Schwarzgrünes Wahlgesetz ist in Teilen ungültig – Beuth hat Warnungen monatelang ignoriert

Veröffentlicht am 13.05.2018 in Landespolitik

Günter Rudolph: Schwarzgrünes Wahlgesetz ist in Teilen ungültig – Beuth hat Warnungen monatelang ignoriert

Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute das Landtagswahlgesetz in Teilen für unwirksam erklärt. Wegen einer erheblichen Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten muss der Wahlkreis 34 (Frankfurt am Main I) neu zugeschnitten werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, begrüßte das Urteil des Staatsgerichtshofs. Es schaffe Rechtssicherheit und trage Sorge dafür, dass die Landtagswahl am 28. Oktober verfassungsgemäß sein werde. Zugleich kritisierte er die Landesregierung deutlich. Rudolph sagte: „Über Monate haben wir davor gewarnt, dass der aktuelle Zuschnitt bestimmter Wahlkreise zu verfassungsrechtlichen Probleme führen wird. Aber die Landesregierung wollte nicht hören. Deshalb musste nun der Staatsgerichtshof entscheiden, der die Rechtsauffassung der SPD-Fraktion bestätigt hat: Ein Wahlkreis, in dem die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweicht, muss neu abgegrenzt werden. Dass es erst eines Urteils des höchsten hessischen Gerichtes brauchte, damit Schwarzgrün das begreift, beweist, mit welcher politischen Arroganz CDU und Grüne regieren. Die Regierungskoalition hält sich für unfehlbar. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof heute das Gegenteil bewiesen hat.“

Die Richter hätten sich auch nicht der Argumentation von Innenminister Peter Beuth (CDU) anschließen können, die Zeit reiche für einen Neuzuschnitt des Wahlkreises 34 nicht mehr aus. Dazu sagte Günter Rudolph: „Schwarzgrün hatte eine ganze Legislaturperiode Zeit, um eine solide Wahlkreisreform ins Werk zu setzen. Aber statt die Zeit zu nutzen, haben CDU und Grüne bis Spätherbst 2017 zugewartet, um dann plötzlich im Schweinsgalopp mehrere Wahlkreisgrenzen zu ändern. Den Zeitdruck, den der Innenminister jetzt beklagt, haben er und seine schwarzgrünen Kollegen selbst zu verantworten.“

Rudolph äußerte die Erwartung, dass die Landesregierung nun schnell eine Überarbeitung des Landtagswahlgesetzes auf den Weg bringen werde, um den Fehler beim Wahlkreiszuschnitt zu korrigieren. „Vielleicht gelingt es Innenminister Beuth ja im zweiten Anlauf, ein Gesetz ohne handwerkliche Fehler vorzulegen“, so Günter Rudolph.

 

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