Politischer Rückblick

Auf dieser Seite werden Veröffentlichungen dargestellt. Themenbezogene Veröffentlichungen sind auf den Unterseiten von Wofür stehen wir aufgeführt.

2023

30.01.2023 - Herzlichen Glückwunsch, lieber Thorsten!

Mit großer Mehrheit ist Thorsten Stolz als Landrat des Main-Kinzig-Kreises am 29.01.2023 wiedergewählt worden.

Neben der Tatsache, dass er in allen Kommunen gewonnen hat (selbst in Hanau kam seine Herausforderin nur auf 40 % der Stimmen), ist zu erwähnen, dass er hier bei uns in Brachttal das zweitbeste Ergebnis aller Kommunen des Main-Kinzig-Kreises erreichte!

Bei aller Freude bleibt ein Wermutstropfen: Die Wahlbeteiligung betrug insgesamt nur knapp 27% , hier in Brachttal waren es „immerhin“ fast 33 %.
In einem Land, in dem freie, demokratische und unabhängige Wahlen mittlerweile selbstverständlich sind, ist es mir absolut unverständlich, weshalb nur etwas mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten ihr Wahlrecht auch ausüben.

In vielen Staaten dieser Welt finden freie, demokratische und unabhängige Wahlen entweder gar nicht statt oder aber die Ergebnisse stehen bereits im Voraus fest! Viele Menschen haben für das Recht auf demokratische Wahlen gekämpft, unzählige haben dabei ihr Leben verloren! Das alles sollten wir uns bewusst machen, wenn wir – aus welchen Gründen auch immer – unser Wahlrecht nicht ausüben.

Ich wünsche Dir, lieber Thorsten, Alles Gute für die neue 2. Amtszeit; uns allen weiterhin einen engagierten Landrat, der unseren Kreis weiter nach vorne bringt und mir persönlich, dass bei den anstehenden Wahlen wieder deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger das ihnen durch die Verfassung garantierte Wahlrecht auch als Bürgerpflicht auffassen und durch die Ausübung an der Gestaltung unserer Zukunft mitwirken.

Reinhard Springer
Stellv. Vorsitzender
der SPD Brachttal

 

2022

12.12.2022 - Antrag auf Einrichtung eines Sicherheitsbeirats

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung richtet einen ständigen Sicherheitsbeirat ein. Dem Sicherheitsbeirat obliegen die folgenden Aufgaben:

  1. Pflege und Verbesserung der Kommunikation zwischen den Sicherheitskräften,den politischen Gremien und der Verwaltung.
  2. Vorbereitung und Diskussion sicherheitspolitischer Themen, insbesonderedie Umsetzung des Bedarfs-und Entwicklungsplans sowie der Alarmsicherheit der Brachttaler Feuerwehren.
  3. Vorbereitung der Beschlussfassungen vonpolitischen Gremien und Begleitung von Bau-und großenBeschaffungsmaßnahmen.

Der Sicherheitsrat setzt sich zusammen aus

  1. jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin der politischen Fraktionen, die eine/nVorsitzende/n des Beirats wählen,
  2. dem Bürgermeisterund jeweils einem Mitglied des Gemeindevorstandsaus jeder Fraktion,
  3. der Amtsleitung des Ordnungsamts,
  4. dem Gemeindebrandinspektor/der Gemeindebrandinspektorin und dessen Stellvertretung und
  5. zwei Vertretungen der Wehrführerinnen/Wehrführern

 

Begründung

Die Antworten des Bürgermeisters auf die SPD-Anfrage zur Gasmangellage in der letzten Gemeindevertretersitzung haben gezeigt, dass die Gemeinde Brachttal möglicherweise auf Katastrophenfälle durch Stromausfall oder Gasmangel unzureichend vorbereitet ist. Daher hatte die SPD im Nachgang zur Sitzung mit dem Gemeindebrandinspektorund dessen Stellvertreter sowie denWehrführernder Gemeinde Brachttal zu einem Informationsaustausch eingeladen. Dabei hat sich u.a. gezeigt, dass die Kommunikation zwischen den Sicherheitskräften, der Gemeindeverwaltung und den politischen Entscheidungsträgern im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung verbessert werden sollte. Insbesondereder Brandschutz ist einer der wichtigsten politischen Themenbereiche, da hier unmittelbar die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde berührtist.

Es erscheint daher sinnvoll und zielführend, einenSicherheitsbeirateinzurichten, das primär die Aufgabe hat, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten strukturiert sicherzustellen und einen kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten. Der Beirat kann bei Bedarf durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.

Gleichzeitig soll das Gremium als "Frühwarnsystem" der politisch Verantwortlichen für den Fall einer negativen Entwicklung der wichtigsten Kennzahl im Bereich des Brandschutzes der Entwicklung des gesetzlich festgelegtenHilfsfristerreichungsgrades dienen, um rechtzeitig und gezielt notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Durch die vorbereitende Behandlung von größeren Bau-und Beschaffungsmaßnahmen in Umsetzung des Bedarfs-und -Entwicklungsplansfür die Feuerwehr kann eine rechtzeitige und für die Entscheidungsfindung notwendige Information der politischen Gremien erfolgen, was das weitere parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigen wird. Hierdurch könnten unnötige Diskussionen und gegenseitige Schuldzuweisungen verhindert werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Irritationen, die objektiv auf eine mangelnde Kommunikation zwischen allen Beteiligten zurückzuführen waren.

Die Beschluss-und Bestimmungsrechte des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sollen durch die Einrichtung des Sicherheitsbeirats in keiner Weise eingeschränkt werden.


Der Antrag wurde beraten und in den HFB-Ausschuss überwiesen.

12.12.2022 - Anfrage zum Bedarf- und Entwicklungsplan der Brachttaler Feuerwehren

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fortschreibung des Bedarfs-und Entwicklungsplans der Brachttaler Feuerwehr beschäftigt die gemeindlichen Gremien seit geraumer Zeit. Dieser Plan ist die Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien, um die Feuerwehren in Brachttal sinnvoll, bedarfsgerecht und mit strategischem Weitblick auszurüsten. Da der aktuelle Plan ausgelaufen ist, fehlt diese Ausrichtung sowie eine Grundlage zur Bewilligung von Fördermitteln bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge. Zuletzt hat die Gemeindevertretung Finanzmittel zur Fortschreibung des Plans mit dem Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt. Seitdem haben Sie nicht mehr über diese wichtige Angelegenheit der Gemeinde Brachttal berichtet. Deshalb fragen wir nach:

  1. Wurden Angebote zur Fortschreibung des Plans angefragt? Falls ja: Wann sind die Anfragen erfolgtund wann sind die Angebote in welcher Höhe eingegangen?
  2. 7.500€ wurden zur Fortschreibung des Plans in den Haushalt 2022 eingestellt. In welcher Höhe sind weitere Finanzmittel nötig, um die Fortschreibung sicher zu stellen?
  3. Wurde die Fortschreibung des Plans beauftragt? Falls ja: Wann ist die Beauftragung erfolgt?
  4. Wann ist mit der Fertigstellung der Fortschreibung des Plans zu rechnen?

Die Fragen wurden in der Gemeindevertretersitzung beantwortet (siehe entsprechendes Protokoll auf der Gemeindehomepage). Die Antworten sind nicht zufriedenstellend, da die Vergabe der Fortschreibung des Plans nicht erfolgt. Aus diesem Grund wurde dann fortführend eine zweite Anfrage gestellt. 

28.11.2022 - Beiträge zum Haushalt 2023

Die SPD hat sich im Haushalt 2023 für die folgenden Themen eingesetzt:

  • Antrag Neubewertung "alter Übertragungen" gemäß GemHVO"
  • Dorffunk-App mit 1.300,- EUR einplanen
  • Notstrom-/Gefahrenabwehrkonzept und erste Anschaffungen mit ca. 50.000,- EUR (hier: Beschaffung Konzepte andere Kommunen, bspw. W`bach). Wichtige Aspekte: Wasserversorgung, dörfliche Not-Anlaufstellen, Einsatzfähigkeit Hilfskräfte.
  • Einfügen einer Erheblichkeitsgrenze in der Haushaltssatzung
23.11.2022 - Pressemitteilung zu Bevölkerungsschutz: Respekt für Brachttaler Feuerwehren

SPD Brachttal setzt sich für Bevölkerungsschutz ein

Was passiert im Falle eines großflächigen Stromausfalls in Brachttal und wie lassen sich mögliche Konsequenzen abfedern? Diese Frage hat die SPD in mehreren Anfragen an den Bürgermeister gerichtet. Die Antworten waren bisher wenig zufriedenstellend. Falls die Fragen überhaupt beantwortet wurden, so wurde gesagt, dass ein Teil der Feuerwehrhäuser zwar über einen Anschluss zur Notstromeinspeisung verfügt, allerdings keine Aggregate vorhanden sind und auch nur zwei von sechs Feuerwehrhäusern wenige Stunden per Batterie mit Licht versorgt werden können. „Eine einsatzbereite Feuerwehr im Katastrophenfall sieht für mich anders aus.“, wirft der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer ein. Eigentlich sollten die Feuerwehrhäuser im Falle eines Notfalls als Anlaufpunkte für Bürgerinnen und Bürger dienen, sodass von dort aus weiterhin Notrufe abgesetzt werden können sowie Maßnahmen vor Ort koordiniert werden können. „Davon ist Brachttal weit entfernt“, stellt Christopher Soiné fest.

Um sich ein besseres Bild der Lage vor Ort zu machen, hat die SPD wichtige Vertreter der Brachttaler Feuerwehren zur gemeinsamen Diskussion eingeladen. „Es freut mich riesig, dass der Gemeindebrandinspektor, dessen Stellvertreter sowie die Wehrführer von allen Ortsteilwehren unserer Bitte nachgekommen sind. Vielen Dank dafür, dass Sie uns mit Ihrem Expertenwissen helfen, bessere Entscheidungen für den Brachttaler Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall zu treffen.“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Woratschek. In konstruktiver Atmosphäre konnte zunächst der aktuelle Sachstand zusammengetragen werden. Bereits 2018 wurde ein entsprechender Arbeitskreis gegründet.  Bei seiner einmaligen Zusammenkunft wurden grundlegende Ideen erarbeitet. Seitdem wurden angedachte Maßnahmen nur stockend umgesetzt. Weitere Tagungen des Gremiums fanden nicht mehr statt. „Für Ehrenämtler ist es sehr frustrierend, wenn solch wichtige Dinge erarbeitet werden, dann aber immer wieder aufs Neue diskutiert werden müssen, da die Umsetzung, wenn überhaupt dann nur halbherzig erfolgt. Unser Anspruch als SPD ist es, diesen Teufelskreis zu durchbrechen“, ergänzt SPD-Vorstandsmitglied Reinhard Springer.

Zusammenfassend wurden die folgenden Ziele erarbeitet: Zum besseren Austausch zwischen den Mandatsträgern und dem Gemeindebrandinspektor und den Wehrführer soll ein Sicherheitsbeirat geschaffen werden. Dieser soll für eine direkte Kommunikation sorgen. Die Gründung eines solchen Beirats wird die SPD auf Wunsch der Anwesenden Vertreter des Informationsgesprächs in der nächsten Gemeindevertretersitzung beantragen. Außerdem müssen so schnell wie möglich Anschlüsse für Notstrom in allen Feuerwehrhäusern geschaffen werden. Auch der nötige Strombedarf der Häuser muss noch ermittelt werden, um später Aggregate anzuschaffen. Genauso sollte auch die Wasserversorgung aufgerüstet werden. Auch mögliche Versammlungsstätten sollten entsprechende Anschlüsse erhalten. Sie könnten im Falle einer Gasmangellage als Wärmezentren dienen. Die SPD wird deshalb die Einstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2023 in der nächsten HFB-Ausschusssitzung beantragen, sodass mit den Maßnahmen schnellstmöglich begonnen werden kann. Außerdem wurde der fehlende Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehren als weiteres Problem identifiziert. Dieser liegt, wie so viele nicht umgesetzte Beschlüsse, bei Bürgermeister Zimmer. Die SPD fordert, dass auch dieser Plan endlich in Auftrag gegeben wird.

 

14.11.2022 - Antrag auf Beschlusskontrolle

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand einmal proQuartal schriftlich oder digital die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit digital auf der Homepage der Gemeinde über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung informiert.

Begründung

Nach §50 Abs. 3 HGO hat der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung überdie wichtigenVerwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten. Einige Anfragen der letzten Zeit bezogen sich auf nicht umgesetzte Beschlüsse. Dies führte zu Beschwerden seitens des Bürgermeisters sowie der CDU über die zu hohe Anzahl von Anfragen. Um den Gemeindevertretern die Arbeit bei der Erstellung vielfältiger Anfragen und dem Gemeindevorstand die Arbeit für entsprechende Antworten zukünftig zu ersparen, soll eine standardisierte Kontrolle zur Umsetzung der Beschlüsse stattfinden. Dies könnte z.B. zeitsparend durch das Führen einer tabellarischen Übersicht, mit der Bezeichnung des Beschlusses, dem Datum des Beschlusses, dem geplanter Umsetzungsdatum, einem Erledigungsvermerk mit Datum und der Angabe für die Zuständigkeit der Umsetzung erfolgen. Selbstverständlich steht es dem Gemeindevorstand frei, auch eine Form der Kontrollezu wählen. Wichtig ist jedoch das Ziel, dass die Gemeindevertreter pro Quartal ein standardisiertes Kontrollmittel zur Umsetzung aller Beschlüsse pro Quartal erhalten, damit die Sitzungen effizienter ablaufen können


Der Antrag wurde angenommen.

14.11.2022 - Antrag auf Beschaffung der App „DorfFunk“

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließtdie Beschaffung der App DorfFunk im Haushaltsjahr 2023. Für die Beschaffung sind 1.300 Euro im Haushaltsplan 2023 einzustellen.

Begründung

Die SPD greift eine Anregung und Bitte von Frau Rosmanith auf, die sie am 7.10.2022 an den Bürgermeister sowie weitere Mitglieder von Brachttaler Gremien per E-Mail gesendet hat. Mit ihrer E-Mailbat sie um die Einführung einer App oder anderen digitalen Form für Bürgerinnen und Bürgern, die zur Vernetzung für Hilfsangebote dient. Eine Recherche der SPD ergab, dass eine solche App existiert und z.B. in Freiensteinau bereits eingesetzt wird. Sie trägt den Namen DorfFunk und kann werbe-und kostenfrei von den Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden. Mit dieser Appkönnen Bürgerinnen und Bürger Gesuche einstellen oder ihre Hilfe anbieten bzw. sich zwanglos über verschiedene Themen austauschen. Die App ist für Android und IOS erhältlich. Sie wurde vom Fraunhofer IESE entwickelt. Die Kontaktperson Michelle Scherhag empfiehlt neben DorfFunk auch die weiteren Plattformen für die Gemeinde, die bei einer positiven Erfahrung hinzugebucht werden. Die SPD empfiehlt zunächst die Beschaffung der Grundversion, um die App in der Praxis zu testen. Nach einem erfolgreichen Einsatz kann über die weitere Vorgehensweise nachgedacht und über den Weiterbetrieb, die Abschaffung oder über Erweiterungen entschieden werden. Mit der Grundversion „DorfFunk“ können Bürgerinnen und Bürger anderen ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen oder zwanglos miteinander plauschen. Die Kosten betragen für die DorfFunk-Appbetragen 75 € pro Monat plus einmalig 400 € für die Einrichtung. Für die Bürgerinnenund Bürger entstehen keine Kosten, da die Gemeinden mit den Kosten belastet werden. Nach Auskunft von Frau Scherhag werden die Nutzungsbedingungen und die Verträge zur Auftragsverarbeitung zurzeitüberarbeitet. Daher kann zwar zurzeit keine Beauftragung erfolgen, aber sie meinte, dass das aktuelle Kostenmodell für Planungen im Jahre 2023 übernommen werden kann. Die SPD hat bereits Kontaktdaten hinterlegt, die zu einer Benachrichtigung führen, sobald die Auftragsverarbeitung wieder stattfinden kann. Gerne stellt sie alle Informationen der Rathausverwaltung zur Verfügung, um die Beschaffung zu erleichtern.


Es wurde sich gemeinsam mit der CDU und den FWB in der SItzung darauf geeinigt, dem Gemeindevorstand keine bestimmte App zur Anschaffung vorzuschreiben, sondern den Antrag offener zu formulieren. In dieser Form wurde er angenommen, allerdings lässt der Gemeindevorstand mit der Umsetzung auf sich warten.

14.11.2022 - Anfrage der SPD zu Handlungsempfehlungen bei einer Gasmangellage

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vom Hessischen Ministerium des Inneren und Sport wurde eine Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand-undKatastrophenschutzes bei einer Gasmangellage und daraus resultierenden Black-Outs herausgegeben (https://feuerwehr.hessen.de/sites/feuerwehr.hessen.de/files/2022-08/handlungsempfehlung_brand-kats_gasmangellage_stand_180822.pdf). Diese Handlungsempfehlungen sollen bereits jetzt zur Einsatzplanung des Brand-und Katastrophenschutzesgenutzt werden, um beim Ausfall der Gasversorgung handlungsfähig zu bleiben. Dies betrifft insbesondere die Verwaltung, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz als auch den Rettungsdienst sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auf Basis dieser Empfehlungen stellen wir die folgenden Fragen:

  1. Welche der empfohlenen Maßnahmen hat die Gemeinde bereits umgesetzt bzw. welche befinden sich gerade in der Umsetzung?
  2. Wie soll insbesondere die Wasserversorgung in Brachttal im Falle eines Stromausfalls sichergestellt werden?
  3. Mit welchen Maßnahmen sollen die Feuerwehrgerätehäuser im Falle eines Black-Outs handlungsfähig bleiben? Wurden diese Maßnahmen bereits umgesetzt?

Die Anfrage wurde teils in der Sitzung der Gemeindevertretung, teils schriftlich beantwortet. Aus den ANtworten geht hervor, dass die Gemeinde nicht gut auf eine Blackoutsituation vorbereitet ist. Insbesondere bestehen große Probleme bei der Notstromversorgung, die schon jahrelang bekannt sind.

