Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.11.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt Leistungsziele und Kennzahlen für den Haushaltsplan 2024 einzuführen. Über den aktuellen Stand der Kennzahlen ist die Gemeindevertretung einmal pro Quartal zu informieren. Für den Produktbereich 01 Innere Verwaltung sollen folgende Leistungsziele erreicht
und mit den aufgeführten Kennzahlen gesteuert werden
Begründung
§ 4 Abs. 2, GemHVO besagt: „In den Teilhaushalten sollen nach den örtlichen Steuerungsbedürfnissen für die wesentlichen Produkte außerdem Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung angegeben werden.“
Die Aufnahme von Leistungszielen und Kennzahlen ermöglicht es der Gemeindevertretung den Fortschritt in diesen Produkten zu überwachen. Durch regelmäßige Berichterstattung kann die Gemeindevertretung bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand eine Gesamtkonzeption zur Sanierung des Rathauses der Gemeindevertretung vorlegt, die neben den aktuellen und getätigten Sanierungen, vor allem die zukünftig anfallenden Sanierungsarbeiten einschließlich der Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs berücksichtigt. Das Konzept soll den Fokus auf übergreifende Blöcke legen, um sich nicht in vielen Einzelheiten zu verlieren.
Begründung
Anlass für diesen Antrag ist der Bericht in der GNZ vom 21.7.2023 sowie die Diskussion zu TOP 8 der Gemeindevertretersitzung vom 10.10.2022.
Ursprünglich waren eine Summe von 350.000 € für eine grundhafte Sanierung geplant, die im Haushalt 2020 eingestellt wurden. Am 10.10.2022 wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters nach einer strittigen Diskussion eine außerplanmäßige Ausgabe von 275.000 € beschlossen.
Vertreter der FWB und der SPD forderten, dass die Verwaltung den Antrag auf weitere 275.000 € zurück zieht und zunächst eine Gesamtkonzeption erstellt. Der Bürgermeister erläuterte, dass die anstehenden Arbeiten aus Sicherheitsgründen äußerst dringlich wären, er diesbezüglich mit den Kontrollbehörden in Verbindung stünde und die damit zusammenhängenden Haftungsfragen im Schadensfall. Nach einer Unterbrechung der Sitzung stimmte die Mehrheit der Beschlussvorlage zu, wobei der Vorsitzende der FWB weiterhin auf der Vorlage eines Gesamtkonzepts bestand.
Einem Bericht der GNZ vom 21.7.2023 ist zu entnehmen, dass der Bürgermeister aktuell auf 700.000 € schätzt, was einer Verdopplung des ursprünglich geplanten Betrags entspricht. Bislang wurde die geforderte Gesamtplanung der Gemeindevertretung immer noch nicht vorgelegt. Der Beschluss soll sicherstellen, dass die Gemeindevertreter nicht erneut ohne Kenntnis über die Gesamtsituation erhebliche außerplanmäßigen Auszahlungen für die Rathaussanierung zur unmittelbaren Entscheidung vorgelegt bekommen, weil erneut „Gefahr in Verzug“ sei.
Der Antrag wurde in den Ausschuss zur weiteren Diskussion verschoben.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung mahnt die verschleppte und unzureichende Umsetzung der Beschlusskon-trolle an. Das neu eingeführte „Ampelsystem“ ist trotz verzögerter Einführung für die Kontrollzwecke der Gemeindevertretung schlecht geeignet und gibt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Umsetzungs-effizienz an. Daher ist für die farbliche Kennzeichnung der bisherigen Beschlusskontrolle das Umset-zungsdatum des Beschlusses in der Tabelle aufzuführen. Zudem ist eine Spalte für das Planungsda-tum einzufügen. Falls es keine zeitliche Planung gibt oder kein Beschlussdatum erforderlich ist, wird das Feld mit „entfällt“ gekennzeichnet. Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen, da die Daten für die farbliche Codierung bekannt sein müssen. Darüber hinaus sind fehlende Beschlüsse zu ergänzen.
Begründung
Die Umsetzung der Beschlusskontrolle erfolgte verschleppt, wie der folgende tabellarische Verlauf zeigt:
Für eine zeitsparende Kontrolle wurde im Antrag bereits vorgeschlagen, dass eine tabellarische Über-sicht neben der Bezeichnung und dem Datum des Beschlusses, das geplante Umsetzungsdatum und einen Erledigungsvermerk mit Datum (ggfs. eine Angabe für die Zuständigkeit) enthält. Stattdessen wurde das geplante Datum der Umsetzung durch eine gelbe und das Erledigungsdatum durch eine grüne Farbe ersetzt. Somit können für die Kontrolle folgende wichtige Fragen nicht beantwortet werden:
Aufgrund der unzureichenden Beschlusskontrolle mit dem Ampelsystem von Wolfram Zimmer ist es erforderlich, einen erneuten Beschluss mit genaueren Umsetzungshinweisen zu fällen. Der erneute Beschluss soll sicherstellen, dass der Gemeindevertretung ein übersichtliches Kontrollsystem zur Ver-fügung steht. Zudem soll er die Bevölkerung verzerrungsfrei über die Umsetzung von Beschlüssen in der Gemeinde Brachttal informieren.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17.07.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeindeverwaltung zeitnah die Berechnung und die Höhe des aufkommensneutralen Hebesatzes der Gemeindevertretung vorlegt, damit die Hebesätze wohl überlegt gemäß der neuen Regelung der Grundsteuer und unter Berücksichtigung der Aufkommensneutralität angepasst werden können.
Begründung
Die Grundsteuerreform ist durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt worden. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine Neuregelung beschlossen, welche am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Eine zentrale Vorgabe des Bundes ist die Aufkommensneutralität der Reform, das heißt, die Grundsteuereinnahmen sollen insgesamt nicht steigen. In der Information zur Grundsteuerreform (Die Regionale v. 12.5.23, S. 6) wurde der Bürgerschaft von der Verwaltung versprochen: „Eine Erhöhung der derzeitigen gemeindlichen Grundsteuereinnahmen soll durch die Grundsteuerreform nicht erzielt werden.“ Dieses Versprechen entspricht den Vorgaben des Bundes.
Die Anpassung der Hebesätze ist notwendig, um eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Steuerlast unter den Grundstückseigentümern zu gewährleisten. Die Vorlage der Berechnungen zur Aufkommensneutralität für die Gemeindevertretung ist wichtig, damit sie fundierte Entscheidungen über weitere Anpassungen in der Haushaltsplanung unter Berücksichtigung von Finanzierungsnotwendigkeiten treffen kann. Eine transparente Berechnung aufkommensneutraler Hebesätze ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:
Nach unseren Informationen wird das Land Hessen bei der Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze unterstützen. Daher kann die Gemeindeverwaltung die aufkommensneutralen Hebesätze ohne allzu großen Zeitaufwand bestimmen und der Gemeindevertretung zur Verfügung stellen. Der Antrag soll sicherstellen, dass die Gemeindevertretung unmittelbar und weit vor der Vorlage des Haushaltsplans 2025 die Berechnung und die Höhe des aufkommensneutralen Hebesatzes wohl überlegt nachvollziehen kann. Dies ist sinnvoll, weil die Haushaltsberatungen stets unter höchstem Zeitdruck erfolgen und somit komplexe Sachverhalte leicht untergehen können. Zudem erfordert es zusätzlichen Zeitaufwand, wenn Gemeindevertreter für ihre Entscheidungsfindung und Kontrollaufgaben eventuelle Bewertungsspielräume bei den Berechnungen einschätzen wollen. Wenn Fragen zum Hebesatz erst in den Haushaltsberatungen gestellt werden können, besteht die Gefahr von Fehlentscheidungen bei der Festsetzung der neuen Hebesätze.
Indem die Gemeindevertretung die Berechnungen zur Aufkommensneutralität nachvollziehen kann, wird ein korrektes Niveau der neuen Hebesätze gewährleistet, das den Vorgaben des Bundes entspricht und eine gerechte Verteilung der Steuerlast sicherstellt. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu stärken und mögliche Missverständnisse oder Unzufriedenheit zu vermeiden.
Der Antrag wurde angenommen und beschlossen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17.07.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zur Klärung von Fristen zur Beantwortung von Anfragen. Im Einzelnen sollen folgende Fragen geklärt werden:
Begründung
Anfragen sind nach einem Verwaltungsgerichtsurteil unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Seit zwei Jahren wird die Festlegung einer angemessenen Frist zur Beantwortung von Anfragen kontrovers diskutiert. Als Beispiel diene eine Anfrage im Dezember vorigen Jahres zur ärztlichen Versorgung in Brachttal, die sich auf die vom Bürgermeister angekündigte Vorstellung einer Konzeptstudie im März vorigen Jahres bezog. Die Antwort erfolgte erst Ende Februar diesen Jahres. Eine weitere Anfrage vom 10.4.22 blieb ein ganzes Jahr unbeantwortet.
