Befristung von Gesetzen führt nicht zu ernst gemeinter Evaluation

Veröffentlicht am 23.06.2019 in Landespolitik

Befristung von Gesetzen führt nicht zu ernst gemeinter Evaluation

Bild: Angelika Aschenbach

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, fordert, die routinemäßige Befristung der Gültigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften des Landes zu beenden. In der Plenardebatte des Landtags zum „Dreizehnten Gesetz zur Verlängerung und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“ kritisierte Kummer, dass die Geltungsfristen den gesetzgeberischen Aufwand für das Parlament unnötig erhöhten.

Kummer sagte: „Weil er mit vermeintlichem Bürokratieabbau punkten wollte, hat der frühere CDU-Ministerpräsident Roland Koch durchgesetzt, dass nahezu alle Rechtsvorschriften in Hessen ein Verfallsdatum tragen. Inzwischen wissen wir aber, dass die Befristung bei den allermeisten Gesetzen schlicht unsinnig ist. Denn die ganz überwiegende Zahl der Gesetze wird unbefristet gebraucht. Zum Beispiel das Transplantationsgesetz, das Wohnraumfördergesetz, das Gesetz über Studierendenwerke, das Umweltinformationsgesetz oder das Jagdgesetz – und das sind nur vier von zehn Rechtsvorschriften, deren Geltungsdauer wir heute verlängern müssen, weil Roland Koch vor vielen Jahren mal einen Wahlkampfschlager brauchte.“

Kummer kritisierte, dass die fortwährende Erneuerung von notwendigen Rechtsvorschriften den parlamentarischen Betrieb unnötig belaste. Er sagte: „Es gibt Diebe, die werden nie bestraft – das sind die, die einem die Zeit stehlen. Natürlich ist es richtig, immer wieder zu prüfen, ob eine Rechtsvorschrift noch ihren Zweck erfüllt, ob sie angepasst werden oder gestrichen werden soll. Aber diese Evaluierung findet im wirklichen Leben gar nicht statt. Sechs der zehn Gesetze, die heute zur Verlängerung anstehen, wurden gar nicht evaluiert, was bei der Evaluation der anderen herausgekommen ist, verrät die Landesregierung dem Parlament leider nicht. Unter diesen Voraussetzungen können wir uns die regelmäßige Beschlussfassung über die Verlängerung der Geltungsfristen auch sparen.“

Das aktuelle Verfahren missachte die Rolle des Landtags als Gesetzgeber, so Gerald Kummer. Eine Überprüfung von Gesetzen stehe dem Parlament zu und nicht der Regierung. Auch deswegen plädiere er dafür, die Befristung von Gesetzen abzuschaffen.

 

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