14.11.2022 - zweite Anfrage zu Niederschriften des Gemeindevorstands

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 5.4.2022 wurde den Fraktionsvorsitzendenauf mehrfache Nachfrage in dieser Legislaturperiodeerstmals 17 Niederschriften (Zeitraum 3.9.21 –17.2.22) übersendet. Seitdem habe ich als SPD-Fraktionsvorsitzender keine Niederschriften mehr erhalten:

  1. Wann erhalten die Fraktionsvorsitzenden die Niederschriften?
  2. Warum werden die Niederschriftentrotz mehrerer Anmahnungen nicht zeitnahversendet?

Auf die Anfrage wurde geantwortet, dass der Versand der Niederschriften erfolgt sei (siehe Protokoll der Gemeindevertretersitzung auf der Gemeindehomepage). Prinzipiell stimmt diese AAussage zwar, allerdings wurden die Protokolle des letzten Jahres gesammelt in einem Paket versendet. Auf diese Art und Weise ist es den Gemeindevertretern unmöglich, ihrer Kontrollaufgabe nachzukommen.

21.10.2022 - Pressemitteilung zur ärztlichen Versorgung

SPD Brachttal kämpft für Ärzte im Ort

Ärzte auf dem Land sind rar. Angesichts der vielen Ärzte, die bald in den Ruhestand gehen, ist die ärztliche Versorgung auf dem Lande zukünftig nicht mehr sicher. Insbesondere Seniorinnen und Senioren sind beunruhigt darüber. Hessische Gemeinden sind herausgefordert, auch in Zukunft die ärztliche Versorgung sicher zu stellen. Aber die Gemeinden sind diesbezüglich unterschiedlich aktiv. Einige tun etwas – Andere warten ab.

Um Brachttal herum tut sich viel in Bezug auf die ärztliche Versorgung: Biebergemünd, Bad Orb, Flörsbachtal und Jossgrund gründen einen Zweckverband. Sie wollen zusammenarbeiten, um die ärztliche Versorgung langfristig für die Zukunft abzusichern. In Bieber und Biebergemünd sollen Gesundheitszentren entstehen. In Flörsbachtal denkt man mit den Partnergemeinden über eine Zweigpraxis oder eine überörtliche Praxis nach. Bad Orb setzt in dieser interkommunalen Zusammenarbeit einen Schwerpunkt in der fachärztlichen Versorgung. In Freiensteinau entsteht ein neues medizinisches Versorgungszentrum, um Hausärzte vor Ort dauerhaft sicher zu stellen. Wächtersbach plant auf dem ehemaligen Brauereigelände in der Nähe des Schlosses sogar ein Großprojekt, das in drei Jahren fertig sein soll. Der Bürgermeister Weiher arbeitet dabei mit einer Projektgesellschaft zusammen, die in Kontakt mit Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen stehen. Die Wichtigkeit der ärztlichen Versorgung steht in Wächtersbach außer Frage, auch wenn die Schlossarztpraxis jahrelang ein kontrovers diskutiertes Thema war. Letztendlich hat die Diskussion das Beste aus verschiedenen Vorstellungen zusammengebracht. Nun wird das Projekt endlich umgesetzt.

In Brachttal scheint man im Rathaus hingegen abzuwarten. Hofft man darauf, dass der in Zukunft offensichtliche Mangel an Ärzten auf dem Lande sich in Luft auflöst? Die SPD Brachttal verlangt schon lange Aufklärung, wie die ärztliche Versorgung langfristig in Brachttal sichergestellt werden soll. Sie hält Ärzte vor Ort für unabdingbar. Wartet man ab, drohen zwangsläufig Medibusse oder Fahrdienste zu Ärzten in andere Orte als Notlösung. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Herbert Woratschek hat hierzu eine klare Meinung: „Das ist für die SPD Brachttal keine akzeptable Lösung!“ Kurze Wege zu Ärzten sind aufgrund der steigenden Anzahl von Seniorinnen und Senioren dringend erforderlich. Daher forderte die SPD vom Brachttaler Bürgermeister Wolfram Zimmer mehrfach Auskunft über seine Pläne zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Brachttal. Aber der Bürgermeister fühlt sich durch die Anfragen der SPD bevormundet. SPD-Vorstandsmitglied Reinhard Springer fragt sich, „warum in Brachttal alles so ewig lange dauert. In der gleichen Zeit, in der in Brachttal drei Anfragen zur ärztlichen Versorgung nicht beantwortet werden, plant und genehmigt Wächtersbach ein komplett neues Ärztehaus." Warum musste die SPD mehrmals Anfragen hierzu stellen? Am 8.3.21 informierte der Bürgermeister die Gemeindevertreter aufgrund einer vorangegangenen Anfrage der SPD Brachttal, dass er zeitnah nach der Kommunalwahl am 14.3.21 über eine Konzeptstudie zur ärztlichen Versorgung berichten will. Da die Antwort lange angekündigt, aber nicht erfolgt ist, stellte die SPD gegen Ende des Jahres 2021 eine Anfrage zum Stand der Studie. Erst im Februar 2022 erhielt die SPD eine Antwort, die aus sechs kurzen Sätzen bestand, in denen der Bürgermeister ankündigte, dass „die Möglichkeit bestünde, die 6 Seiten an die Mandatsträger zu verschicken“. Zudem schrieb der Bürgermeister: „Wir haben weiterhin mit gewerblichen Anbietern Kontakt gehalten und mit einem standortsuchenden Arzt Gespräche geführt.“ Erst nach weiteren Erinnerungen bekamen die Gemeindevertreter Anfang April 6 Seiten dieser Studie zu sehen. Allerdings standen die Details in einem Anhang, der „anwaltlich“ nicht freigegeben wurde. Dies führte zu einer weiteren Anfrage, da die SPD Brachttal in dieser wichtigen Angelegenheit für die Gemeinde endlich wissen wollte, welche strategischen Pläne der Bürgermeister zur ärztlichen Versorgung verfolgt und welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden. Zudem stellte die SPD ihre dritte Anfrage zur Konzeptstudie der ärztlichen Versorgung. Sie fragte, warum der Versand von 6 Seiten so lange dauern muss, und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit dies in Zukunft besser funktioniert. Auch stellte sie die Frage, warum der Anhang nicht freigegeben wurde. In der Studie stand, dass weitere mögliche Schritte besprochen und deren Umsetzung durch das Büro angeboten wurde. Daher frage die SPD: „Welche Schritte und Umsetzungen wurden für Brachttal angeboten?“.

Angesichts der anstehenden Bürgermeisterwahl „sind wir gespannt, wie glaubwürdig die Kandidaten ihre Pläne hierzu vertreten“, kommentiert der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer. Die SPD hat keinen der drei zur Bürgermeisterwahl anstehenden Kandidaten nominiert und unterstützt. Es ist nun die Aufgabe der Wählerinnen und Wähler, den Bürgermeister zu wählen, der die wichtigen Angelegenheiten von Brachttal vertritt und konsequent verfolgt. Die langfristige ärztliche Versorgung in Brachttal ist der Brachttaler SPD wichtig. Die SPD Brachttal fordert, dass die Verantwortlichen in Brachttal nicht weiter träumen, sondern sich aktiv für die langfristige ärztliche Versorgung in Brachttal einbringen. Die Position der SPD zur ärztlichen Versorgung ist schon lange klar: „Wir kämpfen für den Arzt im Ort“, bringt Christopher Soiné die Position der SPD auf den Punkt.

 

10.10.2022 - gemeinsamer Antrag mit den FWB: Änderung des § 16 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.10.2022

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, in §16 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal den letzten Satz wie folgt zu ändern:

„Der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller sind zwei Zusatzfragen zu gestatten; dieses Recht kann die/der Berechtigte an ein anderes Mitglied der Gemeindevertretung abtreten."

Begründung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung konnte in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung nur die Unterzeichnenden einer Anfrage als Fragesteller zulassen, weil die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal mehrere Interpretationen zulässt. Als Fragestellerinnen und Fragesteller könnten die Unterzeichnenden eines Antrags aufgefasst werden. Sinnvoll wäre aber, dass die jeweiligen Expertinnen und Experten die Fragen stellen dürfen. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn man die gesamte Fraktion als Fragestellerin versteht. Mit der Beschlussvorlage ist beabsichtigt, die Geschäftsordnung dahingehend zu präzisieren, dass die Fragen zu den Antworten des Gemeindevorstands auf Anfragen von Fraktionen jeweils von der kompetentesten Person einer Fraktion zulässig sind.

 

10.10.2022 - gemeinsamer Antrag mit den FWB: Förderung von Erneuerbaren Energien in der Gemeinde Brachttal –insbesondere im häuslichen Umfeld

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.10.2022

Beschlussvorlage

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal wird hiermit beauftragt, ein Förderprogramm Erneuerbare Energien für die Gemeinde Brachttal aufzulegen. Der Start soll mit der Genehmigung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Das Programm ist nach dem Windhund-Prinzip aufgebaut und soll bei Erfolg im nächsten Jahr fortgeführt werden. Die Förderung gilt für das Gemeindegebiet und je Stromzähler. Die Abklärung der erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen obliegen den Eigentümern. Eine finanzielle Unterstützungder Gemeinde im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms soll durch den Gemeindevorstand sowie das zuständige Amt des Main-Kinzig-Kreisesund dem Betreuungsbüro SP Plus im Namen der Gemeinde Brachttal geprüft werden. Diesefinanzielle Unterstützung stellt jedoch für die Durchführung kein Kriterium dar. Die Fördersätze werden von der Gemeindevertretung per Beschluss wie folgt festgesetzt:

Fördertatbestand Anzahl 2023 Förderung je Einzelmaßnahme Gesamtkosten im HH 2023
Mini-PV-Balkonkraftwerk bis max. 600 Watt 40 200 € 8.000 €
PV-Stromerzeugungsanlage 4 KWp bis max. 10 KWp 20 500 € 10.000 €
Stromspeicher passend zur PV-Anlage bis max. 15 KWh 20 250 € 5.000 €

Begründung

Die Richtlinien liegen dem Antrag bei. Ein Antragsformular soll durch die Verwaltung, ähnlich „Jung kauft Alt“ erstellt werden.Eine weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.


Der Antrag wurde in der Sitzung beschlossen.

10.10.2022 - zweite Anfrage zu Starkregenkonzept

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.10.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Starkregenereignisse nehmen zu und werden auch weiterhin Brachttal betreffen, wie es beispielsweise der erhöhte Starkregenindex auf den Starkregen-Hinweiskarten des Landes Hessen zeigt. Hochwasserereignisse, die auch katastrophale Ausmaße annehmen können, sind die Folge von Starkregenereignissen. Das Land Hessen fördert ein Starkregenkonzept mit bis zu 100%, sodass für die Gemeinde keine Kosten anfallen. Richtigerweise haben Sie deshalb medial unterstützt (siehe GNZ-Bericht vom 20.01.2022 zur HFB-Sitzung vom 18.01.2022) zu Beginn des Jahres ein solches Konzept für die Gemeinde Brachttal vorangetrieben.Leider wurdennach den Ankündigungen zu Jahresbeginn keine weiteren Informationen ausgegeben, weshalb die SPD den aktuellen Stand in der Julisitzung der Gemeindevertretung angefragt hat. Im Juli 2022 haben Sie geantwortet, dass „gemeinsam mit dem beauftragten Büro der Förderantrag versandfertigvorbereitet wurde“. Wir möchten deshalb erneut den aktuellen Sachstand zu diesem für die Sicherheit der Brachttalerinnen und Brachttaler wichtigen Konzept anfragen:

  1. Wann wurde der versandfertig vorbereitete Förderantrag versendet?
  2. Wie und wann wurde über den Förderantrag beschieden?

Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung beantwortet. Der seit Monaten versandfertig vorbereitete Förderungsantrag wurde immer noch nicht abgeschickt.

09.10.2022 - Pressemitteilung zu Positionierung der SPD bei der Bürgermeisterwahl und Vorschlag zur Podiumsdiskussion

SPD Brachttal unterstützt keinen der drei Kandidaten bei der Bürgermeisterwahl und schlägt Podiumsdiskussion vor

In ihrer Mitgliederversammlung haben sich die Mitglieder der SPD Brachttal am vergangenen Mittwoch, den 05. Oktober, mit der anstehenden Bürgermeisterwahl befasst.

Sehr früh haben die Genossinnen und Genossen die Weichen in Richtung der anstehenden Wahl gestellt. Bereits im letzten Jahr haben sie ihren Wunsch nach einem kompetenten SPD-Kandidaten in einem Profil festgelegt. Für die SPD Brachttal stand fest, dass nur ein guter Kandidat von der SPD nominiert und unterstützt wird, der Brachttal voranbringt. „Dementsprechend haben wir unsere Suche nach einem Kommunalmanager begonnen.“, fasst der stv. Vorsitzende Christopher Soiné zusammen. „Wir wollten einen Kandidaten stellen, der die für Brachttal kommunalpolitisch wichtigen Voraussetzungen erfüllt. Die SPD hat nach einer erfahrenen Mitarbeiterführungskraft mit der nötigen Sachkenntnis gesucht, die ebenfalls einen Ansprechpartner für Bürger darstellt, sich selbst managen kann, als Verhandler fungiert und gut in der Öffentlichkeit auftritt.“, erklärt der ehemalige SPD-Vorsitzende Toni Mutter. „Leider konnten wir aus verschiedenen Gründen sowohl intern als auch extern keinen SPD-Kandidaten finden, der die beiden Grundvoraussetzungen erfüllt, und zwar einerseits das Profil unseres Kommunalmanagers hinreichend widerspiegelt und auf der anderen Seite den Willen dazu hat, zu kandidieren.“, ergänzt Nathalie Kossmann. David Goffitzer fügt hinzu: „Trotzdem halten wir an unserem Anforderungsprofil fest und werden den Gewinner der Bürgermeisterwahl an den Maßstäben des Kommunalmanagers messen. Außerdem können auch unentschlossene Wählerinnen und Wähler das Profil nutzen, um ihre Wahlentscheidung abzuwägen“.

Bezüglich der drei sich zur Wahl stellenden Kandidaten herrschten bei den anwesenden Genossinnen und Genossen unterschiedliche Meinungen. „Aus diesem Grund haben wir den Beschluss gefasst, dass die SPD Brachttal keinen der drei Kandidaten unterstützen wird.“, stellt der stv. Vorsitzende Thomas Georg fest. Das gilt auch für das SPD-Mitglied Volker Lemcke, der von der SPD weder nominiert noch unterstützt wird und demzufolge als unabhängiger Kandidat antritt. Die Genossinnen und Genossen haben sich deshalb Gedanken darüber gemacht, wie eine Meinung zu den drei Kandidaten gebildet werden könnte. Damit sich die Brachttalerinnen und Brachttaler selbst ein Bild von den Kandidaten machen können, schlägt die SPD Brachttal eine moderierte Podiumsdiskussion vor. „Wir rufen deshalb die Bürgermeisterkandidaten dazu auf, an einer solchen Diskussion teilzunehmen und gleichzeitig versuchen wir ein unabhängiges Gremium zu finden, das diese Diskussion ausrichtet.“, schließt der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer die Diskussion ab.

19.09.2022 - Pressemitteilung zu Gerüchten um Bürgermeisterwahl

SPD unterstützt derzeit keinen Kandidaten

In der letzten Gemeindevertretersitzung wähnte der CDU-Fraktionsvorsitzende Lutz Heer die SPD im Wahlkampfmodus. Dass dies absurd ist, zeigt sich schon daran, dass die SPD als einzige Partei weder einen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Brachttal nominiert hat noch bislang öffentlich einen der drei Kandidaten unterstützt. „Unsere Differenzen mit Bürgermeister Zimmer beruhen auf unserer Kritik an seiner kompromisslosen Amtsführung. Diese äußern wir, ob Wahlkampf ist oder nicht“, betont SPD-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Herbert Woratschek. „Wir waren von Anfang an bereit, mit dem Bürgermeister konstruktiv zusammenzuarbeiten. Wenn aber nicht auf unsere Vorschläge eingegangen wird, Anfragen verschleppt und Beschlüsse nicht umgesetzt werden, dann können wir nicht still sein.“, ergänzt der Stellvertretende SPD-Vorsitzende Christopher Soiné. Gerne hätte die SPD den Brachttalerinnen und Brachttalern eine kompetente Alternative zu Wolfram Zimmer aufgezeigt. Aus verschiedenen Gründen hat dies leider trotz intensiver Suche nicht geklappt. „In unserer Partei gibt es viele verschiedene Meinungen. Da wir wichtige Entscheidungen basisdemokratisch treffen, wird eine Mitgliederversammlung zeitnah über die weitere Positionierung der SPD entscheiden“, erklärt der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer. Die SPD unterstützt bis dahin keinen der Kandidaten. Der SPD-Vorstand distanziert sich aufgrund verschiedener Gerüchte explizit auch von einer Unterstützung der Kandidatur des ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Volker Lemcke. Diese ist weder mit dem SPD-Vorstand, noch mit der SPD-Fraktion abgesprochen. „Wer in die SPD eintritt, um Spitzenkandidat zu werden und die Fraktion nach einem halben Jahr wieder verlässt, kann zumindest nicht mit meiner Unterstützung rechnen“, führt der Juso- Vorsitzende Jan Luca Woratschek aus.

12.09.2022 - Anfrage zur Umsetzung von Beschlüssen

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.9.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit Beginn der Legislaturperiode im März 2021 hat die Gemeindevertretung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Brachttal Beschlüsse gefasst. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Umsetzung folgender Beschlüsse?

