Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Veröffentlicht am 28.05.2018 in Landespolitik

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Hauseigentümer müssen geschützt werden

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute ein Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Hessischen Landtag vorgelegt. Nach der derzeitigen Rechtslage sind die hessischen Städte und Gemeinden verpflichtet, die Anlieger an den Kosten für die Sanierung von Straßen zu beteiligen. In immer mehr Kommunen entstehen Belastungen für die Grundstückseigentümer, die sich auf mehrere 10.000 Euro teilweise auf über 100.000 Euro belaufen.

In der Plenardebatte sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Günter Rudolph, am Mittwoch in Wiesbaden dazu: „Da in den letzten Jahren ein Sanierungsstau an kommunalen Straßen entstanden ist, wird dies für viele Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren zu einem großen Problem. Marode Straßen müssen irgendwann saniert werden. Deshalb besteht entsprechender Handlungsbedarf. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir eine Alternative zu dem sogenannten Maßnahmenpaket von CDU, Grünen und FDP dar. Diese Fraktionen wollen die Bürger mit keinem Euro entlasten.“

Die SPD-Fraktion wolle dagegen die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeträge gewährleisten. „Die für die Sanierung der Straßen notwendigen Finanzmittel sollen dem Kommunen dafür mit einer Investitionspauschale, die das Land zu tragen habe, bereitgestellt werden. Dabei sollen diese Zuweisungen an die Kommunen deutlich über den rund 40 Millionen liegen, die die hessischen Kommunen derzeit aus den Straßenausbaubeiträgen erheben. Bemessungsgrundlage soll zum einen die Einwohnerzahl, zum anderen die Fläche des Gemeindegebietes sein. Damit tragen wir auch den besonderen Herausforderungen des ländlichen Raumes mit großen Flächen, aber weniger Einwohnern Rechnung“, so Rudolph.

Die SPD legt mit diesem Gesetzentwurf eine glaubwürdige Alternative zu den Vorstellungen von CDU, den Grünen und der FDP vor. Wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden sollte, würden die Bürger tatsächlich entlastet und die Menschen in den Kommunen nicht mehr ungleich behandelt.

 

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