Tierschutz

Willkommen beim Tierschutz der SPD Brachttal: Gemeinsam für das Wohl unserer Katzen

Tierschutz ist eine Herzensangelegenheit für uns. Die SPD Brachttal engagiert sich aktiv, um den Tierschutz in unserer Gemeinde voranzutreiben und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Besonders im Fokus steht dabei die Förderung von Projekten, die das Wohlbefinden unserer Katzen verbessern und gleichzeitig die Belastung durch verwilderte Populationen mindern.

Unsere Vision: Eine nachhaltige Katzenschutzverordnung

Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist die Einführung einer Katzenschutzverordnung. In unserer Gemeinde setzen wir uns dafür ein, dass Katzenhalter verantwortungsbewusst handeln und ihre Tiere kastrieren sowie kennzeichnen lassen. Durch eine solche Verordnung möchten wir unkontrollierte Vermehrung und damit verbundenes Leid für die Tiere verhindern.

Unser Anliegen: Warum eine Katzenschutzverordnung?

Katzen sind beliebte Haustiere, aber ohne tierärztliche Intervention können sie sich unkontrolliert vermehren, was zu verwilderten Populationen außerhalb menschlicher Obhut führt. Dies birgt Risiken wie Krankheitsübertragung, Mangel- oder Unterernährung. Unsere Gemeinde muss handeln, um das Wohl der Tiere zu schützen und gleichzeitig die Belastung für Tierheime und Umwelt zu reduzieren.

Aktuelle Anträge und Anfragen: Gemeinsam für den Tierschutz

Die SPD Brachttal hat bereits konkrete Anträge eingebracht, darunter eine Katzenschutzverordnung, um die Problematik anzugehen. Wir setzen uns aktiv mit den Herausforderungen auseinander, etwa durch Anfragen zur Versorgung von verletzten Fundtieren. Unsere Anliegen sind auf eine nachhaltige Lösung ausgerichtet.

Gemeinsam stark: Unterstützung durch Tierschutzorganisationen

Wir arbeiten eng mit Tierschutzvereinen wie TiNa e.V., Tierheimen und anderen Experten zusammen. Ein Besuch im Tierheim Gelnhausen hat uns die Dringlichkeit einer Katzenschutzverordnung verdeutlicht. Gemeinsam setzen wir uns für eine tierfreundliche Gemeinde ein und hoffen auf Ihre Unterstützung.

Aktuelle Presse: Tierschutz in Brachttal im Fokus

Erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten im Tierschutz durch Artikel und Pressemitteilungen. Die Belange unserer pelzigen Mitbewohner verdienen Aufmerksamkeit, und wir setzen uns nachdrücklich für eine umfassende Katzenschutzverordnung ein.

Gemeinsam für eine bessere Zukunft für unsere Katzen: Machen Sie mit!

Die SPD Brachttal lädt Sie herzlich dazu ein, sich aktiv am Tierschutz in unserer Gemeinde zu beteiligen. Gemeinsam können wir eine nachhaltige Lösung für das Wohl unserer Katzen erreichen. Werden Sie Teil unserer Bewegung für mehr Verantwortung und Fürsorge gegenüber unseren tierischen Mitbewohnern.

Anträge

25.04.2022 - Antrag zu einer Katzenschutzverordnung

 

Antrag der SPD zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2022 reicht die SPD-Fraktionen den folgenden Antrag ein:

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, an den Gemeindevorstand zu appellieren, eine Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Brachttal zu erarbeiten und deren Verabschiedung zeitnah vorzubereiten. Katzenhalter sollen dazu verpflichtet werden, ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, sofern den Tieren unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird. Ausnahmen von dieser Regelung soll es geben

  1. für Tiere, die jünger als fünf Monate alt sind,
  2. für Katzenhalter, die ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung ihrer Katzen vorweisen können, bspw. aus Zuchtgründen und die eine Versorgung der Katzenjungen glaubhaft darlegen.