  1. Kommunale Wärmeplanung gestalten vom 26.7.21, beschlossen am 6.9.21
  2. Leon-Hilfeinseln vom 21.8.21, beschlossen am 6.9.21
  3. Bauleitplanung Freiflächenphotovoltaik in Streitberg und Spielberg vom 4.5.22, beschlossen am 23.5.22
  4. Brachttaler Geburtsbäumchen vom 29.4.21, beschlossen am 15.11.21
  5. Konzept „Kinder-und Jugendarbeit in Brachttal vom 2.1.22, beschlossen am 21.2.22
  6. Teilnahme am vierjährigen Programm „Kinderfreundliche Kommune vom 15.1.22, beschlossen am 21.2.22
  7. Erstellung einer Regenwasseranalgenzuschusssatzung (Zisternen) vom 7.3.22, beschlossen am 25.4.22
  8. Antrag zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung vom 10.4.22, beschlossen am 25.4.22
  9. Antrag zur Bewerbung bei dem Main-Kinzig-Kreis –Kommunaler Wohnungsbau vom 2.6.22, beschlossen am 20.6.22

Die Frage wurde in der Sitzung beantwortet. Die Antworten sind der Niederschrift zu entnehmen, die auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht ist. Die oben genannten Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

12.09.2022 - Anfrage zur Bewältigung der drohenden Energieknappheit

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.9.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Land Hessen hat sich aufgrund der drohenden Energieknappheit zum Ziel gesetzt, 15% des Eigenverbrauchs einzusparen. Die Gemeinde Brachttal sollte ebenfalls einen Plan zur Energieeinsparung des Eigenverbrauchs haben:

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Gemeindegebäude, die mit Erdgas geheizt werden?
  2. Wie hoch sind die geplanten Einsparungen in diesen Gebäuden?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden diese Einsparungen erzielt?
  4. Wie hoch sind die geplanten Einsparungen im Stromverbrauch?
  5. Mit welchen Maßnahmen werden diese Einsparungen erzielt?
  6. Welche Strategie verfolgt der Gemeindevorstand hinsichtlich der Umstellung aufregenerative Energien?
  7. In derSitzung vom 14.06.2021 hat die Gemeindevertretung einstimmig einem gemeinsamen Antrag der FWB, SPD und CDU zur kostenlosen, aufsuchenden Energieberatung für Brachttaler Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Wann wird der Beschluss umgesetzt?

Die Anfrage wurde in der Sitzung beantwortet. Die Antworten lassen sich der Niederschrift auf der Gemeindehoepage entnehmen. Die Fragen hat Bürgermeister zum größten Teil nicht beantwortet, da er sie als reine Informationsfragen ansieht. Die SPD hat dagegen protestiert, aber keine Antwort auf die Fragen bekommen.

12.09.2022 - Anfrage zu ausstehenden Anfragen

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.9.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Anfragen sind das wichtigste Instrument zur Ausübung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollfunktion der Gemeindevertretung. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, dass Anfragen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Ein gemeinsames Verständnis, welche Frist dieser gerichtlichen Forderung nachkommen kann, wurde bislang nicht erzielt. Auch ein Kompromissvorschlag, dass der Gemeindevorstand sich selbst eine Frist zur Beantwortung setzen möge, hat nicht zum Erfolg geführt. Daher verbleibt nur das Mittel einer Anfrage, um Klarheit zu erhalten, wann wir mit der Beantwortung unserer folgenden Anfragen rechnen können. In welcher Frist gedenkt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstands unsere Anfragen vom 10.4.2022 zu folgenden Themen zu beantworten?

  1. Anbieter der ärztlichen Versorgung
  2. Studie Ärztliche Versorgung des Main-Kinzig-Kreises
  3. Konzeptstudie ärztliche Versorgung (Dritte Anfrage)
  4. Niederschriften des Gemeindevorstandes
  5. Umgang mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Fundtieren

Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung beantwortet. Die Antwort ist der Niederschrift von der Gemeindehomepage zu entnehmen. Für uns ist die Antwort sehr unzufriedenstellend. Die entsprechenden Anfragen stehen immer noch aus.

 

24.07.2022 - Pressemitteilung zum Eklat in der Gemeindevertretersitzung vom 18.07.2022

Brachttal: „Wer Recht hat, kann das auch leise sagen!“

Die Pressemeldung der CDU vom 23. Juli 2022 unter der Überschrift „Nicht jede Anfrage bringt Brachttal nach vorne“ wurde der GNZ und in den sozialen Medien verbreitet. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Lutz Heer nimmt ausführlich Stellung zu der turbulenten Gemeindevertretersitzung am 18. Juli 2022.

„Lutz Heer war zwar selbst nicht anwesend, sollte aber wissen, dass Anfragen das Mittel sind, um der im Gesetz verankerten Kontrollfunktion durch die Gemeindevertreter nachzukommen“, kommentiert der Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Goffitzer.

Die SPD-Fraktion stellt fest: Sicherlich ist es seiner Nichtanwesenheit anzulasten, dass er die Beleidigungen des Bürgermeisters gegenüber dem SPD-Fraktionsvorsitzenden nicht erwähnt hat. Verschwiegen hat er auch, dass keiner von der SPD ausfällig wurde. Selbst im Tumult hat sich die SPD ruhig verhalten. Gegen Christian Klas und Alexander Potsis von den FWB auszuteilen, verdeckt die Tatsache, dass Anna Leo von der CDU dieses Chaos ausgelöst hat, indem sie respektlos gegen die Geschäftsordnung verstoßen hat. Lautes Unterbrechen einer Rede und anschließendes Türknallen und Verlassen der Sitzung verhindert die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen.

„Wenn sie Recht hätte, könnte sie es leise sagen“, kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Woratschek in Anlehnung an ein berühmtes Sprichwort. Die SPD-Fraktion verwehrt sich entschieden dagegen, dass ihre Kritik dem Personal im Rathaus gilt! In ihrer Haushaltsrede und anderen Stellen hat sie das Rathauspersonal ausdrücklich gelobt. Im Gegenteil, der Bürgermeister hat in der letzten Gemeindevertretersitzung eine ehemalige Mitarbeiterin Unfähigkeit vorgeworfen. Leider war für fast alle im Saal erkennbar, um wen es sich handelt. Sieht so Datenschutz aus?  Die geäußerte Kritik richtet sich auch nicht gegen den gesamten Gemeindevorstand, sondern ausschließlich an den Bürgermeister Wolfram Zimmer, wenn man von einem Ausnahmefall absieht. Der Bürgermeister steht dem Gemeindevorstand vor und damit in der Verantwortung.

Der Bürgermeister ist der Dienststellenleiter im Rathaus. Daher ist er auch verantwortlich für die Auslastung und das Arbeitsklima im Rathaus. Das Personal arbeitet bis an die Belastungsgrenze. Wolfram Zimmer hatte fünf Jahre Zeit, die Verwaltung nach seinen Vorstellungen zu organisieren. Daher fällt es der SPD schwer, den Optimismus von Lutz Heer zu teilen. Heer verweist auf die gerade vorgenommenen Neueinstellungen und lobt das Ergebnis der Organisationsbetrachtung. Am 23.5.2022 informierte der Bürgermeister zuletzt alle Gemeindevertreter aufgrund einer SPD-Anfrage: „Die Möglichkeit von Stellenverschiebungen, weiteren Stellenbewertungen und zusätzlichen Stellen ist ebenfalls nicht absehbar.“ Nach dem Gesetz hat der Bürgermeister die Gemeindevertreter laufend über die wichtigen Angelegenheiten zu informieren. „Wir wissen jedenfalls nicht, welche Ergebnisse der Organisationsbetrachtung zu welchen Neueinstellungen geführt haben“, kritisiert SPD-Fraktionsmitglied Gerhard Gleis.

Kritik mag unangenehm sein, gehört aber zur Demokratie. Die Organisationsbetrachtung ist inzwischen ein Dauerbrenner. Im Mai des vorigen Jahres wurde angekündigt, dass sie Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sei. Warum beklagt die CDU dann, wenn im April 2022 die SPD ihrer gesetzlich verankerten Kontrollfunktion mit einer Anfrage wahrnimmt?
Wenig verwunderlich ist, dass Lutz Heer „in keinster Weise mangelnde Transparenz“ beklagt. Offensichtlich wird die CDU bestens informiert, weil sie kaum Anfragen stellt. „Im Durchschnitt wurden 2 Anfragen pro Sitzung in dieser Legislaturperiode beantwortet.“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende fest. Die ausstehenden Antworten bleiben bei seiner Aussage unberücksichtigt. Die SPD-Fraktion wundert sich über die emotionalen Entgleisungen, wenn sie bei allen Versuchen notwendige Informationen zu erhalten, mit juristischen Abwehrschlachten konfrontiert wird. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Woratschek hat in der Gemeindevertretung betont, dass er sich stattdessen konstruktive Vorschläge wünscht. Warum bietet der Bürgermeister keine Kompromisslösungen an?

Das SPD-Mitglied des Gemeindevorstands David Goffitzer war erschrocken über die emotionalen Entgleisungen in der Gemeindevertretersitzung. Er wagte einen Kompromiss, indem er vorschlug, dass der Gemeindevorstand sich selbst eine zeitliche Frist setzt. Um ein schnelles Ergebnis zu erreichen, hat er auch die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert. Dafür hat er sich eine telefonische Beschwerde vom Bürgermeister eingehandelt, der ihm ungerechtfertigterweise eine Ordnungswidrigkeit vorwarf. Ist dies ein wünschenswerter Umgang in Brachttal? Die SPD ist sich einig. Sie will keine gerichtliche Auseinandersetzung in Brachttal. Sie will ein glaubhaftes Signal, dass ihre Anfragen in Zukunft in einer angemessenen Frist beantwortet werden.

Die SPD würde den Widerspruch des Bürgermeisters hinnehmen, wenn es eine andere Lösung gibt, auch wenn sie die rechtliche Lage anders beurteilen mag. Prof. Dr. Woratschek sagt dazu: „Mich stört, dass wir ständig dazu gezwungen werden, juristisch dagegen zu halten. Viel lieber wäre mir eine politische Lösung in Bezug auf die Beantwortung von Anfragen.“ Die SPD ist gespannt darauf, inwieweit dem Vorschlag von David Goffitzer gefolgt wird. Der FWB-Fraktionsvorsitzende Christian Klas hat sich jedenfalls für den Vorschlag des jüngsten Mitglieds des Gemeindevorstands David Goffitzer eingesetzt. Setzt der Gemeindevorstand sich selbst eine zeitliche Frist zur Beantwortung von Anfragen? In einem Punkt gibt die SPD Lutz Heer recht: Es gibt Handlungsbedarf!

 

18.07.2022 - Antrag zur Herausgabe von entscheidungsrelevanten Gutachten und Studien

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.07.2022, Antrag der SPD auf Sicherstellung des Rechts der Herausgabe von für die Gemeindevertreter
entscheidungsrelevanten Gutachten und Studien

Beschlussvorlage

Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt, zukünftig das Recht der Herausgabe von Gutachten und Studien, die für Beschlüsse über Angelegenheiten der Gemeinde nach § 50 HGO von Belang sind sowie für die Gemeindevertreter eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, sicher zu stellen. Die betreffenden Gutachten sind der Gemeindevertretung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird der Gemeindevorstand gebeten, den Empfehlungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder zu folgen.

Begründung

Der Bürgermeister verweigert sehr häufig die Herausgabe von für die Gemeindevertreter entscheidungsrelevanten Gutachten oder Studien aus datenschutzrechtlichen Gründen, ohne seine Bedenken gegenüber den Gemeindevertretern näher zu belegen. So wurde zuletzt z.B. die Gutachten zu den Straßenausbaubeiträgen mit dem Verweis auf den Datenschutz oder anderen rechtlichen Bedenken weder den Gemeindevertretern noch dem HFB-Ausschuss vorgelegt. Im Falle der Studie zur ärztlichen Versorgung hat es über ein Jahr gedauert bis nach zwei Anfragen und mehrfachen Erinnerungen der „anwaltlich freigegebene Bericht der IWG“ am 4.4.2022 an alle Mandatsträger zur Kenntnis gegeben wurde. Damit wird Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Gemeindevertretung auf das Äußerste erschwert, was bereits zu erheblichen Konflikten in der öffentlichen Auseinandersetzung geführt hat. Durch den obigen Beschlussvorschlag könnte man präventiv die Diskussion um rechtliche Bedenken vermeiden, die einer Erfüllung der Transparenzpflicht entgegenstehen.

Bereits 2014 stellte die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland die besorgniserregende Entwicklung fest, dass auskunftspflichtige Stellen mit rechtlichen Hinweisen staatliche Informationen zurückhalten, z.B. mit Hinweisen auf das Urheberrecht. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder traf den Entschluss: „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung“. Den Vertragspartnern der öffentlichen Verwaltung ist bekannt, dass diese an gesetzliche Transparenzpflichten gebunden ist, die unabdingbar sind. Die Konferenz hat daher empfohlen, dass sich öffentliche Auftraggeber von vornherein das Recht einer Herausgabe und Veröffentlichung vertraglich einräumen lassen. Im Zweifel können entsprechende Vorkehrungen auch bei anderen rechtlichen Bedenken getroffen werden. So können z.B. bei datenschutzrechtlichen Bedenken Stellen geschwärzt oder bereits bei Auftragsvergabe in einer Vertragsklausel festgehalten werden, dass die Abfassung des Gutachtens oder der Studie datenschutzkonform zu erfolgen hat. Der Beschlussvorschlag soll sicherstellen, dass die Transparenzpflicht des Gemeindevorstands erfüllt wird, wenn Gutachten und Studien für die Gemeindevertreter eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, zumal sie aus öffentlicher Hand finanziert werden.


Der Antrag wurde angenommen. Aufgrund unbegründeter rechtlicher Bedenken hat Bürgermeister Zimmer Widerspruch eingelegt. Dieser wurde in der Sitzung vom 12.09.2022 zurückgewiesen, allerdings wurde die dann gefolgte Beanstandung des Bürgermeisters  in der SItzung vom 10.10.2022 angenommen, um der Gemeinde eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen.

18.07.2022 - Anfrage zum Starkregenkonzept

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.07.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

durch den fortschreitenden Klimawandel war Brachttal bereits von einigen Starkregenereignissen betroffen. Für das Gemeindegebiet Brachttals zeigen Starkregen-Hinweiskarten Hessens einen erhöhten Starkregenindex. D.h., es wird es zu immer mehr solcher Extremwettersituationen kommen. Die traurige Folge dieser Ereignisse sind Hochwassersituationen, die im schlimmsten Fall eine katastrophale Größenordnung annehmen können. Um die Folgen derartiger Katastrophen zu minimieren, bedarf es konkreter Maßnahmen, wie z.B. eine Starkregenanalyse, die für die Klimakommune Brachttal zu 100% gefördert werden kann. Diese wurde zu Beginn des Jahres vorangetrieben und medial unterstützt (siehe bspw. GNZ-Bericht vom 20.01.2022 zur Sitzung des HFB-Ausschusses vom 18.01.2022). Wir möchten gerne den aktuellen Sachstand abfragen und für den Fall des Stillstandes, aus welchem Grund auch immer, unsere Unterstützung anbieten:

  1. Wann wurde durch wen ein Leistungsverzeichnis für ein kommunales Starkregenvorsorgekonzept erstellt und speziell für welche Starkregenereignisse?
  2. Wann und mit welchem Ergebnis wurde in diesem Kontext, die Wirkung des Abflusssystems der Gemeinde, ggf. mit Unterstützung des Abwasserverbandes o.a. (Gräben und Kanalnetze) untersucht und wie lautet das Ergebnis dieser Untersuchung?
  3. Für welche Ortsteile wurden bisher hydraulische Untersuchungen der Abflüsse (Gräben/Kanäle/Rückhaltebecken) wie und wann beauftragt und durchgeführt? Wann wurde daraus eine Risikoanalyse der Ortsteile an wen beauftragt?
  4. Wann wurde ein Förderantrag gestellt und wie wurde dieser wann beschieden?
  5. Wurde ein ortsteilübergreifendes Handlungskonzept (Starkregen) mit entsprechenden Maßnahmen entwickelt und beauftragt? Falls ja: Gibt es dafür einen Nachweis der Wirksamkeit entsprechend der vorhandenen, hydraulischen Anforderungen?
  6. Wie hoch ist die Kostenschätzung dieser Maßnahmen je Ortsteil?
  7. Gibt es einen Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen, wenn ja bis wann sind diese Maßnahmen zum Schutz der Bürger:Innen abgeschlossen?
  8. Die Abflüsse nach Brachttal stammen zu einem beachtlichen Teil aus dem Gebiet der Gemeinde Birstein. Besteht bereits interkommunal ein gemeinsames Vorgehen?

Die Anfrage wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung beantwortet. Die Antwort ist dem Protokoll von der Gemeindehomepage zu entnehmen. Die Antwort, dass ein versandfertig vorbereiteter Förderantrag vorliegt, ist hochgradig unzufriedenstellend. Warum wird dieser nicht einfach abgeschickt?

 

18.07.2022 - zweite Anfrage zur interkommunalen Zusammenarbeit

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.07.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 16.12.2019 hat die Gemeindevertretung auf Basis ihrer Vorlageden folgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Jossgrund, Flörsbachtal und Brachttal mit dem Ziel, die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes sowie das Projekt „Digitalisierung und OZG" zu erfüllen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur weiteren Zusammenarbeit auf diesem Gebiet einzuleiten sowie die Gemeindevertretung fortlaufend über den Sachstand zu informieren.“

Am 23.08.2021 hat die SPD-Fraktion eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt, die in der Gemeindevertretersitzung vom 06.09.2021 beantwortet wurde. Dort wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Pandemiebedingungen und der zunächst erforderlichen Errichtung der organisatorischen und technischen Voraussetzungenkeine Abstimmungsgespräche mehr seit Mitte 2020 stattfinden konnten.

  1. Konnten die Gespräche mittlerweile wieder aufgenommen und durchgeführt werden?
  2. Falls ja: Wann wurden die Gespräche wieder aufgenommen? Falls nein: Warum konnten die Gespräche nicht wieder aufgenommen werden?
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses?
  4. Unsere direkten Nachbarkommunen Wächtersbach, Bad Soden-Salmünster und Birstein haben gemeinsam mit drei weiteren Kommunen zu Beginn der Messe Wächtersbach eine Förderung durch das Land in Höhe von ca.1,7 Mio € zur Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes erhalten. In welcher Höhe hat Brachttal bisher Fördermittel durch die interkommunale Zusammenarbeit erhalten?

Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 18.07.2023 beantwortet. Die Antworten sind dem entsprechenden Protokoll auf der Gemeindehomepage zu entnehmen. Die Gespräche wurden im Ergebnis allerdings nicht wieder aufgenommen.

18.07.2022 - Anfrage zur Digitalisierung

Anfrage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.07.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in „Brachttal aktuell“(Ausgabe 01/2021„Die Regionale“ vom 15.01.2021), haben Sie die neue Homepage der Gemeinde Brachttal vorgestellt. Laut der Veröffentlichung sollen ca. 538 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital angeboten werden. Stand 26.06.2022 finden sich auf der Homepage unter der Rubrik „Digitales Rathaus“ 8 Dienstleistungen im Bereich Bürgerservice sowie 4 Dienstleistungen im Bereich Ordnungsamt.

  1. Ist der Zeitplan, die verbleibenden 526 Dienstleistungenin Brachttalbis Ende des Jahres online anzubieten, haltbar?
  2. Welchen Zeitplan verfolgen Sie bzgl. der Freischaltung der restlichen Funktionen?
  3. Im Artikel wurde außerdemein digitaler Sitzungsdienst vorgestellt. Wurde die Komponente „digitaler Sitzungsdienst“ zur neuen Homepage zugebucht?
  4. Falls ja, wannist mit der Freischaltung des Dienstes zu rechnen? Falls nein, warum wird der digitale Sitzungsdienst nicht angeboten?
  5. Im Zuge der Coronapandemie wurde die Besucherregelung im Rathaus angepasst, sodass vor Besuch des Rathausestelefonisch ein Termin zu vereinbaren ist. Ist geplant, diese Prozedur durch eine Onlineterminvereinbarung zu ergänzen, sodass die entsprechenden Verwaltungsmitarbeitenden entlastet werden können?
  6. Falls ja, wann wird die Onlineterminvereinbarungfreigeschaltet? Falls nein, warum sollen Termine nicht online vereinbart werden können, wie dies beispielsweise die ebenfalls geförderte Kommune Wächtersbach anbietet(https://termine-reservieren.de/termine/waechtersbach/)?

Die Anfrage wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 18.07.2022 beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll auf der Gemeindehomepage zu entnehmen. Als Reaktion auf unsere Anfrage wurde die Onlineterminvereinbarung freigeschaltet.

20.06.2022 - Antrag zur Fristsetzung bei der Beantwortung von Anfragen

Antrag der SPD zur Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal vom 21.07.2014

Beschlussvorschlag:

§ 16 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Fraktionen können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen i. S. d. § 50 Absatz 2 HGO an den Gemeindevorstand stellen. Hiervon nicht umfasst sind Anfragen zu Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Absatz 2 HGO. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Falle ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur (§ 3 a HVwVfG) zu versehen. Die Anfragen sind beim Gemeindevorstand einzureichen. Der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zeitgleich eine Kopie der Anfrage zuzuleiten. Der Gemeindevorstand beantwortetdie Anfrage in der Regel schriftlich innerhalbvon vier Wochen nach ihrem Eingang beim Gemeindevorstand oder mündlich in der dann folgenden Sitzung der Gemeindevertretung. Bei mündlicher Beantwortung findet keine Erörterung statt. Der Fragestellerin oder dem Fragesteller sind zwei Zusatzfragen zu gestatten.

Begründung:

Teilweise hat die Beantwortung der Anfragen in den letzten zwölfWochen zu großer Unzufriedenheit bei einigen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter geführt. Daher sollen grundsätzliche Fristen zur Beantwortung von Anfragen in der Geschäftsordnung geregelt werden, die bei einer Nichteinhaltung der zeitlichen Vorgaben für eine Beantwortung einer besonderen Begründung bedürfen. Zugleich wird mit dem Beschlussvorschlag die Abgabe der Anfragen an die bisherige Praxis angepasst und im Gegensatz zur früheren Fassung eindeutig geregelt.


Der Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 20.06.2022 mehrheitlich beschlossen. Dagegen hat Bürgermeister Zimmer widerspruch eingelegt, den er nicht begründet hat. Seinem Widerspruch wurde deshalb in der Gemeindevertretersitzung vom 18.07.2022 nicht stattgegeben. Da er allerdings erneut Widerspruch eingelegt hat und der Gemeinde damit eine gerichtliche Auseinandersetzung gedroht hätte, hat die Gemeindevertretung den Widerspruch in letzter Instanz am 12.09.2022 angenommen.

20.06.2022 - Anfrage zur Einreichung des Haushaltsplans

Anfrage der SPD zur Einreichung des Haushaltsplans 2022 und 2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 21.2.2022 wurden unter hohem Zeitdruck in den Fraktionen, dem HFB-Ausschuss und in der Gemeindevertretung der Entwurf des Haushaltsplans 2022 überarbeitet und Änderungen eingebracht. Eine Nachfrage zum Einreichungsdatum des Haushaltsplan 2022 beim Regierungspräsidium vom Vorsitzenden des HFB-Ausschusses Torsten Gast brachte hervor, dass dieser aufgrund der erhöhte Arbeitsanfall in der Finanzverwaltung durch die zusätzlichen Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung sowie prüfungsbedingte Ausfälle beim Personal erst ca. zwei Monate nach Beschluss der Gemeindevertretung eingebracht werden konnte. Beide Gründe sind u.E. planbar, weshalb wir die folgenden Fragen stellen:

  1. Wird bei der Zeitplanung zum Einbringen des Haushaltsplan 2023 berücksichtigt, dass die Gemeindevertretung zusätzliche Beschlüsse einbringen kann?
  2. Werden eventuelle Urlaubsplanungen des Personals zeitlich berücksichtigt, so dass eine rechtzeitige Abgabe bei der Aufsichtsbehörde erfolgen kann?

    Angesichts der steigenden Zinsen und Baupreise für die umfangreich geplanten Investitionen sollte der Haushaltsplan mit höchster Priorität behandelt werden, da erst mit der Genehmigung des Haushaltsplans die Investitionsausgaben getätigt werden können.
  3. Gibt es in der Verwaltung eine Festlegung von Prioritäten zur Erledigung von Aufgaben?
  4. Welche Priorität nimmt dabei der Haushaltsplan 2023 ein?
  5. Was wird seitens des Gemeindevorstands konkret unternommen, damit der Haushaltsplan 2023 rechtzeitig bei der Aufsichtsbehörde abgegeben werden kann?
  6. Wann wird der Haushaltsplan 2023 voraussichtlich der Gemeindevertretung und dem HFB-Ausschuss vorgelegt?

 

Die Anfrage wurde am 20.06.2022 in der Gemeindevertretersitzung beantwortet.

 

05.06.2022 - Pressemitteilung zur verspäteten Einreichung des Haushaltsplans 2022

SPD kritisiert verspätete Vorlage des Gemeindehaushalts für 2022

Der Monat Mai ist verstrichen und die Gemeinde Brachttal hat noch immer keinen genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2022. Mit sehr viel zeitlichem Druck seitens des Gemeindevorstandes und durch eine unterstützende Kooperation des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses hat die Gemeindevertretung am 21.02.2022 einen Haushaltsentwurf beschlossen, der jedoch erst zwei Monates später, am 27.04.2022, dem Regierungspräsidium in Darmstadt durch Bürgermeister Zimmer zugeleitet worden ist. „Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahrs den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Das wäre für das Haushaltsjahr 2022 November 2021 gewesen“, erklärt der kommissarische SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Woratschek. „Eine frühe Verabschiedung macht Sinn, damit die beschlossenen Investitionen im neuen Jahr zügig realisiert werden können und kein Investitionsstau entsteht, wie das in Brachttal mittlerweile leider an der Tagesordnung ist.“ Nicht nur, dass wichtige Projekte nicht umgesetzt werden können, es entstehen durch eine Verschiebung von Maßnahmen auch Mehrkosten in Folge von Preissteigerungen, wie dies auch in diesem Jahr der Falle sein dürfte, wenn überhaupt noch Firmen gefunden werden können, die bereit und in der Lage seien, Aufträge übernehmen zu können. „Hier führt jeder Tag, an dem kein Auftrag erteilt wird, zu enormen zeitlichen und finanziellen Problemen“, fügt der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer hinzu.

So wurden bereits im Haushalt 2021 Gelder in Höhe von 75.000 Euro für eine Entsäuerungsanlage im Ortsteil Spielberg vorgesehen. Restmittel in Höhe von 150.000 Euro sind im Haushalt 2022 eingeplant. „Da die Maßnahme auf Grund der späten Genehmigung des Haushaltes 2021 im letzten Jahr nicht entscheidend angegangen werden konnte, wurden Haushaltsreste gebildet und erst im Mai 2022 Architektenleistungen für das Vorhaben beauftragt“, stellt die SPD-Gemeindevertreterin Beatrix Schmidt-Stieler fest. Im Ortsteil Streitberg sind im Haushalt 2022 450.000 Euro für die grundhafte Sanierung des Hochbehälters eingeplant. „Auch die Rad- und Fußgängerbrücke im Ortsteil Schlierbach, für die im Haushalt 2022 180.000 Euro vorgesehen sind, kann ohne genehmigten Haushalt nicht erneuert werden“, merkt Ortsvorsteher Maximilian Kröll an. „Im Ortsteil Udenhain sind für den Ausbau des Mühlwegs im Haushaltsentwurf 2022 277.750 Euro vorgesehen. Auch hier setzt das Vorhaben, welches seit vielen Jahren immer wieder verschoben wurde, einen genehmigten Haushalt für 2022 voraus“, berichtet SPD-Vorstandsmitglied Reinhard Springer aus Udenhain.

Auf Nachfrage teilte Bürgermeister Zimmer mit, dass eine rechtzeitige Vorlage des Haushalts bei der Genehmigungsbehörde auch deshalb nicht möglich gewesen sei, weil der für die Bearbeitung des Haushaltes zuständige Mitarbeiter in der Gemeinde sich auf eine Laufbahnprüfung vorbereitet habe. „Hier taucht die Frage auf, warum Wolfram Zimmer, dem der Prüfungszeitraum ja bekannt gewesen ist, nicht die erforderlichen Vorkehrungen in der Verwaltung getroffen hat, um zeitliche Verzögerungen bei der Vorlage des Haushaltsentwurfes zu vermeiden“, kritisiert Gerhard Gleis.

„Den Haushalt 2022 können wir jetzt nicht mehr beschleunigen, allerdings legen wir Wert darauf, dass der Haushalt im nächsten Jahr früher genehmigt wird.“, so Florian Hofmann. „Deshalb haben wir für die nächste Gemeindevertretersitzung eine Anfrage zur Haushaltsplanung 2023 und deren Priorisierung eingebracht.“, schließt das Fraktionsmitglied Christopher Soine die Diskussion ab.

 

25.04.2022 - Antrag zur Durchführung von Ferienspielen

 

Durchführung von Ferienspielen in der Gemeinde Brachttal

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

die SPD-Fraktion stellt für die o.a. Sitzung der Gemeindevertretung folgenden Antrag:

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, dafür Sorge zu tragen und die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, dass für Kinder der Gemeinde Brachttal während der Sommerferien 2022 ein Ferienspielangebot unterbreitet wird. Dabei gehen wir davon aus, dass auf erfolgreiche Veranstaltungskonzepte vergangener Jahre zurückgegriffen werden kann, wodurch sich die Organisationsaufwand wahrscheinlich verringern dürfte.

 

Begründung

Es ist unbestritten, dass gerade Kinder und Jugendliche besonders unter der Pandemie gelitten haben. Während in der Pandemiezeit in anderen Kommunen Ferienspiele durchgeführt worden sind, hat man in Brachttal mit Hinweis auf die Pandemie darauf verzichtet. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Brachttal auch durch Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier Beachtliches im Sinne der Kinder und Jugendliche und deren Eltern auf die Beine gestellt. Hieran gilt es anzuknüpfen, damit den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern keine Chance haben oder sehen in Urlaub zu fahren, weil ihnen beispielsweise das durch finanzielle Belastungen durch die Pandemie oder durch die aktuellen Preissteigerungen nicht möglich ist.

Die Gemeinde muss sich hier gefordert führen, ein Ferienspielangebot zu unterbreiten. Durch eine umgehende Kontaktaufnahme mit umliegenden Schulen könnten auch Betreuer/innen gewonnen werden, für die ein Anerkennungsbetrag eingeplant werden sollte, wie dies auch in anderen Kommunen nicht unüblich ist. Über einen Aufruf in der REGIONALEN, der zeitig erfolgen müsste, sollte versucht werde, verantwortliche Ehrenämtler für eine anzuerkennende Mitarbeit zu gewinnen, damit die Verwaltung punktuell entlastet werden kann.

 

25.04.2022 - Antrag zu einer Katzenschutzverordnung

 

Antrag der SPD zur Umsetzung einer Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2022 reicht die SPD-Fraktionen den folgenden Antrag ein:

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, an den Gemeindevorstand zu appellieren, eine Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Brachttal zu erarbeiten und deren Verabschiedung zeitnah vorzubereiten. Katzenhalter sollen dazu verpflichtet werden, ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, sofern den Tieren unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird. Ausnahmen von dieser Regelung soll es geben

  1. für Tiere, die jünger als fünf Monate alt sind,
  2. für Katzenhalter, die ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung ihrer Katzen vorweisen können, bspw. aus Zuchtgründen und die eine Versorgung der Katzenjungen glaubhaft darlegen.

 

Begründung

Katzen sind beliebte Haustiere, auch bei Brachttalerinnen und Brachttalern. Die gehaltenen Katzen können sich, sofern nicht tierärztlich eingegriffen wird, unkontrolliert fortpflanzen. Dadurch bauen sich verwilderte Hauskatzenpopulationen außerhalb der menschlichen Obhut auf. Diese Populationen können Krankheiten übertragen und von Mangel- oder Unterernährung betroffen sein, wenn sich kein Besitzer um sie kümmert. Dies sorgt für Leid, Schmerzen und Schäden bei den Tieren, wenn diese im Falle einer Krankheit, wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV oder nach einem Unfall nicht versorgt werden. Zudem übertragen sie wiederum Krankheiten auf als Freigänger gehaltene Tiere.

Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen. Pro Wurf muss mit bis zu sieben Jungtieren gerechnet werden. Unkastrierte Hauskatzen können somit bereits in kurzer Zeit große, verwilderte Populationen aufbauen. Es hat sich gezeigt, dass die in den Vorjahren durch verschiedene ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine wie Tina e.V. oder Katzenzuhause e.V. durchgeführten Kastrationen herrenloser, freilebender Katzen nicht ausreichend sind, um eine Stabilisierung der Populationen hinsichtlich Anzahl und Gesundheitszustand zu erreichen.

Eine Katzenschutzverordnung, die ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen enthält, kann den vorliegenden Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kennzeichnung der Katzen sollte per Tätowierung oder durch einen Transponder und Eintragung in eine Haustierdatenbank erfolgen.

Kommunen haben häufig Fundtierverträge mit umliegenden Tierheimen abgeschlossen. Aufgrund der hohen Anzahl, des Gesundheitszustands und der nötigen Versorgung bzw. Vermittlung der aufgefundenen verwilderten Katzen ist es für Tierheime nicht möglich, kostendeckend auf der Basis Fundtierverträge zu arbeiten. Wenn Brachttal hier nicht gegensteuert und eine Katzenschutzverordnung erlässt, ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Sollte der Fundtiervertrag nicht verlängert werden ist neben der Kostensteigerung mit einer weiteren Belastung der Verwaltung zu rechnen, da sich dann Verwaltungsmitarbeiter um die Versorgung der Fundtiere kümmern müssen. Neben den lokalen Vereinen befürworten auch größere Umweltschutzorganisationen wie beispielsweise der NABU Deutschland eine Katzenschutzverordnung. Sie sehen in verwilderten Hauskatzenpopulationen eine große Gefahr für Vögel. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/15537.html

Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen € 60,- und 90,- für einen Kater, bei € 120,- bis 150,- für eine Katze. Die Kosten schlagen im Verhältnis zu den laufenden Kosten der Katzenhalter für Futter, Versorgung und Tierarztkosten bei den Besitzern nur einmalig zu Buche. Der Gemeinde entstehen außer für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung keine weiteren Kosten. Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, bedarf es keiner Kastration. Dazu gehören Tiere, die nicht ins Freie gelangen können oder Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon). Katzen, die jünger als fünf Monate und damit nicht geschlechtsreif sind, bedürfen ebenfalls keiner Kastration. Ausnahmen sollte es zudem für Tiere geben, die in der Zucht eingesetzt werden.

Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.


Der Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2022 behandelt und er wurde angenommen.

25.04.2022 - Antrag zur Herausgabe von Gutachtan

 

Antrag der SPD auf Sicherstellung des Rechts der Herausgabe von Gutachten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein.

 

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Auftragsvergabe von Gutachten und Studien, die von der Gemeinde Brachttal finanziert werden, das Recht der Herausgabe von Gutachten sicher zu stellen. Insbesondere wird der Gemeindevorstand gebeten, den Empfehlungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder zu folgen.

 

Begründung

Der Bürgermeister verweigert sehr häufig die Herausgabe von Gutachten oder Studien aus datenschutzrechtlichen Gründen, ohne seine Bedenken gegenüber den Gemeindevertretern näher zu belegen. So wurde zuletzt z.B. die Gutachten zu den Straßenausbaubeiträgen mit dem Verweis auf den Datenschutz oder anderen rechtlichen Bedenken weder den Gemeindevertretern noch dem HFB- Ausschuss vorgelegt. Im Falle der Studie zur ärztlichen Versorgung hat es über ein Jahr gedauert bis nach zwei Anfragen und mehrfachen Erinnerungen der „anwaltlich freigegebene Bericht der IWG“ am 4.4.2022 an alle Mandatsträger zur Kenntnis gegeben wurde. Damit wird Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Gemeindevertretung auf das Äußerste erschwert, was bereits zu erheblichen Konflikten in der öffentlichen Auseinandersetzung geführt hat. Durch den obigen Beschlussvorschlag könnte man präventiv die Diskussion um rechtliche Bedenken vermeiden, die einer Erfüllung der Transparenzpflicht entgegenstehen.

