Anhörung bestätigt Bedenken – viele Regelungen bleiben unverbindlich

Veröffentlicht am 10.05.2019 in Landespolitik

Anhörung bestätigt Bedenken – viele Regelungen bleiben unverbindlich

Bild: Angelika Aschenbach

In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Hessische Landtag heute mit dem Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) beschäftigt. Nach der Anhörung sah sich die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der Gesetzentwurf auch weiterhin in Teilen mangelhaft sei. Auch wenn Schwarzgrün dazu gelernt habe und der Gesetzentwurf durchaus einige richtige Ansätze enthalte, fehle leider der Mut zu einer vollständigen und konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Gnadl sagte am Donnerstag dazu: „Nachdem CDU und Grüne versucht haben, ihre Fehler aus dem vergangenen Jahr zumindest in Teilen zu korrigieren, gibt es auch bei der Neuauflage des HessBGG noch immer zahlreiche Punkte, in denen die Belange der betroffenen Menschen nicht ausreichend berücksichtigt sind. Viele Regelungen sind noch nicht einmal verbindlich. Schwarzgrün will die entstehenden Kosten bei der Umsetzung des Gesetzes auf anderen Ebenen abladen. Eine solche Lösung ist unredlich.“

Dies setze sich auch bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts und der Art des Wohnens, einer vernünftigen Regelung zur Interessenvertretung über Beiräte, die Berufung von Beauftragten auf kommunaler Ebene oder den Regelungen zur barrierefreien Kommunikations- und Informationstechnik fort. „Entweder wurden diese Punkte gar nicht berücksichtigt oder wurden nur vage formuliert. So kann man keine Verbesserung für die betroffenen Menschen schaffen“, sagte Gnadl.

Auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen von Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel auf die taubblinder Menschen oder behinderter Menschen mit Migrationshintergrund, gehe der Entwurf gar nicht ein. Sie werden noch nicht einmal im Text erwähnt.

„Auch wenn man in dem Entwurf endlich den Forderungen nach einer hauptamtlichen Stelle der/des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung nachgekommen ist, gibt es immer noch Nachbesserungsbedarf bei der Zusammensetzung und der finanziellen Ausstattung des Inklusionsbeirats. Ebenso fehlt eine vernünftige Regelung zur Interessenvertretung über Beiräte oder Beauftragte auf kommunaler Ebene. Bei der Herstellung der Barrierefreiheit in Gebäuden haben CDU und Grüne versäumt, auch angemietete oder private Gebäude zu berücksichtigen“, kritisierte die SPD-Abgeordnete.

 

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