 

Begründung

Katzen sind beliebte Haustiere, auch bei Brachttalerinnen und Brachttalern. Die gehaltenen Katzen können sich, sofern nicht tierärztlich eingegriffen wird, unkontrolliert fortpflanzen. Dadurch bauen sich verwilderte Hauskatzenpopulationen außerhalb der menschlichen Obhut auf. Diese Populationen können Krankheiten übertragen und von Mangel- oder Unterernährung betroffen sein, wenn sich kein Besitzer um sie kümmert. Dies sorgt für Leid, Schmerzen und Schäden bei den Tieren, wenn diese im Falle einer Krankheit, wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV oder nach einem Unfall nicht versorgt werden. Zudem übertragen sie wiederum Krankheiten auf als Freigänger gehaltene Tiere.

Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit bis zu sieben Jungtieren gerechnet werden. Unkastrierte Hauskatzen können somit bereits in kurzer Zeit große, verwilderte Populationen aufbauen. Es hat sich gezeigt, dass die in den Vorjahren durch verschiedene ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine wie Tina e.V. oder Katzenzuhause e.V. durchgeführten Kastrationen herrenloser, freilebender Katzen nicht ausreichend sind, um eine Stabilisierung der Populationen hinsichtlich Anzahl und Gesundheitszustand zu erreichen.

Eine Katzenschutzverordnung, die ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen enthält, kann den vorliegenden Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kennzeichnung der Katzen sollte per Tätowierung oder durch einen Transponder und Eintragung in eine Haustierdatenbank erfolgen.

Kommunen haben häufig Fundtierverträge mit umliegenden Tierheimen abgeschlossen. Aufgrund der hohen Anzahl, des Gesundheitszustands und der nötigen Versorgung bzw. Vermittlung der aufgefundenen verwilderten Katzen ist es für Tierheime nicht möglich, kostendeckend auf der Basis Fundtierverträge zu arbeiten. Wenn Brachttal hier nicht gegensteuert und eine Katzenschutzverordnung erlässt, ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Sollte der Fundtiervertrag nicht verlängert werden ist neben der Kostensteigerung mit einer weiteren Belastung der Verwaltung zu rechnen, da sich dann Verwaltungsmitarbeiter um die Versorgung der Fundtiere kümmern müssen. Neben den lokalen Vereinen befürworten auch größere Umweltschutzorganisationen wie beispielsweise der NABU Deutschland eine Katzenschutzverordnung. Sie sehen in verwilderten Hauskatzenpopulationen eine große Gefahr für Vögel. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/15537.html

Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen € 60,- und 90,- für einen Kater, bei € 120,- bis 150,- für eine Katze. Die Kosten schlagen im Verhältnis zu den laufenden Kosten der Katzenhalter für Futter, Versorgung und Tierarztkosten bei den Besitzern nur einmalig zu Buche. Der Gemeinde entstehen außer für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung keine weiteren Kosten. Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, bedarf es keiner Kastration. Dazu gehören Tiere, die nicht ins Freie gelangen können oder Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon). Katzen, die jünger als fünf Monate und damit nicht geschlechtsreif sind, bedürfen ebenfalls keiner Kastration. Ausnahmen sollte es zudem für Tiere geben, die in der Zucht eingesetzt werden.

Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.


Der Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2022 behandelt und mehrheitlich angenommen.

12.07.2021 - Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung

 

Aufgrund einer nicht absehbaren Mehrheit wurde dieser Antrag vor Sitzungsbeginn zurückgezogen. Wir werden den Antrag allerdings wieder einbringen, wenn die nötige Mehrheit absehbar ist.

 

Antrag der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.07.2021

für die Sitzung der Gemeindevertretung reicht die SPD-Fraktionen ein:

Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Brachttal

Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, eine Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Brachttal zu erarbeiten und deren Verabschiedung zeitnah vorzubereiten. Katzenhalter sollen dazu verpflichtet werden, ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, sofern den Tieren unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird.

