Finanzminister Schäfer mauert beim Thema Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte

Veröffentlicht am 31.01.2018 in Landespolitik

Heike Hofmann: Finanzminister Schäfer mauert beim Thema Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte

Mit einem Berichtsantrag, der heute im zuständigen Haushaltausschuss des Hessischen Landtags behandelt wurde, hat die SPD-Landtagsfraktion nach dem Ermittlungsstand bei den sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften in Hessen gefragt. Die stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, sagte dazu im Nachgang der Sitzung am Mittwoch in Wiesbaden: „Die Ermittler und Prüfer in den Finanzbehörden in Hessen leisten eine hervorragende Arbeit. Es ist aber unverständlich, warum Hessen im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen, das mehr Fahndungsprüfer einsetzt, im Vergleich aller Flächenländer für diese komplexen Verfahren nicht mehr Personal bereitstellt, damit die Fälle zum Abschluss gebracht werden können.“

Nicht nachvollziehbar sei zudem die Tatsache, dass bis zum heutigen Tag, nach dem Bekanntwerden der Fälle im Jahr 2009, lediglich ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen und es zu keiner Verurteilung gekommen sei. Zudem sei in der Ausschusssitzung von Seiten der Landesregierung offen geblieben, warum nicht mehr Prüfer eingesetzt oder die Banken in Haftung genommen worden seien.

„Auch in Hessen müssen die Finanzämter und Fahnder personell und sächlich in einem Maße ausgestattet werden, dass Cum-Cum- und Cum-Ex-Gestaltungen noch effizienter und schneller bearbeitet werden können und Steuerhinterziehern das Handwerk gelegt wird“, so Hofmann.

Zur Erläuterung:

Mit Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften wird durch betrügerische Steuergestaltungsmöglichkeiten der Staat um Milliardenbeträge geprellt. Allein in Hessen summierten sich die prognostizierten Steuerausfälle auf rund 1,3 Milliarden Euro. Während in Nordrhein-Westfalen durch eine eigens im Jahr 2014 eingesetzte spezialisierte Ermittlungsgruppe mit dem Namen EOKOS in diesem Bereich große Ermittlungserfolge erzielt werden konnten, die sich im Bereich der organisierten Kriminalität und Steuerhinterziehung in Höhe von 75 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen beliefen, sind in Hessen noch viele Verfahren nicht abgeschlossen. So sei von 32 Cum-Ex-Fällen erst bei zehn Fällen die Prüfung abgeschlossen.

 

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