Hessische Behörden müssen alle Akten mit Bezug zu Stephan E. an den Generalbundesanwalt abgeben

Veröffentlicht am 25.06.2019 in Landespolitik

Hessische Behörden müssen alle Akten mit Bezug zu Stephan E. an den Generalbundesanwalt abgeben

Bild: Angelika Aschenbach

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, dass die hessischen Sicherheitsbehörden alle Akten mit Bezug zu Stephan E., den mutmaßlichen Mörder von Regierungspräsident Dr. Lübcke, an den Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe abgeben. Dies gelte für alle Akten der Polizei, des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft, insbesondere aber für die Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), erläuterte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph. Zugleich müssten die Akten auch dem zuständigen Gremium des Hessischen Landtags, der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKV), zur Verfügung gestellt werden.

Rudolph sagte am Freitag: „Wenn wir sagen ‚alle Akten‘, dann meinen wir auch alle – und zwar vollständig. Das heißt, wir erwarten vom LfV, dass es dem Generalbundesanwalt und der PKV auch die Akten zu Stephan E. übergibt, die dort für eine halbe Ewigkeit als ‚geheim‘ eingestuft wurden.“

Das LfV hatte vor zwei Jahren Teile seiner Unterlagen für einen Zeitraum von 120 Jahren als „geheim“ gesperrt. Es sei nun aber dringend zu klären, ob sich in dem gesperrten Aktenbestand auch Informationen über Stephan E. fänden, der als rechtsextremer Gewalttäter seit Jahrzehnten bekannt sei, so Günter Rudolph.

Er sagte: „Die Sperrfrist von 120 Jahren ist absurd und trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in das LfV zu stärken. Denn natürlich fragt man sich, was an diesen Akten so brisant ist, dass fünf Generationen sie nicht zu Gesicht bekommen dürfen. Es geht jetzt darum, einen weiteren, mutmaßlich rechtsterroristischen Mord aufzuklären. Und vollständige Aufklärung ist das, was die Behörden den Hinterbliebenen des ermordeten Regierungspräsidenten Dr. Lübcke schulden. Innenminister Beuth hat daher die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die hessischen Behörden hier vollumfänglich kooperieren.“

 

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