Ausnahmen von dieser Regelung soll es geben

  1. für Tiere, die jünger als fünf Monate alt sind,
  2. für Katzenhalter, die ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung ihrer Katzen vorweisen können, bspw. aus Zuchtgründen und die eine Versorgung der Katzen-jungen glaubhaft darlegen.

Begründung:

Katzen sind beliebte Haustiere, auch bei Brachttalerinnen und Brachttalern. Die gehaltenen Katzen können sich, sofern nicht tierärztlich eingegriffen wird, unkontrolliert fortpflanzen. Dadurch bauen sich verwilderte Hauskatzenpopulationen außerhalb der menschlichen Obhut auf. Diese Populationen können Krankheiten übertragen und von Mangel- oder Unterernährung betroffen sein, wenn sich kein Besitzer um sie kümmert. Dies sorgt für Leid, Schmerzen und Schäden bei den Tieren, wenn diese im Falle einer Krankheit, wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV oder nach einem Unfall nicht versorgt werden. Zudem übertragen sie wiederum Krankheiten auf als Freigänger gehaltene Tiere.

Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit bis zu sieben Jungtieren gerechnet werden. Unkastrierte Hauskatzen können somit bereits in kurzer Zeit große, verwilderte Populationen aufbauen.

Allein in Brachttal wurden innerhalb der letzten 12 Monate 21 verwilderte Katzen durch den Naturschutzverein TiNa e.V. aufgegriffen und kastriert. Privatfunde nicht mitgezählt. Es hat sich gezeigt, dass diese und in den Vorjahren durchgeführten Kastrationen herrenloser, freilebender Katzen, durch die Tierschutzvereine nicht ausreichend sind, um eine Stabilisierung der Populationen hinsichtlich Anzahl und Gesundheitszustand zu erreichen.

Eine Katzenschutzverordnung, die ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen enthält, kann den vorliegenden Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kennzeichnung der Katzen sollte per Tätowierung oder durch einen Transponder und Eintragung in eine Haustierdatenbank erfolgen.

Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen € 60,- und 90,- für einen Kater, bei € 120,- bis 150,- für eine Katze. Die Kosten schlagen im Verhältnis zu den laufenden Kosten der Katzenhalter für Futter, Versorgung und Tierarztkosten bei den Besitzern nur einmalig zu Buche. Der Gemeinde entstehen außer für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung keine weiteren Kosten.

Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, bedarf es keiner Kastration. Dazu gehören Tiere, die nicht ins Freie gelangen können oder Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon). Katzen, die jünger als fünf Monate und damit nicht geschlechtsreif sind, bedürfen ebenfalls keiner Kastration. Ausnahmen sollte es zudem für Tiere geben, die in der Zucht eingesetzt werden.

Weitere Begründungen erfolgen bei Bedarf mündlich.


Aus formalen Gründen und aufgrund einer nicht absehbaren Mehrheit für den Antrag, wurde dieser zunächst zurückgezogen. Wir bleiben allerdings am Thema dran und versuchen eine entsprechende Mehrheit zu finden.

Anfragen

11.02.2023 - Zweite Anfrage zum Umgang mit verletzen Fundtieren auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Frage des Umgangs mit verletzten Fundtieren auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal haben wir folgende Fragen:
1.    Gibt es eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit einer Tierarztpraxis/einer Tierklinik/einer Organisation des Tierschutzes, in der die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, keine Wildtiere, geregelt ist, und zu der jemand fahren kann, der ein verletztes Tier auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefunden hat?
2.    Falls ja: Mit wem besteht so eine Vereinbarung?
3.    Ist die notwendig werdende Erstbehandlung für die Finderin/den Finder kostenfrei?
4.    Muss die Finderin/der Finder der Gemeinde die Inanspruchnahme der Vereinbarung anschließend anzeigen?


