Landesregierung rechnet sich Ganztagsschulbetreuung schön, statt Ausbau zu forcieren

Veröffentlicht am 10.06.2019 in Landespolitik

Landesregierung rechnet sich Ganztagsschulbetreuung schön, statt Ausbau zu forcieren

Bild: Angelika Aschenbach

Laut Kultusministerium würden aktuell rund 70 Prozent der allgemeinbildenden Schulen ganztägig arbeiten. Hessen sei damit auf einem guten Weg, den von der Großen Koalition geplanten Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung an Grundschulen umzusetzen. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Degen, nannte die Zahl des Kultusministeriums irreführend.

Degen sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Die 70 Prozent bedeuten nicht, dass an 70 Prozent der Schulen, für die der geplante Rechtsanspruch zu gewährleisten wäre, schon gewährleistet ist. Die schwarzgrüne Koalition versucht mit ihren schöngerechneten Zahlen ein Bild zu erzeugen, das hinten und vorne nicht stimmt. Fakt ist: Gerade einmal zwölf Grundschulen in Hessen, also nur ein Prozent aller hessischen Grundschulen, sind Ganztagsschulen, die mehr als Betreuung am Nachmittag anbieten. Und auch nur 581, dass heißt nicht einmal die Hälfte der insgesamt rund 1200 Grundschulen, arbeiten ganztägig. (Profil 1 oder 2 oder Pakt). Dies hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD (Drucksache 20/39) unumwunden zugeben müssen.“

Einmal pro Woche Häkeln oder Handball am Nachmittag werde dem Rechtsanspruch nicht gerecht, weder zeitlich noch pädagogisch. Hessen sei meilenweit davon entfernt, an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler ganztägige Bildung und Betreuung sicherstellen zu können. Ein beträchtlicher Teil der Schülerinnen und Schüler werde heute im Unterricht nicht wirksam erreicht. Dies gelte sowohl für die Leistungsstarken, als auch die Leistungsschwachen. Deshalb bräuchte Hessen mehr ganztägige Schulen, die die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen entsprechend den Fähigkeiten anbieten, in denen die Unterrichtsstunden über den Tag verteilt und neben Freizeitaktivitäten und ausgedehnten Pausen auch erweiterte Lerngelegenheiten angeboten werden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage habe zudem gezeigt, dass die von Minister Lorz hervorgehobene Gebührenfreiheit nicht sichergestellt sei. „Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung angestrebten Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter dürfen wir keine Zeit mehr beim Ausbau zu verlieren“, so Degen.

 

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