Im vorigen Jahr wurde ein Antrag zur Festlegung einer angemessenen Frist in der Geschäftsordnung des Gemeindevorstands mehrheitlich beschlossen. Diesem Antrag hat der Bürgermeister aus rechtlichen Gründen widersprochen und nach erneutem Beschluss beanstandet. Mehrheitlich wurde von einer Klage abgesehen, weil ein politischer Kompromiss angestrebt wurde.
Daher wurde ein erneuter Versuch durch eine Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen, die den Gemeindevorstand dazu veranlassen sollte, sich selbst eine angemessene Frist zu setzen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich beschlossen. Dem Beschluss hat der Bürgermeister erneut aus rechtlichen Gründen widersprochen und ebenfalls nach erneutem Beschluss beanstandet.
Zu keinem Zeitpunkt hat der Bürgermeister einen Kompromiss zur Setzung einer angemessenen Frist vorgeschlagen. Die Beanstandung wurde intensiv in der Gemeindevertretersitzung vom 19. Juni 2023 diskutiert. Neben den rechtlichen Argumenten hat der Bürgermeister behauptet, dass der Prozess beim Verwaltungsgericht mit Kosten in Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrags für die Gemeinde Brachttal verbunden wäre. Dieser Aussage wurde zwar widersprochen, weil die Kosten des Verfahrens höchstens bei 5.000 Euro liegen dürften. Dennoch ist kaum zu vermeiden, dass dem Bürgermeister aufgrund seiner Autorität einige Gemeindevertreter geglaubt haben. Trotzdem war ein Teil der Gemeindevertreter bereit, die rechtlichen Argumente in der Beanstandung vor dem Verwaltungsgericht zu klären.
Die rechtlichen Stellungnahmen wurden zu keinem Zeitpunkt vorgelegt, so dass die Argumente im Einzelnen nicht nachvollziehbar sind. Aus einem vom SPD-Fraktionsvorsitzenden eingeholten rechtlichen Stellungnahme geht hervor:
Im Ergebnis dürfte erkennbar werden, dass der Bürgermeister hier Gründe anführt, um eine Gesetzesverletzung zu konstruieren. Bei näherer Betrachtung dürften diese jedoch nicht haltbar sein. Die Einwände des Bürgermeisters lassen sich weder sachlich noch juristisch überzeugend begründen.
Gegenwärtig sind keine Gründe erkennbar, weshalb die neue Regelung des § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung nicht zulässig sein dürfte. Eine etwaige Unzulässigkeit der Regelung ist in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen bislang nicht erkennbar. Auch die Behauptung, dass der Gemeindevorstand in seinem Ermessen eingeschränkt werde, ist weder nachvollziehbar noch erkennbar, dass dies zutreffen könnte. Die Argumente des Bürgermeisters lassen vielmehr den Schluss zu, dass dieser sich gerade nicht einer Frist für die Beantwortung von Anfragen unterwerfen will. ... Um Rechtssicherheit zu gewinnen, müssten diese Fragen jedoch gerichtlich geklärt werden“.
Aus diesem Grund bestehen Zweifel darüber, dass die vom Bürgermeister eingeholten rechtlichen Stellungnahmen eindeutig nahelegen, dass der Bürgermeister dem Beschluss auf Änderung der Hauptsatzung aus rechtlichen Gründen widersprechen muss. Nur durch Einsicht in die Akten der Gemeinde Brachttal kann die Gemeindevertretung kontrollieren, ob das mehrheitlich bestehende Interesse an der Festlegung von angemessenen Fristen zur Beantwortung von Anfragen möglich gewesen wäre.
Mit dem von einer knappen Mehrheit abgelehnten Beschluss der Gemeindevertretung vor Gericht hinsichtlich der Beanstandung ist der Vorgang abgeschlossen. Daher ist nach § 50 Abs. 2 HGO ein Akteneinsichtsausschuss zu bilden, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.
Der Antrag wurde angenommen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand sicherstellt, dass E-Mails und An-hänge den Gemeindevertreter*Innen unabhängig von der Dateigröße zugehen. Die Gemeindevertre-tung spricht sich dagegen aus, dass von ehrenamtlich Tätigen der Abschluss eines kostenpflichtigen Mail-Dienstes zur Ausübung ihres Ehrenamtes verlangt wird.
Begründung
In einer E-Mail vom 23.01.2023 weist der Bürgermeister darauf hin, dass die ehrenamtlichen Mandats-träger dafür verantwortlich sind, ausreichend Datenkapazitäten ihres Postfachs für den E-Mail-Versand zur Verfügung zu stellen. Er macht damit die Gemeindevertreter*Innen dafür verantwortlich, dass sie wichtige Informationen nicht erhalten haben, weil ihre Mailadressen die Dateigröße begren-zen. Dies ist eine unangemessene Schuldzuweisung und eine Missachtung der ehrenamtlichen Arbeit der Gemeindevertreter*Innen.
Die Lösung des Problems liegt nicht bei den einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung, sondern bei dem Gemeindevorstand, der für die technische Ausstattung und den Informationsfluss zuständig ist. Die Gemeindevertretung hat schon jahrelang als Lösungsmöglichkeit den digitalen Sitzungsdienst beschlossen, der eine sichere und effiziente Kommunikation ermöglichen würde. Der Bürgermeister hat es bisher jedoch versäumt, diesen Beschluss umzusetzen. Zudem gibt es die Möglichkeit Dateien zu komprimieren, Freigabelinks von einem Cloud-Speichern oder einem FTP-Server zu versenden, Dateiübertragungsdienste in Anspruch zu nehmen, jedem Mandatsträger eine E-Mai-Adresse unter der Domain der Gemeinde Brachttal zur Verfügung zu stellen oder Dateien zu splitten.
Es ist daher dringend geboten, dass der Gemeindevorstand seiner Verantwortung nachkommt und dafür sorgt, dass alle E-Mails und Anhänge den Gemeindevertretern zugehen.
Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung beschlossen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2023
Beschlussvorlage
In der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal sind in § 3 folgender Absatz zu ergänzen:
(3) In der Geschäftsordnung des Gemeindevorstands werden Fristen für die Beantwortung von Anfra-gen der Gemeindevertretung festgelegt. Die Fristen sollen angemessen sein und unter Berücksichti-gung der Komplexität der Anfrage, der Verfügbarkeit der benötigten Informationen und der Arbeitsbe-lastung des Gemeindevorstands individuell bestimmt werden. In einfachen Fällen wird eine Frist von zwei Wochen als angemessen betrachtet. Von der schriftlichen Form kann in begründeten Fällen ab-gewichen werden. Längere Fristen sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder mündlich in der nächsten nach Ablauf der Frist folgenden Gemeindevertretersitzung zu begründen.
Begründung
Die HGO trifft keine eindeutigen Regelungen bezüglich der Angemessenheit von Fristen und Formen bei der Beantwortung von Anfragen durch den Gemeindevorstand. Ausstehende Antworten führten bereits im Jahre 2022 zu einer politischen Auseinandersetzung. Daher hatte die SPD-Fraktion ver-sucht, eine Regelung in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung nach den Beispielen einiger hessischer Gemeinden (z.B. Lauterbach, Limburg, Frankfurt, Herbstein, Schöneck) zu erwirken. Der entsprechenden Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 20.6.2022 hatte der Bürgermeister aus rechtlichen Gründen widersprochen und beanstandet. Obwohl sowohl die FWB als auch die SPD die rechtliche Auffassung des Bürgermeisters hierzu nicht teilen, wurde ein politischer Kompromiss angestrebt. Eine Regelung zur Beantwortung von Anfragen könnte der Gemeindevorstand in seiner Geschäftsordnung regeln, um einen Kompromiss in der politischen Auseinandersetzung zu erreichen. Allerdings ist ein Kompromiss bislang unterblieben. Anfragen sind aber nach einem Verwaltungsge-richtsurteil unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Angemessenheit von Inhalt, Form und Frist der Beantwortung sind somit keineswegs beliebig, auch wenn dem Gemeinde-vorstand keine konkreten Vorgaben gemacht werden dürfen.
Nach § 6 HGO können für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen in der Hauptsatzung geregelt werden, sofern sie nicht der HGO widersprechen. Die angemessene Beantwortung von An-fragen ist eine wesentliche Angelegenheit der Gemeinde. Daher dient die Beschlussvorlage dem Zweck, dass der Gemeindevorstand sich konkreter mit der Angemessenheit von Frist und Form bei der Beantwortung auseinandersetzt und entsprechende Regelungen in seiner Geschäftsordnung vor-sieht.
Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, allerdings hat Bürgermeister diesen Antrag beanstandet und der Beschluss wurde in diesem Verfahren wieder rückgängig gemacht.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass zukünftig bei Beschlussvorlagen für Kreditaufnah-men folgende Informationen aufgeführt werden müssen:
1. Der Verwendungszweck des Kredits, der detailliert beschreibt, für welchen Zweck der Kredit aufgenommen werden soll und in welche Höhe die konkreten Maßnahmen damit finanziert werden sollen sowie wann die konkreten Maßnahmen beschlossen wurden.
2. Die Höhe, die Laufzeit, der Zinssatz und die Tilgungsrate des Kredits.
3. Mögliche Alternativen zur Kreditaufnahme und eine Begründung, warum diese Alternativen nicht sinnvoll sind
Begründung
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Kreditentscheidungen ist von großer Bedeutung für die demokratische Legitimation und die öffentliche Kontrolle der Gemeindeverwaltung. In der Vergangen-heit sind Diskussionen entstanden, weil nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung standen. Dies führte teilweise zu Anfragen, die vermieden werden können, wenn zukünftig alle notwendigen Informationen in den Beschlussvorlagen enthalten sind.
Die oben genannten Informationen sind für eine transparente und nachvollziehbare Kreditentscheidung unverzichtbar. Sie ermöglichen es der Gemeindevertretung, den Verwendungszweck des Kredits und die damit verbundenen Maßnahmen zu überprüfen, die Höhe des Kredits zu bewerten und die Auswir-kungen auf den Haushalt der Gemeinde abzuschätzen.
Darüber hinaus sollten auch mögliche Alternativen zur Kreditaufnahme in der Beschlussvorlage aufge-führt werden, um zu dokumentieren, dass alle Alternativen geprüft wurden. Es sollte begründet wer-den, warum diese Alternativen nicht sinnvoll sind. Dies ermöglicht der Gemeindevertretung, die Kredit-aufnahme in Relation zu anderen möglichen Finanzierungsoptionen zu bewerten.
Die Angaben zur Laufzeit, zum Zinssatz und zur Tilgungsrate ermöglichen eine realistische Einschät-zung der finanziellen Belastungen, die mit der Kreditaufnahme verbunden sind. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage vieler Gemeinden von großer Bedeutung.
Daher sollte die Gemeindevertretung sicherstellen, dass künftig alle notwendigen Informationen in Be-schlussvorlagen für Kreditaufnahmen aufgeführt werden, um eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung zu gewährleisten.
Der Antrag wurde angenommen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2023
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister Wolfram Zimmer als Vorsitzenden des Gemeindevorstands wegen schleppender Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung zurecht zu weisen. Die Gemeinde missbilligt die Missachtung ihrer Beschlüsse und fordert den Bürgermeister dazu auf, die Beschlüsse der Gemeindevertretung zeitnah umzusetzen.
Begründung
Die Gemeindevertretung in Brachttal ist häufig damit konfrontiert, dass selbst Beschlüsse, die sich sehr einfach umsetzen ließen, oft monate- oder jahrelang nicht umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind:
• Nichtbeachtung der Erheblichkeitsgrenze von 200 T€ im Rahmen der Haushaltsberatungen
• Antrag zur Beschlusskontrolle vom 14.11.2022 (kein Bericht für das letzte Quartal 2022)
• Antrag zu Leon Hilfeinseln vom 6.9.2021
• Antrag zur interkommunalen Zusammenarbeit vom 16.12.2019
• Antrag zur Aktualisierung der Geschäftsordnung vom 10.7.2022
• Antrag zur Einführung einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung vom 21.2.2022
• Antrag zur kommunalen Wärmeplanung vom 6.9.2021
• Antrag zum Konzept „Kinder- und Jugendarbeit“ in Brachttal vom 21.2.2022
• Antrag zur Teilnahme am vierjährigen Programm „Kinderfreundliche Kommune vom 21.2.2022
• Erstellung einer Regenwasseranlagenzuschusssatzung (Zisternen) vom 25.4.2022
• Antrag zur Bewerbung bei dem Main-Kinzig-Kreis – Kommunaler Wohnungsbau vom 20.6.2022
Diese Vorgehensweise von Herrn Zimmer als Vorsitzendem des Gemeindevorstands sorgt für einen Vertrauensverlust der Gemeindevertreter in die Arbeit des Gemeindevorstands. Mit diesem Missbilligungsantrag soll der entstandene Vertrauensverlust deutlich gemacht und die Amtsführung des Bürgermeisters getadelt werden. Gleichzeitig wird an den Bürgermeister appelliert das Vertrauen herzustellen, indem er sich zukünftig an die Beschlüsse der Gemeindevertretung bindet.
Der Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung angenommen und beschlossen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 23.01.2023
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Gemeinde-vorstandes an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen unter Hinweis auf § 50 HGO so rechtzeitig versandt werden, damit das Gemeindeparlament seine gesetzli-che Überwachungspflicht gegenüber der Verwaltung erfüllen kann.
Aus der GO des Gemeindevorstandes ergibt sich hier eine in der Regel einzuhaltende Frist von 14 Tagen nach Durchführung der Sitzung, die sich bis zur nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes verlängert, sofern Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben worden sind.
Begründung
1. § 50 II der HGO i. d. aktuellen Fassung
2. § 14 I der GO des Gemeindevorstandes der Gemeinde Brachttal vom 14.08.2015
Nach der GO des Gemeindevorstandes (§ 14 III) liegt ab dem 7. Tag nach der Sitzung für die Dauer einer Woche die von der/dem Schriftführer/in und dem Bürgermeister unterzeichnete Niederschrift zur Einsicht für die Beigeordneten im Rathaus aus. Gleichzeitig sind den Beigeordneten Abschriften zuzu-leiten. Die Beigeordneten und/oder der Bürgermeister können nur innerhalb von fünf Tagen nach der Offenlegung gegen die Richtigkeit der Niederschrift beim Bürgermeister schriftlich Einwendungen er-heben. Über die fristgerechten Einwendungen entscheidet der Gemeindevorstand in der nächsten Sit-zung (§ 14 IV). Nach § 6 I der GO soll der Bürgermeister den Gemeindevorstand regelmäßig jeder Woche zu einer Sitzung einberufen.
Falls seitens des Gemeindevorstandes keine Bedenken gegen vorgelegte Niederschriften erhoben werden, liegen zwölf Tagen nach der Sitzung gültige Niederschriften vor. Für erforderliche Schwär-zungen in der Niederschrift vor Versendung an Mitglieder der Gemeindevertretung halten wir zwei bis drei Tage für ausreichend.
Dankenswerterweise wurden die letzten drei Niederschriften zeitnah den Fraktionsvorsitzenden zuge-sendet. Aber zuvor wurden die Niederschriften mit einer erheblichen mehrmonatigen Verzögerung zugestellt. Mit dem Beschluss soll nachhaltig sichergestellt werden, dass die Fraktionsvorsitzenden die Niederschriften so rechtzeitig erhalten, dass die Gemeindevertreter ihrer gesetzlich verankerten Kon-trollfunktion gerecht werden können.
Dieser Tagesordnungspunkt konnte in der Sitzung vom 23.01.2023 nicht mehr behandelt werden, sodass er in der Februarsitzung aufgerufen wurde. Dort wurde er beschlossen, allerdings hat Bürgermeister Zimmer den Antrag beanstandet, sodass er nicht umgesetzt wurde. Die Übersendung der Niederschriften wurde allerdings in der Februrarsitzung 2023 mit einem Änderungsantrag beschlossen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand einmal pro Quartal schriftlich oder digital die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit digital auf der Homepage der Gemeinde über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung informiert.
Begründung
Nach §50 Abs. 3 HGO hat der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung überdie wichtigenVerwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten. Einige Anfragen der letzten Zeit bezogen sich auf nicht umgesetzte Beschlüsse. Dies führte zu Beschwerden seitens des Bürgermeisters sowie der CDU über die zu hohe Anzahl von Anfragen. Um den Gemeindevertretern die Arbeit bei der Erstellung vielfältiger Anfragen und dem Gemeindevorstand die Arbeit für entsprechende Antworten zukünftig zu ersparen, soll eine standardisierte Kontrolle zur Umsetzung der Beschlüsse stattfinden. Dies könnte z.B. zeitsparend durch das Führen einer tabellarischen Übersicht, mit der Bezeichnung des Beschlusses, dem Datum des Beschlusses, dem geplanter Umsetzungsdatum, einem Erledigungsvermerk mit Datum und der Angabe für die Zuständigkeit der Umsetzung erfolgen. Selbstverständlich steht es dem Gemeindevorstand frei, auch eine Form der Kontrollezu wählen. Wichtig ist jedoch das Ziel, dass die Gemeindevertreter pro Quartal ein standardisiertes Kontrollmittel zur Umsetzung aller Beschlüsse pro Quartal erhalten, damit die Sitzungen effizienter ablaufen können
Der Antrag wurde angenommen.