 

25.04.2022 - Anfrage zu verletzen Fundtieren

 

SPD-Anfrage zum Umgang mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Fundtieren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Frage des Umgangs mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Tieren haben wir folgende Fragen:

  1. Ist zutreffend, dass es zwischen der Gemeinde Brachttal und dem Tierheim in Gelnhausen eine verbindliche vertragliche Vereinbarung gibt, in der die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, keine Wildtiere, geregelt ist, und wohin jemand fahren kann, der ein verletztes Tier auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefunden hat?
  2. Ist eine notwendig werdende tierärztliche Erstbehandlung für die Finderin/den Finder kostenfrei?
  3. Muss die Finderin/der Finder der Gemeinde die Inanspruchnahme der Vereinbarung anschließend anzeigen? In welcher Weise, bei welchem Sachbearbeiter?
  4. Trägt die Gemeinde Brachttal die Kosten für eine Erstbehandlung durch einen niedergelassenen Tierarzt, falls das Tierheim nicht zu erreichen oder nicht geöffnet ist?

Für eine Beantwortung danken wir Ihnen im Voraus sehr herzlich.

 

Presse

21.01.2024 - Katzendrama in Brachttal: Politisches Zögern verschärft Tierschutzkrise

Brachttal - Während die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland ansteigt und ihr Leiden zunimmt, bleibt eine entscheidende Maßnahme zur Verbesserung ihrer Situation in Brachttal weiterhin aus. Der Brachttaler SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer kritisiert: „Trotz der Verabschiedung eines Antrags zur Erstellung einer Katzenschutzverordnung durch die Gemeindevertretung verzögert sich die Umsetzung unter der Leitung des Bürgermeisters weiterhin“.

Der Deutsche Tierschutzbund schlägt Alarm. Das Leid der Straßenkatzen hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten, aber wenig beachteten Tierschutzprobleme entwickelt. Trotz der Tatsache, dass Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert ist, scheint die Politik keine einheitliche Lösung anbieten zu können. "Wir stehen vor einem Problem, das auf kommunaler Ebene schnell gelöst werden könnte", erklärt die SPD-Gemeindevertreterin Beatrix Schmidt-Stieler.

Freilebende Katzen leben oft unter schwierigen Bedingungen, die zu Hunger und allgemeinem Leid führen. Sie können Träger verschiedener Krankheiten sein, die sowohl für andere Tiere als auch für Menschen gefährlich sein können. Eine Katzenschutzverordnung kann Maßnahmen wie Kastrations- und Sterilisationsprogramme vorsehen, die die Überpopulation von Straßenkatzen effektiv kontrollieren und somit ihr Leid verringern.

Schätzungen zufolge gibt es bundesweit rund 2 Millionen Straßenkatzen, deren Lebenserwartung deutlich unter der von Hauskatzen liegt. Sie sind bekannte Jäger und können einen erheblichen Einfluss auf die lokale Flora und Fauna haben, insbesondere auf Vogelpopulationen und kleine Säugetiere. Diese Katzen leben oft versteckt in Schrebergärten oder auf Industriegeländen und stellen eine Bedrohung für die lokale Artenvielfalt dar. Durch die Kontrolle der Katzenpopulation tragen Katzenschutzverordnungen dazu bei, das Gleichgewicht des lokalen Ökosystems zu erhalten.

Die SPD in Brachttal hat bereits im Juni 2021 intensiv recherchiert und einen Antrag gestellt, der jedoch aus rechtlichen Gründen nicht auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung kam. Erst im April 2022 wurde eine rechtssichere Formulierung gefunden und der Antrag von der Gemeindevertretung verabschiedet. „Seitdem liegt die Umsetzung in den Händen des Bürgermeisters und seines Gemeindevorstands“, kritisiert Prof. Dr. Herbert Woratschek, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Anfragen der SPD zum Stand der Dinge wurden mit formalen Gründen für die Verzögerung beantwortet. "Weitere Anfragen scheinen sinnlos, da nur fadenscheinige Gründe vorgebracht werden, weil der Bürgermeister offensichtlich nicht dem mehrheitlichen Wunsch der Gemeindevertretung nachkommen will", beklagt Gerhard Gleis, SPD-Gemeindevertreter. Christopher Soinè ergänzt: „"Es ist inakzeptabel, dass die Katzen in unserer Gemeinde weiterhin leiden, während der Bürgermeister zögert. Die Gesundheit der Katzen und die Erhaltung der Artenvielfalt sollten höchste Priorität haben; eine Katzenschutzverordnung definiert klare Richtlinien und Verantwortlichkeiten“.

