlten Pauschalen inklusive eventueller Einnahmen aus Weitervermittlungen von Tieren bei weitem nicht die Behandlungskosten aufgrund von Verletzungen, Krankheiten und Kastrationen ab.
Eine Folge dessen ist entweder eine Erhöhung der Pauschale oder sogar eine Ablehnung von Kooperationen durch das Tierheim.
Professor Dr. Herbert Woratschek, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagte im Anschluss: „Der Besuch hat uns in unseren Bemühungen bestärkt, dass wir hier in Brachttal etwas tun müssen.“ Beatrix Schmidt-Stieler, Fraktionsmitglied der Brachttaler SPD, fügte an: „Es darf nicht sein, dass die eindringlichen Worte von Tierschutzorganisationen, Tierheimen und anderen Fachkundigen kein Gehör finden.“ „Jeder Katzenhalter steht doch in der Verantwortung für sein Tier, das gehört zur Fürsorgepflicht, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“ ergänzt der Ortsvereinsvorsitzende Daniel Goffizer. Ebenfalls überzeugt teilt der Juso-Vorsitzende Jan Luca Woratschek mit: „Es wäre absolut unverständlich, wenn wir mit all den Argumenten nicht überzeugen könnten. Wir werden das Thema erneut einbringen!“ Die SPD Brachttal bedankt sich abschließend bei der Tierheimleitung Frau Wink und der Vorsitzenden vom Verein Katzenzuhause e.V. Frau Seeliger für die Einladung. Nathalie Kossmann von den Jusos befindet abschließend: „Wir werden alles dafür tun, damit Ihr beeindruckendes Engagement auch in Brachttal durch eine Katzenschutzverordnung unterstützt wird“.
Frau Wink und Frau Seeliger wünschten der Gruppe viel Erfolg bei der Umsetzung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung. Nicht zuletzt hatten dies Bruchköbel, Wächtersbach und Nidderau im Main-Kinzig-Kreis vorgemacht. In Hessen haben insgesamt bereits über 50 Kommunen diesen Schritt geschafft.
Tierschutz einfach gemacht – Brachttaler SPD informiert sich bei TiNa e.V. über den Schutz verwilderter Hauskatzen
Die Belastung durch verwilderte Hauskatzen ist weitgehend unbekannt, stellt die Tierschützer vom Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e.V. (TiNa) jedoch vor große Herausforderungen. Um sich ein Bild darüber zu machen, wie diese, aber auch freilaufende Hauskatzen geschützt werden können, traf sich die Fraktion der Brachttaler SPD mit Brigitte Linnebach und Sandra Reiter vom TiNa e.V.
Die Tierschützer kämpfen seit Jahren für den Schutz dieser Katzen in unserer Region. Sandra Reiter hat sich in Brachttal vor allem dadurch einen Namen gemacht, dass sie sich um Totfunde kümmert, diese birgt und versucht die Besitzer zu ermitteln. „Ich möchte nicht, dass irgendwo ein Besitzer verzweifelt auf seine geliebte Katze wartet und nicht weiß was mit ihr ist.“, sagt sie zu ihrer Motivation. „Deshalb ist es wichtig“, fügt sie an, „Katzen mit einem Chip und einer Tätowierung zu versehen, um diese eindeutig zuordnen zu können“. Bei ihrem ehrenamtlichen Engagement findet Reiter aber auch immer wieder verwilderte Katzen, die von Haustieren abstammen und keinem Besitzer zugeordnet werden können.
Warum dies unbedingt vermieden werden muss, erklärt Brigitte Linnebach den Brachttaler SPD-Mitgliedern folgendermaßen: „Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Sie können zweimal, in milden Wintern sogar dreimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit drei bis sieben Jungkatzen gerechnet werden.“ So bauen sich Ihrer Erfahrung nach schnell Katzen-Populationen auf, die sich unkontrolliert vermehren. Halter der Elterntiere stoßen dann an Ihre Grenzen. Im besten Fall wenden sie sich an die Aktiven oder den Vorstand des Vereins. „Wichtig ist hierbei, Verständnis zu zeigen und nicht mit Vorwürfen zu kommen, sondern zu helfen“, erzählt Linnebach, die sich bereits seit 12 Jahren für den Tierschutz in Brachttal einsetzt.
Eigentlich ist es ganz einfach, lassen sich die Brachttaler Genossen informieren: Besitzer von Freigänger-Katzen sollten ihre Tiere kastrieren sowie mit einem Chip und einer Tätowierung markieren lassen. Das ist alles.
Da unkontrolliert freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt sind, erhalten diese keinerlei Gesundheitsvorsorge wie beispielsweise Impfungen und Entwurmungen. So verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell zwischen verwilderten Tieren und Hauskatzen, die als Freigänger gehalten werden.
Ulrike Schott, praktizierende Tierärztin in Birstein und 2. Vorsitzende des Vereins, berichtet in einem Telefongespräch, dass seit Gründung des Vereins im Jahr 2013 bereits weit über 1.000 der unkontrolliert freilebenden Tiere kastriert werden konnten.
Allein in Brachttal waren es 70 Katzen. Davon 20 in Spielberg, 30 in Streitberg, die anderen übers Brachttal verteilt. Natürlich hängt dies mit dem Einsatz der Tierschützerinnen und Tierschützer zusammen.
Neben Brigitte Linnebach und Sandra Reiter, gibt es noch weitere aktive Tierschützer und Tierschützerinnen aus Brachttal wie z.B. Uschi Hugo, Susanne Schmidt sowie Lea und Gina Kühnhackel um nur einige Namen zu nennen. Der Verein hat in Brachttal zudem viele Förderer und Vereinsmitglieder. Trotzdem sind die Ehrenamtler auf Futter- oder Geldspenden zur Unterstützung der Arbeit angewiesen. „Deshalb hat die Brachttaler SPD bereits im März eine erste Spende geleistet und sichert weitere Unterstützung zu“, so Daniel Goffitzer, der Brachttaler SPD-Chef. Beim Treffen erklärten die ersten Genossen sogar spontan ihren Beitritt zum TiNa e.V., der für nur € 25 pro Jahr zu haben ist.
Um dem Kreislauf der steigenden Populationszahlen zu begegnen, hatte TiNa im März 2020 zu einem „runden Tisch“ zum Thema Katzenschutz in Lauterbach eingeladen. An dem Termin nahmen viele andere Tierschutzvereine der Region, aber auch Verwaltungsmitarbeiter und Bürgermeister teil. Auf der Versammlung wurde nochmals die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung in den Mittelpunkt gestellt.
„Eine solche Verordnung muss das Ziel auch in Brachttal sein, dafür werden wir bei den anderen Parteien werben“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Lemcke, der sich mit dem Treffen äußerst zufrieden zeigte.