Bereits 2014 stellte die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland die besorgniserregende Entwicklung fest, dass auskunftspflichtige Stellen mit rechtlichen Hinweisen staatliche Informationen zurückhalten, z.B. mit Hinweisen auf das Urheberrecht. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder traf den Entschluss: „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung“. Den Vertragspartnern der öffentlichen Verwaltung ist bekannt, dass diese an gesetzliche Transparenzpflichten gebunden ist, die unabdingbar sind. Die Konferenz hat daher empfohlen, dass sich öffentliche Auftraggeber von vornherein das Recht einer Herausgabe und Veröffentlichung vertraglich einräumen lassen. Im Zweifel können entsprechende Vorkehrungen auch bei anderen rechtlichen Bedenken getroffen werden. So können z.B. bei datenschutzrechtlichen Bedenken Stellen geschwärzt werden oder bereits bei Auftragsvergabe in einer Vertragsklausel festgehalten werden, dass die Abfassung des Gutachtens oder der Studie datenschutzkonform zu erfolgen hat.

Der Beschlussvorschlag soll sicherstellen, dass vom Gemeindevorstand bei der Vergabe von Gutachten und Studien, die aus öffentlicher Hand finanziert werden, die Transparenzpflichten erfüllt werden.

 

25.04.2022 - Anfrage zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

 

Anfrage der SPD zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

viele Brachttaler engagieren sich ehrenamtlich, um ukrainischen Flüchtlingen zu helfen. Die Gemeinde Brachttal rief dazu auf, Unterkünfte für die Flüchtlinge zu melden. Viele Flüchtlinge sind bereits in Brachttal untergebracht. Es ist mit einer steigenden Zahl ukrainischer Flüchtlinge zu rechnen.

  1. Wie unterstützt die Gemeindeverwaltung ukrainische Flüchtlinge?
  2. Wie unterstützt die Gemeindeverwaltung die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer?
  3. Wie bereitet sich die Gemeinde auf die steigende Zahl ukrainischer Flüchtlinge in Brachttal vor? Werden beispielsweise Unterkünfte in gemeindeeigenen Gebäuden vorbereitet (z.B. Mehrzweckhalle)?
  4. Wie wird ukrainischen Familien bei der Unterbringung von Kindern im Kindergarten geholfen?
  5. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Flüchtlinge zügig zu integrieren? (z.B.: soziale Treffpunkte, Sprachkurse, Berufseingliederungsmaßnahmen, Bazare)?
  6. Inwieweit kann die Gemeinde kostenlos Räume für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für deren Hilfsaktionen bereit stellen?

Die Anfrage wurde mit Schreiben vom 16.05.2022 wie folgt schriftlich beantwortet:

  1. Ukrainische Flüchtlinge werden zum einen, bei melderechtlichen Angelegenheiten durch einen Mitarbeitenden in der Verwaltung unterstützt, so auch im Bereich der Korrespondenz mit dem MKK und den zuständigen Schulträgern. Ebenfalls dienen wir als Ansprechpartner bei sonstigen Angelegenheiten und stehen als Unterstützung zur Verfügung. Auch erhalten die ankommenden Flüchtlinge derzeit pro Kopf eine finanzielle Unterstützung, welche zunächst durch die Gemeinde bezahlt wird und später durch den MKK erstattet wird.
  2. Auch hier dienen wir selbstverständlich als Ansprechpartner und organisieren die Korrespondenz wie z.B. mit dem MKK und weiteren formellen Angelegenheiten. Auch wurden seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Frau Roßmanith ein erstes Helfer-Treffen sowie ein Treffen der ukrainischen Mitbürgerinnen und Mitbürger organisiert.
  3. Die Gemeindeverwaltung hat frühzeitig einen Aufruf an die Bürgerschaft bezüglich der Stellungvon Wohnraum herausgegeben. Hierauf haben wir eine sehr große Resonanz erfahren und konnten bisher auf diese Angebote zurückgreifen. Auch sind hier noch nicht alle Kapazitäten aufgebraucht. Von einer zur Verfügungstellung der gemeindeeigenen Gebäude wie MZH und DGHs haben wir bewusst abgesehen, um hier nicht den Vereinen, welche bereits durch die Coronapandemie stark eingeschränkt wurden noch weiter im Training zu behindern. Des Weiterenwurden durch den MKK die Schulturnhallen (Eigentum MKK) in Birstein und Wächtersbach entsprechend vorbereitet und sind nicht oder nur teilweise in der Nutzung.
  4. Eine Unterstützung bei der Unterbringung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Brachttal kann derzeit nicht erfolgen. In den Einrichtungen sind derzeit keine freien Kapazitäten vorhanden, auch liegen bereits Anmeldungen für Plätze anderer Familien vor. Eine Platzvergabe erfolgt weiterhin satzungsgemäß.
  5. Hier werden von ehrenamtlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger Sprachkurse angeboten. Für soziale Treffpunkte wurde seitens der Gemeindeverwaltung bereits mitgeteilt, dass eine entsprechende Räumlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.
  6. Die Gemeinde hat bereits einer Hilfsorganisation Räumlichkeiten in Spielberg (ehemaliges Kühlhaus) zur Vorsortierung der Hilfsgüter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Anfrage wurde an die Verwaltung noch nicht herantragen. Diese müsste im Einzelfall geprüft werden. Selbstverständlich stehen wir dem offen gegenüber, möchten jedoch auch hier Vereine und sonstige Institutionen nicht behindern und diesen ggf. eine Ersatzmöglichkeit anbieten. Dies sollte dann in gemeinsamen Gesprächen erörtert werden.
25.04.2022 - Anfrage zur Organisationsbetrachtung der Gemeinde

 

Anfrage der SPD zur Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmer,

in der Gemeindevertretersitzung vom 17.05.2021 haben Sie von einer zum damaligen Zeitpunkt gestarteten Organisationsbetrachtung berichtet, die bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein sollte und deren Ziele die Betrachtung und Bereinigung der aktuellen Aufbau- und Ablaufstrukturen, die Organisation der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie die Schaffung einer effizienten und zukunftsfähigen Verwaltung sind. Wir bitten Sie, uns in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten:

  1. In der Gemeindevertretersitzung wurde ein Zeitplan präsentiert, der die Erstellung einer Aufgabenpriorisierung und -gliederungen im Mai 2021, Workshops zur Aufbau- und Ablauforganisation bis Juli 2021, Workshops zur Zweck- und Vollzugskritik bis September 2021, Empfehlungen von Maßnahmen bis November 2021 und die Ergebnisdokumentation sowie eine Abschlussveranstaltung im Dezember 2021 vorsah. Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden? Falls nein: Wie ist der aktuelle Stand der Abarbeitung und aus welchen Gründen konnte der Plan nicht eingehalten werden?
  2. Wann hat die Abschlussveranstaltung stattgefunden und wem wurden die Ergebnisse präsentiert?
  3. Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen wurden bei der Betrachtung der aktuellen Aufbau- und Ablaufstruktur identifiziert?
  4. Welche Maßnahmen wurden zur organisatorischen Umsetzung der Vorgaben zur Digitalisierung der Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) identifiziert? Wurden diese bereits umgesetzt bzw. wie wird deren Umsetzung geplant?
  5. Welche Maßnahmen resultierten aus den Betrachtungen zur Schaffung der Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige Verwaltung? Wurden diese Maßnahmen bereits umgesetzt oder wie sieht die Planung der Umsetzung aus?
  6. Welche Auswirkungen hatten die Ergebnisse der Organisationsbetrachtung auf den Stellenplan 2022? Ist hier in den nächsten Jahren mit weiteren Auswirkungen zu rechnen?

Mit Schreiben vom 16.05. wurden die Anfrage schriftlich wie folgt beantwortet:

  1. Nein.
    Der Zeitplan konnte unter anderem pandemiebedingt nicht eingehalten werden. Zudem war die Erreichbarkeit bzw. Ansprechbarkeit von Beschäftigten aufgrund langandauernder krankheitsbedingter Ausfälle und dem daraus resultierenden Personalmangel nicht gegeben.

    Es liegen aktuell
    • die Auswertung der Zeit- und Mengenstatistik im EWO (Stand März 2022),
    • die Ermittlung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit im EWO (Stand März 2022),
    • diverse Stellenbewertungen (Stand Juli/August 2021),
    • die Überarbeitung des Organigramms und des Geschäftsverteilungsplans (Stand Juli 2021),
    • die ABC-Analyse nach Fachbereich und Wochenstunden (Stand Juni 2021),
    • verschiedene Stellenausschreibungen (Stand Mai 2021),
    • ein Maßnahmenplan (Stand Mai 2021) und
    • die Auswertung des Fragebogenrücklaufs (Stand Mai 2021)
    vor.
  2. Das Projekt ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Eine Abschlussveranstaltung hat daher bisher nicht stattgefunden. Am 29.04.2021 fand eine Präsentation hinsichtlich der ersten Zwischenergebnisse für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung sowie der Dienststellenleitung statt.
  3. Das Projekt ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Der Maßnahmenplan aus Mai 2021 enthält unter anderem aufgabenkritische Vorschläge zur Aufbau- und Ablauforganisation (z. B. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS/VBS), elektronischer Grundbuchabruf etc.). Hinzu kommen ausgearbeitete Vorschläge der Belegschaft wie beispielsweise die Digitalisierung und Vereinfachung von Vorgängen und Leistungen (bspw. digitale Erfassung der KLR-Daten des gemeindlichen Bauhofs, Aufarbeitung des Archivs, Erneuerung der Satzungen, etc.).
  4. Das Projekt ist wie oben schon erwähnt aktuell noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind verschiedene Maßnahmen in der Umsetzung. Hierzu zählen die Einrichtung eines digitalen Sitzungsdienst und Ratsinformationssystem, die Anbindung an den Hessenfinder als landesweiter Informationsdienst, die neue Website, die Einrichtung eines Online Bezahldienstes (epay21), die ersten online verfügbaren Leistungen (z.B. emeld21) sowie die Umsetzungsphase des Programmes Civento dazu. Weitere Planungen (z.B. LOGA digitale Zeiterfassung und Urlaubsplanung, Anordnungsworkflow, eine elektronische Terminplattform) werden in der aktuellen Situation angestrebt.
  5. Siehe Punkt 1, 3 und 4. Das Projekt ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Erste Optimierungsvorschläge aus dem Maßnahmenplan befinden sich derzeit in der Umsetzung.
  6. Auswirkungen auf den Stellenplan 2022 hatten hauptsächlich die erstellten Stellenbewertungen und die Überarbeitung des Organigramms. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Projektes können zum jetzigen Zeitpunkt die Auswirkungen auf die künftigen Stellenpläne nicht beurteilt werden. Die Möglichkeit von Stellenverschiebungen, weiteren Stellenbewertungen und zusätzlichen Stellen ist ebenfalls nicht absehbar.
25.04.2022 - Anfrage zu den Niederschriften des Gemeindevorstands (noch nicht beantwortet)

 

Anfrage der SPD zu Niederschriften des Gemeindevorstandes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Übersendung der Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstands an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen soll die im Gesetz verankerte Überwachungsaufgabe der Gemeindevertretung erleichtern. Am 5.4.2022 wurde dem kommissarischen Fraktionsvorsitzenden der SPD auf mehrfache Nachfrage über die SPD-Mitglieder des Gemeindevorstandes erstmals 17 Niederschriften (Zeitraum 3.9.21 – 17.2.22) übersendet:

  1. Warum werden die Niederschriften nur auf Nachfrage nach über 8 Monaten in einem Paket versendet?
  2. Die Niederschriften sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem der Sitzung folgenden Tag datiert. Sind die Niederschriften korrekt datiert?
  3. Wenn ja, warum werden die Niederschriften nicht unmittelbar nach der Genehmigung per E-Mail versendet?
  4. Die Niederschriften scheinen trotz des Hinweises auf die Verschwiegenheitspflicht nicht vollständig zu sein (z.B. €-Zeichen ohne Zahlen und ohne Lücke, TOP’s ohne Text und ohne Lücke). Dies deutet auf eine Nachbearbeitung hin. Gibt es unterschiedliche Versionen von Niederschriften?
  5. Die Empfänger der Protokolle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion der Gemeindevertretung mit datenschutzrechtlichen Vorschriften genießt das Auskunftsrecht der Gemeindevertretung Vorrang“ (VG Frankfurt NVwZ-RR 2011, 701). Wenn es dennoch unterschiedliche Versionen gibt, warum?
  6. Ergebnisniederschriften schließen die Wiedergabe von Abstimmungs- und Wahlergebnissen mit ein. Warum sind diese nicht enthalten?

 

25.04.2022 - Anfrage zu verletzen Fundtieren (noch nicht beantwortet)

 

SPD-Anfrage zum Umgang mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Fundtieren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Frage des Umgangs mit auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefundenen verletzten Tieren haben wir folgende Fragen:

  1. Ist zutreffend, dass es zwischen der Gemeinde Brachttal und dem Tierheim in Gelnhausen eine verbindliche vertragliche Vereinbarung gibt, in der die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, keine Wildtiere, geregelt ist, und wohin jemand fahren kann, der ein verletztes Tier auf dem Gebiet der Gemeinde Brachttal gefunden hat?
  2. Ist eine notwendig werdende tierärztliche Erstbehandlung für die Finderin/den Finder kostenfrei?
  3. Muss die Finderin/der Finder der Gemeinde die Inanspruchnahme der Vereinbarung anschließend anzeigen? In welcher Weise, bei welchem Sachbearbeiter?
  4. Trägt die Gemeinde Brachttal die Kosten für eine Erstbehandlung durch einen niedergelassenen Tierarzt, falls das Tierheim nicht zu erreichen oder nicht geöffnet ist?

Für eine Beantwortung danken wir Ihnen im Voraus sehr herzlich.

 

25.04.2022 - Anfrage zur Studie des Main-Kinzig Kreises zur ärztlichen Versorgung (noch nicht beantwortet)

 

Anfrage der SPD zur Studie Ärztliche Versorgung des Main-Kinzig-Kreises

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vor über einem Jahr informierten sie am 8.3.2021, dass Sie in Kontakt mit Frau Fock vom Main- Kinzig-Kreis stehen, die an einer Studie zur ärztlichen Versorgung arbeitet. Diese Studie könnte zusätzliche Erkenntnisse zu der inzwischen vorliegenden IWG-Studie bringen.

  1. Konnten Sie sich mittlerweile mit Frau Fock austauschen?
  2. Welche Ergebnisse wurden in diesen Untersuchungen erzielt?

 

25.04.2022 - Anfrage zu Anbietern der ärztlichen Versorgung (noch nicht beantwortet) 

 

Anfrage der SPD zu Anbietern der ärztlichen Versorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 21.02.2022 haben Sie mitgeteilt, dass Kontakte mit gewerblichen Anbietern der ärztlichen Versorgung bestehen und dass mit einem standortsuchenden Arzt Gespräche geführt wurden.

  1. Welche strategische Planung verfolgt der Gemeindevorstand zur Ansiedlung eines gewerblichen Anbieters zu dieser Thematik?
  2. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um den standortsuchenden Arzt in Brachttal anzusiedeln?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um den standortsuchenden Arzt in Brachttal anzusiedeln?

 

25.04.2022 - Dritte Anfrage zur Konzeptstudie ärztliche Versorgung (noch nicht beantwortet)

 

Dritte Anfrage der SPD zur Konzeptstudie ärztliche Versorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach Ihrer Ankündigung die Konzeptstudie zeitnah nach der Kommunalwahl am 14.3.2021 zu präsentieren, schrieben Sie am 21.2.22: „Es besteht auch die Möglichkeit die 6 Seiten an die Mandatsträger zu verschicken“. Nach weiteren Erinnerungen erfolgte der Versand am 4.4. mit dem Hinweis, dass Bericht der IWG „anwaltlich“ ohne Anhang freigegeben wurde.

  1. Warum dauert es so lange die Möglichkeit der Präsentation zu prüfen bzw. eine sechsseitige PDF-Datei zu versenden?
  2. Welche Maßnahmen planen Sie, um zukünftig schneller den Gemeindevertretern Studien und Gutachten zur Verfügung zu stellen?
  3. Warum kann der Anhang der Studie anwaltlich nicht freigegeben werden?
  4. Welche Kosten hat die anwaltliche Freigabe der Studie verursacht?
  5. Der Studie ist zu entnehmen, dass weitere mögliche Schritte besprochen und deren Umsetzung durch das Büro angeboten wurden. Welche Schritte und Umsetzungen wurden für Brachttal angeboten?
15.04.2022 - Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Vereinsregisters

 

Brachttaler Vereinsregister geht Online

Den Vereinen eine Plattform bieten – mit diesem Thema hat sich die Arbeitsgruppe Kinder, Jugend & Soziales der SPD Brachttal beschäftigt. Sie haben die Brachttaler Vereine gebeten, Daten für ein neutrales Onlineregister zur Verfügung zu stellen, um eine Übersicht über die vielfältige Vereinswelt von Brachttal zu ermöglichen. „Wir sind von der Anzahl der zugegangenen Zuschriften überwältigt und freuen uns sehr darüber, dass sich so viele Vereine an der Plattform beteiligen. Ich möchte mich bei allen Vereinen bedanken, die uns bisher ihre Daten übermittelt haben.“, erklärt der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer. Neben einer kategorisierten Auflistung der Vereine findet sich noch eine Auflistung regelmäßiger Vereinsaktivitäten wie Übungsgruppen und ein Veranstaltungskalender.

Wie kann ich die örtlichen Feuerwehrvereine kontaktieren, welche Gesangsvereine gibt es in Brachttal und wie erreiche ich den Förderverein der Grundschule oder der Kindergärten? Alle diese Fragen lassen sich mit der kategorisierten Vereinsliste beantworten. Außerdem ist so auch möglich, in der Liste zu stöbern und neue Themen zu entdecken, für die man sich engagieren möchte. Die Vereine sehen das bestimmt sehr gerne. „Gerade nach den langen Lockdownzeiten haben wir so eine Möglichkeit, wieder gemeinsam das gesellschaftliche Leben aufzubauen“, findet Jan Luca Woratschek. Außerdem wird auf Kontaktmöglichkeiten direkt zu den Vereinen hingewiesen, sodass Ansprechpartner einfach gefunden werden können.