In einer Situation, in der das Leiden der Katzen und der Schaden an der Artenvielfalt weiterhin ungebremst fortschreitet, ist das politische Zögern in Brachttal nicht nur enttäuschend, sondern auch ein klares Versäumnis im Bereich des Tierschutzes. Jan Luca Woratschek, SPD-Gemeindevertreter, zieht einen Vergleich: „Die Tatsache, dass andere Gemeinden bereits erfolgreiche Katzenschutzverordnungen implementiert haben, zeigt, dass es machbar ist. Wir sollten ihrem Beispiel folgen und das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt stellen“. Die SPD Brachttal hofft, dass die Verantwortlichen bald handeln, um das Leid der Tiere zu lindern und die biologische Vielfalt der Region zu schützen.

09.03.2022 - Tierheimbesuch bzgl. Katzenschutzverordnung

 

SPD Brachttal-Akitv im Tierschutz

Das Thema Tierschutz ist ein wichtiges Thema für die Brachttaler SPD.
Bereits im letzten Jahr war der Verein Tier und Naturschutz unterer Vogelsberg e.V., kurz TiNa e.V., hilfesuchend auf die Brachttaler SPD zugegangen und bat um Unterstützung für die Umsetzung einer Katzenschutzverordnung. Der Verein ist seit seiner Gründung auch in Brachttal aktiv.

Die Brachttaler SPD-Fraktion setzt sich seitdem intensiv mit dem Thema auseinander und hat auch viele Gespräche mit Sachkundigen geführt.
Aufgrund einer Anfrage im Tierheim Gelnhausen zum Thema Katzenschutzverordnung wurde die Brachttaler-SPD von der Tierheimleitung Frau Wink zu einem Besuch vor Ort eingeladen.

Eine kleine Gruppe, bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes und der Fraktion, besuchte so letzten Samstag das Tierheim in Gelnhausen. Ebenfalls anwesend war Frau Seeliger, die den Verein Katzenzuhause e.V. in Bierbergemünd leitet und auch in Brachttal im Katzenschutz aktiv ist.

Nach einem Rundgang durch das Tierheim berichteten Frau Wink und Frau Seeliger über die Folgen von unkontrollierter Vermehrung bei Katzen, die nur durch eine Katzenschutzverordnung wirksam und langfristig abgestellt werden können.

Durch eine Katzenschutzverordnung müssen alle Freigängerkatzen kastriert und gekennzeichnet werden. Auf Grundlage des § 13b des Tierschutzgesetztes wurde vom Land Hessen für die Kommunen ein Rahmen geschaffen eine solche Verordnung zu erlassen.

„Eines der häufigsten Argumente bei einer Ablehnung einer solchen Verordnung ist, dass jene nicht kontrolliert werden kann.“, betonte Frau Wink.„Dabei geht es hier nicht um eine aktive Kontrolle durch die Verwaltung oder die Behörden, es geht gezielt darum, eine Handhabe für die schwarzen Schafe zu haben“, führt Frau Wink weiter aus Ohne eine solche Verordnung sind den Tierschutzvereinen aber auch den Ämtern die Hände gebunden.