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließtdie Beschaffung der App DorfFunk im Haushaltsjahr 2023. Für die Beschaffung sind 1.300 Euro im Haushaltsplan 2023 einzustellen.
Begründung
Die SPD greift eine Anregung und Bitte von Frau Rosmanith auf, die sie am 7.10.2022 an den Bürgermeister sowie weitere Mitglieder von Brachttaler Gremien per E-Mail gesendet hat. Mit ihrer E-Mailbat sie um die Einführung einer App oder anderen digitalen Form für Bürgerinnen und Bürgern, die zur Vernetzung für Hilfsangebote dient. Eine Recherche der SPD ergab, dass eine solche App existiert und z.B. in Freiensteinau bereits eingesetzt wird. Sie trägt den Namen DorfFunk und kann werbe-und kostenfrei von den Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden. Mit dieser Appkönnen Bürgerinnen und Bürger Gesuche einstellen oder ihre Hilfe anbieten bzw. sich zwanglos über verschiedene Themen austauschen. Die App ist für Android und IOS erhältlich. Sie wurde vom Fraunhofer IESE entwickelt. Die Kontaktperson Michelle Scherhag empfiehlt neben DorfFunk auch die weiteren Plattformen für die Gemeinde, die bei einer positiven Erfahrung hinzugebucht werden. Die SPD empfiehlt zunächst die Beschaffung der Grundversion, um die App in der Praxis zu testen. Nach einem erfolgreichen Einsatz kann über die weitere Vorgehensweise nachgedacht und über den Weiterbetrieb, die Abschaffung oder über Erweiterungen entschieden werden. Mit der Grundversion „DorfFunk“ können Bürgerinnen und Bürger anderen ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen oder zwanglos miteinander plauschen. Die Kosten betragen für die DorfFunk-Appbetragen 75 € pro Monat plus einmalig 400 € für die Einrichtung. Für die Bürgerinnenund Bürger entstehen keine Kosten, da die Gemeinden mit den Kosten belastet werden. Nach Auskunft von Frau Scherhag werden die Nutzungsbedingungen und die Verträge zur Auftragsverarbeitung zurzeitüberarbeitet. Daher kann zwar zurzeit keine Beauftragung erfolgen, aber sie meinte, dass das aktuelle Kostenmodell für Planungen im Jahre 2023 übernommen werden kann. Die SPD hat bereits Kontaktdaten hinterlegt, die zu einer Benachrichtigung führen, sobald die Auftragsverarbeitung wieder stattfinden kann. Gerne stellt sie alle Informationen der Rathausverwaltung zur Verfügung, um die Beschaffung zu erleichtern.
Es wurde sich gemeinsam mit der CDU und den FWB in der SItzung darauf geeinigt, dem Gemeindevorstand keine bestimmte App zur Anschaffung vorzuschreiben, sondern den Antrag offener zu formulieren. In dieser Form wurde er angenommen, allerdings lässt der Gemeindevorstand mit der Umsetzung auf sich warten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 29.10.2022 stellten die FWB und die SPD einen Antrag auf Neubewertung von nicht mehr verfügbaren Haushaltsübertragungen, der direkt in den Ausschuss zur Beratung der Haushaltsplanung 2023 verwiesen werden sollte. Die Gemeindevertretung sollte beschließen, dass bei jeder Haushaltsplanung für das nächste Haushaltsjahr alle Aufwendungen und Auszahlungen, deren Übertragbarkeit nach § 21 GemHVO nicht mehr verfügbar ist, aufgelistet, neu bewertet und zur erneuten Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt werden.
In den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023 wurden die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen nicht vorgelegt. Ein erneuter Beschluss konnte 2023 somit nicht getroffen werden. Daher ergeben sich folgende Fragen:
Die Anfrage wurde lapidar in der Gemeindevertretersitzung beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Brachttal bittet um Auskunft über den aktuellen Sachstand der Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung. Im Mai 2021 wurde in der Gemeindevertretersitzung ein Zeitplan präsentiert, der die Erstellung einer Aufgabenpriorisierung und -gliederungen im Mai 2021, Workshops zur Aufbau- und Ablauforganisation bis Juli 2021, Workshops zur Zweck- und Vollzugskritik bis September 2021, Empfehlungen von Maßnahmen bis November 2021 und die Ergebnisdokumentation sowie eine Abschlussveranstaltung im Dezember 2021 vorsah. Der ursprüngliche Zeitplan wurde deutlich verfehlt. Der Bürgermeister hatte aber in mehreren Gremiensitzungen verkündet, dass diese Untersuchung nun abgeschlossen seien.
Bis heute haben die Gemeindevertreter jedoch keine Ergebnisse der Organisationsbetrachtung erhalten. Wir halten es für wichtig, dass die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und die geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen informiert werden, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wann hat die Abschlussveranstaltung stattgefunden?
2. Wem wurden die Ergebnisse präsentiert?
3. Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen wurden bei der Betrachtung der aktuellen Aufbau- und Ablaufstruktur identifiziert?
4. Welche Maßnahmen wurden zur organisatorischen Umsetzung der Vorgaben zur Digitalisierung der Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) identifiziert?
5. Wurden diese bereits umgesetzt bzw. wie wird deren Umsetzung geplant?
6. Welche Maßnahmen wurden seit unserer letzten Anfrage vom April 2022 wann umgesetzt?
Die Anfrage wurde lapidar in der Gemeindevertretersitzung beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Land Hessen hat sich aufgrund der drohenden Energieknappheit zum Ziel gesetzt, 15% des Eigenverbrauchs einzusparen. Die Gemeinde Brachttal sollte ebenfalls einen Plan zur Energieeinsparung des Eigenverbrauchs haben. Wir bitten Sie daher, folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Ziele verfolgt die Gemeinde Brachttal in Bezug auf die Reduzierung des Erdgasverbrauchs in den Gemeindegebäuden?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Gemeinde Brachttal bereits ergriffen, um den Erdgasverbrauch und den Stromverbrauch in den Gemeindegebäuden zu senken?
3. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Gemeinde, um den Erdgasverbrauch und den Stromverbrauch in den Gemeindegebäuden zu senken?
4. Wie bewertet Sie den aktuellen Stand der Umstellung auf regenerative Energien in den Gemeindegebäuden und welche Herausforderungen sehen Sie dabei?
Bürgermeister hat die Anfrage in der SItzung der Gemeindevertretung ausweichend und minimalistisch beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Vergangenheit gab es Diskussionen über das Gemeindearchiv, das in einem chaotischen Zustand sei und dringend aufgeräumt werden müsse. Wir halten es für wichtig, dass das Gemeindearchiv ordentlich geführt wird und alle relevanten Unterlagen leicht zugänglich sind. Dies dient nicht nur der Transparenz und Rechtssicherheit, sondern auch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Gemeindeverwaltung.
Auf unsere Anfrage vom 2.1.2022 hatten Sie geantwortet, dass finanzielle Mittel in Form einer Rückstellung hierfür in Höhe von über 150 T€ bereitstehen. Daher bitten wir um Auskunft über den aktuellen Stand der Aufräumarbeiten im Gemeindearchiv:
Wir bitten Sie um eine baldige Antwort auf unsere Fragen.
Die Anfrage wurde in der Sitzung beantwortet. Der Bürgermeister hat angekündigt, dass dazu eine neue Stelle besetzt werden muss.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir sind besorgt über die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen, die zu Überschwemmungen und Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt führen können. Daher möchte wir wissen, wie Sie unsere Gemeinde vor solchen Risiken schützen und die Anpassung an den Klimawandel fördern:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die Genehmigung der Haushaltspläne sowie die Jahresabschlüsse gehören zu den wichtigen Angelegenheiten des Haushalts, über den der Gemeindevorstand regelmäßig berichten muss. Da bislang weder Informationen zum beschlossenen Haushaltsplan 2023 noch zu den vergangenen Jahresabschlüssen 2021 und 2022 der Gemeindevertretung zugegangen sind, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Aufgrund der vielen Änderungen der Beschlussvorlage der Verwaltung, fehlt der Gemeindevertretung eine übersichtliche Form des eingereichten Haushaltsplan 2023. Wann erhält die Gemeindevertretung eine Fassung des eingereichten Haushaltsplans?
