Justizministerin muss durch Nachfrage Fehlinformation zu Paragraph 219 a StGB zugeben

Veröffentlicht am 29.06.2018 in Landespolitik

Justizministerin muss durch Nachfrage Fehlinformation zu Paragraph 219 a StGB zugeben

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat die kürzlich getätigten Äußerungen von Justizministerin Kühne-Hörmann in der aktuellen Debatte um § 219 a Strafgesetzbuch (StGB) als „in der Sache falsch“ bezeichnet.

Gnadl sagte dazu am Donnerstag: „Die Ministerin äußerte sich in ihren kürzlich erschienen Interviews in der Süddeutschen Zeitung sowie in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) in einer Weise, die nicht nur bei den Frauen, sondern auch in der Ärzteschaft und in den Beratungsstellen auf Unverständnis stößt, da sie sachlich nicht belegbar sind. So behauptete die Ministerin, die meisten Anzeigen wegen Verstößen gegen Paragraph 219 a StGB kämen von Ärzten, die sich daran störten, dass andere Ärzte sich nicht an die Regeln halten würden. Wir haben die Ministerin daraufhin parlamentarisch aufgefordert uns mitzuteilen, auf welche Datengrundlage sie sich hierbei beruft. In ihrer Antwort muss die Ministerin nun eingestehen: Es gibt keine!“.

So gehe aus der Antwort der Ministerin auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Gnadl und Heike Hofmann (Drucksache 19/6350) hervor, dass sich anhand des vorliegenden statistischen Materials die Frage nach dem Beruf der Anzeigeerstatterinnen oder Anzeigeerstatter bei Strafanzeigen wegen des Verdachts von Vergehen nach Paragraph 219 a StGB nicht beantworten lasse. „Warum die Ministerin die Ärzteschaft damit in Misskredit zieht, bleibt uns unklar“, so Gnadl.

Irritiert habe die SPD-Fraktion auch, dass sich die Ministerin überhaupt zu politischen Fragen äußere, in denen sie nur mit offensichtlicher Unkenntnis glänzen kann. „Frau Kühne-Hörmann vermischt in den Interviews die für Schwangere vorgeschriebene Beratung, die in einer der anerkannten Beratungsstellen erfolgt, mit der ärztlichen Aufklärung und Beratung über Möglichkeiten und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs, die selbstverständlich jede Ärztin und jeder Arzt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, anzubieten hat. Wer den Eindruck erweckt, das neutrale, unabhängige und verpflichtende Beratungsgespräch werde abgeschafft, argumentiert bewusst populistisch“, sagte Gnadl.

Die SPD-Fraktion habe die Äußerungen zum Anlass genommen, einen Antrag in den Landtag einzubringen, der sich mit der Position der Justizministerin auseinandersetze und diese kritisiere. Die Beratung im rechtspolitischen Ausschuss steht noch aus.

Es sei nicht überraschend, dass die seit 19 Jahren CDU-geführte Landesregierung auch frauenpolitisch nicht viel bewege. „Wir finden es dennoch sehr schade, dass die Hessische Landesregierung durch die Äußerungen der Justizministerin bisher einseitig Position bezieht und damit die tatsächliche Not- und Konfliktsituation der betroffenen Frauen und deren Informationsrechte bewusst verkennt. Der für Frauenfragen zuständige Sozialminister Grüttner hatte im sozial- und integrationspolitischen Ausschuss zur Thematik gar keine Stellung bezogen“, sagte Lisa Gnadl.

 

Kleine Anfrage betreffend Verfahren wegen Verstoßes gegen §219 a StGB in Hessen

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend §219 a StGB

 

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