Frau Seeliger berichtet, dass eine Verordnung in vielen Fällen geholfen habe, seit Jahren absolut uneinsichtige „Besitzer“ dazu zu bringen, ihre Katzen kastrieren zu lassen.
Des Weiteren warnen Frau Seeliger und Frau Wink eindringlich vor den Krankheiten, die nicht kastrierte Katzen in Form von Durchfall, Parasiten, Flöhen, Wurmbefall und Zoonosen, weitergeben. Einige von den Krankheiten übertragen sich nicht nur auf andere Katzen, sondern sogar auf Menschen.
 

Tierschutzvereine und Tierheime stoßen durch die unkontrollierte Vermehrung an ihre Grenzen.Durch die immer größer werdende Katzenpopulationen gibt es immer mehr Fundtiere, die ausgesetzt oder aufgefunden werden. Aber selbst bei einer bestehenden Kooperation mit Städten und Gemeinden decken die gezahlten Pauschalen inklusive eventueller Einnahmen aus Weitervermittlungen von Tieren bei weitem nicht die Behandlungskosten aufgrund von Verletzungen, Krankheiten und Kastrationen ab.
Eine Folge dessen ist entweder eine Erhöhung der Pauschale oder sogar eine Ablehnung von Kooperationen durch das Tierheim.

Professor Dr. Herbert Woratschek, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagte im Anschluss: „Der Besuch hat uns in unseren Bemühungen bestärkt, dass wir hier in Brachttal etwas tun müssen.“ Beatrix Schmidt-Stieler, Fraktionsmitglied der Brachttaler SPD, fügte an: „Es darf nicht sein, dass die eindringlichen Worte von Tierschutzorganisationen, Tierheimen und anderen Fachkundigen kein Gehör finden.“ „Jeder Katzenhalter steht doch in der Verantwortung für sein Tier, das gehört zur Fürsorgepflicht, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“ ergänzt der Ortsvereinsvorsitzende Daniel Goffizer. Ebenfalls überzeugt teilt der Juso-Vorsitzende Jan Luca Woratschek mit: „Es wäre absolut unverständlich, wenn wir mit all den Argumenten nicht überzeugen könnten. Wir werden das Thema erneut einbringen!“ Die SPD Brachttal bedankt sich abschließend bei der Tierheimleitung Frau Wink und der Vorsitzenden vom Verein Katzenzuhause e.V. Frau Seeliger für die Einladung. Nathalie Kossmann von den Jusos befindet abschließend: „Wir werden alles dafür tun, damit Ihr beeindruckendes Engagement auch in Brachttal durch eine Katzenschutzverordnung unterstützt wird“.
Frau Wink und Frau Seeliger wünschten der Gruppe viel Erfolg bei der Umsetzung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung. Nicht zuletzt hatten dies Bruchköbel, Wächtersbach und Nidderau im Main-Kinzig-Kreis vorgemacht. In Hessen haben insgesamt bereits über 50 Kommunen diesen Schritt geschafft.

 

19.06.2021 - Forderung nach einer Katzenschutzverordnung

 

Tierschutz einfach gemacht – Brachttaler SPD informiert sich bei TiNa e.V. über den Schutz verwilderter Hauskatzen

Die Belastung durch verwilderte Hauskatzen ist weitgehend unbekannt, stellt die Tierschützer vom Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e.V. (TiNa) jedoch vor große Herausforderungen. Um sich ein Bild darüber zu machen, wie diese, aber auch freilaufende Hauskatzen geschützt werden können, traf sich die Fraktion der Brachttaler SPD mit Brigitte Linnebach und Sandra Reiter vom TiNa e.V.

Die Tierschützer kämpfen seit Jahren für den Schutz dieser Katzen in unserer Region. Sandra Reiter hat sich in Brachttal vor allem dadurch einen Namen gemacht, dass sie sich um Totfunde kümmert, diese birgt und versucht die Besitzer zu ermitteln. „Ich möchte nicht, dass irgendwo ein Besitzer verzweifelt auf seine geliebte Katze wartet und nicht weiß was mit ihr ist.“, sagt sie zu ihrer Motivation. „Deshalb ist es wichtig“, fügt sie an, „Katzen mit einem Chip und einer Tätowierung zu versehen, um diese eindeutig zuordnen zu können“. Bei ihrem ehrenamtlichen Engagement findet Reiter aber auch immer wieder verwilderte Katzen, die von Haustieren abstammen und keinem Besitzer zugeordnet werden können.