2. Wann wurde der Haushaltsplan 2023 bei den Aufsichtsbehörden eingereicht?
3. Liegen die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 der Gemeinde Brachttal vor?
4. Bei Beschluss über den Haushaltsplan 2023 lag der Gemeindevertretung lediglich der Jahresabschluss 2020 vor. Wann wird der Jahresabschluss 2021 und 2022 der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 12.12.2022 antworteten Sie auf unsere erste Anfrage zum Bedarfs- und Entwicklungsplan, dass von 2020 bis Oktober 2022 erneut Angebote eingeholt worden sind. Aufgrund des sehr langen Zeitraums bis zu einer Beauftragung zur Fortschreibung des Plans, sehen wir uns gezwungen unsere gesetzlich verankerte Kontrollaufgabe in diesem Punkt in kürzeren Zeitintervallen als bislang nachzukommen. Inzwischen dürften die Angebotsanfragen genauer spezifiziert sein und auch schon vorliegen:
1. Wann und wie viele Anfragen für Angebote sind im Oktober 2022 rausgegangen?
2. Wie viele Angebote sind mit welchen Beträgen eingegangen?
3. Wann wurde oder wann wird die Fortschreibung des Angebots beauftragt?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in „Brachttal aktuell“(Ausgabe 01/2021, „Die Regionale“ vom 15.02.2021) haben Sie, Herr Zimmer, die neue Homepage der Gemeinde vorgestellt. Laut der Veröffentlichung sollten „ca. 538“ Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital angeboten werden. Die fehlende laufende Information zur Digitalisierung nach § 50 HGO Abs. 3 führte zu einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 18.07.2022. Zum 23.12.2022 sind zu den 12 Dienstleistungen, die zum 26.06.2022 schon etabliert waren, lediglich drei PDF-Dateien ohne Formularfunktion hinzugekommen. Daher müssen die Dateien immer noch per Hand ausgefüllt und dann an die Verwaltung übermittelt werden. Seit einem halben Jahr gibt es erneut keine Informationen zum Sachstand der Digitalisierung:
1. Am 18.7 antworteten Sie, dass der Gesetzgeber die Frist zur Umsetzung bis Ende 2023 verlängert habe. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert Ihre Auskunft bzgl. der Fristverlängerung zur Umsetzung des OZGs vom 18.07.2022?
2. Da innerhalb eines halben Jahres lediglich drei PDF-Dateien auf der Homepage ergänzt wurden, scheint das Ziel, „ca. 538“ Dienstleistungen anzubieten, sehr weit entfernt. Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass das Ziel bis Ende 2023 erreicht wird?
3. Welchen Zeitplan verfolgt der Gemeindevorstand hinsichtlich der Freischaltung weiterer Dienstleistungen?
4. Wann werden die drei ergänzten PDF-Dateien mit Formularfunktion ausgestattet, so dass eine digitale Antragsstellung erfolgen kann?
5. Am 18.07.2022 wurde angekündigt, dass der digitale Sitzungsdienst zunächst für den Gemeindevorstand eingeführt wird. Seit wann verwendet der Gemeindevorstand den digitalen Sitzungsdienst?
6. Wann ist mit einer Freischaltung für die Gemeindevertretung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Brachttal hat am 16.12.2019 den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung beschließt die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Jossgrund, Flörsbachtal und Brachttal mit dem Ziel, die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes sowie das Projekt „Digitalisierung und OZG“ zu erfüllen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur weiteren Zusammenarbeit auf diesem Gebiet einzuleiten sowie die Gemeindevertretung fortlaufend über den Sachstand zu informieren.“
Die Gemeindevertretung wurde nicht, wie beschlossen, laufend über den Sachstand informiert. Daher hat die SPD-Fraktion für die Gemeindevertretersitzung vom 06.09.2021 eine Anfrage gestellt. Die Anfrage hat ergeben, dass seit Mitte 2020 keine Abstimmungsgespräche stattgefunden haben. Da anschließend erneut nicht über den Sachstand informiert wurde, erfolgte eine zweite Anfrage zur Gemeindevertretersitzung am 18.07.2022. Sie wurde damit beantwortet, dass eine Terminfindung „aufgrund mehrerer Abwesenheiten auch Corona-bedingt noch nicht durchgeführt“ wurde. Erneut sind mehrere Monate ohne fortlaufende Informationen vergangen:
1. Warum wird der Beschluss, laufend über den Sachstand zu informieren, missachtet?
2. Wann konnten die Gespräche wieder aufgenommen werden? Falls nicht: Warum konnten die Gespräche nicht wieder aufgenommen werden?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses?
4. Am 18.07.2022 hatten Sie berchtet, dass ein Auftrag zur Prüfung möglicher Fördermittel an eine Kommune aus der interkommunalen Zusammenarbeit vergeben wurde, eine Rückmeldung aber noch ausstehe. Welches Ergebnis hat die Rückmeldung ergeben?
5. Warum benötigt der Gemeindevorstand mehrere Monate, um das Ergebnis des Prüfauftrages einzufordern?
6. Wann wird der vor über drei Jahren getroffene Beschluss umgesetzt?
7. Wie möchte der Gemeindevorstand zukünftig laufende Informationen sicherstellen, damit weniger Aufwand für die Fraktionen und die Verwaltung durch Anfragen entstehen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die Gemeindevertretung hatte am 10.7.2022 eine Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen. Eine aktualisierte Version der Satzungen und Ordnungen wurden weder auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht noch wurden die aktualisierten Satzungen den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zur Verfügung gestellt:
1. Warum dauert es mehrere Monate, um Geschäftsordnung auf der Gemeindehomepage zu aktualisieren?
2. Wann wird den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern eine aktualisierte Satzungsmappe in der aktuell gültigen Fassung zugeleitet?
3. Wurde neuen Mandatsträgern mit Beginn ihres Mandates eine aktuelle sowie vollständige Satzungsmappe zugeleitet? Falls nein: Wann erhalten neue Mandatsträger die Satzungsmappe?
4. Welche Maßnahmen wird der Gemeindevorstand treffen, damit beschlossene Änderungen künftig zeitnah veröffentlicht und weitergeleitet werden?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 18. Juli 2022 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass künftig Gutachten und Studien, die für Gemeindevertreter entscheidungsrelevant sind, herausgegeben werden sollen. Gegen diesen Beschluss haben Sie, Herr Zimmer, Widerspruch eingelegt und ein kooperatives Vorgehen des Gemeindevorstands vorgeschlagen, bei dem dieser Streitpunkt mithilfe eines Kompromisses gelöst werden soll. Bislang haben Sie leider noch nicht darüber informiert, wie der Kompromiss bzw. das kooperative Vorgehen des Gemeindevorstands in dieser Angelegenheit aussieht:
1. Welche Kompromissvorschläge hat der Gemeindevorstand bzgl. der Sicherstellung des Rechts auf Herausgabe von Gutachten beraten?
2. Wann wurde diese beraten?
3. Welche konkreten Beschlüsse hat der Gemeindevorstand gefasst, um zukünftig das Recht auf Herausgabe der Studien und Gutachten sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 20. Juni 2022 hat die Gemeindevertretung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen, die eine Beantwortung von Anfragen in der Regel innerhalb von vier Wochen erreichen sollte. Gegen diese Änderung der Geschäftsordnung haben Sie, Herr Zimmer, Widerspruch eingelegt. In dem sich anschließenden Prozess haben die Fraktionsvorsitzenden der SPD und der CDU in der Gemeindevertretersitzung vom 12.9.22 einen Kompromissvorschlag des Gemeindevorstands eingefordert. Zudem hatten Sie selbst einen Kompromiss angekündigt. Ein Mitglied des Gemeindevorstands hat am 20.7.22 im Gemeindevorstand beantragt, dass die Geschäftsordnung des Gemeindevorstands entsprechend geändert werden sollte. Den Protokollen für die Fraktionsvorsitzenden ist nicht zu entnehmen, wann über diesen Antrag entschieden wurde. Zudem haben Sie es versäumt, Herr Zimmer, die Gemeindevertretung gem. § 50 HGO Abs. 3 über den Kompromiss zu informieren, weshalb wir die folgenden Anfragen stellen:
1. Wann wurde der Antrag vom 20.7.22 zur Änderung der Geschäftsordnung im Gemeindevorstand beraten und wie wurde darüber entschieden?
2. Falls keine Anpassung der Geschäftsordnung erfolgt, welche Kompromisslösungen treibt der Gemeindevorstand aktuell voran.