Als zweite Funktion bietet die Website eine Auflistung der Vereinsaktivitäten, also beispielsweise regelmäßig stattfindende Übungsgruppen. Diese sind nach Altersgruppen für Kinder, Jugendliche und Senioren kategorisiert, sodass jeder ein passendes Angebot auflisten kann. Über diese Liste es möglich herauszufinden, welche Aktivitäten im Verlauf der Woche angeboten werden. Auch diese Funktion lädt dazu ein, die Angebote zu durchstöbern und somit passende Veranstaltungen zu finden. „Insbesondere Personen, die nicht so stark in Brachttal verwurzelt sind, können sich so schnell und effizient über das vielfältige Angebot informieren“, wirft Prof. Herbert Woratschek ein.
Zuletzt bietet die Plattform noch einen Veranstaltungskalender. Von der Jahreshauptversammlung über Sommerfeste hin zu weiteren Feierlichkeiten wird so die Möglichkeit geboten, Veranstaltungen in Brachttal zentral in einem Kalender zu sammeln.
„Pünktlich zu Ostern werden wir die Website ab Samstag, den 16.04.2022 freischalten und wir machen den Brachttalerinnen und Brachttalern damit ein Ostergeschenk.“, freut sich der Organisator der Website, Florian Michel. Die Homepage lässt sich bequem über die URL https://www.freizeit-brachttal.de/ erreichen.

„Die Arbeitsgruppe Kinder, Jugend & Soziales der SPD lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, auf der Homepage zu stöbern.“, erklärt die Gruppenleiterin Beatrix Schmidt-Stieler. „Außerdem rufen wir die Vorsitzenden der Brachttaler Vereine auf, ihre Daten zu ergänzen, falls ihr Verein in der Auflistung fehlen sollte.“ Kontaktmöglichkeiten, um die Daten nachzumelden, werden ebenfalls über die Homepage angeboten. Es besteht die Hoffnung, dass die Gemeinde Brachttal das eingerichtete Vereinsregister nach erfolgreichem Start über kurz oder lang auf ihrer Homepage übernimmt und weiter betreibt.

11.03.2022 - Pressemitteilung zur mangelhaften Informationsstrategie des Bürgermeisters gegenüber den Gemeindevertreter zur Thematik Straßenausbaubeiträge

 

Bürgermeister spielt Stille Post mit Gemeindevertretern

Alle Fraktionen stimmen dem Bürgermeister zu, wenn er in der GNZ vom 8.3.22 plädiert, dass im Vorfeld geprüft werden sollte, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist. „Falsch ist aber, dass er die fehlende Rechtssicherheit und die damit verbundenen hohen Folgekosten den Fraktionen und damit allen Gemeindevertretern gegenüber kommuniziert hat“, stellt der kommissarische SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Herbert Woratschek fest. Die Gemeindevertretung entscheidet nach dem Gesetz über die Form der Straßenausbaubeiträge und wird dabei vom HFB-Ausschuss beraten. Daher stellt sich die Frage, ob diese beiden Gremien über die Rechtsgutachten informiert waren. Prof. Woratschek ergänzt hierzu: „Die Gemeindevertreter, die darüber entscheiden sollen, haben bis heute noch kein Rechtsgutachten schriftlich vorliegen. Der Bürgermeister verlangt, dass derartig weitreichende Entscheidungen aufgrund von mündlich weitergebenden Erzählungen des Gemeindevorstands getroffen werden sollen. Erwartet er seriöse Entscheidungen oder will er mit uns Stille Post spielen?“ Das Mitglied des Gemeindevorstandes David Goffitzer bestätigt: „Dem Gemeindevorstand liegt ein Rechtsgutachten zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge vor, das aber auf Anweisung des Bürgermeisters aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden darf.“ Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sind gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an diese Anweisung zu halten.

Das SPD-Fraktionsmitglied Gerhard Gleis beanstandet, dass der Bürgermeister im Ältestenrat kurz vor der Gemeindevertretersitzung über eine neue rechtliche Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes informieren wollte: „Der Ältestenrat soll den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei Durchführung der Geschäftsordnung unterstützen. Es ist nicht dazu da, relevante Informationen kurz vor der Sitzung zu diskutieren, um lange vorbereitete Entscheidungen der Gemeindevertretung zu beeinflussen. Unser Fraktionsvorsitzender hat somit zurecht die Diskussion im Ältestenrat nicht zugelassen.“ Christopher Soiné ergänzt: „Die SPD-Fraktion ist nicht länger bereit, Entscheidungen immer dann zu vertagen, wenn der Bürgermeister seine Meinung nicht durchsetzen kann.“

Prof. Woratschek ist der Meinung, dass der Bürgermeister demokratische Spielregeln verletzt, wenn er wichtige Informationen den entscheidenden Gremien vorenthält und dann aber kurz vor der Sitzung immer wieder mit neuen Informationen kommt: „Wenn er sich in der GNZ öffentlich über Gesprächswünsche wundert, erweckt er einen falschen Eindruck. Ich habe ihn nach einer Sitzung persönlich auf den Wunsch nach einem Gespräch angesprochen, den wir zuvor bereits mehrfach über ein Mitglied des Gemeindevorstandes geäußert haben“. Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer ergänzt: „Der Bürgermeister argumentiert bei unseren Rückfragen häufig mit hohen Belastungen für die Verwaltung. Aber für uns ist seine intransparente Vorgehensweise nicht nur zeitintensiv, sondern auch frustrierend.“ In einer Pressemitteilung hatte die SPD bereits die mangelhafte Umsetzung und Verschleppung von Beschlüssen der Gemeindevertretung beklagt, die unnötige Zeit für Anfragen nach sich zieht. Abschließend ergänzt der SPD-Gemeindevertreter Florian Michel: „In der letzten Gemeindevertretersitzung hat der Bürgermeister noch in einem populistischen Antrag die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert und damit eine 180° Wende vollzogen, da er immer pro Einmalbeiträge argumentiert hat. Von dieser Position liest man in seiner aktuellen Argumentation nichts mehr.“ Um den Investitionsstau in Brachttal bei einer Abschaffung der Beiträge tatsächlich abzubauen, müsste die Grundsteuerer erhöht werden und das, obwohl die Hebesätze bereits zu den höchsten im Main-Kinzig-Kreis gehören.

 

 

09.03.2022 - Tierheimbesuch bzgl. Katzenschutzverordnung

 

SPD Brachttal-Akitv im Tierschutz

Das Thema Tierschutz ist ein wichtiges Thema für die Brachttaler SPD.
Bereits im letzten Jahr war der Verein Tier und Naturschutz unterer Vogelsberg e.V., kurz TiNa e.V., hilfesuchend auf die Brachttaler SPD zugegangen und bat um Unterstützung für die Umsetzung einer Katzenschutzverordnung. Der Verein ist seit seiner Gründung auch in Brachttal aktiv.

Die Brachttaler SPD-Fraktion setzt sich seitdem intensiv mit dem Thema auseinander und hat auch viele Gespräche mit Sachkundigen geführt.
Aufgrund einer Anfrage im Tierheim Gelnhausen zum Thema Katzenschutzverordnung wurde die Brachttaler-SPD von der Tierheimleitung Frau Wink zu einem Besuch vor Ort eingeladen.

Eine kleine Gruppe, bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes und der Fraktion, besuchte so letzten Samstag das Tierheim in Gelnhausen. Ebenfalls anwesend war Frau Seeliger, die den Verein Katzenzuhause e.V. in Bierbergemünd leitet und auch in Brachttal im Katzenschutz aktiv ist.

Nach einem Rundgang durch das Tierheim berichteten Frau Wink und Frau Seeliger über die Folgen von unkontrollierter Vermehrung bei Katzen, die nur durch eine Katzenschutzverordnung wirksam und langfristig abgestellt werden können.

Durch eine Katzenschutzverordnung müssen alle Freigängerkatzen kastriert und gekennzeichnet werden. Auf Grundlage des § 13b des Tierschutzgesetztes wurde vom Land Hessen für die Kommunen ein Rahmen geschaffen eine solche Verordnung zu erlassen.

„Eines der häufigsten Argumente bei einer Ablehnung einer solchen Verordnung ist, dass jene nicht kontrolliert werden kann.“, betonte Frau Wink.„Dabei geht es hier nicht um eine aktive Kontrolle durch die Verwaltung oder die Behörden, es geht gezielt darum, eine Handhabe für die schwarzen Schafe zu haben“, führt Frau Wink weiter aus Ohne eine solche Verordnung sind den Tierschutzvereinen aber auch den Ämtern die Hände gebunden.

Frau Seeliger berichtet, dass eine Verordnung in vielen Fällen geholfen habe, seit Jahren absolut uneinsichtige „Besitzer“ dazu zu bringen, ihre Katzen kastrieren zu lassen.
Des Weiteren warnen Frau Seeliger und Frau Wink eindringlich vor den Krankheiten, die nicht kastrierte Katzen in Form von Durchfall, Parasiten, Flöhen, Wurmbefall und Zoonosen, weitergeben. Einige von den Krankheiten übertragen sich nicht nur auf andere Katzen, sondern sogar auf Menschen.
 

Tierschutzvereine und Tierheime stoßen durch die unkontrollierte Vermehrung an ihre Grenzen.Durch die immer größer werdende Katzenpopulationen gibt es immer mehr Fundtiere, die ausgesetzt oder aufgefunden werden. Aber selbst bei einer bestehenden Kooperation mit Städten und Gemeinden decken die gezahlten Pauschalen inklusive eventueller Einnahmen aus Weitervermittlungen von Tieren bei weitem nicht die Behandlungskosten aufgrund von Verletzungen, Krankheiten und Kastrationen ab.
Eine Folge dessen ist entweder eine Erhöhung der Pauschale oder sogar eine Ablehnung von Kooperationen durch das Tierheim.

Professor Dr. Herbert Woratschek, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagte im Anschluss: „Der Besuch hat uns in unseren Bemühungen bestärkt, dass wir hier in Brachttal etwas tun müssen.“ Beatrix Schmidt-Stieler, Fraktionsmitglied der Brachttaler SPD, fügte an: „Es darf nicht sein, dass die eindringlichen Worte von Tierschutzorganisationen, Tierheimen und anderen Fachkundigen kein Gehör finden.“ „Jeder Katzenhalter steht doch in der Verantwortung für sein Tier, das gehört zur Fürsorgepflicht, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“ ergänzt der Ortsvereinsvorsitzende Daniel Goffizer. Ebenfalls überzeugt teilt der Juso-Vorsitzende Jan Luca Woratschek mit: „Es wäre absolut unverständlich, wenn wir mit all den Argumenten nicht überzeugen könnten. Wir werden das Thema erneut einbringen!“ Die SPD Brachttal bedankt sich abschließend bei der Tierheimleitung Frau Wink und der Vorsitzenden vom Verein Katzenzuhause e.V. Frau Seeliger für die Einladung. Nathalie Kossmann von den Jusos befindet abschließend: „Wir werden alles dafür tun, damit Ihr beeindruckendes Engagement auch in Brachttal durch eine Katzenschutzverordnung unterstützt wird“.
Frau Wink und Frau Seeliger wünschten der Gruppe viel Erfolg bei der Umsetzung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung. Nicht zuletzt hatten dies Bruchköbel, Wächtersbach und Nidderau im Main-Kinzig-Kreis vorgemacht. In Hessen haben insgesamt bereits über 50 Kommunen diesen Schritt geschafft.

 

05.03.2022 - Pressemitteilung zum Parteiaustritt von Gerhard Gleis


Pressemeldung zum SPD-Austritt von Gerhard Gleis

Der Austritt von Gerhard Gleis aus der SPD ist nicht kommunalpolitisch motiviert, sondern ausschließlich durch die aus seiner Sicht fehlende unmissverständliche Distanzierung der Partei zu Gerhard Schröder. „Die SPD-Fraktion Brachttal respektiert diese Entscheidung und vertritt die einhellige Meinung, dass Gerhard Gleis weiterhin der Fraktion angehören sollte“, kommentierte der kommissarische Fraktionsvorsitzender Professor Woratschek. Die gesamte Fraktion teilt seine Auffassung, dass Putin einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt. Sie fordert Gerhard Schröder auf seine wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Beziehung zu verzichten, die im krassen Widerspruch zu unserem Wertesystem steht. Der SPD-Vorsitzende Daniel Goffitzer betont: „Wir danken Gerhard Gleis für sein langjähriges Engagement im Ortsverein und seine Bereitschaft sich auch weiterhin kommunalpolitisch für die SPD Brachttal einzusetzen.“

26.02.2022 - Faktencheck Investitionsstau

 

Faktencheck: Investitionsstau in Brachttal

Wir als SPD Brachttal mahnen den Investitionsstau an, der unsere Gemeinde aktuell lähmt und zu Generationenungerechtigkeit führt, da wir aktuell die Infrastruktur verzehren, die unsere Väter aufgebaut haben und wir nicht genug tun, um unseren Kindern eine intakte Infrastruktur zu übergeben. Alles das hat Prof. Herbert Woratschek in seiner Haushaltsrede berichtet. Dieser Investitionsstau lässt sich einfach mit einem Blick in den Haushaltsplan 2022 erkennen, des jedem Interessierten über die Homepage der Gemeinder zugänglich ist (LINK).

Zunächst reicht dazu ein Blick in den Verlauf der Investitionstätigkeit des Jahres 2020 (PDF-Seite 574). Dort findet man die folgende Tabelle:

Von 3 Millionen € an Investitionen, die für dieses Jahr geplant wurden, konnten lediglich 500 Tsd. € ausgegeben werden. Diese deutliche Unterschreitung wird sogar noch positiv bewertet.

Eine genaue Auflistung der nicht durchgeführten Maßnahmen findet sich auf PDF-Seite 438:

Es gibt also eine ganze Menge an nicht durchgeführten Maßnahmen.

Betrachtet man den Haushalt 2022, so findet man auch dort im Vorbericht eine Auflistung der Haushaltsübertragungen aus den vorherigen Jahren auf PDF-Seite 44:

Diese Liste entspricht exakt der zuvor gezeigten Liste mit den Haushaltsübertragungen von 2020 nach 2021. Der Invenstitionsstau konnte also nicht abgebaut werden. Ganz im Gegenteil kommen sogar Maßnahmen hinzu, die für 2021 geplant aber nicht durchgeführt wurden.

 

25.02.2022 - offener Brief zu Straßenausbaubeiträgen an den Bürgermeister

 

Offner Brief des Ausschussvorsitzenen Torsten Gast sowie des stv. Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Herbert Woratschek an den Bürgermeister zum Thema Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmer,

wir fühlen uns verpflichtet im folgenden offenen Brief sowohl Sie als auch die Brachttaler Öffentlichkeit zur Entstehung unserer Entscheidungen im Gemeindeparlament vom 21.02.2022 in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge aufzuklären, da wir die Beschlüsse entscheidend mit herbeigeführt und teilweise in der Meinungsbildung eine prägende Rolle eingenommen haben.

In Hessen ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorhanden. Die Überschrift in der GNZ vom 23. Feb. 2022 ist demnach ebenso irreführend, wie Ihre Informationspolitik gegenüber Mandatsträgern in Brachttal sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Bis zu Ihrem Antrag vom 1. Februar 2022 waren Sie und die CDU noch für die Beibehaltung der Einmalbeiträge. Spätestens seit 2019 lehnten Sie und viele andere Mandatsträger die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab, weil ansonsten der Abbau des Investitionsstaus der Gemeinde Brachttal nicht finanzierbar ist. Da Sie diese Meinung bislang vertreten haben, überrascht uns Ihre plötzliche Kehrtwende, die sie mit frisch zugegangen Informationen begründen, die nicht einmal in der Begründung Ihres Antrags enthalten sind.

Auskünfte am Tag vor den Sitzungen oder sogar erst in der laufenden Sitzung dienen definitiv nicht der demokratischen Meinungsbildung innerhalb von Fraktionen, sondern vielmehr der Durchsetzung von eigenen politischen Zielen, ohne die erforderliche öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten.

Doch nun die Historie der Reihe nach:

Seit 2018 diskutieren wir die verschiedenen Modelle zur Finanzierung von Straßenausbauarbeiten in unserer Gemeinde. Aufgrund der Erkenntnis eines nicht finanzierbaren Abbaus des Investitionsstaus im Straßenbereich hatte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.04.2018 eine Resolution an die hessische Landesregierung beschlossen. Das kurze Schreiben der Verwaltung erging erst am 29.05.2018 an die hessische Landesregierung, also einem Tag nachdem der Beschluss der Landesregierung bekannt wurde, dass es keine Zuschüsse an die Kommunen im Falle von Sanierungen geben würde (Änderung des kommunalen Abgabegesetztes). Es hatte den Wortlaut:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass die zwangsweisen Straßenbeiträge abgeschafft werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in dieser Thematik ihrer Verantwortung zu stellen und die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, um die Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen selbstständig umsetzen zu können.“

Wohl wissend, dass die Resolution mit der verspäteten Versendung zwecklos wurde, verwiesen Sie die Thematik in den HFB-Ausschuss der Gemeinde zwecks Erarbeitung einer Empfehlung für Brachttal. Der ehemalige HFB-Ausschuss hat die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in mehreren Sitzungen ausführlich erörtert. Die Ergebnisse wurden schließlich in einer Bürgerversammlung am 06.11.2019 den Bürgerinnen und Bürgern von der Verwaltung vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Im Nachgang dieser Sitzung haben sich dann alle Beteiligten -auch Sie- am 23.09.2020 auf zwei Varianten festgelegt, die fortan Diskussionsgrundlage waren, nämlich die Beibehaltung der Einmalbeiträge oder die Einführung der wiederkehrenden Beiträge. Nachdem es jahrelang zu keiner Entscheidung kam, hat sich der neue HFB-Ausschuss vorgenommen, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, um endlich den Abbau des Investitionsstaus im Straßenbereich anzugehen. Am 04.10.2021 hat er sich der HFB-Ausschuss nach gründlicher Beschäftigung und nach kontroverser Diskussion mit Ihnen auf Basis der vorhandenen Informationen für die Einführung wiederkehrender Beiträge ausgesprochen.