Warum dies unbedingt vermieden werden muss, erklärt Brigitte Linnebach den Brachttaler SPD-Mitgliedern folgendermaßen: „Katzen sind bereits im Alter von vier  bis sechs Monaten geschlechtsreif. Sie können zweimal, in milden Wintern sogar dreimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit drei bis sieben Jungkatzen gerechnet werden.“ So bauen sich Ihrer Erfahrung nach schnell Katzen-Populationen auf, die sich unkontrolliert vermehren. Halter der Elterntiere stoßen dann an Ihre Grenzen. Im besten Fall wenden sie sich an die Aktiven oder den Vorstand des Vereins. „Wichtig ist hierbei, Verständnis zu zeigen und nicht mit Vorwürfen zu kommen, sondern zu helfen“, erzählt Linnebach, die sich bereits seit 12 Jahren für den Tierschutz in Brachttal einsetzt.

Eigentlich ist es ganz einfach, lassen sich die Brachttaler Genossen informieren: Besitzer von Freigänger-Katzen sollten ihre Tiere kastrieren sowie mit einem Chip und einer Tätowierung markieren lassen. Das ist alles.

Da unkontrolliert freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt sind, erhalten diese keinerlei Gesundheitsvorsorge wie beispielsweise Impfungen und Entwurmungen. So verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell zwischen verwilderten Tieren und Hauskatzen, die als Freigänger gehalten werden.

Ulrike Schott, praktizierende Tierärztin in Birstein und 2. Vorsitzende des Vereins, berichtet in einem Telefongespräch, dass seit Gründung des Vereins im Jahr 2013 bereits weit über 1.000 der unkontrolliert freilebenden Tiere kastriert werden konnten.
Allein in Brachttal waren es 70 Katzen. Davon 20 in Spielberg, 30 in Streitberg, die anderen übers Brachttal verteilt. Natürlich hängt dies mit dem Einsatz der Tierschützerinnen und Tierschützer zusammen. 

Neben Brigitte Linnebach und Sandra Reiter, gibt es noch weitere aktive Tierschützer und Tierschützerinnen aus Brachttal wie z.B. Uschi Hugo, Susanne Schmidt sowie Lea und Gina Kühnhackel um nur einige Namen zu nennen. Der Verein hat in Brachttal zudem viele Förderer und Vereinsmitglieder. Trotzdem sind die Ehrenamtler auf Futter- oder Geldspenden zur Unterstützung der Arbeit angewiesen. „Deshalb hat die Brachttaler SPD bereits im März eine erste Spende geleistet und sichert weitere Unterstützung zu“, so Daniel Goffitzer, der Brachttaler SPD-Chef. Beim Treffen erklärten die ersten Genossen sogar spontan ihren Beitritt zum TiNa e.V., der für nur € 25 pro Jahr zu haben ist.
Um dem Kreislauf der steigenden Populationszahlen zu begegnen, hatte TiNa im März 2020 zu einem „runden Tisch“ zum Thema Katzenschutz in Lauterbach eingeladen. An dem Termin nahmen viele andere Tierschutzvereine der Region, aber auch Verwaltungsmitarbeiter und Bürgermeister teil. Auf der Versammlung wurde nochmals die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung in den Mittelpunkt gestellt.

„Eine solche Verordnung muss das Ziel auch in Brachttal sein, dafür werden wir bei den anderen Parteien werben“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Lemcke, der sich mit dem Treffen äußerst zufrieden zeigte.

 

drei Katzenbabys mit dem Text "Wir machen Politik: manchmal auch für die Katz!" mit Logo der SPD Brachttal

 

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