3. Wie wird der Gemeindevorstand eine angemessene Frist zur Beantwortung von Anfragen zukünftig sicher stellen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Gemeindevertretersitzung vom 14.11.2022 wurde beschlossen, eine App für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brachttal anzuschaffen. Diese soll dem Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander dienen und zusätzlich einige Dienstleistungen der Verwaltung anbieten. Der Gemeindevorstand wurde damit beauftragt, zeitnah aus verschiedenen Anbietern und Apps ein für Brachttal passendes Angebot auszuwählen und anzuschaffen. Da Sie, Herr Zimmer, die Gemeindevertretung über diese wichtige Angelegenheit der Gemeinde Brachttal nicht mehr informiert haben, fragen wir nach:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 6.12.2018 hat der Hessische Städtetag eine aktualisierte Muster-Stellplatzsatzung veröffentlicht, da u.a. aufgrund der Novelle der Hessischen Bauordnung einige Anpassungen erforderlich wurden. Insbesondere wurden Regelungen im § 52 HBO zu Fahrradabstellplätzen getroffen, deren Anwendung die Gemeinden durch die Satzung „ausschließen oder modifizieren“ dürfen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Gemeinde Brachttal ihre Stellplatz- und Ablösesatzung anpassen muss. Am 23.5.22 wurde eine entsprechende Vorlage von der Tagesordnung der Gemeindevertretung zurückgezogen.
1. Warum dauert diese Satzungsänderung mehrere Jahre, obwohl eine Mustersatzung existiert?
2. Wann gedenkt die Gemeinde Brachttal einen entscheidungsreifen Satzungsentwurf der Gemeindevertretung vorzulegen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die bisherige Satzung über die Hundesteuer entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Daher wurde am 28.7.22 von der Finanzverwaltung eine Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vorgelegt, um eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung zu erwirken Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands,
in der Gemeindevertretersitzung vom 14.11.2022 wurde beschlossen, dass der Gemeindevorstand ein Mal pro Quartal die Gemeindevertretung schriftlich oder digital sowie die Bürgerinnen und Bürger digital über die Gemeindehomepage über den Stand und die Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung informiert. Der Beschluss wurde im letzten Quartal des 2022 nicht umgesetzt und eine entsprechende Information ist ausgeblieben:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wiederholt haben wir darauf hingewiesen, dass Anfragen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Ein gemeinsames Verständnis, welche Frist dieser gerichtlichen Forderung nachkommen kann, wurde bislang nicht erzielt. Auch ein Kompromissvorschlag, dass der Gemeindevorstand sich selbst eine Frist zur Beantwortung setzen möge, hat nicht zum Erfolg geführt.
In der Gemeindevertretersitzung vom 20.3.2023 verkündete der Bürgermeister, dass er alle bis dahin offenen nun Anfragen beantwortet hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es sind nach wie vor noch Anfragen vom 10.4.2022 unbeantwortet, die wir mit unserer Anfrage zu ausstehenden Anfragen vom 28.8.2022 bereits angemahnt hatten. Eine Frist von über einem Jahr für die Beantwortung der Anfragen kann wohl selbst bei größtem Wohlwollen keineswegs für angemessen gehalten werden.Bis wann gedenkt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstands unsere Anfragen vom 10.4.2022 zu folgenden Themen zu beantworten?
Die SPD Brachttal hat in der letzten Gemeindevertretersitzung wegweisende Anträge eingebracht, die nun im Ausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen intensiv diskutiert werden. Im Fokus dieser Anträge steht die Einführung von Leistungszielen und Kennzahlen ab dem Haushaltsplan 2024. Leistungsziele sind konkret formulierte Ziele, die die Gemeinde erreichen möchte, während Kennzahlen quantifizierbare Größen sind, die den Fortschritt und die Zielerreichung messen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Herbert Woratschek erklärt: "Leistungsziele und Kennzahlen sind wie der Kompass einer Gemeinde. Sie bieten Orientierung und zeigen uns den Weg zu einer strategischen Entwicklung. Im Haushalt verankert, ermöglichen sie eine gezielte Steuerung und Transparenz über den Stand wichtiger Themen. Die Einführung dieser Instrumente ist entscheidend, um unsere Gemeinde mit einer klaren Perspektive zu gestalten."
Die Schwerpunkte der politischen Arbeit der SPD Brachttal liegen dabei auf den vier Kernbereichen:
Ärzte vor Ort – Jetzt und in der Zukunft:
Stv. Fraktionsvorsitzender Daniel Goffitzer betont: "Unser erster Antrag konzentriert sich auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Brachttal. Durch gezielte Maßnahmen, darunter Gespräche mit Ärzten und Investoren sowie Werbeaktionen zur Anwerbung von Ärzten, möchten wir die Attraktivität der Gemeinde für medizinisches Fachpersonal steigern und die Versorgung unserer Bürger gewährleisten."
Bessere Angebote für Kinder- und Jugendliche:
Beatrix Schmidt-Stieler, Mitglied der SPD-Fraktion, erklärt: "Im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe setzen wir auf die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde für junge Menschen.“ „Mit gezielten Serviceangeboten, wie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche und der Beantragung von Fördermitteln für die Kinder- und Jugendarbeit, möchten wir die Lebensqualität für junge Familien steigern und Brachttal zu einem lebendigen Ort für Kinder und Jugendliche machen", konkretisiert Fraktionsmitglied Christopher Soiné.
Bürgerfreundliches Rathaus mit wertschätzendem Arbeitsklima:
Fraktionsmitglied Jan Luca Woratschek unterstreicht: "Unser Ziel ist ein servicefreundliches Rathaus, das transparent und zügig Informationen bereitstellt. Die Einführung von Leistungszielen und Kennzahlen im Bereich der inneren Verwaltung zielt darauf ab, die Servicequalität zu erhöhen.“ Reinhard Springer, Fraktionsmitglied, ergänzt: „Dazu gehören unter anderem die zeitnahe Zustellung von Gemeindevorstandsprotokollen an die Fraktionsvorsitzenden sowie die zügige Beantwortung von Anfragen. Gleichzeitig wollen wir den Investitionsstau abbauen, um die Weiterentwicklung der Gemeinde voranzutreiben."
Bezahlbare klimafreundliche Energie:
SPD-Gemeindevertreter Florian Hofmann betont: "Im Produktbereich Umweltschutz setzen wir auf die Sicherstellung einer bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung.“ Fraktionsmitglied Maximilian Kröll ergänzt: „Durch die Einführung von Leistungszielen und Kennzahlen möchten wir gezielte Maßnahmen ergreifen, darunter die Beantragung von Fördermitteln zur Sicherstellung der Zielerreichung und Informationskampagnen zur Steigerung des Bewusstseins für erneuerbare Energien und Energieeffizienz."
Die SPD Brachttal hebt hervor, dass die Einführung von Leistungszielen und Kennzahlen gemäß § 4 Abs. 2, GemHVO nicht nur eine effiziente Steuerung der Gemeindeentwicklung ermöglicht, sondern auch die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern stärkt. „Die Partei setzt sich aktiv für eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft in Brachttal ein“, fasst Fraktionsmitglied Gerhard Gleis als Fazit zusammen.
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Bereits 2018 kritisierte der Präsident des Landesrechnungshofes, dass die Gemeinde Brachttal die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch erhebt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 30.07.2021 entschieden, dass eine fehlende Differenzierung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unzulässig ist. Damit werden seit 2021 in Brachttal Abwassergebühren ohne eine rechtliche Grundlage erhoben.
„Die aktuelle Situation benachteiligt die Bürgerinnen und Bürger, die durch Maßnahmen wie das Versickern von Regenwasser aktiv zur Entlastung der Kanalisation beitragen. Sie bezahlen doppelt, erst mit teurem wasserdurchlässigem Pflaster und Zisternen und dann nochmals mit zu hohen Abwassergebühren.“, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Woratschek.
Der Bürgermeister hat hier keinen Spielraum. Er muss handeln. Es entsteht der Verdacht, dass Grundstückseigentümer mit großen versiegelten Flächen geschützt und nicht mehr Abwassergebühren entrichten sollen. Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer bezieht sich hierzu auf den Prüfbericht des Jahresabschlusses von 2018: „Auf Seite 33 wird die Abwassergebührenpolitik der Gemeinde kritisiert. Die Bürgermeister-Administration scheint hier auf Tauchstation zu gehen. Am Ende zahlen diejenigen weniger, die ihr Regenwasser auf großen versiegelten Flächen in die Kanäle fließen lassen.“
Im Gerichtsverfahren vor dem VG Frankfurt hat die Gemeinde Brachttal erfolglos angeführt, dass die Entwässerung des Niederschlags bei drei Gewerbebetrieben über nahegelegene Bachläufe hergestellt wird. Andererseits sei nach Auffassung des Gerichtes auch denkbar, dass landwirtschaftliche Bertriebe mit größeren versiegelten Flächen sowie weitere gewerbliche Betriebe oder sonstige, vollständig überbaute oder befestigte Grundstücksflächen vorhanden sind, die über den Kanal entwässert werden.