Die Diskussion basierte ausschließlich auf dem Vergleich der Einmalbeiträge mit den wiederkehrenden Beiträgen, da die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Alternative auch von Ihrer Seite nicht mehr zu Diskussion stand. In der Diskussion führten Sie alle bekannten Argumente zur Beibehaltung der Einmalbeiträge und gegen die Einführung der wiederkehrenden Beiträge an. Zum Teil beriefen Sie sich auf Rechtgutachten, die erst kurz vor der Sitzung zugegangen wären. Aus diesem Gutachten ginge hervor, dass das Klagerisiko bei der Einführung wiederkehrender Beiträge im Vergleich zur Beibehaltung der Einmalbeiträge höher sei. Da das Rechtsgutachten uns aus Datenschutzgründen nicht zugänglich gemacht wurde, haben wir unsere Beurteilung auf den für uns zugänglichen Informationen getroffen, nach denen das Klagerisiko bei Einmalbeiträgen höher erscheint. In der Gesamtabwägung aller Argumente haben wir uns mit 4 Stimmen (SPD & FWB) und 2 Enthaltungen (CDU) zugunsten der Einführung wiederkehrender Beiträge entschieden.

Trotz kontroverser Diskussion haben Sie sogar noch an der rechtssicheren Formulierung der Beschlussvorlage mitgewirkt. Kein Wort davon, weder von der CDU noch von Ihnen, dass Sie die Abschaffung der Beiträge für eine bessere Variante hielten!

Allerdings fand die Beschlussvorlage des Ausschusses aus formalen Gründen nicht den Weg in die Gemeindevertretersitzung. In der Zwischenzeit gab es mehrere Gesprächswünsche von unserer Seite, um sich mit Ihnen über den Fortgang bei diesem Thema auszutauschen. Leider sind Sie dem mehrfachen Wunsch für einen Terminvorschlag nicht nachgekommen. Um das Thema nicht erneut auf die lange Bank zu schieben, stellten die FWB und die SPD am 30.01.2022 einen gemeinsamen Antrag, der exakt dem Wortlaut der Beschlussvorlage des neuen HFB-Ausschusses entspricht. Im Übrigen beinhaltet der Wortlaut zunächst nur die Vorbereitung der Einführung wiederkehrender Beiträge in Form der Erarbeitung einer Satzung. Über die Einführung wird endgültig erst entschieden, wenn eine anwendbare Satzung nach den örtlichen Gegebenheiten vorliegt.

In Kenntnis unserer Vorgehensweise brachten Sie am 01.02.2022 einen konkurrierenden Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine Kehrtwende, die uns sehr überrascht hat und als falsche Begründung die Resolution (Wortlaut siehe oben) anführt. Neu zugegangene rechtliche Informationen waren kein Bestandteil der Begründung.

Das verwunderte uns umso mehr, da wir keinen Zusammenhang zwischen der Resolution und der ursprünglichen Begründung Ihres Antrags zur Abschaffung der Beiträge erkennen können. Es ist ein Unterschied, ob die Gemeindevertretung sich die Abschaffung der Beiträge mit einer Finanzierungszusage durch das Land Hessen wünscht oder ob sie einen Antrag auf Abschaffung der Beiträge ohne jegliche Finanzierung durch das Land beschließt. Die Abschaffung der Beiträge führt ohne Finanzierung durch das Land zu einer Erhöhung der Grundsteuer, die ja bereits aufgrund ihrer Nachteile ausgeschlossen wurde. Als Nachteile wurden z.B. die fehlende Zweckbindung, der starke Anstieg der Hebesätze mit Nachteilen in der interkommunalen Vergleichbarkeit und unsozialen Belastungen angeführt.

Am Tage der Entscheidung lagen angeblich plötzlich neue rechtliche Erkenntnisse vor, die dringend diskutiert werden sollten. Dieser Umstand war den Gemeindevertretern von SPD und FWB vorher nicht bekannt, wurden aber von der CDU bereits vorher diskutiert. Bis heute liegt uns kein Schriftstück vor, das neue Erkenntnisse aufweist, die unsere Entscheidungsfindung beeinflussen könnten.

Dazu kommt, dass dieses hoch komplexe Thema im Ältestenrat diskutiert werden sollte, einem Gremium, das nur 30 Minuten vor der entscheidenden Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, um die Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan sowie die Sitzordnung der Gemeindevertretersitzung abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist weder in der HGO noch in der Geschäftsordnung vorgesehen. Zudem ermöglicht sie keinerlei Rückkopplung mit den gewählten Fraktionen, um sorgfältig neue Argumente abzuwägen. 

Im Ergebnis drücken wir Ihnen unsere Unzufriedenheit mit dieser ausgesprochen intransparenten Informationspolitik aus, in der Sie immer dann tröpfchenweise neue Informationen ohne schriftlichen Beleg vorbringen, sobald die Diskussion nicht in die von Ihnen gewünschte Richtung läuft. Dadurch wird unsere ehrenamtliche Arbeit erheblich erschwert, wenn sogar nicht fast unmöglich gemacht!

Wie kann es nun in Zukunft weitergehen?

Falls viele Straßen, wie von Ihnen in der Gemeindevertretersitzung behauptet, aufgrund fehlender Unterlagen oder Verjährungsfristen nicht erschlossen bzw. gewidmet wären, ist zu prüfen, inwieweit der Klärung des rechtlichen Zustandes herbeigeführt oder die fehlenden Voraussetzungen geschaffen werden können, um die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können. Die bislang von Ihnen favorisierte Beibehaltung der Einmalbeiträge ist jedenfalls keine mehrheitsfähige Alternative. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, um deren Wegfall finanziell zu kompensieren. Für den Vorteil dieser Variante wurden bislang keine neuen belastbaren und objektiv nachweisbaren Belege erbracht.

Mit dem Beschluss vom 21.02.2022 für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge haben Sie und die Gemeindeverwaltung den Auftrag erhalten, die Voraussetzungen für die Erstellung einer Straßenbeitragssatzung nach Maßgabe der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Klärung der erforderlichen rechtlichen, baulichen und bürokratischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung der Kommunalabgaben.

Es gilt festzuhalten, dass mit diesem Beschluss über die Erstellung einer Satzung zur Einführung wiederkehrender Beiträge noch nicht entgültig beschlossen ist. Er verhindert aber eine weitere Hinausschiebung durch fehlende Entscheidungskraft. Die endgültige Einführung erfordert einen weiteren Beschluss unter Vorlage der Satzung und der erforderlichen baulichen, rechtlichen und bürokratischen Voraussetzungen für die Einführung. Dabei sind Sie dann aufgefordert, alle relevanten Informationen einzubringen, insbesondere auch dann, wenn Sie gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge sprechen. Wir werden dann alles sorgfältig prüfen, aber auch inwieweit die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge vorliegen oder geschaffen werden können. Das war auch der Grund, für unser Abstimmungsverhalten in der letzten Gemeindevertretersitzung.

Wir sind in unseren Entscheidungen als ehrenamtliche Mandatsträger darauf angewiesen, dass Sie uns transparent über die notwendigen Sachverhalte informieren. Das ist bislang leider nicht erfolgt. Daher fordern wir Sie auf, transparent alle die Ihnen vorliegenden Informationen schriftlich vorzulegen, damit wir bei der endgültigen Entscheidung über die Straßenausbeiträge fundiert und verantwortungsvoll abstimmen und die richtige Entscheidung für Brachttal treffen können. Bislang sind wir allerdings fest davon überzeugt, dass die Einführung wiederkehrender Beiträge für die örtlichen Gegebenheiten in Brachttal die beste Alternative darstellt und eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge den Investitionsstau in Brachttal weiter hinausschieben würde.

 

 

24.02.2022 - SPD kündigt Vereinsregister an

 

SPD will Vereinen eine Plattform geben

Die Arbeitsgruppe Kinder, Jugend & Soziales der SPD Brachttal hat sich mit dem Thema Freizeit in Brachttal beschäftigt. „Wir wollen das tolle Freizeitangebot der Brachttaler Vereine in den Fokus rücken.“, erklärt der Ortsvereinsvorsitzende Daniel Goffitzer und fährt fort: „Leider gibt es derzeit keine zentrale Onlineplattform auf der diese Angebote aufgezeigt werden. Das wollen wir ändern!“

Um dieses Ziel zu erreichen, hat Gemeindevertreter Florian Michel eine Website erstellt auf der die Angebote der Vereine detailliert aufgelistet werden sollen. „Wir wollen kein reines Vereinsregister aufstellen, sondern die Angebote nach Altersgruppen strukturieren, um den Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst guten Überblick zu geben“, erklärt Michel. 

Neben regelmäßigen Angeboten wie Trainingszeiten oder regelmäßigen Treffen sollen auch besondere Veranstaltungen und Events in die Website eingepflegt werden. Dazu sollen in den nächsten Tagen alle Brachttaler Vereine angeschrieben und nach ihren Angeboten gefragt werden. „Wir hoffen auf eine breite Beteiligung der Brachttaler Vereine, da sie hierdurch eine weitere Möglichkeit erhalten auf ihre Angebote aufmerksam zu machen, um mittelfristig Neumitglieder anzuwerben.“, stellt die AG-Vorsitzende Beatrix Schmidt-Stieler heraus. Die SPD trägt zwar mindestens für das erste Jahr die Hostingkosten der Website, der kommisarische Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Herbert Woratschek stellt allerdings klar, dass diese Website keine reine SPD Angelegenheit sein soll: „Wir wollen das Thema hiermit lediglich anstoßen. Langfristig ist das Ziel, dass diese Website unabhängig von der SPD läuft und idealerweise von der Gemeinde übernommen wird.“ 

Der Juso-Vorsitzende Jan Luca Woratschek ergänzt: „Die Website wird so neutral wie möglich gestaltet. Wir wollen die Vereine nicht politisch für uns vereinnahmen, sondern lediglich Brachttal mit seinen lebenswerten Vereinsangeboten präsentieren. Daher kommt die SPD auch nur im Impressum vor.“

Das Grundgerüst für die Website steht bereits und die SPD hofft jetzt auf eine breite Beteiligung der Vereine. „Wir wollen die Website so schnell wie möglich launchen. Allerdings wollen wir der Öffentlichkeit keine leere Website präsentieren. Deswegen werden Name und URL erst in den nächsten Wochen bekannt gegeben, wenn wir Rückmeldung von den Vereinen haben und deren Angebote eingepflegt haben.“, fasst Daniel Goffitzer zusammen.

 

21.02.2022 - gemeinsamer Antrag mit den FWB zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf Basis der Entscheidung des HFB Ausschusses vom 04.10.2021

 

Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Detzer,

hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein.

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung nach der Finanzierungsvarianten der „wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ einzuführen.

 

Begründung

Nach einer jahrelangen Diskussion unter Einbeziehung ehrenamtlich arbeitender Gemeindevertreter aus zwei Legislaturperioden, unter Investition zahlreicher Arbeitsstunden der beteiligten Rathausmitarbeiter und der Einbeziehung der Brachttaler Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung, hatte sich der HFB-Ausschuss am 04.10.2021 mehrheitlich für die oben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen. Aufgrund eines Formfehlers konnte die Beschlussempfehlung des HFB-Ausschusses nicht in die Gemeindevertretung eingebracht werden, weshalb wir sie jetzt dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen.

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertreter vom 16.04.2018 zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ hat sich der Gemeindevorstand mit einem Schreiben vom 22.05.2018 an die hessische Landesregierung gewandt. Der Gemeindevorstand wurde damit beauftragt, sich bei der Regierung des Landes Hessens dafür einzusetzen, dass die zwangsweise verhängten Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Antwort der hessischen Staatskanzlei vom 24.08.2018 hat dazu geführt, dass die Verwaltung das Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in den HFB-Ausschuss zur Bearbeitung überweist. Dies wurde dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung so am 06.09.2018 mitgeteilt.

In jahrelanger Diskussion ist der aktuelle HFB-Ausschuss mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal aufgrund der finanziellen Lage dazu führt, dass der Investitionsstau nicht beseitigt werden kann. Eine damit verbundene Finanzierung über die Grundsteuer würde dazu führen, dass die Steuererhöhungen aufgrund der kommunalen Umlagen nicht komplett in den Straßenausbau fließen und damit überproportional steigen müssten. Darüber hinaus würden von der Grundsteuer befreite Grundstücksbesitzer nicht am Straßenausbau beteiligt werden.

Mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ist eine gerechtere Verteilung der Belastungen auf alle Grundstücksbesitzer gewährleistet. Daher hat sich die aktuelle Diskussion auf die Vor- und Nachteile bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gegenüber der bisherigen Regelung (Einmalbeiträge) konzentriert. Daher ist der HFB Ausschuss auch mehrheitlich der Meinung, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde Brachttal nicht sinnvoll ist. Daher werden im Folgenden die Vor- und Nachteile bei der Einführung der wiederkehrenden Beiträge als Begründung für die Beschlussvorlage aufgeführt:

  • Nachteilig ist das Erfordernis einer neuen Satzung nach §11a KAG (mit Begründung für die Abrechnungsgebiete). Dieser Nachteil kann aber mit der Förderung von 20.000 € je Abrechnungsgebiet (Ortsteil) kompensiert werden. Für 6 Ortsteile resultiert eine Fördersumme von 120.000 €.
  • Die neue Satzung erzwingt eine Planungsgrundlage für optimale Investitionen in den Straßenausbau zur Vermeidung von Investitionsstaus. Dies kann auch als erheblicher Vorteil für die Gemeinde Brachttal gewertet werden, der zudem noch mit 120.00 € gefördert wird. Diese Planungsgrundlage wäre auch sinnvoll bei der Beibehaltung der Einmalbeiträge, wobei in diesem Fall die Kosten für die Planungsgrundlage zu 100% von der Gemeinde Brachttal getragen werden müssten.
  • Vorteilig ist eine gerechtere Verteilung der Straßenausbaubeiträge, weil eine deutlich geringere Belastung der Eigentümer der zu renovierenden Straße eintritt, die bei Einmalbeiträgen hohe fünfstellige Beträge zur Folge haben können. Dem gegenüber steht eine geringfügig höhere Belastung für die restlichen Grundstückseigentümer, die allerdings auch von der besseren Infrastruktur im Ort und demzufolge vom steigenden Wert aller Grundstücke profitieren.
  • Die von mancher Stelle aufgeführten höheren Verwaltungskosten sind bei digitalisierter Abrechnung marginal bzw. gegenüber der jetzigen Situation bei den Einmalbeiträgen nicht nachvollziehbar.
  • Vorteilhaft ist die höhere Liquidität der Gemeinde Brachttal, weil Stundungen für Einmalbeiträge der Anlieger von Renovierungsstraßen entfallen. Demzufolge müssen keine Kredite für die Stundungen aufgenommen werden. Auch die Anlieger der Renovierungsstraße müssen nicht mit der Bürde von Schulden leben.
  • Wiederkehrende Beiträge weisen auch den Vorteil der Generationengerechtigkeit auf, den man sich mit der Einführung der Doppik in Hessen versprochen hat. Generationengerechtigkeit heißt in diesem Fall, dass jeder Grundstücksbesitzer so viel bezahlt, wie er auch verbraucht. Bei Einmalbeiträgen finanziert der Eigentümer einer Renovierungsstraße möglicherweise den Verbrauch folgender Generationen, ohne selbst davon zu profitieren. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird hingegen jede Generation gleichmäßig gemäß des Ressourcenverbrauchs belastet.
  • Wiederkehrende Beiträge vermeiden mögliche Bürgerproteste aufgrund hoher Belastungen im fünfstelligen Bereich.
  • Der mögliche Nachteil einer Doppelbelastung der Eigentümer der Renovierungsstraße kann durch die Satzung weitgehend ausgeschlossen werden, da der Gesetzgeber eine Beitragsfreiheit bis zu 25 Jahren nach Entrichtung einer Einmalzahlung ermöglicht.
  • Durch eine kluge Ausgestaltung der Satzung für wiederkehrende Beiträge wird eine Verteilung auf fünf Jahre im Falle eines Straßenausbaus ermöglicht, sodass weitgehend gleichmäßige Beiträge für jeden Ortsteil resultieren.
  • Extreme Unterschiede in der Beitragsbelastung von einzelnen Ortsteilen wird durch einen sachgerechten Investitionsplan vermieden. Auch hierzu ist eine langfristige Planungsgrundlage erforderlich, die bei der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen zwingend vorgeschrieben ist.

In der Ausschusssitzung vom 04.10.2021 wurde gegen die wiederkehrenden Beiträge das Argument angeführt, dass elf Kommunen den Beschluss zu wiederkehrenden Beiträgen aus Gründen zu hoher Verwaltungskosten wieder aufgehoben hätten. Ein Beleg für die zu hohen Verwaltungskosten steht bis heute aus. Der Bürgermeister ging von einer Steigerung von 1,5 Stellen aus.

Bei Einführung der wiederkehrenden Beiträge sind alle Straßen bereits im Rahmen der grundlegenden Planung aufgenommen. Demzufolge entstehen Verwaltungskosten nur für die laufende Aktualisierung der Daten, mögliche Bearbeitung von Einsprüchen, die Verteilung der Investitionsauszahlungen und die Versendung der Abrechnungen. Die laufende Aktualisierung der Daten erfolgt ohnehin weitgehend für die Erhebung der Grundsteuer. Die Berechnung der Investitionszahlungen geschieht digitalisiert und ist daher fast wie die Versendung der Bescheide zusammen mit der Grundsteuer zu vernachlässigen. Es fällt schwer einzusehen, dass die mögliche Bearbeitung von Einsprüchen 1,5 Personenstellen pro Jahr mehr erfordert als die Beibehaltung von Einmalbeiträgen. Die Klagewahrscheinlichkeit bei Einmalbeiträgen ist aufgrund der Beitragshöhe (fünfstellig) vermutlich größer als die Klagewahrscheinlichkeit im Falle wiederkehrender Beiträge aufgrund der erhöhten Anzahl von Bescheiden mit deutlich geringeren Beträgen (zwei- bis dreistellig).

