Neue Regeln für Untersuchungsausschüsse notwendig

Veröffentlicht am 04.06.2019 in Landespolitik

Neue Regeln für Untersuchungsausschüsse notwendig

Bild: Angelika Aschenbach

Nach der Plenardebatte diese Woche im Hessischen Landtag hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, die Forderung erneuert, ein Untersuchungsausschussgesetz einzuführen. Hessen sei das einzige Bundesland, das nicht über eine entsprechende Gesetzesregelung verfüge.

Faeser sagte am Freitag in Wiesbaden: „Die CDU-geführten Landesregierungen haben dem Landtag seit 1999 immerhin zwölfmal Anlass gegeben, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, also das schärfste Instrument zu wählen, das dem Parlament zur Verfügung steht, um das Handeln der Regierung zu überprüfen und zu kontrollieren. Weil es in Hessen aber keine gesetzlichen Regelungen für die Arbeit der Untersuchungsausschüsse gibt, richten sich die Verfahren hier nach Regeln, die 1969 – also vor 50 Jahren – einmal für den Bundestag entwickelt wurden. Allerdings hat der Bundestag diese Regeln nie in Kraft gesetzt, weil sie wichtige Fragen zu Beweisbeschlüssen, Zeugenladungen oder Sachverständigengutachten offen lassen. sind dort nicht geklärt. Und genau über diese Fragen gab es in den Untersuchungsausschüssen des Hessischen Landtags regelmäßig Streit, der teilweise bis hin zum Staatsgerichtshof ausgetragen werden musste. Es ist deswegen an der Zeit, in einem hessischen Untersuchungsausschussgesetz Klarheit über die Verfahren und vor allem über die die Rechte der Oppositionsfraktionen zu schaffen.“

Ein Untersuchungsausschussgesetz müsse dafür sorgen, dass der Ausschussvorsitz nicht wie bisher immer von der stärksten Fraktion – in der Regel also einer Regierungsfraktion – besetzt werde, sagte Nancy Faeser: „Wer dem Untersuchungsausschuss vorsitzt, ist in einer sehr mächtigen Position. Er leitet die Sitzungen nicht nur, sondern darf auch stets zuerst und unbegrenzt Fragen an Zeuginnen und Zeugen stellen – welche anschließend hierzu nicht erneut befragt werden dürfen. Außerdem entscheidet er, ob die Fragen der anderen Abgeordneten überhaupt zulässig und vom Einsetzungsbeschluss des Landtags gedeckt sind. Es ist kontraproduktiv, wenn diese starke Stellung ausgerechnet im Untersuchungsausschuss, der sich ja kritisch mit dem Regierungshandeln auseinandersetzen soll, immer einem Vertreter der größten Regierungspartei zukommt.“

Faeser nannte es bedauerlich, dass die schwarzgrüne Regierungskoalition, die schon 2014 ein Untersuchungsausschussgesetz angekündigt hatte, bis heute keinen Entwurf dazu vorgelegt habe. Die SPD-Politikerin regte deswegen an, eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aller Fraktionen einzusetzen, um ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen. „Da es um die Rechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung geht, ist es das Sinnvollste, wenn die Abgeordneten selbst das Gesetz und in einem fraktionsübergreifenden Konsens formulieren“, sagte Nancy Faeser.

 

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