Die SPD-Fraktion fordert ein Umdenken: Eine Neugestaltung der Abwassergebühren, bei der die soziale Gerechtigkeit und der Umweltschutz Hand in Hand gehen. Hierbei müssen die Anstrengungen der Brachttaler Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Auswahl von wasserdurchlässigen Materialien honoriert werden. Die entsprechenden Investitionen sollen sich in geringeren Abwassergebühren niederschlagen.
Da geht man in der Gemeinde Brachttal im Ortsteil Schlierbach, in stiller Andacht und mit einem Strauß Blumen in der Hand, zum Friedhof, um seinen Liebsten zu gedenken – und was macht man, wenn einen plötzlich die Natur ruft? Richtig, man sucht das stille Örtchen. Doch in Brachttal bleibt die Toilettenfrage alles andere als still. Statt einer Erleichterung erwartet die trauernden Besucher lediglich verschlossene Türen. Die Frage ist nun: Wer sperrt die Öffentlichkeit aus öffentlich finanzierten Toiletten aus?
Der Ortsbeirat hat lange und geduldig darum gebeten, die Friedhofstoiletten während des Tages für die Besucher zu öffnen. Aber unser heldenhafter Bürgermeister hat Sorgen – nicht um die Blasen seiner Bürger, sondern um Vandalismus. Das ist natürlich verständlich; wir alle wissen, dass Friedhofsbesucher regelmäßig in der Stimmung sind, Toiletten zu zerstören, nachdem sie ihren Liebsten gedacht haben.
Ironie beiseite, während sich der Gemeindevorstand unter dem Vorsitz des Bürgermeisters keine Entscheidung trifft, handelt die FWB-Fraktion und versucht, die Sache in der Gemeindevertretung zu beschließen. Doch auch hier wird das noble Vorhaben durch rechtliche Fallstricke sabotiert. Zuständig sei nur der Gemeindevorstand. Die Gemeindevertretung habe sich rauszuhalten. Die Verrichtung der Notdurft sei keine wichtige Angelegenheit. Damit kommt dieses Thema erst gar nicht auf die Tagesordnung. Glücklicherweise hat die Brachttaler SPD-Fraktion erkannt, dass es hier um mehr als nur Toiletten geht – es geht um den Dienst am Bürger und um das Gemeinwohl. Ihr Versuch, die Freien Wähler zu unterstützen, ist lobenswert, aber leider erfolglos. Alles vergeblich: In Brachttal dient das Recht der Form, nicht dem Menschen!
Man muss sich erst eine rechtssichere Formulierung ausdenken. Anders haben die Gemeindevertreter keine Chance in Brachttal den unter Notdurft leidenden Bürgerinnen und Bürgern einen leichten Zugang zur Linderung zu verschaffen.
Ja, liebe Bürger von Brachttal, in dieser Gemeinde müssen wir scheinbar erst das Rad neu erfinden, um eine simple Toilette zugänglich zu machen. Während wir alle darauf warten, können wir nur hoffen, dass sich unsere Gemeindevertreter und der Gemeindevorstand nicht selbst in die Bredouille bringen – denn, wie wir alle wissen, ein verschlossenes WC wartet nicht.
Es ist nicht zu übersehen, wie sehr der Bürgermeister der Gemeinde Brachttal Wolfram Zimmer in vielen Angelegenheiten Wert auf rechtliche Korrektheit legt. Doch bei der dringend notwendigen Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Feuerwehr zeigt sich eine beunruhigende Inkonsistenz. Seit 2019 ist die Aktualisierung dieses unerlässlichen Plans überfällig – eine klare Missachtung einer Rechtsnorm, die er ansonsten so penibel zu befolgen vorgibt.
„Es ist schwer zu verstehen, wie ein Bürgermeister, der sonst immer auf korrektes rechtliches Handeln pocht, hier so offensichtlich eine Ausnahme macht. Dabei geht es nicht nur um formale Korrektheit, sondern vor allem um die Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger“, betont Christopher Soiné, Gemeindevertreter und Recherchebeauftragter der SPD Brachttal.
Die Fakten sprechen eine klare Sprache:
Der Plan stellt eine fundamentale Grundlage für eine zukunftsfähige Feuerwehr dar. Daher ist der von den FWB beantragte Beschluss notwendig. „Die SPD wird dem Beschluss zustimmen, damit der Bürgermeister seine Verantwortung endlich wahrnimmt und die Fortschreibung des Plans nicht weiter hinauszögert“, so Prof. Dr. Woratschek, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Die SPD-Fraktion Brachttal erwartet vom Bürgermeister konsequentes Handeln im Sinne rechtlicher Korrektheit und im besten Interesse unserer Gemeinde.
Regierungspräsidium stützt die Haltung der Brachttaler SPD-Fraktion
Mit Verfügung vom 05.06.2023 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Haushaltsatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Brachttal für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Darüber hat Bürgermeister Zimmer die Öffentlichkeit informiert. In der Information der Öffentlichkeit hat Wolfram Zimmer wichtige Aussagen, die Begründungen, Feststellungen, Empfehlungen und Hinweise zum Haushaltsplan enthalten, nicht kommuniziert.
So hat im Zusammenhang mit der Erhöhung der Friedhofsgebühren Bürgermeister Zimmer immer davon gesprochen, dass eine Kostendeckung angestrebt werden müsse, da sonst der Gemeinde Zuschüsse verlustig gehen könnten. Diese Einschätzung des Bürgermeisters führte auch dazu, dass die Gemeindevertretung entgegen der Position der SPD-Fraktion eine Gebührenerhöhung in deutlicher Höhe beschlossen hat, weil man nicht dafür verantwortlich sein wollte, dass Zuschüsse oder andere finanzielle Zuwendungen von Kreis und Land nicht gewährt würden, weil im Gebührenhaushalt eine Unterdeckung vorliege. So sei die SPD-Fraktion jetzt erstaunt, in der Genehmigungsverfügung des RP zu lesen, dass in den „Bereichen Kinderbetreuung sowie Friedhofs- und Bestattungswesen“ Ausnahmen vom Grundsatz der vollen Kostendeckung möglich seien, erklärte Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Herbert Woratschek. „Es solle (vor der drastischen Gebührenerhöhung) im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens eine weitere Erhöhung des Kostendeckungsgrades angestrebt werden, schreibt das RP in seine Genehmigung. Das war genau die Position der SPD-Fraktion: keine Erhöhung auf einen Schlag, sondern eine abgestufte Erhöhung unter Einbeziehung von Einsparmöglichkeiten auf mehrere Jahre verteilt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Mehrheit jedoch dem Bürgermeister geglaubt und aus Angst vor Nachteilen für die Gemeinde den Erhöhungsvorschlag beschlossen, der die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in arge finanzielle Not bringen kann, was in diesem Maße nicht erforderlich gewesen wäre.
Im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Brachttal empfiehlt die Aufsichtsbehörde eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen.
Ein Jahr voller Verzögerungen und unklarer Kommunikation
BRACHTTAL – Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Beschlusskontrolle wurde von der Gemeindevertretung Brachttal bereits im November letzten Jahres verabschiedet. Dennoch scheint der Bürgermeister von Brachttal Wolfram Zimmer kein Interesse an einer Umsetzung des Beschlusses zu haben. Statt der geforderten Transparenz zeigt die Kommunikation des Bürgermeisters eher ein Bild der Verzögerung und der Unklarheit.
Chronologie des Stillstands
Das Ampelsystem: Ein Schleier über der Realität?
Das von Bürgermeister Zimmer vorgestellte „Ampelsystem“ ersetzt die von der Gemeindevertretung gewünschten Daten zu geplanter und tatsächlicher Umsetzung von Beschlüssen durch einfache Farbmarkierungen - Gelb für die Planung und Grün für die Erledigung. Diese Farben allein beantworten nach Meinung der SPD-Fraktion jedoch entscheidende Fragen der Gemeindevertreter nicht:
Welchen zeitlichen Horizont plant der Bürgermeister für die Umsetzung eines Beschlusses?
Die Gemeindevertreter erhalten durch dieses System keine klaren Informationen über den geplanten Zeitrahmen der Umsetzung eines Beschlusses. Dies entzieht ihnen die Möglichkeit, auf Verzögerungen zu reagieren und alternative Priorisierungen vorzuschlagen.
Wie lange hat die Umsetzung eines Beschlusses benötigt?
Das Ampelsystem bietet keine Transparenz über Zeitunterschreitungen oder -überschreitungen. Die Öffentlichkeit erhält somit kein realistisches Bild über die Einhaltung von Planungsfristen.