Ein weiteres Argument des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung war, dass angeblich mehrfach auftretende Behelfsstraßen ebenfalls ein Problem in Form der Erschließung bei der Einführung wiederkehrender seien, da diese vor der Erfassung in das Abrechnungsgebiet erschlossen werden müssen und anschließend eine Verschonungsfrist gelte. Hierüber habe die Verwaltung jedoch keinen Überblick aufgrund mangelnder Unterlagen. Das würde zu einem Anstieg der Beiträge führen. 

Zum einen ist die Frage, ob eine Straße als erschlossen gilt oder nicht, unabhängig von der Art der Straßenausbaubeiträge. Zum anderen sollte die unklare Datenlage auf jeden Fall aufgearbeitet werden, um eine faire Belastung der Grundstückseigentümer zu gewährleisten. Eine faire Belastung reduziert auch die Klagewahrscheinlichkeit. Die Einführung wiederkehrender Beiträge ermöglicht die Aufarbeitung der Datenlage aufgrund der Förderung von 120.000 € zu geringeren Kosten für die Gemeinde Brachttal.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Auswahl einer Finanzierungsvariante über die Straßenausbaubeiträgen nicht von kurzfristigen Problemen abhängig gemacht, sondern langfristig strukturiert betrachtet werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Der entsprechende Antrag wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 21.02.2022 behandelt und beschlossen. Als Reaktion auf die Argumentation des Bürgermeisters bzw. der CDU wurde vom Vorsitzenden des HFB-Ausschusses sowie seines Stellvertreters am 25.02.2022 ein offener Brief verfasst, der weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht ist.

11.02.2022 - Pressemitteilung zur Umsetzung von Beschlüssen

 

Beschlüsse in Brachttal und nichts passiert?

Das Ende des Jahres 2021 nahm die SPD Brachttal zum Anlass, Anfragen zur Umsetzung von Beschlüssen in der Gemeindevertretung zu stellen. Die Antworten ergingen teilweise schriftlich an die Gemeindevertreter ohne Öffentlichkeit herzustellen.

Bereits am 8. März 2021 informierte der Bürgermeister die Gemeindevertreter, dass er zeitnah nach der Kommunalwahl am 14. März die Ergebnisse der vor langer Zeit beschlossenen Konzeptstudie zur ärztlichen Versorgung präsentieren würde. „Es wäre eine Katastrophe insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger, wenn es keinen Hausarzt mehr in Brachttal gäbe“, betont das Mitglied des Gemeindevorstands David Goffitzer. Bis heute erfolgte keine Information über die Konzeptstudie. „Inzwischen haben andere Kommunen, die ebenfalls an der Konzeptstudie beteiligt waren, ihre ärztliche Versorgung ausgebaut“, ergänzt Michael Marburger von der SPD.

Der Antrag von Juni zur kostenlosen Energieberatung für Hausbesitzer sollte im Sommer zeitnah umgesetzt werden. Das Programm wurde wegen des Aufwandes und datenschutzrechtlicher Probleme auf 2022 verschoben. Die Anträge vom 6. September 2021 zur kommunalen Wärmeplanung von FWB und SPD und zur kommunalen Solarkampagne von FWB/SPD und CDU konnten ebenfalls bislang nicht umgesetzt werden. „Die zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen lässt zuweilen sehr zu wünschen übrig“, mahnt Reinhard Springer an.

Zum SPD-Antrag LEON sagt Bea Schmidt-Stieler: „LEON macht die Brachttaler Schulwege mit Unterstützung der Polizei ohne viel Aufwand für die Gemeinde sicher“. Woratschek beklagt: „Die Kontaktaufnahme mit der Polizei hat allein drei Monate in Anspruch genommen“. Der Bürgermeister verteidigt sich in seiner schriftlichen Antwort: „Einer Rückrufbitte wurde bis dato nicht nachgekommen“ und „Eine vorherige Kontaktaufnahme war aufgrund des Arbeitsaufkommens … nicht möglich“. Der FWB-Vorsitzenden Christian Klas und der stellvertretende SPD-Vorsitzende Christopher Soiné konnten unabhängig voneinander den Kontakt zur Polizei innerhalb eines Tages herstellen. Somit wird durch deren ehrenamtlichen Einsatz nach fünf Monaten dieses für die Sicherheit der Kinder wichtige Projekt endlich angegangen.

Die SPD-Anfrage zum möglichen Verkauf der Erlenwiese hat der Bürgermeister aufgrund widerstreitender Interessen korrekterweise nicht beantwortet. Stattdessen antwortete der 1. Beigeordnete Alexander Potsis, dass es sich um einen „laufenden Vorgang“ handelt und „keine Beschlusslage“ vorliegt. Der Juso-Vorsitzende Jan Luca Woratschek fragt: „Welcher zur Diskussion stehende Vorgang ist eigentlich nicht laufend?“. Herbert Woratschek hat bereits Widerspruch gegen die „lapidare“ Antwort erhoben.

Gerhard Gleis merkt an, dass die mangelhafte Umsetzung der Anträge durch den Bürgermeister oft mit überlasteten Mitarbeitenden in der Verwaltung begründet wird und „in der Folge Aufgaben einfach liegen bleiben“. Der Gemeindevertreter Maximilian Kröll stellt fest: „Trotz hoher Ausgaben für Organisationsberatung ist es dem Bürgermeister in fünf Jahren nicht gelungen, die von ihm beklagten Missstände seiner Vorgänger zu beseitigen“. Herbert Woratschek ergänzt, dass die Brachttaler Gemeindeverwaltung heute viele hervorragende Mitarbeitende habe, die mit Sicherheit keine Schuld an den Mängeln tragen: „Es obliegt dem Bürgermeister, die Prozesse in der Verwaltung so zu organisieren, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einerseits ihren/seinen Verpflichtungen nachkommt und anderseits aber auch nicht überlastet ist“.

 

 

01.02.2022 - gemeinsamer Antrag zur kinderfreundlichen Kommune mit den FWB

 

Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zur Teilnahme am vierjährigen Programm „Kinderfreundliche Kommune“

Sehr geehrter Herr Detzer,

die Fraktionen von SPD und FWB stellen den folgenden gemeinsamen Antrag zur direkten Verweisung in den Ausschuss (Ausschusssitzung vom 01.02.2022).

Die Gemeindevertretung Brachttal beschließt:
Die Gemeinde Brachttal beantragt bei dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. die Aufnahme in das vierjährige Programm „Kinderfreundliche Kommune“, mit Option auf dreijährige Verlängerung. Das erforderliche Budget von 6.000,- EUR/Jahr ist ab dem Haushalt 2022 bereitzustellen. Die Gemeindevertretung ist mit der Beschlussfassung im Rahmen der Mitteilungen des Gemeindevorstandes vierteljährig umfassend zu dem aktuellen Sachstand zu informieren.

Begründung / Erläuterung:
Der FWB - Versuch, dieses Projekt in 2019 für Brachttal zu etablieren, ist damals von der politischen Mehrheit in eine andere Richtung gelenkt worden. Es wurden in der Folge Arbeitsgruppen gebildet, die teilweise sehr gute Ergebnisse erbrachten. Allerdings gab es anschließend keine Weiterentwicklung und Umsetzung der Ergebnisse. Aus diesem Grund soll nun die ursprüngliche Idee neu angeschoben werden und parallel dazu ein/e Ansprechpartner/in in der Gemeinde installiert werden, was durch einen gesonderten Antrag beauftragt wird.

Informationen zum Projekt „kinderfreundliche Kommunen“ findet man auf der Homepage des Förderprogramms (https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/deutsch/startseite/)

Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.


Der Antrag wurde vom HFB Ausschuss am 01.02.2022 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und der FWB bei Enthaltung der CDU angenommen. In der anschließenden Gemeindervertretersitzung am 21.02.2022 wurde der Antrag mit den Stimmen der SPD und den FWB angenommen. Die CDU hat gegen den Antrag gestimmt. Die entsprechenden Gelder wurden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

01.02.2022 - gemeinsamer Antrag zum Honorar für ein Konzept "Kinder und Jugend" mit den FWB

 

Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zum Konzept „Kinder- und Jugendarbeit in Brachttal“

Sehr geehrter Herr Detzer,

hiermit reichen wir den im Betreff aufgeführten Antrag ein. Wir bitten diesen Antrag zur Vorbereitung einer Entscheidung der Gemeindevertretung direkt in den Ausschuss zur Beratung zu verweisen (Ausschusssitzung vom 01.02.2022).  

Beschlussvorschlag:  
Die Gemeindevertretung beschließt 25.000 € im Haushalt 2022 für Honorare an Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen zur Erstellung eines Konzepts „Kinder- und Jugendarbeit in Brachttal“ einzustellen. 

Begründung:  
In den vergangenen Jahren wurde viel ehren- und hauptamtliche Arbeitszeit aufgewendet, um ein kinder- und jugendfreundliches Brachttal zu schaffen. Bereits in der Gemeindevertretersitzung am 28.1.2019 wurde ein entsprechender Antrag in den HFB-Ausschuss verwiesen, der am 29.4.2019 in einem Beschluss zur Bildung eines Arbeitskreises geführt hat. In den Arbeitskreis ist viel Zeit von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern eingeflossen, die zu wertvollen Ergebnissen führten. Weitere Arbeitszeiten wurden von hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeitern aufgewendet, um z.B. die Ergebnisse in einem (undatierten) Vorbericht zusammen zu fassen. Im Endeffekt ist seit 2019 nichts davon umgesetzt worden, weil u.a. keine Koordinationsstelle in der Gemeindeverwaltung existiert. Der Arbeitskreis hat an verschiedenen Stellen die Wichtigkeit einer professionellen Fachkraft erwähnt, um die Vorschläge entsprechend umzusetzen. Experten unterstützen einhellig diese Auffassung. 

Weder im Haushaltsplan 2022 noch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 finden sich nennenswerte Mittel, um die Pläne zum kinder- und jugendfreundlichen Brachttal umzusetzen. Angesichts der langfristigen Konsequenzen der Covid-Pandemie für Kinder und Jugendliche, ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass für diese wichtige Arbeit bislang keinerlei Mittel eingeplant werden. Kinder und Jugend sind wichtiger als Geld!

Das Honorar von 25.000 € kann auf einen oder mehrere Personen in selbständiger (Neben-) Tätigkeit aufgeteilt werden und wird durch folgende Anforderungen an das Konzept begründet: 

  1. Strukturierte Aufarbeitung der bisherigen Arbeiten in Brachttal
  2. Priorisierung von einzelnen Projekten (z.B. Koordination von Ehrenamt, Jugendbeirat, K&J-Konferenzen, Beteiligung der Vereine und Streetwork) 
  3. Recherche von Programmen und Fördermitteln
  4. Erarbeitung eines Zeitplans zur Realisierung mit „Milestones“
  5. Stellenplanung
  6. Mittelfristige Finanzplanung für bereit zu stellende Ressourcen
  7. Betreuung des Begleitantrags zur kinderfreundlichen Kommune

Der Antrag wurde vom HFB Ausschuss am 01.02.2022 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und der FWB bei Enthaltung der CDU angenommen. In der anschließenden Gemeindervertretersitzung am 21.02.2022 wurde der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FWB und der CDU angenommen und ein Budget im Haushalt 2022 eingeplant.

 

14.01.2022 - Pressemitteilung zu den Haushaltsberatungen und zur Veröffentlichung von Gutachten

 

Lob und Kritik der SPD Brachttal an Haushaltsberatungen

Am 11. Januar fand in der Gemeinde Brachttal eine Informationsveranstaltung zum Haushalt 2022 statt, die von den Teilnehmenden der SPD-Fraktion einer parteiinternen Diskussion gewürdigt wurde. Lob gab es für den Vorsitzenden des HFB-Ausschusses Tosten Gast, der aufgrund eines vermeintlich formalen Fehlers gezwungen war, die HFB-Ausschusssitzung abzusagen, aber stattdessen flexibel zu einem informellen Informationsaustausch eingeladen hatte.

In einer offenen E-Mail, das auch der GNZ zugestellt wurde, bedauert Prof. Dr. Herbert Woratschek, dass „durch einzelne Beschwerden und schwer nachvollziehbare Regelungen wertvolle Zeit von hauptamtlichen und ehrenamtlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern verschwendet wird“. Lob gab es diesmal sogar seitens der SPD-Vertreter für den Bürgermeister Wolfram Zimmer, weil er sich auf die Seite der HFB-Ausschussmitglieder gestellt und sich in einen Informationsaustausch den Fragen der FWB und der SPD gestellt und ausführlich geantwortet hat.

„Ein offener Umgang und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Haushalt mit dem klaren Ziel einer schnellen Verabschiedung ist dringend notwendig, um mehr Handlungsspielräume für Brachttal zu gewinnen", sagt das neu in den Ausschuss berufene Mitglied Beatrix Schmidt-Stieler. Prof. Woratschek zeigt sich ebenfalls dankbar, für die ausführlichen Antworten des Bürgermeisters. Allerdings übt er auch Kritik über teilweise vorenthaltene Informationen in Form von nicht einsehbaren Gutachten: „Generell verstehe ich nicht, dass aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gutachten den Gemeindevertretern nicht zur Verfügung gestellt werden.“ Die Argumente des Bürgermeisters, dass datenschutzrechtliche Argumente entgegenstehen könnten und teure Gutachten somit auch anderen Gemeinden kostenlos zur Verfügung stehen würden, überzeugen ihn nicht. „In Auftrag gegebenen Gutachten unterliegen normalerweise nicht dem Urheberrechtschutz“ entgegnet der Professor und ergänzt: „Wenn andere Gemeinden davon profitieren, ist es nur gut für den Steuerzahler“. Beatrix Schmidt-Stieler schmunzelt und berichtet im Nachgang zur Sitzung: „Für Brachttal wäre es ebenfalls billiger, wenn sie Einsicht in die Gutachten anderer Gemeinden hätten.“ Der Bürgermeister hat schließlich eingelenkt und zugesagt, dass er die Möglichkeit einer Herausgabe prüfen wird.

 

02.01.2022 - Anfrage zum geplanten Straßenausbau 2022
 

Anfrage der SPD zum geplanten Straßenausbau im Mühlweg, Ortsteil Udenhain

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 11.11.2021 haben Sie in einer Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge mitgeteilt, dass der Ausbaustatus vieler Brachttaler Straßen ungeklärt ist. Für Straßen mit unklarem Ausbaustatus sei nach ihren Informationen unklar, ob Erschließungsbeiträge (90%) oder Straßenausbaubeiträge (75%) veranschlagt werden dürfen. Im Haushaltsentwurf 2022 sind für den Ausbau des Mühlwegs 277.750 € Investitionszahlungen und 194.425 € Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen (70%) eingeplant, was nicht der aktuellen Satzung entspricht. Daher bitten wir Sie, folgende Fragen möglichst vor, aber spätestens in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 zu beantworten:

  1. Auf welcher Grundlage wurden die Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen geplant? Ist eine Satzungsänderung zur Erhöhung des Gemeindeanteils auf 30% unter Beibehaltung der Einmalbeiträge geplant?
  2. Konnte für den Mühlweg geklärt werden, ob die Straße erschlossen ist und wurde von allen Anwohnern Erschließungsbeiträge erhoben?
  3. Wie sieht die Datenlage bei den anderen Brachttaler Straßen aus? Inwieweit wurden im Haushaltsentwurf 2022 Gelder zur Sortierung des Archivs berücksichtigt, um die unklare Datenlage zu beheben?
  4. Angesichts der unklaren Datenlage ist mit Klagen gegen die Veranschlagung von Straßenausbaubeiträgen zu rechnen. Inwieweit wurde dies in der Haushaltsplanung berücksichtigt? Inwieweit ist es angesichts der jahrelang anhaltenden Diskussion, der unklaren Rechtslage in Bezug auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sowie Straßenausbaubeiträgen und aufgrund der verspäteten Abgabe der Haushaltsplanung und der damit verbundenen späten Genehmigung des Haushalts überhaupt realistisch, den Straßenausbau im Jahr 2022 als Investition einzuplanen?  
  5. Der HFB-Ausschuss hat sich in der Sitzung vom 04.10.2021 für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge und damit für die Abschaffung der Einmalbeiträge ausgesprochen. Wie plant die Gemeindeverwaltung das Thema Straßenausbaubeiträge weiterzuverfolgen? Inwieweit werden HFB-Ausschuss, Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit in eine mögliche Entscheidung über die Straßenausbaubeiträge eingebunden?

Vielen Dank!


Da die Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 nicht stattfinden konnte, wurde die Anfrage am 16.01.2022 schriftlich beantwortet:

  1. Die Mittel wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bzw. 2022 veranschlagt.
    Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die Mittel daher nun übernommen und dementsprechend veranschlagt.
    Eine Satzungsänderung muss nach § 51 Nr. 6 HGO durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
  2. Nein. Eine Prüfung hierzu hat noch nicht stattgefunden.
  3. Die Datenlage zu den gemeindlichen Straßen ist zum damaligen Termin mit den Fraktionen unverändert.
    Finanzielle Mittel für das Archiv wurden in der Haushaltsplanung nicht eingeplant, da hierfür Mittel in Form einer Rückstellung in Höhe von 153.662,74 € vorhanden sind.
  4. Wie schon in Antwort zu Frage 1 erläutert, stammen die Ansätze aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2020. Aufgrund dessen und der Beschlüsse der Gemeindevertretung zu den Haushaltsplänen 2020 sowie 2021 wurden die Ansätze nun weiterveranlagt und in das Haushaltsjahr 2022 übernommen. Eine Veränderung der Ansätze ist dementsprechend durch Beschluss der Gemeindevertretung möglich.
  5. Nach § 51 Nr. 6 HGO ist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen ausschließliche Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Folglich liegt die Entscheidung über die Straßenausbaubeiträge bei der Gemeindevertretung. Aufgrund der Öffentlichkeit der Sitzungen nach § 52 Absatz 1 HGO ist auch die Öffentlichkeit in der Entscheidung miteingebunden.
    Die Weiterbehandlung der Thematik wird dementsprechend abschließend in der Gemeindevertretung geklärt.

Seite teilen