Wie effizient werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung umgesetzt?
Das System verdeckt Planüberschreitungen und Effizienzprobleme. Es erzeugt langfristig ein verzerrtes Bild, indem beispielsweise auch Missbilligungsanträge gegen den Bürgermeister im grünen Bereich dargestellt werden.
Forderung nach erneuter Beschlussfassung
Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer stellt fest: „Angesichts dieser unzureichenden Beschlusskontrolle mit dem Ampelsystem von Wolfram Zimmer sorgt er als Bürgermeister mal wieder dafür, dass sowohl ehrenamtlichen Gemeindevertretern und hauptamtlichen Mitarbeitern viel unnötige Zeit investieren müssen“. Es ist Zeit, die für andere wichtige Arbeiten fehlt. Das Ignorieren der Wünsche der Gemeindevertreter, provoziert einerseits neue Anfragen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeindevertretung mit genaueren Umsetzungshinweisen einen neuen Beschluss fassen sollte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende folgert: „Hierdurch erhält die Gemeindevertretung hoffentlich zum ersten Mal ein transparentes und effektives Kontrollsystem und die Öffentlichkeit wird nicht mehr durch einen „Nebel des Vergessens“ über die tatsächliche Umsetzungsdauer getäuscht“.
Außerdem fehlen in der aktuellen Beschlusskontrolle wichtige Beschlüsse der Gemeindevertretung. Die mit Haushalt beschlossenen Projekte und damit ein von Wolfram Zimmer verantworteter Investitionsstau in Millionenhöhe gehen aus der aktuellen Fassung nicht hervor. Daniel Goffitzer sagt hierzu: „Fragen Sie einfach mal die Bewohner des Mühlwegs, die jahrelang auf eine Sanierung ihrer Straße warten, warum diese Investition nicht auftaucht? Das ist nur eines von vielen Beispielen, bei denen die Ampel nicht „rot“ zeigt, obwohl die Sanierung längst überfällig ist“.
Selbst eine gelbe Ampel zeigt in Brachttal nicht an, ob sie bald auf grün springt. Das Projekt „Leon Hilfeinseln“ ist ohne großen Aufwand in Absprache mit der Polizei einzurichten. Dabei geht es um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. 2021 wurde das Projekt „Leon Hilfeinseln“ vor Schulbeginn von der Gemeindevertretung beschlossen (rote Ampel). Ein paar Monate später spring die Ampel im Februar 2022 auf gelb. Seitdem wartet Brachttal auf grünes Licht. Falls es nach Jahren umgesetzt wird, schaltet die Ampel auf grün, als wenn alles in Ordnung gewesen wäre. Gerhard Gleis stellt klar: „In Wirklichkeit ist es aber Besorgnis erregend, weil es um die Sicherheit der Kinder geht!“
Schlussfolgerung der SPD Brachttal
In einer Demokratie ist Transparenz das A und O. Die Gemeinde Brachttal und ihre Bürger verdienen eine klare und effektive Beschlusskontrolle, die dem Geist des ursprünglichen Antrags der Gemeindevertretung entspricht. Wolfram Zimmer beweist erneut, dass er zu einer transparenten und kooperativen Amtsführung trotz entsprechender Wahlkampfversprechen nicht in der Lage ist.
Die SPD Brachttal wehrt sich gegen das Gerücht, dass sie schon öfters erfolglos die Kommunalaufsicht kontaktiert hätte, um den Bürgermeister zu tadeln. In der letzten Gemeindevertretersitzung hat der Bürgermeister Wolfram Zimmer erneut dieses Gerücht gestreut. Das ist eindeutig falsch!
Vermutlich hängt es damit zusammen, dass Wolfram Zimmer sich auf historische Ereignisse bezieht. Mit Sicherheit hat es aber rein gar nichts mit der heutigen SPD-Fraktion zu tun.
In dieser Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion sich nur einmal an die Kommunalaufsicht gewandt. Diese Angelegenheit hat aber den Bürgermeister nicht betroffen. Es ging um ein anderes Mitglied des Gemeindevorstands, das nach mehreren Wochen des Wartens auf eine Anfrage nicht reagiert hatte. Die Kommunalaufsicht ist eine unabhängige Behörde im Land Hessen, die dafür sorgt, dass die kommunalen Organe ihre Aufgaben rechtmäßig erfüllen. Sie hat schlussendlich für eine Antwort gesorgt.
Das ist aber nicht erfolglos, sondern erfolgreich!
Die SPD betont, dass sie die Kontaktaufnahme mit der Kommunalaufsicht nur als letztes Mittel nutzt, falls sie eine Einschränkung ihrer Rechte sieht und alle Gesprächsangebote hierzu abgelehnt werden. Die SPD kämpft für Respekt in der Kommunalpolitik. Respekt bedeutet auch, dass die Rechte anderer Fraktionen nicht von denjenigen mit mehr Macht eingeschränkt werden. Die SPD besitzt aktuell keinen Führungsposten in Brachttal. Sie befindet sich somit in Opposition. Trotzdem setzt sich die SPD konstruktiv für die Durchsetzung wichtiger Initiativen für Brachttal ein und zeigt sich kompromissbereit.
Als SPD-Fraktionsvorsitzender folge ich bei Beleidigungen, Respektlosigkeiten und falschen Gerüchten dem Beispiel von Michelle Obama: „Wenn sie tief gehen, gehen wir hoch“.
Die SPD Brachttal bleibt standhaft in ihrem Widerstand gegen den Antrag des Bürgermeisters, den Kostendeckungsgrad der Friedhofsgebühren von ca. 20% auf 80% zu erhöhen. Dies würde eine Kostenexplosion um das Vierfache für die betroffenen Bürger bedeuten und die finanzielle Belastung für viele Familien untragbar machen.
Obwohl der Antrag des Bürgermeisters bei der letzten Gemeindevertretersitzung mit einem Kostendeckungsgrad von 80% gescheitert ist, legt er nun einen neuen Antrag auf einen Kostendeckungsgrad von 70% vor. Herbert Woratschek fragt sich: „Warum hat Wolfram Zimmer nicht von Anfang an einen Antrag auf einen niedrigeren Kostendeckungsgrad gestellt? Er hat bereits beim ersten Antrag gewusst, dass die Aufsichtsbehörde eine solche Kostendeckung duldet“. Die SPD hätte sich notfalls auf einen Kompromiss mit 40% in der letzten Gemeindevertretersitzung eingelassen. Das wäre immer noch eine Verdoppelung der Gebühren gewesen und immer noch eine Zumutung, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen.
Die SPD Brachttal ist der Meinung, dass der Bürgermeister alternative Vorschläge zur Kostensenkung hätte machen müssen, anstatt eine Erhöhung der Friedhofsgebühren zu fordern. Möglicherweise gibt es Möglichkeiten, die Kosten für den Friedhof zu senken, ohne die Bürgerinnen und Bürger unangemessen zu belasten.
Die SPD Brachttal fordert den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung auf, ernsthafte Schritte zu unternehmen, um die Friedhofsgebühren angemessen und fair zu gestalten. Ein niedriger Kostendeckungsgrad bei den Friedhofsgebühren ist sozialer, da er dazu beiträgt, dass die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger geringer ausfällt. Wenn die Gebühren zu hoch sind, kann dies insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Menschen sich eine angemessene Bestattung möglicherweise nicht leisten können. Die Gemeinde übernimmt laut Aussage von Bürgermeister Wolfram Zimmer die Kosten für Sozialhilfeempfänger. Daniel Goffitzer meint hierzu: „Sollen erst alle Brachttaler zu Sozialhilfeempfängern werden, damit sie sich eine einfache Bestattung leisten können?“.
Wenn die Kosten für Bestattungen und Beerdigungen zu hoch werden, können ältere Menschen befürchten, dass sie ihre Angehörigen finanziell belasten oder gar überfordern könnten. Dies kann dazu führen, dass ältere Menschen sich einsam fühlen und sich in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sehen, wenn es darum geht, wie sie am Ende ihres Lebens bestattet werden möchten. Dies kann zu unnötigem Stress und Angst führen.
Eine Finanzierung über Steuern würde eine gerechtere Verteilung der Kosten gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer angemessenen Bestattung haben. Steuern sind nicht gleichmäßig auf alle Einkommensgruppen verteilt, sondern betreffen Menschen mit höherem Einkommen tendenziell stärker als Menschen mit niedrigerem Einkommen.
Insgesamt ist ein niedrigerer Kostendeckungsgrad bei Friedhofsgebühren daher eine sozialere Lösung, die sicherstellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Zugang zu einer angemessenen Bestattung haben, ohne dass sich die finanzielle Belastung unverhältnismäßig auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt.